22.07.2020

VfGH urteilt zu Corona-Verboten: So reagiert der Handel

Der VfGH urteilt, dass das generelle Betretungsverbot während des Lockdown rechtswidrig war. Das hat entsprechende Konsequenzen.
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Corona
(c) Adobe Stock / CREATIVE WONDER

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Urteil zum Betretungsverbot bei öffentlichen Gebäuden während des Corona-Lockdown ausgesprochen: Dieses war teils zu breit gefasst, heißt es vom VfGH. Auch dass manche Geschäfte früher aufsperren durften als andere verstößt laut dem VfGH gegen geltendendes Recht. Mit dem Urteil gibt es auch mehr Klarheit darüber, wie bei Privatpersonen mit Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen umzugehen ist.

Demnach müssen nun zahlreiche Strafen erlassen beziehungsweise zurück gezahlt werden. Dem VfGH zufolge waren nicht nur entscheidende Teile der Betretungsverbote verfassungswidrig, es dürfen diese Bestimmungen auch in laufenden Verwaltungsstrafverfahren nicht mehr angewandt werden. Weiterhin ist es aber grundsätzlich möglich, Betretungsverbote auszusprechen, wenn dies hilft, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Mit der am 15. März erlassenen Verordnung hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober das Betreten öffentlicher Orte jedoch – mit wenigen Ausnahmen – allgemein für verboten erklärt. Zulässig gewesen wären nur Betretungsverbote für bestimmte Orte oder regional begrenzte Gebiete, etwa Gemeinden.

So reagiert der Handelsverband auf das VfGH-Urteil

Der heimische Handel hat die Maßnahmen der Bundesregierung „zur Wahrung der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten stets mitgetragen, aber auch mehrfach auf die weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen des Lockdowns hingewiesen“, wie Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will als Reaktion auf das VfGH-Urteil festhält: So sei die teilweise Aushebelung des Epidemiegesetzes und das allgemeine Betretungsverbot insbesondere für stationäre Händler, die 90 Prozent der Handelsumsätze erwirtschaften, ein gravierender Eingriff in die Geschäftstätigkeit gewesen.

Bei der Lockerung des Lockdowns wiederum wurde seitens der Bundesregierung zwischen Handelsunternehmen je nach Größe unterschieden: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmeter durften früher wieder aufsperren, Baumärkte und Gartencenter ebenfalls. Größere Geschäfte sowie Läden in den Shoppingcentern mussten hingegen bis 1. Mai geschlossen bleiben, was der Handelsverband „im Sinne der Fairness“ stets kritisiert hatte, weil „hier mit zweierlei Maß gemessen wurde und vor allem in größeren Geschäften die Mindestabstände zumindest gleich gut oder sogar besser eingehalten werden konnten“. Insofern begrüßt der Handelsverband die heutige Entscheidung des VfGH.

Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht hat im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%.

Rainer Will, Handelsverband

„Für uns steht die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Das gilt sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten, als auch für die 600.000 Menschen, die im österreichischen Handel beschäftigt sind“, sagt Will in Bezug auf die grundsätzliche Ausrichtung des Handeslverbands: „Gleichzeitig erwarten wir – mit Blick auf die negativen wirtschaftlichen Kollateraleffekte – fundierte gesundheitsbehördliche Fakten als Entscheidungsbasis.“

Das Prinzip solle stets lauten: lokal vor regional vor national. „Dadurch können Corona-Cluster gezielt an der Wurzel bekämpft werden. Darüber hinaus beeinträchtigen lokal begrenzte Gesundheitsvorgaben den Wirtschaftsmotor so gering wie möglich“, sagt Will weiters: „Die flächendeckende Einführung der Maskenpflicht hat im Handel insbesondere bei Käufen abseits der lebensnotwendigen Güter zu heftigen Umsatz- und Frequenzrückgängen von -25% bis -40% geführt, im Modehandel kam es sogar zu Einbrüchen von mehr als -50%.“ Dies quantifiziere das Ausmaß des Kollateralschadens.

Die Reaktion der Opposition

Wie erwartet ließen auch die Reaktionen der Oppositionsparteien nicht lange auf sich warten. Die FPÖ ortet etwa ein „virologisches Quartett“ und kritisiert vor allem die Politik des grünen Gesundheitsministers Anschober. Inhaber größer Geschäfte könnten die Republik nun auf Schadenerstaz klagen, so Norbert Hofer (FPÖ). Weiters sei zu erwarten, dass sich die Privatrmenschen ihr Bußgeld vom Staat zurückholen.

Laut NEOS-Aussage zeigt das VfGH-Urteil das „bewusst rechtswidrige Verhalten von ÖVP und Grüne auf„. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak pocht hier auf eine Generalamnestie: „Die Leidtragenden dieser türkis-grünen Schlamperei sind jene Menschen, die hohe Strafen zahlen mussten, ohne jemals etwas falsch gemacht zu haben. Das Mindeste, das die Regierung tun könnte, ist sich bei den Betroffenen entschuldigen und ihnen ihre Strafe erlassen.“

Und auch die SPÖ ortet einen „schlampigen Umgang der Regierung mit dem Rechtsstaat„. Auch der stv. SPÖ-Klubchef und SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried fordert dementsprechend eine Amnestie anlässlich der verhängten Corona-Strafen.

Gesundheitsninister Anschober über das VfGH-Urteil

„Die heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes haben unterschiedliche Auswirkungen. Sie bestärken durch eine Bestätigung des Covid-19-Maßnahmengesetzes die Grundlinie unserer Arbeit, sie erklären aber teilweise Regelungen von nicht mehr in Geltung stehenden Verordnungen für rechtswidrig“, heißt es wiederum von Gesundheitsminister Anschober in einer Aussendung: „Dies hat für die Gegenwart aufgrund der fehlenden aktuellen Gültigkeit der Verordnungen keine unmittelbaren Auswirkungen, wird aber sehr wohl umfassend in unserer zukünftigen Arbeit beachtet werden. In diesem Sinn ist es begrüßenswert, dass der Verfassungsgerichtshof auch Gesetzesregelungen untersucht hat, die nicht mehr wirksam sind.“

„Bei der Bekämpfung der schwersten Pandemie seit hundert Jahren war und ist enormer Zeitdruck gegeben.“

Rudolf Anschober, Gesundheitsminister

Die Frage der Auswirkung auf laufende Verfahren sowie bereits ausgesprochene Strafen prüfe man derzeit, so Anschober: „Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Regelung. Bei der Bekämpfung der schwersten Pandemie seit hundert Jahren war und ist enormer Zeitdruck gegeben.“

Grundlage für die Maßnahmen sei das Covid-19-Maßnahmengesetz, dessen Konformität mit der Verfassung von VfGH bestätigt wurde. Bezüglich der Differenzierung zwischen allgemeinen und regional auf einzelne Orte zugeschnittene Betretungsverbote hält Anmschober fest: „In diesem Sinn wäre in der Verordnung eine bestimmtere Differenzierung der betroffenen öffentlichen Orte erforderlich gewesen. Wir werden die aktuelle Entscheidung auch in diesem Punkt auf Auswirkungen bei den abgeschlossenen bzw. laufenden Strafverfahren überprüfen und für die Zukunft die Grundaussagen des Urteils in unserer Arbeit vollinhaltlich berücksichtigen.“

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„Es kommt nur selten vor, dass Vertreter:innen der weltweit führenden Frontier-Labs gleichzeitig an einem Ort zusammenkommen“, erklärt Alina Nikolaou, Co-Founder, Director & Curator der TEDAI. Mit der Ankündigung weiterer hochkarätiger Speaker:innen aus Organisationen wie Anthropic und Google DeepMind nimmt die dritte Auflage der TEDAI, die vom 28. bis 30. Oktober 2026 in der Wiener Hofburg stattfindet, nun konkrete Formen an. Rund 1.200 internationale Entscheidungsträger:innen, Pionier:innen und KI-Enthusiast:innen werden in Wien erwartet und sollen dort die Möglichkeiten, Grenzen und offenen Fragen der nächsten KI-Generation diskutieren.

Praktische Umsetzung im Vordergrund

Schon im März berichtete brutkasten über die ersten bekannten Namen im Line-up, darunter Physik-Nobelpreisträger Geoffrey Hinton und OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger. Seither hat sich das Programm der weltweit einzigen offiziellen TED-Konferenz zu Künstlicher Intelligenz noch deutlich erweitert und wurde analog zur weiterhin rasanten KI-Entwicklung adaptiert. Während die Konferenz anfangs vor allem breite gesellschaftliche und ethische Themen im Visier hatte, rückt mit den neuesten Speaker:innen-Bestätigungen vom August die praktische Umsetzung in den Vordergrund. „Vom Modell zur Wirkung“ lautet das aktuelle Motto. Es gehe darum, „wie aus leistungsfähigen KI-Modellen verlässliche Anwendungen und KI-Agenten entstehen, die Menschen in Arbeit, Forschung und Wirtschaft konkret unterstützen“.

Zielsetzung der TEDAI im Wandel

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der personellen Auswahl der Veranstalter:innen wider. Erklärte Alina Nikolaou im März noch, dass im Fokus der Konferenz „die ambitioniertesten KI-Trends und Ideen unserer Zeit: konkrete Lösungen, radikale Paradigmenwechsel, augenöffnende Forschungsergebnisse und schwierige, aber dringend notwendige soziale Fragen“ stünden, so sagte Nikolaou im Juni bereits über die gewünschte Perspektivenvielfalt: „Wenn es um KI geht, entstehen die spannendsten Erkenntnisse oft nicht im Konsens, sondern dort, wo Perspektiven und Paradigmen aufeinanderprallen. Genau diese Spannungsfelder wollen wir auf der TEDAI 2026 sichtbar machen.“ Nun, mit den neuesten Ankündigungen von heute, stehe laut den Organisator:innen die Chance im Fokus, „Einblicke in Ideen zu gewinnen, an denen heute gearbeitet wird: von KI-Agenten in der Wirtschaft bis zur Zukunft der Wissensarbeit“.

Die Top-Speaker:innen

Unter den zahlreichen Neuzugängen sind einige besonders klingende Namen:

Geoffrey Hinton: Der britisch-kanadische Wissenschaftler gilt als einer der „Godfathers of AI“ und ist ein Pionier im Bereich neuronaler Netze und Deep Learning. Für seine grundlegenden Beiträge wurde er 2018 mit dem Turing Award und 2024 mit dem Nobelpreis für Physik ausgezeichnet.

Peter Steinberger: Der gebürtige Österreicher sorgte mit seiner Open-Source-Anwendung OpenClaw für einen internationalen Hype. Inzwischen arbeitet er für das US-Schwergewicht OpenAI an Produkten für eine „Agent-first“-Welt, mit dem Ziel, jedem Menschen einen eigenen KI-Assistenten zur Verfügung zu stellen.

Felix Rieseberg: Er kommt neu ins Line-up und arbeitet bei Anthropic direkt an der Schnittstelle zwischen Modellen und praktischer Anwendung. Dort entwickelte er unter anderem Claude Cowork und verantwortete Engineering-Teams für Claude.ai sowie Claude Code auf dem Desktop.

Nenad Tomašev: Als Senior Staff Research Scientist bei Google DeepMind forscht er zu Multi-Agenten-Systemen, Agentic Economies sowie KI-Sicherheit. Seine Arbeit fokussiert darauf, wie komplexe KI-Agenten wirksam durch Menschen kontrolliert und an menschlichen Interessen ausgerichtet werden können.

Valeria Pettorino: Die Physikerin ist Project Scientist der Euclid-Weltraummission bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Sie bringt eine astrophysikalische Perspektive ein und zeigt, wie KI-Technologie unser Verständnis des Universums, insbesondere im Bereich Kosmologie und Dunkler Energie, erweitert.

Die weiteren Speaker:innen: breites Spektrum von Kosmologie bis Plattformkritik

Um den Anspruch zu erfüllen, die „gesamte Bandbreite der KI-Debatte abbilden“ zu können, bringen die weiteren Speaker:innen höchst diverse Perspektiven nach Wien. Die wissenschaftliche und technologische Grundlagenforschung wird durch die Forscherinnen Anna Goldie und Azalia Mirhoseini, Gründerinnen von Recursive Intelligence und ehemalige Leiterinnen des AlphaChip-Projekts bei Google, beleuchtet. Mahmoud „Mido“ Assran forscht an sogenannten World Models und Self-Supervised Learning, um effiziente und sichere KI-Agenten zu ermöglichen. Gehirnaktivitäten mittels KI entschlüsselt wiederum der japanische Neurowissenschaftler Yukiyasu Kamitani, dessen Arbeit bis zur Rekonstruktion von Träumen reicht.

Demgegenüber stehen kritische Stimmen aus Medien, Ethik und Gesellschaft: Nicholas Thompson, CEO von The Atlantic, und der bekannte Autor und Aktivist Cory Doctorow ordnen die gesellschaftlichen und politischen Folgen von KI ein. Um Datenschutz und Ethik dreht sich die Arbeit von Carissa Véliz (Associate Professor in Oxford), während der Rechtswissenschaftler César Rodríguez-Garavito (NYU) zu KI-Governance und Klima- sowie indigenen Rechten forscht. Die nigerianische klinische Psychologin Kauna Ibrahim Malgwi bringt zudem ihre Forschung zu algorithmischem Trauma und mentaler Gesundheit in prekären digitalen Arbeitsbedingungen ein.

Praxisnahe Anwendungen bringen schließlich Kateryna Lopatiuk (räumliche Datenanalyse für den Wiederaufbau), Dr. Layla Hosseini-Gerami (Ignota Labs, Chief Data Science Officer für KI-gestützte Medikamentenentwicklung) und Gabriella Di Laccio (Donne, Women in Music) mit Datenanalysen zur Sichtbarkeit von Komponistinnen ein.

Neben den rund 20 TED-Talks am abschließenden Konferenztag will die TEDAI 2026 den Besucher:innen ein umfassendes „Gesamterlebnis“ bieten. Dazu gehören ein festlicher Eröffnungsball, der Wiener Tradition mit moderner Innovation verbinde, sowie der sogenannte „Discovery Day“ mit interaktiven Workshops.

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VfGH urteilt zu Corona-Verboten: So reagiert der Handel

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  • Mit der am 15. März erlassenen Verordnung hatte Gesundheitsminister Rudolf Anschober das Betreten öffentlicher Orte – mit wenigen Ausnahmen – allgemein für verboten erklärt.
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