17.06.2020

EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

Apple ist gleich doppelt im kartellrechtlichen Fokus der EU-Kommission - erstens wegen In-App-Käufen bei Diensten wir dem App Store, zweitens wegen Apple Pay.
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Apple, e-auto, i-car, Apple-Car, Apple-Auto, tesla
(c) Apple

Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit. Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten. Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

Beschwerden von Spotify & Co gegen Apple

Doch eins nach dem anderen: Das Thema App Store. Die Untersuchungen diesbezüglich betreffen vor allem die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System für In-App-Käufe und die Einschränkung der Möglichkeiten der Entwickler, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren, heißt es in der entsprechenden Mitteilung der EU-Kommission: Die Untersuchungen betreffen die Anwendung dieser Regeln auf alle Apps, die mit Apples eigenen Apps und Diensten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Wettbewerb stehen.

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Die Untersuchungen gehen auf voneinander unabhängige Beschwerden von Spotify und eines E-Book-/Hörbuch-Vertriebshändlers über die Auswirkungen der App-Store-Regeln auf den Wettbewerb in den Bereichen Musik-Streaming und E-Books/Hörbücher zurück, heißt es weiter. Spotify hatte diese Beschwerde am 11. März 2019 eingereicht.  Der nicht näher genannte E-Book- und Hörbuchhändler hatte seine Beschwerde am 5. März 2020 eingereicht.

Apples Rolle als „Torwächter“

„Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines „Torwächters“ eingenommen“, sagt dazu Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der Kommission: „Wir müssen sicherstellen, dass Apples Regeln nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf Märkten führen, auf denen Apple, beispielsweise mit seinem Musik-Streaming-Dienst Apple Music oder mit Apple Books, mit anderen App-Entwicklern konkurriert.“

Sie habe daher beschlossen, die Vereinbarkeit von Apples App-Store-Regeln mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu prüfen.

Diese zwei Beschränkungen werden geprüft

Konkret wird die Kommission die folgenden zwei Beschränkungen verstärkt unter die Lupe nehmen:

  1. Die verbindliche Verwendung von Apples hauseigenem System „IAP“ für In-App-Käufe für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte. Apple verlangt über IAP eine Provision von 30 % auf alle Abonnementgebühren von den App-Entwicklern.
  2. Einschränkungen der Möglichkeiten der Entwickler, die Nutzer über alternative Kaufoptionen außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple seinen Nutzern, Inhalte wie Musik, E-Books und Hörbücher auch dann innerhalb der App zu konsumieren, wenn sie an anderer Stelle (z. B. auf der Website des App-Entwicklers) gekauft wurden, doch die Regeln hindern die Entwickler daran, die Nutzer über solche zumeist kostengünstigeren Kaufoptionen zu informieren.

Die Apple-Untersuchung zu Apple Pay

Zweitens hat die EU-.Kommission „eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob das Verhalten von Apple in Zusammenhang mit Apple Pay gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt“. Sie prüft insbesondere die Geschäftsbedingungen von Apple und seine sonstigen Maßnahmen zur Integration von Apple Pay in kommerzielle Apps und Websites auf iPhones und iPads, die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Funktion (Nahfeldkommunikation) „tap and go“ auf iPhones auf Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften sowie mutmaßliche Verweigerungen des Zugangs zu Apple Pay, heißt es diesbezüglich in einer Mitteilung der EU-Kommission.

Heikle Angelegenheit wegen Corona

Das Thema gewinnt vor allem an Brisanz, da wegen der Corona-Pandemie immer mehr Menschen kontaktlos, online und mobile zahlen anstatt mit Bargeld. Vestager: „Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest. Außerdem stellt es die iPhone-Funktion „tap and go“ nur für Zahlungen mit Apple Pay bereit.“ Apple dürfe den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten, so Vestager weiter: „iese müssen weiterhin von einer besseren Auswahl, höherer Qualität, Innovation und wettbewerbsbestimmten Preisen profitieren können.“

Daher stelle man auch Apples Herangehensweoise in Bezug auf Apple Pay auf den Prüfstand. Im Rahmen der Untersuchung wird die Kommission auch die mutmaßlichen Beschränkungen des Zugangs zu Apple Pay unter die Lupe nehmen, die für bestimmte Konkurrenzprodukte auf iOS/iPadOS-Mobilgeräten bestehen sollen.

Die nächsten Schritte in der Apple-Untersuchung zum App Store
Die untersuchten Praktiken verstoßen möglicherweise gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) und/oder die EU-Vorschriften über den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 102 AEUV), heißt es seitens der Kommission.

Die Kommission wird diese  Untersuchungen vorrangig behandeln. Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es allerdings keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Bereitschaft der betroffenen Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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AI Summaries

EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

  • Diskussionen um Marktmacht, Marktmissbrauch und Kartellrecht sind in der Tech-Branche, die von wenigen großen Unternehmen dominiert werden, keine Seltenheit.
  • Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten.
  • Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

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EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

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  • Nun hat die EU-Kommission verkündet, eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Apples App-Store-Regeln einzuleiten.
  • Dabei wird geprüft, ob Apples Regeln für App-Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
  • Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

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EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

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  • Eine zweite kartellrechtliche Untersuchung, die parallel dazu eingeleitet wurde, betrifft Apple Pay.

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EU-Kommission leitet zwei kartellrechtliche Untersuchungen gegen Apple ein

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