05.07.2022

Abgabenfreie Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen: Das muss man wissen

Die Expert:innen von Ecovis erklären, was bei der kürzlich beschlossenen abgabenfreien Teuerungsprämie für 2022/2023 zu beachten ist.
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Abgabenfreie Teuerungsprämie
(c) Imelda via unsplash.com

Durch das beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket wird für die Kalenderjahre 2022 und 2023 die Möglichkeit für abgabenfreie Teuerungsprämien geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitgeber:innen in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewähren (Teuerungsprämie), sind unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in abgabenfrei möglich. Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer).

Rahmenbedingungen für die abgabenfreie Teuerungsprämie

1. Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Ausschöpfung der restlichen 1.000 Euro des abgabenfreien Höchstbetrages setzt voraus, dass die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (kollektive Regelung) erfolgt. Darunter fallen insbesondere ein Kollektivvertrag, eine vom KV ermächtigte Betriebsvereinbarung, die Gewährung für alle Arbeitnehmer:innen oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

2. Der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 Euro jährlich) gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Für 2022 gilt eine Sonderregel: Betriebe, die im Jahr 2022 bereits lohnsteuerfreie (nicht befreit im Bereich Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer) Mitarbeitergewinnbeteiligungen gewährt haben, können die Mitarbeitergewinnbeteiligungen rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln. Die rückwirkende Umwandlung sollte zur rechtlichen Absicherung mittels schriftlicher Vereinbarung erfolgen.

3. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Es darf sich somit um keine Bezugsumwandlung handeln (abgabenschädlich wäre also z.B. die Gewährung anstelle eines Gehaltsteils oder einer bisher üblichen Jahresprämie).

Praxistipp

Empfehlenswert sind – insbesondere zur Absicherung für spätere Lohnabgabenprüfungen – eine schriftliche Dokumentation der Zahlungsgrundlage, etwa in Form eines Arbeitgeberschreibens (ein Unterfertigen durch die Arbeitnehmer:innen ist nicht unbedingt nötig) und die Bezeichnung der Zahlung als “Teuerungsprämie” oder “Teuerungsausgleich”.

Gegenüberstellung: Teuerungsprämie vs Mitarbeitergewinnbeteiligung

Die Teuerungsprämie ist abgabenrechtlich in mehrfacher Hinsicht günstiger als die Mitarbeitergewinnbeteiligung. Für die Jahre 2022 und 2023 ist daher aus Sicht der Betriebe und der Mitarbeiter i.d.R. die Teuerungsprämie zu bevorzugen:

Teuerungsprämie für 2022 und 2023Mitarbeitergewinnbeteiligung
abgabenfrei in allen Bereichen bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Gewinnbeteiligung)steuerfrei nur in der Lohnsteuer bis zu max. 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer:in (gemeinsam geltender Höchstbetrag mit der Teuerungsprämie)
steuerliches Gruppenmerkmal (oder andere kollektive Grundlage) ist bei Beträgen bis zu 2.000 Euro nicht erforderlich, sondern nur bei Ausschöpfung des restlichen Höchstbetrags (zusätzliche 1.000 Euro)steuerliches Gruppenmerkmal ist jedenfalls erforderlich
keine unternehmensbezogene Begrenzung der AbgabenfreiheitBegrenzung der Steuerbefreiung mit dem Vorjahres-EBIT
(c) Ecovis
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Kurstafel:

📉 Bitcoin fiel zwischenzeitlich auf unter 60.000 US-Dollar

Autsch. Diese Woche ging es ordentlich abwärts am Kryptomarkt. Der Bitcoin-Kurs rasselte vorübergehend sogar unter die 60.000-Dollar-Marke. Nach einer Erholung am Freitag lag er zuletzt wieder deutlich darüber. 

Zwischenzeitlich war es für Bitcoin aber bis auf 56.500 Dollar abwärts gegangen. Damit fiel er auf das tiefste Niveau seit rund zwei Monaten. Von dem Mitte März erreichten Rekordhoch von über 73.000 Dollar ist der Kurs damit um mehr als 20 Prozent gefallen. 

Und das alles nur kurz nach dem Halving. Von dem sich viele einen starken positiven Impuls für den Kurs erwartet haben. Warum diese Annahme ohnehin viel zu vereinfacht gedacht war, ist hier in den vergangenen Wochen immer wieder thematisiert worden - siehe etwa Crypto Weekly #138 oder Crypto Weekly #139

Abgekürzt könnte man es folgendermaßen auf den Punkt bringen: Die kurzfristige Kursreaktion auf das Halving ist nicht vorhersehbar - weil sie hauptsächlich spekulativ getrieben ist. Und deshalb kann es schnell in die eine, wie auch in die andere Richtung gehen. Die tatsächliche Kursreaktion am 20. April fiel äußerst unspektakulär aus.

Rund zwei Wochen später geht’s jetzt aber deutlich nach unten am Markt. Allerdings gibt es keinen Grund, das ursächlich mit dem Halving in Verbindung zu bringen. Wie schon in der Vorwoche geschrieben, deutet für die nächsten Monate vieles darauf hin, dass die makroökonomische Lage der dominierende Faktor für den Kryptomarkt sein wird.  

🤔 Wie die US-Zinsen den Kryptomarkt beeinflussen

Eines der wesentlichen Themen dabei: Die Zinsentwicklung. Das war sie auch schon im letzten Bullenmarkt. Genauer gesagt: Bei dessen Ende. Dieses ging einher mit der Aussicht auf steigende Zinsen in den USA. Die Fed begann im Spätherbst 2021 eine Abkehr von der Nullzinspolitik zu signalisieren. 

Und als sie einige Monate später dann tatsächlich begann, die Zinsen schnell und deutlich zu erhöhen, zog der Kryptowinter auf. Hintergrund des Kurswechsels in der Geldpolitik war die hohe Inflation, die gemessen am Inflationsziel der Notenbank so richtig aus dem Ruder lief. 

Zweieinhalb Jahre später ist die Situation eine andere: Die Inflation ist schon 2023 wieder deutlich gesunken. Am Finanzmarkt rechneten daher viele mit einem erneuten Kurswechsel der Notenbank - hin zu Zinssenkungen. Auch, um eine sich abkühlende Wirtschaft zu stützen.

Allerdings hat sich dann gezeigt: Die von vielen erwartete Rezession in den USA blieb aus. Die Inflation dagegen erwies sich in den vergangenen Monaten allerdings etwas hartnäckiger als von der Notenbank erhofft. Und aus dieser Kombination führt dann eben zu einem vorsichtigereren Vorgehen der Notenbank: Die solide Wirtschaftslage zeigt, dass es nicht unbedingt niedrigere Zinsen braucht - zumal diese potenziell wieder die Inflation befeuern könnten.

Am Mittwoch stand nun die nächste Zinssitzung der US-Notenbank an. Dass der Leitzins unverändert in der Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent blieb, war bereits im Vorhinein weitgehend erwartet worden. Die begleitenden Aussagen von Notenbank-Chef Jerome Powell wurden an den Märkten aber so interpretiert, dass man sich offenbar noch länger auf hohe Zinsen einstellen müsse. 

Ein solches Szenario gilt gemeinhin als schlecht für sämtliche “Risk Assets”, zu denen neben Aktien eben auch Krypto zählt. Ob es tatsächlich eintritt, wird sich erst zeigen. Klar ist aber: Wer am Kryptomarkt aktiv ist, sollte in nächster Zeit darauf eingestellt sein, dass Einflüsse von der Makroebene den Handel dominieren - und auch das kann in beide Richtungen gehen. 


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