04.12.2020

Beetle ForTech: NÖ-Startup mit Lösung gegen illegalen Holzhandel

Das Tullner Startup Beetle ForTech entwickelt Technologien, die die nahtlose Rückverfolgung von Rundholz bis zurück zum Ort der Fällung ermöglichen.
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Beetle ForTech: vlnr. Matthias Sammer, Anh Nguyen, Sebastian Vogler, Koimè Kouacou
(c) Beetle ForTech: vlnr. Matthias Sammer, Anh Nguyen, Sebastian Vogler, Koimè Kouacou

“Holz hat als Werkstoff riesiges Zukunftspotential – von feinster Kleidung bis hin zu ökologisch sinnvollen Hochhäusern lässt sich alles daraus herstellen. Für wachsende Rohstoffnachfrage muss aber nachhaltige Waldbewirtschaftung und legale Herkunft weltweit sichergestellt werden können, und dafür entwickeln wir die Lösung”, erklärt Sebastian Vogler, Gründer des Tullner Startups Beetle ForTech.

Bislang keine ganzheitliche Lösung gegen illegalen Holzhandel

Tatsächlich sind Holzproduktions- und Holzhandelsunternehmen durch internationale Regelwerke dazu verpflichtet, die Herkunft ihrer Rohstoffe nachzuweisen. Diese Rückverfolgung von der Holzproduktion bis zurück zum einzelnen Baumstamm zu gewährleisten, ist in den letzten Jahren für die heimische Industrie noch wichtiger geworden. Dennoch ist der illegale Holzhandel keineswegs vorbei. Und bis dato existiert kein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auf globaler Ebene Informationssicherheit, Herkunft, Legalität und Transparenz garantiert.

Das will Beetle ForTech ändern. Das Startup entwickelt Technologien, die eine nahtlose Rückverfolgung von Rundholz bis zurück zum Ort der Fällung ermöglichen. Das Ergebnis ist eine vollständige und transparente Lieferkette. Damit soll illegales Holz endgültig aus dem Markt gedrängt werden. Konkret realisiert das Unternehmen dies in vier ineinandergreifenden Teilprojekten, darunter eine Holzcodierung und ein satellitengestützes Waldbeobachtungssystem.

Beetle ForTech: Großer Nutzen auch für Heimatbundesland

Dabei sieht der niederösterreichische Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger im Rahmen einer virtuellen Betriebsbesichtigung auch direkten Nutzen für das eigene Bundesland: “Eine vollständige und transparente Lieferkette ist für unsere regionalen Holzproduzenten und -händler wesentlich, um die Qualität ihrer Produkte dokumentieren zu können”.

Beetle ForTech ist seit dem Frühjahr 2020 im niederösterreichischen Technologie-Inkubator accent in Betreuung. “accent hilft uns dabei durch die intensive Betreuung beim Ausbau unseres Netzwerks, der Weiterent-wicklung unseres Geschäftsmodells und in vielen anderen Bereichen”, meint Gründer Vogler. “Wir sehen im Startup-Bereich einen starken Trend in Richtung Nachhaltigkeit. Beetle ForTech ist ein wunderbares Beispiel für die Kombination von hohem Marktpotential mit einem wichtigen gesellschaftlichen Nutzen”, kommentiert accent-Geschäftsführer Michael Moll.

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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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AI Summaries

Beetle ForTech: NÖ-Startup mit Lösung gegen illegalen Holzhandel

  • Der illegale Holzhandel ist keineswegs vorbei.
  • Und bis dato existiert kein ganzheitlicher Lösungsansatz, der auf globaler Ebene Informationssicherheit, Herkunft, Legalität und Transparenz garantiert.
  • Das Startup Beetle ForTech aus Tulln entwickelt Technologien, die eine nahtlose Rückverfolgung von Rundholz bis zurück zum Ort der Fällung ermöglichen.
  • Das Ergebnis ist eine vollständige und transparente Lieferkette.
  • Damit soll illegales Holz endgültig aus dem Markt gedrängt werden.

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