14.08.2020

Betriebsrat bei N26: Offener Brief von Valentin Stalf

N26-CEO Valentin Stalf betont in einem offenen Brief, dass man die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern wolle.
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N26: Valentin Stalf
(c) N26: Valentin Stalf

In den vergangenen Tagen hatten sich die Ereignisse um die geplante Gründung des von zwei Österreichern in Deutschland gegründeten Fintechs regelrecht überschlagen. Das Management hatte versucht, mit der Begründung der Nicht-Einhaltung von Hygienevorschriften ein entsprechendes Treffen zu verhindern, dann fand es doch statt – allerdings mit entsprechender Präsenz der Polizei. Nun hat sich der aus Österreich stammende CEO Valentin Stalf in einem LinkedIn-Posting zu dem Thema geäußert. Darin entschuldigt sich Stalf für die vergangenen Ereignisse und betont, dass man die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern wolle. Der brutkasten hat den Brief übersetzt.

Das Statement von Valentin Stalf im Wortlaut

Ich bin sicher, dass viele von Ihnen inzwischen die jüngste Nachricht gesehen haben, dass wir dabei sind, einen Betriebsrat bei N26 einzurichten. Als Gründer war es schwer zu erkennen, wie sich die Diskussion in den letzten Tagen entwickelt hat. Dies spiegelt nicht wider, wie wir normalerweise als Team zusammenarbeiten. Aber letztendlich fühlen ich und mein Führungsteam bei N26 uns dafür verantwortlich, wie diese Debatte eskaliert ist. Und wir möchten uns für die letzten paar Tage entschuldigen.

Ich möchte auch ein paar Gedanken mitteilen.

Unser Führungsteam hat die formelle Arbeitnehmervertretung immer unterstützt. N26 hat immer die Ansichten, Einsichten und Stimmen aller unserer Mitarbeiter geschätzt, und N26 könnte ohne sie nie das sein, was es ist.

Ja, es stimmt, dass wir glauben, dass es eine modernere, digitalere und globalere Alternative zu einem traditionellen Betriebsrat geben könnte, insbesondere für ein vielfältiges internationales Unternehmen wie das unsere. Davon abgesehen unterstützen wir die formelle Arbeitnehmervertretung in allen ihren Formen, einschließlich eines traditionellen Betriebsrats, voll und ganz.

Da die für diese Woche geplanten Wahlsitzungen kurzfristig anberaumt wurden, waren wir um die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen unserer Mitarbeiter besorgt. Da sich die aktuelle Situation mit COVID19 in Berlin weiter entwickelt, war unsere Priorität bei all dem immer die Gewährleistung der Sicherheit unserer Teams.

Es ist eine wichtige Zeit für uns, als Unternehmen zusammenzukommen und die Dinge voranzubringen. N26 wird dazu beitragen, sichere und gut geplante Wahlen in Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Betriebsrats zu organisieren, und wir verpflichten uns, alle weiteren Pläne zu unterstützen.

Ich möchte noch einmal betonen, dass N26 nicht versucht, die Bildung eines Betriebsrats zu verhindern. Wir unterstützen voll und ganz die Bemühungen unserer Mitarbeiter um eine stärkere Vertretung bei N26 und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihnen in diesem Bereich.

In diesem Zusammenhang ist es ermutigend, die lebhafte Debatte zu sehen, die sich um die Arbeitnehmervertretung bei N26 entwickelt. N26 ist in den letzten Jahren stark gewachsen, und wir möchten, dass alle unsere Mitarbeiter an diesem Prozess teilnehmen können, der bestimmen wird, wie wir als Unternehmen vorankommen. Ich glaube, dass wir als Team gestärkt daraus hervorgehen werden.

Valentin

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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Betriebsrat bei N26: Offener Brief von Valentin Stalf

  • In den vergangenen Tagen hatten sich die Ereignisse um die geplante Gründung des von zwei Österreichern in Deutschland gegründeten Fintechs regelrecht überschlagen.
  • Das Management hatte versucht, mit der Begründung der Nicht-Einhaltung von Hygienevorschriften ein entsprechendes Treffen zu verhindern, dann fand es doch statt – allerdings mit entsprechender Präsenz der Polizei.
  • Nun hat sich der aus Österreich stammende CEO Valentin Stalf in einem LinkedIn-Posting zu dem Thema geäußert. D
  • arin entschuldigt sich Stalf für die vergangenen Ereignisse und betont, dass man die Gründung eines Betriebsrats nicht betonen wolle.
  • Der brutkasten hat den Brief übersetzt.

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