07.04.2021

XRP-Kurs am höchsten Stand seit 2018 – Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der XRP-Kurs ist in den vergangenen sieben Tagen um mehr als 80 Prozent angezogen. Im Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht gab es nun außerdem einen kleinen Zwischenerfolg.
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Der XRP-Kurs steigt
Das Unternehmen hinter XRP, Ripple, befindet sich in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht.

Der jüngste Höhenflug von XRP hält an: Der Kurs der Kryptowährung ist seit Mitte vergangener Woche um über 80 Prozent gestiegen. Alleine in den 24 Stunden bis zum späten Mittwochvormittag hat der Kurs mehr als 10 Prozent zugelegt.

Bereits am Dienstag hatte er erstmals seit 2018 vorübergehend die Marke von 1,00 US-Dollar überschritten und war bis auf 1,12 Dollar gestiegen. Zuletzt stand er wieder etwas darunter bei 0,9728 Dollar. Die Marktkapitalisierung liegt derzeit bei 46 Mrd. Dollar – damit ist XRP mittlerweile wieder die viertgrößte Kryptowährung der Welt.

Seit Anfang des Jahres ist der Kurs mittlerweile bereits um rund 350 Prozent angezogen. Zuvor war er im Dezember 2020 schwer unter Druck geraten. Auslöser war eine Klage der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) gewesen. Diese wirft dem XRP-Unternehmen Ripple vor, durch den Verkauf von XRP Wertpapiergesetze verletzt zu haben – weil sie XRP als Wertpapier und nicht als Währung einstuft. Der Kurs brach daraufhin von über 0,76 Dollar zwischenzeitlich bis auf unter 0,15 Dollar ein. Mehrere der wichtigsten Krypto-Börsen, darunter auch Coinbase, stellten aufgrund des Rechtsstreits den Handel mit dem XRP-Token ein.

Kleiner Zwischenerfolg im Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zieht sich weiter dahin. Nun konnte Ripple jedoch einen kleinen Zwischenerfolg erzielen. Eine Richterin hat beschlossen, dass die SEC dem Unternehmen Einblick in ihre interne Kommunikation zur Einstufung von Bitcoin, Ethereum und XRP geben muss.

Die Aufsichtsbehörde hat bereits festgestellt, dass die beiden erstgenannten Kryptowährungen nicht als Wertpapiere einzustufen sind. Wenn XRP juristisch in dieselbe Kategorie fiele wie die beiden größten Kryptowährungen, wäre der Vorwurf der SEC entkräftet. Bei Ripple hofft man nun, dass man in der internen Kommunikation der SEC Hinweise darauf findet, dass genau dies der Fall ist.

XRP-Kurs schon länger im Aufwind

Schon in den vergangenen Wochen sind Trader zunehmend optimistisch geworden, dass der Rechtsstreit doch noch günstig für Ripple ausgehen könnte. Mitte März hatte beispielweise der Anwalt und Prozessbeobachter Jeremy Hogan ein YouTube-Video veröffentlicht, das viele Trader Hoffnung machte. In dem Video behauptete Hogan, dass die Richterin Sarah Netburn im Prozess angedeutet habe, dass XRP sowohl einen Wert als Währung als auch einen praktischen Nutzen habe. Dies bezweifelt die SEC. In den vergangenen Tagen machten nun Gerüchte die Runde, wonach Coinbase die Wiederaufnahme des Handels mit XRP vorbereite.

Auch andere Altcoins – wie beispielsweise Binance Coin, der BitTorrent-Token oder Filecoin – hatten zuletzt starke Preisanstiege verzeichnet. Vor allem die Aufwärtsbewegung der Altcoins hatte die Marktkapitalisierung des gesamten Krypto-Markts zu Wochenbeginn über die Schwelle von 2 Bio. Dollar getrieben. Der Bitcoin-Kurs dagegen bewegte sich zuletzt unterhalb der 60.000-Dollar-Marke seitwärts.

Der XRP-Token befindet übrigens trotz der massiven Aufwärtsbewegung der jüngsten Wochen noch weit unter seinem Allzeithoch. Dieses lag bei 3,30 Dollar und war im Jänner 2018 erreicht worden.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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