06.09.2023

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich incaseof.law über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren, wie Gründer Maximilian Kindler betont.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Incaseof.law ist eine LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbietet – der brutkasten berichtete. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) hat gegen das Startup und dessen Geschäftsmodell Klage eingelegt. Konkret ging es um die Zulässigkeit einer Korrespondenz zwischen Rechtsanwält:innen und Klient:innen über die hauseigene Software, dem Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise und der Berücksichtigung von Erfolgsquoten von Anwält:innen dabei. Sowie um Datenschutz.

Founder Maximilian Kindler konnte sich nun im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen durchsetzen.

Incaseof.law und die Anfänge des Rechtsstreits

Alles begann vor mehr als zwei Jahren im März 2021. Der ÖRAV reichte Klage gegen das Legal-Tech auf Baiss von unlauterem Wettbewerb ein. Der Rechtsstreit zog sich über drei Gerichte (Handelsgericht, Landesgericht und OGH) und hatte laut Kindler folgende Anschuldigungen als Causa:

Der Name incaseof.law würde einerseits suggerieren, dass es sich beim Unternehmen um eine Anwaltskanzlei handele, andererseits wäre der Begriff „law“ nur Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem wäre es nicht zulässig, sich von Nicht-Rechtsanwälten rechtlich beraten zu lassen.

Auch die Vermittlung von Anwälten war ein Thema der Klage. Incaseof.law arbeitet mit Partner-Anwält:innen zusammen und prüft die Kerngebiete der Beratungstätigkeit, berücksichtigt öffentlich einsehbare Erfolgsquoten und sieht sich an, ob Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen. „Sie wollten uns die Geschäftsgrundlage entziehen und sämtliche LawTech- und ähnliche Plattformen abschaffen. Wäre das durchgegangen, wäre jede Software in dem Bereich obsolet geworden“, so Kindler resümierend.

„Triumph für Fortschritt“

Nun wurde jedoch dem Gründer und seinem Team vom OGH zum Großteil rechtgegeben: „Mit diesem Urteil kann man unzweifelhaft behaupten, dass incaseof.law und Dr. Max Kindler den Weg für Legal-Tech in Österreich geebnet haben“, sagt Stefan Prochaska von Prochaska Solutions, der als Rechtsanwalt von incaseof.law das Verfahren vor dem OGH geführt hat.

Kindler ergänzt: „Dies ist ein Triumph für den Fortschritt und zeigt, dass technologiebasierte Lösungen im Rechtssystem ihren festen Platz haben und von Nutzen sein können.“

Dieses Urteil gilt für den Gründer fortan als „Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich“: „Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat damit ausdrücklich das Geschäftsmodell der incaseof.law GmbH für zulässig erklärt und damit eine Grundlage für künftige Geschäftstätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen in Österreich geschaffen“, heißt es.

Die Kernpunkte des Urteils (OGH 4 Ob 77/23m) umfassen:

  • Das Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise ist zulässig;
  • Das Abwickeln der gesamten Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Klienten über die Softwareplattform von incaseof.law ist ebenfalls zulässig, solange die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt;
  • Die Berücksichtigung von Erfolgsquoten bei der Auswahl von Rechtsanwälten für Klienten darf vorgenommen werden;
  • Das Nutzen der Wortkombination ‚in-case-of.law‘ in Firmennamen, E-Mail-Adressen oder anderen Webadressen ist ohne Verwechslungsgefahr mit einer Rechtsanwaltskanzlei möglich; ein prozentueller Anteil am Anwaltshonorar darf vom Vermittler aber nicht verrechnet werden.
  • Der OGH hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass es „nicht erkennbar sei, woraus der Kläger überhaupt ableiten will, dass ein Anwalt keinen externen oder nichtanwaltlichen Rat einholen oder entgegennehmen dürfe…“.
  • Ebenso ist es möglich, „dass die Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien üblich und nach den anwaltlichen Standesregeln nicht generell unzulässig ist.“

Der OGH betont weiters, dass der Standpunkt des Klägers, „den Kreis der Hilfskräfte des Anwalts einschränkend verstehen zu wollen, nicht auf dem Boden des herrschenden Verständnisses der Verschwiegenheit als einer der tragenden Säulen des Anwaltsberufs steht. Dagegen ist es zumindest vertretbar, dass die Weitergabe von Daten, die den Kernbereich der anwaltlichen Verschwiegenheit betreffen, nämlich die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, auch an einen von diesem vertraglich zur Erbringung von Diensten wie hier herangezogenen Dritten keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht begründet, weil der Dritte eine Hilfskraft des Anwalts und daher an § 9 Abs 2 RAO gebunden ist.“

ÖRAV bekommt in einem Punkt recht

Wie oben kurz angedeutet musste incaseof.law allerdings bei einem Punkt eine juristische Niederlage einstecken: beim Honorarmodell.

Das Startup baut auf Basis unstruktierter Daten über KI Sachverhalte und mögliche Lösungen zusammen. Die firmeneigene Software generiert Handlungsvorschläge rechtlicher Natur, die nicht an Kund:innen gehen, sondern Anwält:innen angeboten werden. Jener hat folglich die Möglichkeit, den Fall anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle eines „Ja“, verlangte incaseof.law bisher 25 Prozent „Vermittlungsgebühr“. Dies wurde vom OGH als unzulässig bestätigt. Deswegen hat das Rechts-Startup sein Einnahmemodell umstrukturiert.

Zur Erklärung: Über das interne „Anwaltscockpit“ der Software wird nach einer Recherche der Kompetenzfelder von der Software der passende Anwalt oder die passende Anwältin ausgewählt. Nimmt die betreffende Person den Fall an, bekommt der Rechtsbeistand die Kosten vom Unternehmen vorgelegt (150 Euro für die Benutzung der Software exkl. Umsatzsteuer, plus einem rechercheabhängigen Betrag) und kann seinerseits selbst ein Pauschalangebot angeben, das nur der Kunde oder die Kundin erhält.

Kurz gesagt: Kommt es zu einer „Geschäftsbeziehung“ zwischen diesen beiden Parteien, so gibt es nach dem Urteil nun folgende Vorgangsweise: Der Anwalt stellt eine Rechnung direkt an den Kunden; incaseof.law verlangt, nicht wie bisher eine Vermittlungsgebühr, sondern sendet ebenfalls eine separate Rechnung an den Anwalt.

Incaseof.law und die KI-Frage

„Im Grunde ging es bei allem um die Frage: Dürfen Plattformen, darf eine KI, darf Tech juristische Beratungssleistungen erbringen? Die Antwort ist ‚Ja‘. Auch die Frage, ob wir eine Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt über unsere Plattform technologisch ermöglichen dürfen, ist nun geklärt. Mit dem Urteil haben wir nun eine Legalisierung von Legal-Tech erreicht“, erklärt Kindler.

Und meint abschließend: „Der Versuch innovative, technologiegestützte, juristische Lösungen im Rechtsbereich durch das Wettbewerbsrecht zu unterbinden, ist gescheitert. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position von incaseof.law auf dem Markt für innovative juristische Dienstleistungen, sondern ebnet auch den Weg für andere Unternehmen im Bereich der Legal-Tech in Österreich.“


Anm.: Eine Anfrage an den ÖRAV blieb bisher unbeantwortet und wird gegebenenfalls hier nachgefügt.

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Der Web Summit in Lissabon | (c) martin pacher / brutkasten

Für viele Gründer:innen aus Österreich ist der Web Summit in Lissabon im November ein Fixpunkt im Kalender. Was am Ende dabei herauskommt, ist jedoch oft Zufall.

„Viele Startups sind nicht gut vorbereitet. Die fangen ein, zwei, drei Tage vorher an, machen vielleicht das eine oder andere Meeting aus und verlassen sich darauf, dass sie zum Österreicher-Abend gehen“, sagt Andreas Jaritz im Gespräch mit brutkasten. Der Serial Founder, der unter anderem das Remote-Work-Startup Emma Wanderer mitgegründet hat und heute in Lissabon lebt, kennt beide Seiten. Mit seinem eigenen Startup war er selbst am Web Summit im Fundraising unterwegs und kam mit zwei Investoren bis zur Due Diligence.

Aus dieser Erfahrung ist nun ein Programm entstanden. Gemeinsam mit Jasper Ettema, Gründer von JET Growth und Initiator der Startup Investment Academy, startet Jaritz heuer das „Lisbon Launchpad“. Die Idee: Startups sollen nicht „kalt“ in den Web Summit gehen, sondern mit ausgearbeiteter Sales-Strategie, geschärftem Pitch und bereits geknüpften Kontakten. “80 Prozent des Erfolgs solcher Veranstaltungsteilnahmen liegt in der Vorbereitung. Wir zeigen den Teilnehmer:innen wie sie das beste aus ihre Teilnahme machen.” 

Zwei Online-Sessions, fünf Tage Lissabon, dann der Summit

Das Programm läuft in drei Phasen. Am 2. Oktober gibt es einen zweistündigen Online-Kick-off, am 23. Oktober eine weitere Online-Session. Vom 4. bis 9. November arbeiten die Teams dann vor Ort in Lissabon mit den Coaches am Markteintritt in Portugal, Sales-Pipeline und Fundraising. Direkt im Anschluss, vom 9. bis 12. November, nehmen sie am Web Summit teil und setzen um, was sie in den Tagen zuvor erarbeitet haben.

Jasper Ettema und Andreas Jaritz, die Initiatoren des „Lisbon Launchpad“ | Foto: zur Verfügung gestell

Inhaltlich stützt sich das Launchpad auf drei Säulen. Erstens die Sales-Strategie mit Ideal Customer Profiles, Buyer Personas, Outreach-Nachrichten und dem Aufbau einer konkreten Pipeline. Zweitens das Fundraising: Finanzierungsbedarf ableiten, Investor:innen-Personas entwickeln, Pitch und One-Pager erstellen. Nach eigenen Angaben erhalten die Teilnehmer:innen dazu Zugang zu einer Investor:innen-Liste mit mehr als 2.500 Einträgen zu über 1.800 europäischen Investor:innen. Drittens der Markteintritt in Portugal und darüber hinaus, etwa in Richtung Südamerika und Afrika, wofür lokale Expert:innen eingebunden werden.

„Ich habe das bei großen Events immer sehr strategisch gemacht. Wie viele Termine machst du aus? Wie sorgst du dafür, dass du nichts dem Zufall überlässt?“, sagt Jaritz. Genau dieses Vorgehen soll im Launchpad vermittelt werden. Die Coachings finden laut Programmbeschreibung in Gruppen- und Einzelformaten statt, jeweils mit einem theoretischen Teil und einer direkten Umsetzung für das eigene Startup. “Wir nehmen dieses Erfolgsformat aus der Startup Investment Academy mit, wo wir einen 100-Prozent-Promotor-Score erreichen haben,” sagt dazu Ettema.

Pitching Night bei den COREangels

Der wohl größte Anreiz liegt in den beiden Side Events, die während der Tage in Lissabon stattfinden. Bei einer Partner Night geht es um den Markteintritt in Portugal, Südamerika und Afrika. Bei einer Investment Night pitchen die Teilnehmer:innen vor Business Angels aus lokalen Netzwerken, darunter den COREangels, einer Angel-Investment-Vereinigung, die laut Jaritz in in mehreren Ländern mit über 300 Angels aktiv zwischen 50.000 und 250.000 Euro investiert. 

Dazu kommt ein weiteres Element, das Jasper Ettema  erst kürzlich fixieren konnte: Jenes teilnehmende Startup, das den höchsten Grad an „Investment Readiness“ erreicht, kommt auf die Shortlist des Investment Committees der COREangels und darf dort pitchen. Ettema und Jaritz wollen außerdem österreichische Business Angels und Investor:innen zu den Side Events nach Lissabon bringen.

Dass die beiden Initiatoren mit dem Format nicht bei null starten, zeigen die Zahlen der Startup Investment Academy in Graz, auf der das Launchpad aufbaut. “Von den 28 Startups, die bislang teilgenommen und gegründet haben, sind laut Ettema alle noch aktiv, sieben davon haben mittlerweile ein Funding abgeschlossen, und eines machte bereits einen Exit. Jaritz selbst war mit dem Grazer Startup FreyZein Teilnehmer der Academy.

Unterstützung durch Advantage Austria, Förderung über GO International

Unterstützt wird das Launchpad von der Wirtschaftskammer Österreich und Advantage Austria in Lissabon. Die Idee zum Programm entstand laut den beiden im Austausch mit Günther Schabhüttl, der die Außenwirtschaft in Lissabon vertritt. Für die Teilnehmer:innen relevant ist vor allem die Förderschiene: Laut Programmbeschreibung können die Kosten für Launchpad und Web Summit inklusive Beratungs- und Reisekosten je nach Situation des Startups über den Internationalisierungsscheck des GO-International-Programms der Wirtschaftskammer Österreich zu 50 Prozent gefördert werden.

Was es kostet

Das Paket umfasst die beiden Online-Sessions, fünf Tage Gruppen- und Einzelcoaching in Lissabon, die Side Events, alle Methoden und Vorlagen. Anreise und Übernachtungen müssen die Teilnehmer:innen selbst organisieren. Für Einzelgründer:innen kostet die Teilnahme 2.990 Euro exklusive Umsatzsteuer, für Zweierteams 4.990 Euro.

Wer sich informieren will, kann dies in drei Online-Info-Calls am 15. September (17 Uhr), am 23. September (17 Uhr) und am 28. September (13 Uhr) tun. Die Anmeldung läuft über die Website des Programms.

Kontakt: 

Jasper Ettema

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