22.07.2020

VfGH urteilt zu Corona-Verboten: So reagiert der Handel

Der VfGH urteilt, dass das generelle Betretungsverbot während des Lockdown rechtswidrig war. Das hat entsprechende Konsequenzen.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Urteil zum Betretungsverbot bei öffentlichen Gebäuden während des Corona-Lockdown ausgesprochen: Dieses war teils zu breit gefasst, heißt es vom VfGH. Auch dass manche Geschäfte früher aufsperren durften als andere verstößt laut dem VfGH gegen geltendendes Recht. Mit dem Urteil gibt es auch mehr Klarheit darüber, wie bei Privatpersonen mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen umzugehen ist.

Demnach müssen nun zahlreiche Strafen erlassen beziehungsweise zurück gezahlt werden. Dem VfGH zufolge waren nicht nur entscheidende Teile der Betretungsverbote verfassungswidrig, es dürfen diese Bestimmungen auch in laufenden Verwaltungsstrafverfahren nicht mehr angewandt werden. Weiterhin ist es aber grundsätzlich möglich, Betretungsverbote auszusprechen, wenn dies hilft, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Mit der am 15. März erlassenen Verordnung hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober das Betreten öffentlicher Orte jedoch – mit wenigen Ausnahmen – allgemein für verboten erklärt. Zulässig gewesen wären nur Betretungsverbote für bestimmte Orte oder regional begrenzte Gebiete, etwa Gemeinden.

So reagiert der Handelsverband auf das VfGH-Urteil

Der heimische Handel hat die Maßnahmen der Bundesregierung “zur Wahrung der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten stets mitgetragen, aber auch mehrfach auf die weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns hingewiesen”, wie Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will als Reaktion auf das VfGH-Urteil festhält: So sei die teilweise Aushebelung des Epidemiegesetzes und das allgemeine Betretungsverbot insbesondere für stationäre Händler, die 90 Prozent der Handelsumsätze erwirtschaften, ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit gewesen.

Bei der Lockerung des Lockdowns wiederum wurde seitens der Bundesregierung zwischen Handelsunternehmen je nach Größe unterschieden: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmeter durften früher wieder aufsperren, Baumärkte und Gartencenter ebenfalls. Größere Geschäfte sowie Läden in den Shoppingcentern mussten hingegen bis 1. Mai geschlossen bleiben, was der Handelsverband “im Sinne der Fairness” stets kritisiert hatte, weil “hier mit zweierlei Maß gemessen wurde und vor allem in größeren Geschäften die Mindestabstände zumindest gleich gut oder sogar besser eingehalten werden konnten”. Insofern begrüßt der Handelsverband die heutige Entscheidung des VfGH.

Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht hat im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%.

Rainer Will, Handelsverband

“Für uns steht die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Das gilt sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten, als auch für die 600.000 Menschen, die im österreichischen Handel beschäftigt sind”, sagt Will in Bezug auf die grundsätzliche Ausrichtung des Handeslverbands: “Gleichzeitig erwarten wir – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis.”

Das Prinzip solle stets lauten: lokal vor regional vor national. “Dadurch können Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft werden. Darüber hinaus beeinträchtigen lokal begrenzte Gesundheitsvorgaben den Wirtschaftsmotor so gering wie möglich”, sagt Will weiters: “Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht hat im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%.” Dies quantifiziere das Ausmaß des Kollateralschadens.

Die Reaktion der Opposition

Wie erwartet ließen auch die Reaktionen der Oppositionsparteien nicht lange auf sich warten. Die FPÖ ortet etwa ein “virologisches Quartett” und kritisiert vor allem die Politik des grünen Gesundheitsministers Anschober. Inhaber größer Geschäfte könnten die Republik nun auf Schadenerstaz klagen, so Norbert Hofer (FPÖ). Weiters sei zu erwarten, dass sich die Privatrmenschen ihr Bußgeld vom Staat zurückholen.

Laut NEOS-Aussage zeigt das VfGH-Urteil das “bewusst rechtswidrige Verhalten von ÖVP und Grüne auf“. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak pocht hier auf eine Generalamnestie: „Die Leidtragenden dieser türkis-grünen Schlamperei sind jene Menschen, die hohe Strafen zahlen mussten, ohne jemals etwas falsch gemacht zu haben. Das Mindeste, das die Regierung tun könnte, ist sich bei den Betroffenen entschuldigen und ihnen ihre Strafe erlassen.“

Und auch die SPÖ ortet einen “schlampigen Umgang der Regierung mit dem Rechtsstaat“. Auch der stv. SPÖ-Klubchef und SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried fordert dementsprechend eine Amnestie anlässlich der verhängten Corona-Strafen.

Gesundheitsninister Anschober über das VfGH-Urteil

„Die heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes haben unterschiedliche Auswirkungen. Sie bestärken durch eine Bestätigung des Covid-19-Maßnahmengesetzes die Grundlinie unserer Arbeit, sie erklären aber teilweise Regelungen von nicht mehr in Geltung stehenden Verordnungen für rechtswidrig”, heißt es wiederum von Gesundheitsminister Anschober in einer Aussendung: “Dies hat für die Gegenwart aufgrund der fehlenden aktuellen Gültigkeit der Verordnungen keine unmittelbaren Auswirkungen, wird aber sehr wohl umfassend in unserer zukünftigen Arbeit beachtet werden. In diesem Sinn ist es begrüßenswert, dass der Verfassungsgerichtshof auch Gesetzesregelungen untersucht hat, die nicht mehr wirksam sind.”

“Bei der Bekämpfung der schwersten Pandemie seit hundert Jahren war und ist enormer Zeitdruck gegeben.”

Rudolf Anschober, Gesundheitsminister

Die Frage der Auswirkung auf laufende Verfahren sowie bereits ausgesprochene Strafen prüfe man derzeit, so Anschober: “Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Regelung. Bei der Bekämpfung der schwersten Pandemie seit hundert Jahren war und ist enormer Zeitdruck gegeben.”

Grundlage für die Maßnahmen sei das Covid-19-Maßnahmengesetz, dessen Konformität mit der Verfassung von VfGH bestätigt wurde. Bezüglich der Differenzierung zwischen allgemeinen und regional auf einzelne Orte zugeschnittene Betretungsverbote hält Anmschober fest: “In diesem Sinn wäre in der Verordnung eine bestimmtere Differenzierung der betroffenen öffentlichen Orte erforderlich gewesen. Wir werden die aktuelle Entscheidung auch in diesem Punkt auf Auswirkungen bei den abgeschlossenen bzw. laufenden Strafverfahren überprüfen und für die Zukunft die Grundaussagen des Urteils in unserer Arbeit vollinhaltlich berücksichtigen.”

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Lanbiotic, Neurodermitis
(c) Oliver Wolf - Patrick Hart und Katrin Susanna Wallner von Lanbiotic.

Das Grazer Startup Lanbiotic stellt medizinische Hautpflege-Produkte mit lebensfähigen Bakterien speziell für die von Neurodermitis geplagte Haut her. Dabei verwenden die beiden Gründer:innen Patrick Hart und Katrin Wallner den zum Patent angemeldeten Bakterienstamm “Lactococcus Lanbioticus“.

Lanbiotic: “Skalierung als neue Normalität”

“Mit unseren probiotischen Hautanwendungen bringen wir gesundheitsfördernde Bakterien direkt auf die Haut, um die natürliche Balance des Hautmikrobioms wiederherzustellen und Hautprobleme gezielt an der Ursache zu bekämpfen”, erklärt Wallner.

Das letzte Jahr fühlte sich für die Gründerin an, als sei ein Traum nicht nur wahr, sondern sogar übertroffen worden. Andererseits sei es eine “neue Normalität” an der Skalierung des Unternehmens zu arbeiten.

“Wir haben weitere Produkte mit unserem einzigartigen Bakterienstamm ‘Lactococcus Lanbioticus’ entwickelt, um umfassender auf die Bedürfnisse von Menschen mit zu Neurodermitis neigender Haut eingehen zu können. Neu hinzugekommen sind Flora Bath und Flora Sun”, erklärt Wallner.

Flora Bath ist ein spezieller Badezusatz, der für Menschen entwickelt wurde, die großflächig oder an der Kopfhaut von Ekzemen betroffen sind – ein Bereich, in dem Pflegecremen oft an die Grenzen ihrer Praktikabilität stoßen.

“Der Fokus liegt wie immer bei Lanbiotic auf der Ergänzung des Hautmikrobioms, also ‘der lebende Teil’ der natürlichen Schutzbarriere der Haut, die den gesamten Körper bedeckt, mit probiotischen Bakterien”, so Wallner weiter. “Eine Ausgewogenheit des Hautmikrobioms ist, wie auch im Darm, entscheidend, um die Gesundheit der Haut zu bewahren und Beschwerden zu lindern.”

Flora Sun hingegen ist ein weiteres Produkt, das auf die besonderen Herausforderungen empfindlicher Haut unter UV-Strahlung eingeht. Studien hätten gezeigt, dass das Hautmikrobiom die natürliche Fähigkeit der Haut verbessern kann, mit den Effekten – und häufig auch Schäden – durch Sonneneinstrahlung umzugehen.

EHI-Siegel für Onlineshop

“Parallel dazu haben wir auch international expandiert: Der Eintritt in den deutschen Markt war ein großer Schritt, der mit der Anpassung unserer Produktions- und Logistikkapazitäten verbunden war, um langfristig weitere internationale Märkte beliefern zu können. Unser Webshop wurde außerdem mit dem EHI-Siegel zertifiziert, um unseren Kund:innen einen sicheren und vertrauenswürdigen Einkauf zu ermöglichen.”

Auch das Team wuchs 2024, zudem konnte durch zahlreiche Medienauftritte und Messeteilnahmen Aufmerksamkeit für die eigenen Produkte und die Marke gewonnen werden.

“Als weiteres Highlight wurden wir von der Apothekerkammer mit unserer Fachfortbildung akkreditiert, was Apotheker dazu motiviert, unsere Fortbildungen zu besuchen und mehr über das noch recht ‘nischige’ Thema Hautmikrobiom zu erfahren”, sagt Wallner.

Neue Märkte im Fokus

Aktuell arbeitet das Startup intensiv daran, Lanbiotic als Unternehmen und Marke weiterzuentwickeln, strategisch zu positionieren und zu skalieren. Das oberste Ziel ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Neurodermitis über ihre mikrobiombasierten Produkte zu verbessern.

“Wir möchten Lanbiotic in weiteren Märkten etablieren, insbesondere natürlich in Ländern, wo die Prävalenz für Neurodermitis hoch ist. Dafür arbeiten wir an effizienten Marketingprozessen, um unsere Markenbekanntheit zu steigern, und bauen unsere Vertriebsstrukturen aus”, erklärt die Founderin. “Um diesen Schritt bestmöglich zu unterstützen, suchen wir gezielt nach vertrauenswürdigen Partnern für den internationalen Vertrieb, die unsere Werte und Qualitätsansprüche teilen. Die Kooperationen sollen es uns ermöglichen, unsere Produkte nachhaltig in weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern anzubieten und das Thema Hautmikrobiom international bekannter zu machen.”

Daneben optimiert das Team Produktionsprozesse, um der wachsenden Nachfrage nachkommen zu können. In der Produktentwicklung liegt dabei der Fokus auf der Entwicklung weiterer wissenschaftsbasierten probiotischen Pflegeprodukten, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Neurodermitis und empfindlicher Haut zugeschnitten sind. Dazu steht man intensiv mit Industrie und Spitzenforschung in Kontakt.

Lanbiotic: Strukturen und Prozesse schaffen

Intern sei man vor allem stark mit dem Aufbau der Organisation beschäftigt. Man arbeitet daran, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die das Wachstum langfristig stützen können. Ziel sei es, eine gesunde Organisation aufzubauen, die den Expansions- und Innovationszielen gerecht werde und das Unternehmen flexibel in die nächsten Entwicklungsstufen führt.

Lanbiotic wurde in der Vergangenheit unter anderem auch von der Austria Wirtschaftsservice (aws) unterstützt. So absolvierte das Unternehmen den aws First Incubator und erhielt über aws Innovationsschutz eine Förderung, um sein geistiges Eigentum zu schützen. Später folgte eine Preseed- und Seed-Förderung über aws Innovative Solutions. Mit diesem Seed-Förderprogramm unterstützt die aws innovative Gründungsideen, die über die Unternehmensgrenzen hinaus einen positiven gesellschaftlichen Impact bewirken. Der Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen. Im Fall von Lanbiotic war die Förderung essentiell, um die Produktentwicklung und Markteinführung zu finanzieren und sich allgemein zu professionalisieren.

“Eine bessere Förderung als aws Seed Innovative Solutions könnte es derzeit, meiner Meinung nach, für uns nicht geben”, sagt sie. “Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 400.000 Euro, der für unterschiedlichste Aktivitäten in der Markteinführung und Produkteinführung verwendet werden kann. Naturgemäß ist das Programm sehr kompetitiv, aber wenn man für die Finanzierung ausgewählt wird, hat man wirklich einen gewaltigen Booster, um ein nachhaltiges Unternehmen aufzubauen.”

Die weiteren Ziele von Lanbiotic

Im Allgemeinen habe ihnen das Programm bereits jetzt weit mehr gebracht als Geld. “Ich empfand den Bewerbungsprozess per se als wertvolle Erfahrung, um mir unser Business Model noch einmal ganz genau anzusehen und unsere Ziele zu definieren”, präzisiert die Grazerin. “Dass wir sie jetzt so scheinbar ‘locker’ übertreffen konnten, ist natürlich die Draufgabe.”

Durch die positive Resonanz der stetig wachsenden Stammkundenbasis sieht sich Wallner in ihrer Mission bestätigt. “Wir wissen aber auch, dass viele Menschen Lanbiotic noch nicht kennen und Neurodermitis in vielen Ländern nach wie vor ein großes Problem darstellt”, sagt sie. “Daher wollen wir gezielt skalieren, den Umsatz und Gewinn steigern, innerhalb und außerhalb Europas expandieren und unser Produktportfolio weiter diversifizieren.”

In Sachen Umsatzentwicklung wird Lanbiotic 2024 das gesetzte Umsatzziel voraussichtlich verdoppeln, wie Wallner erzählt. “Unser für 2025 gestecktes Ziel ist ambitioniert, aber wir sind zuversichtlich, dass wir hier wieder gute Arbeit leisten. Aktuell haben wir einen sechsstelligen Nettoumsatz erreicht, und dank der Unterstützung durch die aws Seed-Förderung werden wir auch heuer, wie jedes Jahr seit unserer Gründung, noch profitabler sein.”


* Disclaimer: Das Startup-Porträt erscheint in Kooperation mit Austria Wirtschaftsservice (aws)

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VfGH urteilt zu Corona-Verboten: So reagiert der Handel

  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Urteil zum Betretungsverbot bei öffentlichen Gebäuden während des Corona-Lockdown ausgesprochen: Dieses war teils zu breit gefasst, heißt es vom VfGH.
  • Auch dass manche Geschäfte früher aufsperren durften als andere verstößt laut dem VfGH gegen geltendendes Recht.
  • Mit dem Urteil gibt es auch mehr Klarheit darüber, wie bei Privatpersonen mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen umzugehen ist.
  • Dem VfGH zufolge waren nicht nur entscheidende Teile der Betretungsverbote verfassungswidrig, es dürfen diese Bestimmungen auch in laufenden Verwaltungsstrafverfahren nicht mehr angewandt werden.
  • Mit der am 15. März erlassenen Verordnung hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober das Betreten öffentlicher Orte – mit wenigen Ausnahmen – allgemein für verboten erklärt.
  • Zulässig gewesen wären nur Betretungsverbote für bestimmte Orte oder regional begrenzte Gebiete, etwa Gemeinden.

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