16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur „Ökosozialen Steuerreform“ veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen „Einkünfte aus Kryptowährungen“, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition „Kryptowährung“, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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