30.05.2023

X-Factory: Gföhler Tischlerei lässt Sex- wie normale Möbel aussehen

Und zieht mittlerweile ohne aktives Marketing Kunden aus den USA, Brasilien und Australien an. Co-CEO Ronald Handlgruber beschreibt im brutkasten-Gespräch seine Spezialmöbel und erzählt von skurrilen Kundenwünschen, die er teilweise abgelehnt hat. Wie eine schalldichte Box in Sargform...
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„Die Welt wird immer offener, aber Sex bleibt ein Tabuthema.“ Diese Aussage von Ronald Handlgruber spiegelt das wider, was er mit seiner Co-CEO Petra Reider und seiner Tischlerei X-Factory seit Jahren produziert: Sexmöbel, die fürs Auge nicht als solche erkennbar sind. Und als ganz normale Möbelstücke durchgehen.

Die Anfänge von X-Factory

Eigentlich begann alles 1999, als der damalige Chef Handlgrubers Günther Weinhofer die Idee zu X-Factory ins Leben rief. Er selbst kam um das Jahr 2010 zur Tischlerei und bekam nach einer Krebsdiagnose seines Vorgesetzten die Firma als Nachfolge.

„Wir führen X-Factory im Sinne unseres Chefs weiter“, sagt der gelernte Tischler. „Günther hat damals eine Marktlücke entdeckt und vieles entwickelt. Auch heute entwickeln wir viel weiter, und vergrößern ständig unser Sortiment.“

Die Inspiration für seine Stücke holt sich das fünfköpfige Team durch Trends aus diversen Filmen und von den Wünschen der Kundinnen und Kunden. Die teilweise aus den USA, Brasilien, Russland und Australien stammen.

Vom klassischem Bett mit abnehmbarer Abdeckung und SM-Möbel

Das niederösterreichische Unternehmen produziert Betten, klassische SM-Möbel und -Liegen, aber auch Möbel für den Wohnbereich. Jene seien „eine perfekte Symbiose aus einem voll tauglichen Wohnmöbel, welche auch alle Möglichkeiten für SM-Spiele bieten. Man benötige keinen eigenen Raum, um sie zu verbergen“, beschreibt X-Factory seine Erzeugnisse sinngemäß.

Dabei sind alle Stücke als Module konzipiert und die einzelnen Teile mittels Rohren aufgebaut, die alle den gleichen Durchmesser haben. So können sie vielfältig verwendet und das einzelne Sexmöbel wie eine Art Lego ständig erweitert oder angepasst werden. Etwa für variantenreiche Fixierungen und Positionen. Dabei rangieren die Preise von Erweiterungen unter 100 Euro bis zu fünfstelligen Eurobeträgen für Sonderanfertigungen. Und Sonderanfertigungen gab es.

Das versteckte Sexmöbel

Einer der Verkaufsschlager ist ein Vollholzbett, dem man nicht ansieht, dass es ein Sexmöbel ist: „Man kann die Abdeckungen abnehmen, darunter findet sich eine Reling, um Karabiner einzuhängen und Lochbohrungen für Steckstangen“, erklärt Handlgruber. „Nach dem Ende der ‚Session‘ lässt sich alles wieder retournieren und das Bett schaut wieder wie ein normales Bett aus. Ganz zivil.“

Der Clou an den Möbeln von X-Factory ist dem Team nach der Umstand, dass man alles verstecken könne, wenn man nicht möchte, dass gleich jeder den eigenen Fetisch erkennt.

„Viele unserer Kunden bauen ein Haus oder renovieren die Wohnung und wollen gleich ein neues Bett oder anderes Möbelstück von uns“, so Handlgruber weiter. „Führt man die Familie, Freunde oder Bekannte allerdings später durch das neue Heim, dann will man ja nicht jedem seine Vorlieben zeigen. Manche unserer Kunden wollen sogar nicht, dass wir offizielle Bilder von ihren Möbeln herausgeben, die wir gefertigt haben. Solche Kundenwünsche akzeptieren wir natürlich. Weil wir nun mal im Tabuthema sind.“

Blickdichte Betten fürs Glashaus und „zu“ kleinen Fesseln

Ein paar solcher Kundenanforderungen sind dem Sexmöbel-Entwickler noch stark in Erinnerung. Einst gab es eine Nachfrage nach einem Spezialbett mit Maßen von 3×3 Metern, mit beweglicher Matratze und Rollläden. Handlgruber erklärt: „Der Kunde wünschte keine Einsicht, weil das ganze Haus aus Glas gebaut war.“

Ein anderes Beispiel, das Jahre her ist, hatte beim Niederösterreicher und seinem damaligen Chef für reichlich Unwohl gesorgt. Die beiden Handwerker führten damals regelmäßig Montagen in Wien durch. So auch beim Wunsch eines Wiener Kunden. Üblicherweise kein Problem, doch hier besorgten die beiden Männer die gewünschte und sehr kleine Fesselgröße. Sie kam ihnen falsch vor und die Monteure wollten vor dem ersten Handgriff die dazugehörige Partnerin des Kunden sehen.

Am Ende handelte es sich um eine hundertfünfzig Zentimeter große Frau und dies erklärte die kleinen Fesseln. „Wir grenzen uns klar ab, wenn irgendwelche Sachen mit unseren Möbeln betrieben werden“, erklärt Handlgruber. „Wir arbeiten eng mit unserer Kundschaft zusammen, aber es herrscht auch eine Eigenverantwortung. Wie bei allen anderen Dingen.“

X-Factory und die Grenze des Kundenwunsches

Bei einer Anfrage allerdings sahen sich Handlgruber und Team über ihre Grenzen gestossen. Ein Kunde wünschte sich eine blick- und schalldichte Box, die die Form eines Sarges haben sollte. „Schalldicht bedeutet in dem Fall auch gleich luftdicht“, so der Tischlermeister. „Da haben wir dankend abgelehnt.“

Andere Wünsche werden oft in Kooperation mit Kund:innen erfüllt. Wie einst bei einer Box mit 1×1 Meter Durchmesser. Sie hatte verschiebbare Wände, die man von Außen per Kurbel bedienen konnte. Eine Person hätte da nur in einer Hockposition hineingepasst, erzählt Handlgruber.

„Dort drinnen haben beide von unseren Kunden übernachtet“, erinnert er sich. „Die Box war lichtdicht, hatte aber einen doppelten Boden mit Lochbohrungen für die Luftzufuhr. Damit in einer möglichen Paniksituation, wo ein Körper einen höheren Luftverbrauch hat, es zu genug Luftaustausch kommt. Auch darauf achten wir.“

Kaum Marketing

All dieser Erfolg gelang dem Gföhlner Tischermeister:innen ohne großes Marketing. Die meiste Awareness erhält X-Factory in Foren, wo u.a. Kund:innen auf die österreichische Tischlerei hinweisen.

„Dort bekommen wir die Bestätigung, dass unsere Möbel top sind, weil wir sehr oft weiterempfohlen werden. Auch springen wir gerade auf den Facebook- und Instagram-Zug auf. Wir machen zwar nicht aktive Werbung, werden aber über Google gut gefunden; auch bei einschlägigen Begriffen“, erklärt Handlgruber. „Zudem findet man sonst nicht viel in unserem Segment. Wir sind in Europa einzigartig, was die Qualität betrifft.“

X-Factory-Holz aus Europa

Das Holz, mit denen die meisten Möbelstücke zusammengebaut werden, stammt aus Europa, außer bei Sonderanfertigungen, wo man wisse, dass es nicht auf diesem Kontinent wachse. Das seien aber seltene Fälle. „Wir schauen auch darauf, dass alles unsere Händler in Österreich liegen und geben uns Mühe, kleinere Firmen mit österreichischer Produktion mit einzubeziehen. Und nicht Südostasien“, beteuert Handlgruber.

Zu den nächsten Zielen von X-Factory gehört, Märkte in Übersee zu erschließen und dort den Bekanntheitsgrad zu steigern. Auch eine Skalierung wäre kein Problem, wobei es da klare Prinzipien gibt. Eine Auslagerung der Produktion ginge für die beiden CEOs nur mit einer Endkontrolle einher; auch eine Teilauslagerung, bei der man fertige Einzelteile geliefert bekommt, wäre eine Möglichkeit, auf Nachfrage mehr zu produzieren. Aktuell arbeitet man an einem Penispranger.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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