25.10.2021

Krypto-Steuer: Wann sie kommen soll und wie es mit Übergangsfristen aussieht

Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern und hat auch bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der brutkasten hat im Finanzministerium nachgefragt, wann die Änderungen nun kommen sollen, wie existierende Krypto-Bestände behandelt werden sollen und ob die eigentlich auch geplante Haltefrist vom Tisch ist.
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Bitcoin, Ethereum
Foto: Executium/Unsplash

Seit Wochen wird darüber diskutiert, Anfang Oktober gab es dann auch einen Beschluss im Ministerrat – die Besteuerung von Krypto-Assets soll geändert werden. Derzeit sind mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerfrei, sofern man sie mindestens ein Jahr gehalten hat. Verkauft man sie schon vorher, zahlt man Einkommenssteuer. Bei Aktien und anderen Wertpapieren werden dagegen unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf Gewinne fällig. Die Bundesregierung möchte eine Angleichung, so viel ist seit mehreren Wochen bekannt und wurde auch vom brutkasten mehrfach berichtet. Doch selbst der Beschluss im Ministerrat zur geplanten Krypto-Steuer blieb vage und war eher eine sehr allgemein gehaltene Absichtserklärung.

Der Grund dafür: Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne verhandeln noch über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes, wie der brutkasten aus dem Finanzministerium erfuhr. Dass die Änderung bereits mit Jahreswechsel kommt, wie manche befürchteten, ist daher auch auszuschließen. Das sei schon sei legistisch nicht möglich, hieß es dazu aus dem Ministerium. Einen genaueren Zeitplane gebe es noch nicht, allerdings werde die Änderung jedenfalls 2022 in Kraft treten. Eine Verzögerung über das kommende Jahr hinaus sei unwahrscheinlich.

Koppelung an DAC-8-Richtlinie möglich

Auf der EU-Ebene soll ebenfalls 2022 die Richtline DAC-8 kommen, die unter anderem vorsieht, dass Bertreiber von Kryptobörsen ihre Daten an die Finanzbehörden weitergeben müssen. Im Finanzministerium denkt man an, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in Österreich auch gleich die geplanten Änderungen bei der Versteuerung implementiert werden. Fix ist eine solche Koppelung aber nicht – sollte sich DAC-8 beispielsweise verzögern, könnten die Änderungen bei der Versteuerung auch unabhängig davon kommen, hieß es aus dem Ministerium.

Noch nicht fixiert ist außerdem, ob und wie bereits existierende Bestände an Kryptowährungen von der Neuregelung betroffen wären. Bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 blieben Kursgewinne aus “Altbeständen”, also aus Aktien, die man bei Inkrafttreten der Regelung bereits besessen hat, weiter steuerfrei.

Im Ministerium rechnet man damit, dass es auch diesmal eine ähnliche Regelung geben wird. Wie diese aussehen wird, ist zwar noch offen – aber eine Vollbesteuerung von bestehenden Assets habe es in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit eigentlich nie gegeben, hieß es aus dem Ministerium.

Ministerium: Haltefrist noch nicht vom Tisch

Noch nicht vom Tisch ist für das Ministerium die Idee, die Krypto-Steuer mit einer generellen Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere zu kombinieren – die dann auch gleich für Krypto-Assets gelten würde. Im Regierungsprogramm ist die Wiedereinführung einer Haltefrist grundsätzlich vereinbart, aber nur für Wertpapiere. In die nun beschlossen Steuerreform fand sie nun aber keinen Eingang. Zwischen den Regierungsparteien wird darüber weiter verhandelt werden.

Die ÖVP würde sich im Idealfall eine nur einjährige Frist wünschen. Dafür dürften aber die Grünen nicht zu haben sein. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat bereits vor Monaten in einem Interview angedeutet, dass die Frist wohl deutlich über ein Jahr betragen werde. In der ÖVP würde man realistischerweise bereits eine dreijährige Frist als Erfolg betrachten, wie der brutkasten erfuhr. Die Grünen stehen dem Vernehmen nach generell auf der Bremse, was die Wiedereinführung der Frist angeht und dürften, wenn überhaupt, eine deutlich längere Frist bevorzugen.

Unabhängig davon möchte das Finanzministerium aber weiterhin, dass eine neu eingeführte Haltefrist auch für Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, wie realistisch dies wirklich ist – immerhin konnten sich die Regierungsparteien bei den Verhandlungen zur kürzlich präsentieren Steuerreform eben nicht darauf einigen.

Klar ist aber jedenfalls: Kommt diese Einigung nicht, kommt die “Krypto-Steuer” eben ohne Haltefrist – und dann würden unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche realisierten Gewinne mit Krypto-Assets fällig.

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Jumug, EL MO
(c) Christian Houdrek / EL-MOTION - Karin Tausz (Geschäftsführerin FFG), Paul Brandstätter (Mehrheitseigentümer Jumug Vehicles GmbH), Jürgen Streitner (WKÖ).

Jumug wurde 2022 in Wien gegründet und engagiert sich für nachhaltige Lösungen, die den drängenden Herausforderungen der Verkehrsreduktion im urbanen Raum begegnen sollen. Das Startup ist Teil der Brandstätter Group, zu der auch die Firmen Veloce und Tamburi Postkästen gehören. Zudem ist es Betreiber des Projektes “PNUM Paketzustellung, neues urbanes Modell” und Projektpartner bei “Nachhaltige Logistik 2030+ Niederösterreich – Wien”, das von beiden Bundesländern gemeinsam mit den Wirtschaftskammern Niederösterreich und Wien vorgelegt und zur Umsetzung beschlossen wurde. Geschäftsführer ist Werner Pumhösel.

Jumug mit Last-Mile-Ökosystem

Zur Erklärung: Die aktuellen Herausforderungen in der Last-Mile-Logistik im urbanen Raum wie steigendes Verkehrsaufkommen, CO2-Emissionen, Fachkräftemangel, steigende Kosten oder Fahrverbote erfordern neue Prozesse in der Zustellung auf der letzten Meile, so das Jumug-Team per Aussendung.

Das klassische Modell der Last-Mile-Logistik mit Logistikzentren am Stadtrand, die Pakete mit Kleintransportern direkt in die Zustellgebiete liefern, stöße an seine Grenzen. Für die letzte Meile brauche es daher einen neuen, effizienten Zustellprozess und nachhaltige Fahrzeuge, die speziell für die innerstädtische Zustellung geeignet sind. Genau hier setzt Jumug CargoScooter mit dem Projekt “PNUM Paketzustellung neues urbanes Modell” an – als erstes Projekt, das umfassend ein neues Last-Mile-Ökosystem entwirft, wie man betont.

Emissionsfreie Paketzustellung

Mit den Jumug CargoScootern werden konkret eine flächendeckend, emissionsfreie und verkehrsreduzierende Paketzustellung für ein Gebiet von über 500.000 Einwohnern in Wien realisiert und ein skalierbares Modell für den weiteren Rollout in Wien und in andere Städte geschaffen. Dadurch werde eine emissionsfreie, verkehrsreduzierende und effizientere Last-Mile-Paketlogistik erreicht und die Lebensqualität in urbanen Gebieten gefördert.

Jumug möchte auch Verkehrsaufkommen reduzieren

Der EL-MO Award hebt seit seiner Gründung im Jahr 2021 kontinuierlich Organisationen hervor, die sich in der E-Mobilitätsbranche hervortun. Er wurde heuer zum vierten Mal vergeben. Überreicht wurde der Preis an Paul Brandstätter, Founder und Mehrheitseigentümer von Jumug, von Jürgen Streitner, WKO und Karin Tausz, Geschäftsführung FFG.

Brandstätter zur Auszeichnung: “Der EL-MO Award bekräftigt unser Engagement für Innovation in einem Ökosystem, das sich zum Ziel gesetzt hat, Verkehrsaufkommen zu reduzieren und emissionsfreie Lieferung von Waren und Gütern zu forcieren.”

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