28.10.2022

Was die EU-Entscheidung zum Verbrenner-Aus für den heimischen Mobilitätssektor bedeutet

Die EU-Staaten und das EU-Parlament einigten sich in einer historischen Entscheidung darauf, dass ab 2035 in der EU nur mehr Neuwagen verkauft werden dürfen, die kein Kohlendioxid ausstoßen. In Österreich muss jetzt die Dekarbonisierung der Mobilität schnell an Fahrt aufnehmen.
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Verbrenner-Aus
(c) AdobeStock

Der französische EU-Abgeordnete Pascal Canfin, der den Umweltausschuss des EU-Parlaments leitet, sprach von einem historischen Schritt. Ab 2035 dürfen in der EU nur noch Neuwagen zugelassen werden, die kein Kohlendioxid ausstoßen. Auf das Verbrenner-Aus haben sich am Donnerstag Unterhändler der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments geeignet. Vorausgegangen war ein Vorschlag der EU-Kommission, der bereits im Juli 2021 im Zuge des Paket „Fit for 55“ getroffen wurde. Dieses sieht einen klimafreundlichen Umbau der europäischen Wirtschaft vor.

Verbrenner-Aus: Zwischenziele bis 2030

Zudem einigten sich die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament auf Zwischenziele. Bis 2030 soll demnach der CO2-Ausstoß bei Neuwagen um 55 Prozent reduziert werden. Bei Nutzfahrzeugen beträgt das Zwischenziel 50 Prozent, wobei beide Reduktions-Ziele das Jahr 2021 als Niveau heranziehen.

Allerdings gab es auch einen Kompromiss: Im Jahr 2026 soll die Entscheidung erneut überprüft werden können. Konkret heißt das, dass die EU-Kommission dann nochmals prüft, ob die festgelegten Ziele auch tatsächlich machbar sind. Laut Expert:innen hängt dies unter anderem mit dem Fortschritt des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur zusammen und soll auch der europäischen Auto-Industrie mehr Planungssicherheit geben. Der tschechische EU-Ratsvorsitzende, Jozef Síkela, sprach von einem großen Schritt, allerdings müssten nun auch die entsprechenden Innovation vorangetrieben werden.

EU-Fuels als Kompromiss zum Verbrenner-Aus

Bereits im Vorfeld gab es eine Diskussion, wie der Einsatz von sogenannten E-Fuels gehandhabt wird. Dabei handelt es sich um synthetisch hergestellte Kraftstoffe, bei deren Produktion Treibhausgase gebunden werden.

Im Zuge Prüfung durch die EU-Kommission im Jahr 2026 soll auch evaluiert werden, ob der Einsatz von E-Fuels für Autos künftig infrage kommen kann. Insbesondere die FPD in Deutschland machte sich für den Kompromiss stark, der eine Hintertüre in Bezug auf das Verbot von Verbrenner-Motoren offen lässt.

Während FDP-Chef Christian Lindner von einer klugen Entscheidung sprach, die eine „Technologieoffenheit“ ermögliche, kritisierten zahlreiche Umweltschutzorganisationen, wie Greenpeace, den Kompromiss. Zudem merken Kritiker:innen unter anderem an, dass synthetische Kraftstoffe in anderen Sektoren wie Schiff- oder Luftfahrt deutlich dringender gebraucht werden als im Straßenverkehr.

Dekarbonisierung der Mobilität in Österreich

Welche Entscheidungen schlussendlich nach der erneuten Prüfung im Jahr 2026 getroffen werden, wird sich zeigen. Fest steht allerdings, dass Österreich bei der Dekarbonisierung der Mobilität Fahrt aufnehmen muss. Hierzulande stieß der Verkehrssektor 2020 rund 50 Prozent mehr CO2 aus als noch im Jahr 1990. Zudem hat Österreichs Verkehr laut dem Verkehrsclub Österreich den zweithöchsten Pro-Kopf-CO2-Ausstoß der EU. Aktuell beläuft sich der CO2 Ausstoß im Verkehrssektor in Österreich auf rund 25 Millionen Tonnen CO2.

Von Seiten der Politik wurde dafür unter anderem der Mobilitätsmasterplan 2030 für den Verkehrsbereich vorgelegt. Darin bekennt sich die Regierung zum weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Die Dekarbonisierung der Mobilität soll demnach entlang von drei Ebenen erfolgen.

  • Erstens soll der verbleibende Individualverkehr verbessert werden, indem der energieeffiziente Elektroantrieb zur Anwendung kommt.
  • Zweitens sollte Verkehr und Transport, der sich nicht vermeiden lässt, auf umweltfreundliche Verkehrs- und Transportmittel verlagert werden. Dazu zählen Fahrrad, Bus und Bahn.
  • Drittens sollte, dort wo möglich, eine Vermeidung von Verkehr stattfinden. Dazu heißt es: “Mit einer nachhaltigen Standort- und Raumplanung der kurzen Wege, aber auch mit Telearbeit oder der Bildung von Fahrgemeinschaften lässt sich Verkehr vermeiden”.

Innovationen für die Mobilitätswende

Aktuell werden in Österreich zirka zwei Prozent der Fahrzeuge elektrisch betrieben. Bei den Neuzulassungen erreichten Elektroautos 2021 allerdings bereits zwölf Prozent aller neu zugelassenen Fahrzeuge. Zudem wurden 2021 im Vergleich zum Vorjahr eine Verdoppelung an neu zugelassenen E-Autos verzeichnet.

Neben dem Verbrenner-Aus und dem Ausbau der Ladeinfrastruktur, wird es künftig allerdings weitere Schritte benötigen, um die Mobilität in Österreich zu dekarbonisieren. Dazu zählen unter anderem der Ausbau von Car-Sharing-Angeboten oder die Optimierung der betrieblichen Mobilität. Stichwort: Fahrgemeinschaften. Ein Schlüsselrolle nimmt dabei auch die Digitalisierung ein, die derartige Anwendungen ermöglicht. Österreichische Startups und Unternehmen liefern bereits jetzt Lösungen dafür. Mehr darüber könnt ihr auch hier nachlesen.


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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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