06.12.2023

Bitpanda führt ab 2024 automatisch Krypto-Steuer für Nutzer:innen ab

Das neue Feature von Bitpanda wird für alle User:innen mit Wohnsitz in Österreich eingeführt. Das Unternehmen reagierte damit auf die neue Rechtslage, die einen automatischen Steuerabzug für österreichische Krypto-Dienstleister ab 1. Jänner 2024 vorschreibt.
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crypto Bitpanda
Symbolbild | (c) Adobe Stock

Muss ich für den Verkauf von Krypto-Assets in diesem Fall Steuern abführen? Und wenn ja, wie viel? Diese Fragen müssen sich Nutzer:innen von Bitpanda, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, ab 1. Jänner 2024 nicht mehr stellen. Denn wie das Wiener Unicorn nun bekanntgab, wird es den Vorgang für seine Kund:innen automatisieren. Die Ende 2021 beschlossene Reform zur Versteuerung von Kryptowährungen schreibt dies österreichischen Krypto-Dienstleistern eben mit 1. Jänner 2024 vor.

Bitpanda wird automatisch anfallende Steuern berechnen, einbehalten und abführen

“Ab diesem Tag [1. Jänner 2024] wird Bitpanda automatisch anfallende Steuern berechnen, einbehalten und schlussendlich abführen”, schreibt das Unternehmen nun in einer Aussendung. Man sei damit die “erste und einzige Krypto-Plattform, die ihren österreichischen Nutzern einen solch vereinfachten und effizienten Prozess anbietet”. Die Nutzer:innen können ab dann bei jeder steuerpflichtigen Transaktion den einbehaltenen und abgeführten Steuerbetrag einsehen. Zum Jahresende bekommen sie einen umfassenden Steuerreport.

Der automatische Steuerabzug bei Bitpanda betrift nur Krypto-Assets. Finanzprodukte, die im Rahmen von Bitpanda Stocks angeboten werden, “werden noch nicht steuereinfach”, wie es von Bitpanda weiter heißt. Bitpanda Stocks ermöglicht über Derivate Investments in Aktien und ETFs.

Reaktion auf neue Kryptosteuervorschriften

Die neuen österreichische Kryptosteuervorschriften traten am 1. März 2022 in Kraft. Neben dem automatisierten Abzug der Kapitalertragssteuer sehen diese einen Steuersatz von 27,5 Prozent für nach dem 1. März 2021 erworbene Kryptobestände vor – analog zum Steuersatz, dem Kapitaleinkünfte aus Aktien und ETFs unterliegen. Dies betrifft alle in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen.

Bitpanda reagiere mit der neuen Regelung auch auf Unsicherheiten seitens der Investor:innen hinsichtlich der Krypto-Steuerberechnung und -berichterstattung, heißt es vom Unternehmen.

Einhaltung der Regularien betont

“Wir wollen unseren Investoren Werkzeuge bereitstellen, die ihnen helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – also auf ihre Investitionen, -strategien und Gewinnmaximierung”, kommentiert Lukas Enzersdorfer-Konrad, Deputy CEO bei Bitpanda. Er betont dabei auch abermals das Ziel des Unternehmens, immer voll im Einklang mit der Regulatorik zu agieren.

Den Beschluss der Krypto-Steuerreform hatte Bitpanda 2021 weitgehend begrüßt. Den verpflichtenden automatisierten Steuerabzug allerdings hatte der damalige Chief Legal Officer des Unternehmens, Oliver Stauber, gegenüber brutkasten als möglichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern bezeichnet – die Regelung könne möglicherweise einen “deutlichen Standortnachteil” bedeuten, sagte Stauber im November 2021.

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Der renommierte Gründungspreis PHÖNIX sucht für die diesjährige Wettbewerbsrunde die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs. Die Anmeldefrist läuft bis 15. September 2024.
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Der Gründungspreis PHÖNIX ist in der österreichischen Innovationslandschaft fest verankert. Die Auszeichnung wird bereits seit 2012 vergeben und zeichnet jedes Jahr die besten Start-ups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus Österreich aus.

Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählte unter anderem das Wiener Start-up Inmox GmbH, das eine Sensortechnologie entwickelt, die es erlaubt, den Zustand von Getrieben kontinuierlich und in Echtzeit zu überwachen. Die Kategorie “Spin-off” konnte hingegen die Quantum Technology Laboratories GmbH für sich entscheiden, die Teleskope mit Quantenempfängern und Satelliten-Tracking-Software entwirft. Der Gründungspreis in der Kategorie “Prototyp” ging an das Projekt “Abfall zu Abwasch” der Universität Graz. Daniela Buchmayr vom Klosterneuburger BioTech-Start-up Sarcura wurde hingegen als Female Entrepreneur ausgezeichnet.

“Der Gründungspreis PHÖNIX ist eine wichtige Auszeichnung für Gründungsprojekte und spielt dabei eine tragende Rolle, um herausragende Projekte hervorzuheben und ihnen eine breite Sichtbarkeit zu verleihen. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Präsentation der Vielfalt des Wissenstransfers”, so die aws Geschäftsführung – rund um Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Neue Ausschreibung startet für 4 Kategorien

In einer neuen Ausschreibungsrunde des Österreichischen Gründungspreis PHÖNIX werden nun wieder die besten Start-ups, Spin-offs, Forschungsteams mit Prototypenprojekten sowie Female Entrepreneurs Österreichs gesucht. Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX wird in den folgenden vier Kategorien vergeben:

Female Entrepreneurs

Diese Kategorie soll ein Signal setzen, um „role models“ zu etablieren: Potenziale von Frauen werden gerade im Bereich von High-Tech Gründungen noch zu selten genutzt. In dieser Kategorie nehmen alle Projekte teil, bei welchen mindestens eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin federführend involviert ist.

Start-up

Mit dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen entweder aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren oder neue technische Lösungen anbieten. Die Start-ups müssen ihren Firmensitz in Österreich haben und die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2018 erfolgt sein.

Spin-off

In dieser Kategorie werden Spin-offs mit ihrer Einrichtung ausgezeichnet, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen oder Kooperationsprogrammen (wie Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind. Auch Spin-offs müssen ihren Firmensitz in Österreich haben. Stichtag für die Gründung ist ebenfalls der 1. Jänner 2018.

Prototypen

Für diese Kategorie sind Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Jungunternehmen, die bei einem Start-up-, Spin-off- oder Prototypenförderungsprogramm ab 1. Jänner 2018 gefördert wurden, berechtigt teilzunehmen. Die Umsetzbarkeit von Innovationen wird mittels „Modellen“ oder Prototypen aufgezeigt und kann somit die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

+++ Jetzt bewerben und profitieren +++

Wie die Bewerbung abläuft

Die Anmeldefrist für den PHÖNIX läuft bis inkl. Sonntag, den 15. September 2024.

Die Preisträger:innen sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und Reisegutscheinen bzw. einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von EUR 5.000.- prämiert.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.


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