05.03.2021

Das sind die neuen Steuer-Regelungen für das Homeoffice

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag die steuerlichen Aspekte der neuen Homeoffice-Regelung.
/artikel/steuern-homeoffice-2021-oesterreich
Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner
kooperation

Durch den Nationalrat wurden im Jänner 2021 neue Regelungen im Zusammenhang mit Arbeiten aus dem Homeoffice verabschiedet (die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist derzeit noch ausständig). Im Bereich des Steuerrechts ergeben sich dadurch einerseits Aspekte für Arbeitgeber andererseits auch für Arbeitnehmer. Nachfolgend werden die wichtigsten Eckpunkte zu Steuern in der Homeoffice-Regelung zusammengefasst:

1. Steuer-Aspekte beim Arbeitgeber

Arbeitgeber können künftig ihren Arbeitnehmern ab der Veranlagung 2021 bis zu drei Euro täglich, für höchstens 100 Tage pro Kalenderjahr, als Homeoffice-Pauschale zuwenden (d.h. maximal 300 Euro). Voraussetzung dafür ist, dass es eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt und die Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der Wohnung des Arbeitnehmers ausgeübt wird.

Hinweis: Wird die Tätigkeit außerhalb der Wohnung zB in einem Coworking Space, Lokal oder Park ausgeübt kann nach aktueller gesetzlicher Lage keine Homeoffice-Pauschale gewährt werden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der zugewendete Betrag steuerfrei. Außerdem fallen keine Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie Sozialversicherung an.

Beträge, die die Homeoffice-Pauschale übersteigen, sind wie Arbeitslohn zu behandeln. Auch bei mehreren Arbeitgebern bleibt der Höchstbetrag bei 300 Euro. Übersteigt der insgesamt an einen Arbeitnehmer zugewendete Betrag 300 Euro, von einem oder auch mehreren Arbeitgebern, gilt der übersteigende Betrag als Arbeitslohn.

Sofern die Abrechnung nicht tageweise sondern pauschal mittels monatlichem Fixbetrag erfolgt, ist gegebenenfalls bei abweichenden Verhältnissen am Ende des Jahres eine Aufrollung vorzunehmen. Eine entsprechende Erfassung der Homeoffice-Tage pro Mitarbeiter ist erforderlich.

2. Steuer-Aspekte beim Arbeitnehmer

Differenzbetrag zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten

Zahlt der Arbeitgeber keinen oder nicht den vollen Höchstbetrag (300 Euro) aus, kann der Differenzbetrag vom Arbeitnehmer selbst als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Beispiel: A arbeitet 2022 an 42 Tagen ausschließlich in seiner Wohnung (Homeoffice). Er erhält dafür 2,50 Euro pro Tag, in Summe also 105 Euro als Homeoffice-Pauschale durch seinen Arbeitgeber. Zusätzlich kann A 21 Euro (42 x 3 = 126 abzüglich vom Arbeitgeber geleisteter 105) in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel im Homeoffice

Grundsätzlich stellen Ausgaben für (digitale) Arbeitsmittel Werbungskosten dar. Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (z.B. PC, Mobiltelefon) sind um die Höhe der vom Arbeitgeber zugewendeten Homeoffice-Pauschale und einen gegebenenfalls vom Steuerpflichtigen angesetzten Differenzbetrag (d.h. maximal 300 Euro) zu kürzen.

Zusätzlich wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Zurverfügungstellung von digitalen Arbeitsmitteln keiner Sachbezugsbesteuerung unterliegt.

Fortsetzung Beispiel: A erwirbt im Jahr 2022 einen Computer um 600 Euro, den er zu 60 Prozent beruflich nutzt. Der berufliche Anteil beträgt daher 360 Euro. Die Homeoffice-Pauschale und der Differenzbetrag (105 + 21 = 126) kürzen die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel. Daher kann A lediglich 234 Euro (360 – 126) als Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel geltend machen.

Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar

Zudem können künftig auch Kosten für ergonomisches Mobiliar (z.B. Schreibtisch, Drehstuhl, Fußstütze, Beleuchtung) in der Höhe von 300 Euro pro Kalenderjahr angesetzt werden, sofern diese einem in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz dienen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet hat.

Übersteigen die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten den Höchstbetrag kann der verbleibende Betrag im nächsten Jahr wiederum i.H.v. maximal 300 Euro berücksichtigt werden (vorausgesetzt im Folgejahr wird mindestens 26 Tage im Homeoffice gearbeitet).

Werbungskosten für ergonomische Einrichtung können bereits in der Veranlagung 2020 berücksichtigt werden, allerdings nur i.H.v. 150 Euro. Sollte die Steuererklärung bereits abgegeben worden sein, stellt die Neuregelung ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Diese Werbungskosten können daher im Rechtsmittelverfahren berücksichtigt werden. Sofern Werbungskosten bereits 2020 berücksichtigt wurden, sind sie vom Höchstbetrag für 2021 (300 Euro) abzuziehen.

3. Befristung der Maßnahmen der Homeoffice-Regelung

Sämtliche angeführte steuerliche Homeoffice-Maßnahmen wurden bis inklusive zur Veranlagung 2023 befristet. Die Maßnahmen sollen dann evaluiert und adaptiert werden.


Dieser Gastbeitrag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.

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Jumug, EL MO
(c) Christian Houdrek / EL-MOTION - Karin Tausz (Geschäftsführerin FFG), Paul Brandstätter (Mehrheitseigentümer Jumug Vehicles GmbH), Jürgen Streitner (WKÖ).

Jumug wurde 2022 in Wien gegründet und engagiert sich für nachhaltige Lösungen, die den drängenden Herausforderungen der Verkehrsreduktion im urbanen Raum begegnen sollen. Das Startup ist Teil der Brandstätter Group, zu der auch die Firmen Veloce und Tamburi Postkästen gehören. Zudem ist es Betreiber des Projektes “PNUM Paketzustellung, neues urbanes Modell” und Projektpartner bei “Nachhaltige Logistik 2030+ Niederösterreich – Wien”, das von beiden Bundesländern gemeinsam mit den Wirtschaftskammern Niederösterreich und Wien vorgelegt und zur Umsetzung beschlossen wurde. Geschäftsführer ist Werner Pumhösel.

Jumug mit Last-Mile-Ökosystem

Zur Erklärung: Die aktuellen Herausforderungen in der Last-Mile-Logistik im urbanen Raum wie steigendes Verkehrsaufkommen, CO2-Emissionen, Fachkräftemangel, steigende Kosten oder Fahrverbote erfordern neue Prozesse in der Zustellung auf der letzten Meile, so das Jumug-Team per Aussendung.

Das klassische Modell der Last-Mile-Logistik mit Logistikzentren am Stadtrand, die Pakete mit Kleintransportern direkt in die Zustellgebiete liefern, stöße an seine Grenzen. Für die letzte Meile brauche es daher einen neuen, effizienten Zustellprozess und nachhaltige Fahrzeuge, die speziell für die innerstädtische Zustellung geeignet sind. Genau hier setzt Jumug CargoScooter mit dem Projekt “PNUM Paketzustellung neues urbanes Modell” an – als erstes Projekt, das umfassend ein neues Last-Mile-Ökosystem entwirft, wie man betont.

Emissionsfreie Paketzustellung

Mit den Jumug CargoScootern werden konkret eine flächendeckend, emissionsfreie und verkehrsreduzierende Paketzustellung für ein Gebiet von über 500.000 Einwohnern in Wien realisiert und ein skalierbares Modell für den weiteren Rollout in Wien und in andere Städte geschaffen. Dadurch werde eine emissionsfreie, verkehrsreduzierende und effizientere Last-Mile-Paketlogistik erreicht und die Lebensqualität in urbanen Gebieten gefördert.

Jumug möchte auch Verkehrsaufkommen reduzieren

Der EL-MO Award hebt seit seiner Gründung im Jahr 2021 kontinuierlich Organisationen hervor, die sich in der E-Mobilitätsbranche hervortun. Er wurde heuer zum vierten Mal vergeben. Überreicht wurde der Preis an Paul Brandstätter, Founder und Mehrheitseigentümer von Jumug, von Jürgen Streitner, WKO und Karin Tausz, Geschäftsführung FFG.

Brandstätter zur Auszeichnung: “Der EL-MO Award bekräftigt unser Engagement für Innovation in einem Ökosystem, das sich zum Ziel gesetzt hat, Verkehrsaufkommen zu reduzieren und emissionsfreie Lieferung von Waren und Gütern zu forcieren.”

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