03.08.2020

Stepstone-Manager Rudi Bauer wechselt zu WeAreDevelopers

Rudi Bauer, ehemaliger Stepstone-Manager mit jahrelanger Berufserfahrung, wechselt zu WeAreDevelopers.
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Rudi Bauer
Rudi Bauer wechselt von Stepstone zu WeAreDevelopers. © Margit Hubner

Rudi Bauer, vormals Geschäftsführer von StepStone Österreich und globaler Chief Evangelist der StepStone-Gruppe, steigt als Vice President Digital Classified bei WeAreDevelopers ein.

Die WeAreDevelopers-Gründer über den neuen Manager

“Wir freuen uns, Rudi als neues Mitglied des WeAreDevelopers-Managements gewonnen zu haben. Rudi ist einer der führenden Experten im europäischen Online-Stellenbörsen-Markt und bringt einen beachtlichen Track-Record mit”, so die WeAreDevelopers-Gründer und -Geschäftsführer Sead Ahmetovic und Benjamin Ruschin: “Es ehrt uns, dass sich Rudi dazu entschieden hat, Teil unserer Organisation zu werden und wird maßgeblich für das internationale Wachstum unserer IT-Jobplattform verantwortlich zeichnen.”

Rudi Bauer über den Wechsel zu WeAreDevelopers

“Nachdem der “War for Talents” erst am Anfang steht und wir allesamt diesbezüglich erst die Spitze des Eisbergs erlebt haben, braucht es wahre Spezialisten, die einerseits Verständnis für eine Zielgruppe mitbringen und damit andererseits Unternehmen helfen können, die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Zielgruppe zu erkennen. WeAreDevelopers hat mich von der ersten Minute mit dem Zugang der “Place to be” für Developer zu sein, beeindruckt. Das ist genau der richtige Weg, um den Engpass an Developern und IT-Fachkräften entgegentreten zu können und diesen Menschen auf Augenhöhe zu begegnen”, so Rudi Bauer, neuer Vice President Digital Classifieds bei WeAreDevelopers.

Über Rudi Bauer

Rudi Bauer ist 54 Jahre alt, Vater von drei erwachsenen Kindern und er liebt Musik, Reisen und Sport und seinen kleinen Lagotto names Teo. Rudi Bauer verfügt über 28 Jahre Management- und Führungserfahrung in der Telekom-, IT- und Werbebranche.

“Er hatte schon immer einen besonderen Hang zu Themen rund um die komplexen Beziehungen zwischen Unternehmen und Menschen,” heißt es in der heutigen Presseaussendung: “Darüber hinaus ist er auch Mitbegründer der Wiener Agentur active concepts mit den Schwerpunkten Unternehmenskultur, Coaching, Strategieberatung und Teamentwicklung. Aufgrund seines breiten Erfahrungsspektrums inspiriert Rudi Bauer als Experte mit fundiertem Know-how und Best-Practice-Beispielen für den Recruiting-Alltag, der kritischen Betrachtung aktueller Trends in der Personalbranche und einem differenzierten Blick auf HR-relevante gesellschaftliche und demografische Veränderungen.”

Im WeAreDevelopers-Podcast verrät Rudi Bauer mehr über seine Beweggründe für den Einstieg bei WeAreDevelopers.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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