30.05.2023

X-Factory: Gföhler Tischlerei lässt Sex- wie normale Möbel aussehen

Und zieht mittlerweile ohne aktives Marketing Kunden aus den USA, Brasilien und Australien an. Co-CEO Ronald Handlgruber beschreibt im brutkasten-Gespräch seine Spezialmöbel und erzählt von skurrilen Kundenwünschen, die er teilweise abgelehnt hat. Wie eine schalldichte Box in Sargform...
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„Die Welt wird immer offener, aber Sex bleibt ein Tabuthema.“ Diese Aussage von Ronald Handlgruber spiegelt das wider, was er mit seiner Co-CEO Petra Reider und seiner Tischlerei X-Factory seit Jahren produziert: Sexmöbel, die fürs Auge nicht als solche erkennbar sind. Und als ganz normale Möbelstücke durchgehen.

Die Anfänge von X-Factory

Eigentlich begann alles 1999, als der damalige Chef Handlgrubers Günther Weinhofer die Idee zu X-Factory ins Leben rief. Er selbst kam um das Jahr 2010 zur Tischlerei und bekam nach einer Krebsdiagnose seines Vorgesetzten die Firma als Nachfolge.

„Wir führen X-Factory im Sinne unseres Chefs weiter“, sagt der gelernte Tischler. „Günther hat damals eine Marktlücke entdeckt und vieles entwickelt. Auch heute entwickeln wir viel weiter, und vergrößern ständig unser Sortiment.“

Die Inspiration für seine Stücke holt sich das fünfköpfige Team durch Trends aus diversen Filmen und von den Wünschen der Kundinnen und Kunden. Die teilweise aus den USA, Brasilien, Russland und Australien stammen.

Vom klassischem Bett mit abnehmbarer Abdeckung und SM-Möbel

Das niederösterreichische Unternehmen produziert Betten, klassische SM-Möbel und -Liegen, aber auch Möbel für den Wohnbereich. Jene seien „eine perfekte Symbiose aus einem voll tauglichen Wohnmöbel, welche auch alle Möglichkeiten für SM-Spiele bieten. Man benötige keinen eigenen Raum, um sie zu verbergen“, beschreibt X-Factory seine Erzeugnisse sinngemäß.

Dabei sind alle Stücke als Module konzipiert und die einzelnen Teile mittels Rohren aufgebaut, die alle den gleichen Durchmesser haben. So können sie vielfältig verwendet und das einzelne Sexmöbel wie eine Art Lego ständig erweitert oder angepasst werden. Etwa für variantenreiche Fixierungen und Positionen. Dabei rangieren die Preise von Erweiterungen unter 100 Euro bis zu fünfstelligen Eurobeträgen für Sonderanfertigungen. Und Sonderanfertigungen gab es.

Das versteckte Sexmöbel

Einer der Verkaufsschlager ist ein Vollholzbett, dem man nicht ansieht, dass es ein Sexmöbel ist: „Man kann die Abdeckungen abnehmen, darunter findet sich eine Reling, um Karabiner einzuhängen und Lochbohrungen für Steckstangen“, erklärt Handlgruber. „Nach dem Ende der ‚Session‘ lässt sich alles wieder retournieren und das Bett schaut wieder wie ein normales Bett aus. Ganz zivil.“

Der Clou an den Möbeln von X-Factory ist dem Team nach der Umstand, dass man alles verstecken könne, wenn man nicht möchte, dass gleich jeder den eigenen Fetisch erkennt.

„Viele unserer Kunden bauen ein Haus oder renovieren die Wohnung und wollen gleich ein neues Bett oder anderes Möbelstück von uns“, so Handlgruber weiter. „Führt man die Familie, Freunde oder Bekannte allerdings später durch das neue Heim, dann will man ja nicht jedem seine Vorlieben zeigen. Manche unserer Kunden wollen sogar nicht, dass wir offizielle Bilder von ihren Möbeln herausgeben, die wir gefertigt haben. Solche Kundenwünsche akzeptieren wir natürlich. Weil wir nun mal im Tabuthema sind.“

Blickdichte Betten fürs Glashaus und „zu“ kleinen Fesseln

Ein paar solcher Kundenanforderungen sind dem Sexmöbel-Entwickler noch stark in Erinnerung. Einst gab es eine Nachfrage nach einem Spezialbett mit Maßen von 3×3 Metern, mit beweglicher Matratze und Rollläden. Handlgruber erklärt: „Der Kunde wünschte keine Einsicht, weil das ganze Haus aus Glas gebaut war.“

Ein anderes Beispiel, das Jahre her ist, hatte beim Niederösterreicher und seinem damaligen Chef für reichlich Unwohl gesorgt. Die beiden Handwerker führten damals regelmäßig Montagen in Wien durch. So auch beim Wunsch eines Wiener Kunden. Üblicherweise kein Problem, doch hier besorgten die beiden Männer die gewünschte und sehr kleine Fesselgröße. Sie kam ihnen falsch vor und die Monteure wollten vor dem ersten Handgriff die dazugehörige Partnerin des Kunden sehen.

Am Ende handelte es sich um eine hundertfünfzig Zentimeter große Frau und dies erklärte die kleinen Fesseln. „Wir grenzen uns klar ab, wenn irgendwelche Sachen mit unseren Möbeln betrieben werden“, erklärt Handlgruber. „Wir arbeiten eng mit unserer Kundschaft zusammen, aber es herrscht auch eine Eigenverantwortung. Wie bei allen anderen Dingen.“

X-Factory und die Grenze des Kundenwunsches

Bei einer Anfrage allerdings sahen sich Handlgruber und Team über ihre Grenzen gestossen. Ein Kunde wünschte sich eine blick- und schalldichte Box, die die Form eines Sarges haben sollte. „Schalldicht bedeutet in dem Fall auch gleich luftdicht“, so der Tischlermeister. „Da haben wir dankend abgelehnt.“

Andere Wünsche werden oft in Kooperation mit Kund:innen erfüllt. Wie einst bei einer Box mit 1×1 Meter Durchmesser. Sie hatte verschiebbare Wände, die man von Außen per Kurbel bedienen konnte. Eine Person hätte da nur in einer Hockposition hineingepasst, erzählt Handlgruber.

„Dort drinnen haben beide von unseren Kunden übernachtet“, erinnert er sich. „Die Box war lichtdicht, hatte aber einen doppelten Boden mit Lochbohrungen für die Luftzufuhr. Damit in einer möglichen Paniksituation, wo ein Körper einen höheren Luftverbrauch hat, es zu genug Luftaustausch kommt. Auch darauf achten wir.“

Kaum Marketing

All dieser Erfolg gelang dem Gföhlner Tischermeister:innen ohne großes Marketing. Die meiste Awareness erhält X-Factory in Foren, wo u.a. Kund:innen auf die österreichische Tischlerei hinweisen.

„Dort bekommen wir die Bestätigung, dass unsere Möbel top sind, weil wir sehr oft weiterempfohlen werden. Auch springen wir gerade auf den Facebook- und Instagram-Zug auf. Wir machen zwar nicht aktive Werbung, werden aber über Google gut gefunden; auch bei einschlägigen Begriffen“, erklärt Handlgruber. „Zudem findet man sonst nicht viel in unserem Segment. Wir sind in Europa einzigartig, was die Qualität betrifft.“

X-Factory-Holz aus Europa

Das Holz, mit denen die meisten Möbelstücke zusammengebaut werden, stammt aus Europa, außer bei Sonderanfertigungen, wo man wisse, dass es nicht auf diesem Kontinent wachse. Das seien aber seltene Fälle. „Wir schauen auch darauf, dass alles unsere Händler in Österreich liegen und geben uns Mühe, kleinere Firmen mit österreichischer Produktion mit einzubeziehen. Und nicht Südostasien“, beteuert Handlgruber.

Zu den nächsten Zielen von X-Factory gehört, Märkte in Übersee zu erschließen und dort den Bekanntheitsgrad zu steigern. Auch eine Skalierung wäre kein Problem, wobei es da klare Prinzipien gibt. Eine Auslagerung der Produktion ginge für die beiden CEOs nur mit einer Endkontrolle einher; auch eine Teilauslagerung, bei der man fertige Einzelteile geliefert bekommt, wäre eine Möglichkeit, auf Nachfrage mehr zu produzieren. Aktuell arbeitet man an einem Penispranger.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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