12.05.2022

Kleingedrucktes: Coinbase-User können bei Konkurs ihr Krypto-Geld verlieren

Die US-Krypto-Plattform Coinbase präsentierte zuletzt tiefrote Quartalszahlen. Nun bereitet ein neuer Passus in den Geschäftsbedingungen User:innen sorgen.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Ein Umsatzeinbruch von 1,80 Milliarden US-Dollar auf 1,17 Milliarden US-Dollar und ein Verlust von 430 Millionen US-Dollar nach 840 Millionen Gewinn im Vorquartal. Dazu ein Rückgang der monatlichen User um rund zwei Millionen sowie ein Schrumpfen des Transaktionsvolumens um satte 238 Milliarden US-Dollar. Das sind die Zahlen, die von Coinbase im Quartalsbericht vor zwei Tagen präsentiert wurden. Analysten hatten zuvor zwar einen deutlichen Rückgang zum Vorquartal, aber doch bei weitem bessere Zahlen erwartet. Die Aktie der US-Krypto-Plattform ging daraufhin erst einmal in den Keller und schloss mit minus 26 Prozent.

Coinbase: Staat könnte bei Konkurs User-Vermögen als Konkursmasse betrachten

Und damit nicht genug. User:innen machten auf eine gestern erfolgte Neuerung in den Vertragsdetails der Plattform aufmerksam, die einen pikanten Passus enthält. In diesem wird vor einer möglichen Rechtsauslegung im Konkurs-Fall gewarnt: “Da verwahrte Krypto-Vermögenswerte als Eigentum einer Konkursmasse betrachtet werden können, könnten die von uns im Namen unserer Kunden verwahrten Krypto-Vermögenswerte im Falle eines Konkurses Gegenstand eines Konkursverfahrens sein und diese Kunden könnten als unsere allgemeinen ungesicherten Gläubiger behandelt werden”. Das bedeutet im Klartext: Wenn das Unternehmen bankrott geht, könnte das Krypto-Geld der User:innen eingezogen werden.

CEO Brian Armstrong um Beschwichtigung bemüht: “möglich, wenn auch unwahrscheinlich”

Das sorgte im Lichte der tiefroten Zahlen bei vielen Nutzer:innen für Empörung. Coinbase-Gründer und CEO Brian Armstrong war daraufhin natürlich um Beschwichtigung bemüht. Auf Twitter beteuerte er, es gebe aktuell kein Konkurs-Risiko und die User-Vermögen seien “so sicher wie immer”. Man habe mit dem Passus eine Anforderung der US-Börsenaufsicht SEC erfüllt. “Die Offenlegung macht insofern Sinn, als dieses rechtliche Instrument nicht speziell für Krypto-Vermögenswerte gerichtlich geprüft wurde und es möglich, wenn auch unwahrscheinlich ist, dass ein Gericht beschließen würde, Kundenvermögen in einem Insolvenzverfahren als Teil des Unternehmensvermögens zu betrachten”, erklärt Armstrong.

“Wir sind davon überzeugt, dass Prime- und Custody-Kunden über einen starken rechtlichen Schutz verfügen, der ihr Vermögen selbst bei einem ‘Black Swan’-Ereignis wie diesem schützt”, stellt er klar. Im Thread räumt der Coinbase-CEO aber auch ein, dass man die entsprechenden Hinweise im Kleingedruckten aus seiner Sicht zu spät eingefügt habe und diese auch für Retail-Kund:innen noch ausstehen würden. Zuletzt gibt Armstrong einen Hinweis: Die Plattform biete auch eine Wallet-Lösung an, mit der Nutzer:innen ihr Krypto-Geld selbst verwahren können. Dann ist auch die hypothetische Gefahr hinfällig.

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Den vielzitierten Startup-Rollercoaster hat das Wiener Unternehmen goUrban in den vergangenen Jahren wohl ausgiebig ausgekostet. Noch im Juni 2022 holte sich das Mobility-Startup, das ein Betriebssystem für Shared Mobility entwickelt hat, ein Millioneninvestment. Nur etwas mehr als ein Jahr später, im August 2023 musste dann aber ein Sanierungsantrag eingebracht werden.

Nach Sanierung mit Millionenfinanzierung folgt Exit

Die Sanierung mit Eigenverantwortung wurde erfolgreich auf Schiene gebracht. Im März dieses Jahres verkündete goUrban eine 3-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde durch die Bestandsinvestoren, darunter Elevator Ventures (Corporate VC der Raiffeisen Bank International), Uniqa Ventures und aws Gründungsfonds. Nun, etwa ein halbes Jahr später, wurde der Verkauf des Unternehmens an den Hamburger Mitbewerber Wunder Mobility besiegelt.

goUrban: Marke und Team bleiben erhalten

Ein Verkaufspreis wird dabei nicht genannt. Angesichts der finanziellen Turbulenzen der vergangenen Jahre ist aber jedenfalls nicht von einem Mega-Exit auszugehen. Zusammen komme man nun auf rund 50 Millionen Shared-Mobility-Fahrten pro Jahr in etwa 200 Städten weltweit, heißt es von Wunder Mobility in einer Aussendung. Die Akquisition schaffe einen “klaren Marktführer im fragmentierten Mobilitätstechnologie-Sektor”. Wie goUrban auf LinkedIn bekannt gibt, sollen nach der Übernahme sowohl Marke als auch Team erhalten bleiben.

“Der Zusammenschluss mit Wunder Mobility ermöglicht es uns, die Grenzen dessen, was in der Mobilitätstechnologie möglich ist, zu erweitern”, kommentiert goUrban-CEO Bojan Jukic. “Mit dieser Übernahme bündeln wir das Wissen und die Ressourcen, die es uns ermöglichen, eine unabhängige Technologieplattform zu schaffen, die es Unternehmern und Städten ermöglicht, die erste Generation von Venture-Capital-finanzierten Sharing-Anbietern zu übertreffen.”

Kleine Anbieter ersetzen schrittweise VC-finanzierte E-Scooter-Riesen

Sowohl Wunder Mobility als auch goUrban setzten nämlich schon bislang mit ihren offenen Plattformen auf kleinere Anbieter als Kunden. Beim Hamburger Scaleup identifiziert man “einen allgemeinen Trend im Shared-Mobility-Bereich”: “Die erste Generation von Venture-Capital-finanzierten Betreibern mit ‘Free-Floating’-Mikromobilitätssystemen wird von regionalen Akteuren und öffentlichen Initiativen abgelöst, die Effizienz und Nutzererfahrung über den Marktanteil stellen.” Gemeinsam mit unabhängigen Technologieplattformen gelinge es, damit Rentabilität zu erreichen. Die großen internationalen Anbieter von E-Scootern und Co. würden dagegen seit der Corona-Pandemie mit Problemen kämpfen.

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