12.05.2022

Kleingedrucktes: Coinbase-User können bei Konkurs ihr Krypto-Geld verlieren

Die US-Krypto-Plattform Coinbase präsentierte zuletzt tiefrote Quartalszahlen. Nun bereitet ein neuer Passus in den Geschäftsbedingungen User:innen sorgen.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Ein Umsatzeinbruch von 1,80 Milliarden US-Dollar auf 1,17 Milliarden US-Dollar und ein Verlust von 430 Millionen US-Dollar nach 840 Millionen Gewinn im Vorquartal. Dazu ein Rückgang der monatlichen User um rund zwei Millionen sowie ein Schrumpfen des Transaktionsvolumens um satte 238 Milliarden US-Dollar. Das sind die Zahlen, die von Coinbase im Quartalsbericht vor zwei Tagen präsentiert wurden. Analysten hatten zuvor zwar einen deutlichen Rückgang zum Vorquartal, aber doch bei weitem bessere Zahlen erwartet. Die Aktie der US-Krypto-Plattform ging daraufhin erst einmal in den Keller und schloss mit minus 26 Prozent.

Coinbase: Staat könnte bei Konkurs User-Vermögen als Konkursmasse betrachten

Und damit nicht genug. User:innen machten auf eine gestern erfolgte Neuerung in den Vertragsdetails der Plattform aufmerksam, die einen pikanten Passus enthält. In diesem wird vor einer möglichen Rechtsauslegung im Konkurs-Fall gewarnt: „Da verwahrte Krypto-Vermögenswerte als Eigentum einer Konkursmasse betrachtet werden können, könnten die von uns im Namen unserer Kunden verwahrten Krypto-Vermögenswerte im Falle eines Konkurses Gegenstand eines Konkursverfahrens sein und diese Kunden könnten als unsere allgemeinen ungesicherten Gläubiger behandelt werden“. Das bedeutet im Klartext: Wenn das Unternehmen bankrott geht, könnte das Krypto-Geld der User:innen eingezogen werden.

CEO Brian Armstrong um Beschwichtigung bemüht: „möglich, wenn auch unwahrscheinlich“

Das sorgte im Lichte der tiefroten Zahlen bei vielen Nutzer:innen für Empörung. Coinbase-Gründer und CEO Brian Armstrong war daraufhin natürlich um Beschwichtigung bemüht. Auf Twitter beteuerte er, es gebe aktuell kein Konkurs-Risiko und die User-Vermögen seien „so sicher wie immer“. Man habe mit dem Passus eine Anforderung der US-Börsenaufsicht SEC erfüllt. „Die Offenlegung macht insofern Sinn, als dieses rechtliche Instrument nicht speziell für Krypto-Vermögenswerte gerichtlich geprüft wurde und es möglich, wenn auch unwahrscheinlich ist, dass ein Gericht beschließen würde, Kundenvermögen in einem Insolvenzverfahren als Teil des Unternehmensvermögens zu betrachten“, erklärt Armstrong.

„Wir sind davon überzeugt, dass Prime- und Custody-Kunden über einen starken rechtlichen Schutz verfügen, der ihr Vermögen selbst bei einem ‚Black Swan‘-Ereignis wie diesem schützt“, stellt er klar. Im Thread räumt der Coinbase-CEO aber auch ein, dass man die entsprechenden Hinweise im Kleingedruckten aus seiner Sicht zu spät eingefügt habe und diese auch für Retail-Kund:innen noch ausstehen würden. Zuletzt gibt Armstrong einen Hinweis: Die Plattform biete auch eine Wallet-Lösung an, mit der Nutzer:innen ihr Krypto-Geld selbst verwahren können. Dann ist auch die hypothetische Gefahr hinfällig.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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