02.11.2020

Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

Ein Überblick zu den Wirtschaftshilfen im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown in Österreich.
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Covid-19-Impfstoff-Test von Moderna Corona-Impfung - Symptoma Corona-Chatbot der Stadt Wien Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock / sdecoret

Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen. Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten. Das wurde auf der Presskonferenz am vergangenen Samstag bereits angekündigt, nun sind weitere Details bekannt sowie Forderungen der einzelnen Interessensvertretungen laut geworden. Ein Überblick zum Status-quo der Corona-Förderungen im Rahmen des zweiten Lockdown.

Ersatz für entgangenen Umsatz

Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent, gemessen am Umsatz im November 2019, beantragen können. An dieser Stelle seien die Kernelemente der Wirtschaftshilfe nochmal kompakt und punktuell zusammengefasst.

  • Für betroffene Branchen, also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie.
  • 80 Prozent vom Umsatz des November 2019 werden ersetzt.
  • Gedeckelt mit 800.000 Euro
  • Beantragung via finanzonline.
  • Kosten für den Staat: Rund eine Milliarde Euro .

Am Samstag hieß es noch, dass bisherige Hilfsmaßnahmen auf die neue Wirtchaftshilfe gegengerechnet werden. Dem ist nun anscheinend nicht so, wie Journalist Martin Thür auf Twitter schreibt.

Corona-Kurzarbeit im November 2020

Eine weitere Wirtschaftshilfe ist die Ausweitung der Kurzarbeit im Rahmen des zweiten Corona-Lockdown. Hier haben sich die Sozialpartner am Sonntag mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher auf neue Kurzarbeitsregeln geeinigt.

Demnach sollen direkt von den angeordneten Schließungen betroffene Betriebe die Arbeitszeit auf null reduzieren können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis zu 90 Prozent ihres Nettoeinkommens und eine Arbeitsplatzgarantie.

Die Kurzarbeit kann für maximal sechs Monate beantragt werden. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die freie Zeit kann für Weiterbildungen genutzt werden, die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert.

Die aktuellen Corona-Fallzahlen in Österreich

Am 2. November hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zur Verbreitung des Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 114.016 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (02. November 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.159 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 71.691 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 2.161 Personen aufgrund des Corona-Virus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 336 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

  • Burgenland: 105
  • Kärnten: 86
  • Niederösterreich: 689
  • Oberösterreich: 835
  • Salzburg: 404
  • Steiermark: 620
  • Tirol: 441
  • Vorarlberg: 377
  • Wien: 578

Handel fordert “Österreich-Schecks”

Als stark benachteiligt in der aktuellen Regelung sehen sich die Handelsbetriebe – denn diese sind von den Unterstützungsmaßnahmen ausgenommen, werden aber aufgrund diverser Einschränkungen auf verschiedenen Ebenen ebenfalls mit einem Kundenschwund zu kämpfen haben.

Die Wirtschaftskammer spricht sich daher für eine Ausweitung der Kurarbeitsregelung aus, so dass diese auch für den Handel gilt. Der Handelsverband selbst fordert ‚Österreich-Schecks‘ für Personen mit Hautwohnsitz in Österreich, welche diese wiederum bei österreichischen Handelsunternehmen einlösen können (mehr dazu unter diesem Link).

ÖHV will rasche Hilfen

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) wiederum hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder. “Die Ausfallszahlungen von 80 % des letztjährigen Umsatzes im November sind ein guter und wichtiger Schritt, der hilft. Wichtig ist, dass das Geld rasch und unbürokratisch an die Betriebe kommt”, sagt ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Im Westen gebe es Unternehmen, die zum Anfang der Coronakrise geschlossen wurden und nun noch immer auf die Entschädigungszahlungen warten: “Wenn die Betriebe auf das Geld jetzt ein halbes Jahr oder länger warten müssen, sehe ich schwarz,” sagt Reitterer.

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Man sieht wie ein E-Auto aufgeladen wird von ELOOP
(c) Eloop

Mehr als 200 Teslas sind derzeit noch für Eloop unterwegs. Mit seiner in den vergangenen Jahren sukzessive wachsenden Flotte hat es das Wiener Carsharing-Startup geschafft, eine Größe im heimischen Markt zu werden. Mit der Tokenisierung von Fahrzeugen sorgte das Unternehmen in nicht nur für viel Aufmerksamkeit im Krypto-Segment, sondern auch für eine stärkere Kundenbindung. Das Konzept zog auch einige Investor:innen an – erst im vergangenen September verkündete das Startup zuletzt ein Millioneninvestment – bei weitem nicht das erste.

“Wachstum nur schwer möglich”

Doch wie es in einer Mail des Startups an Crowdinvestor:innen heißt, stellt Eloop den Flottenbetrieb nun gänzlich ein. Das Geschäft lasse sich momentan nicht profitabel betreiben, heißt es dort. In den aktuellen Marktbedingungen sei ein Wachstum “nur schwer möglich”. “Deshalb mussten wir uns schweren Herzens dazu entscheiden, das Carsharing einzustellen, auch wenn wir nach wie vor daran glauben, dass das die Zukunft der urbanen Mobilität sein wird”, so das Team.

Schäden an Fahrzeugen als finanzielles Problem für Eloop

Als problematischen Kostenpunkt führt Eloop dabei auch Schäden an Fahrzeugen an, die teilweise nicht von der Versicherung gedeckt seien. Man habe “vermehrt mit schweren Fahrzeugschäden bis zu Totalschäden zu kämpfen”. “In vielen Fällen, wie z.B. Account-Weitergabe an unter 23-Jährige, steigt die Versicherung aus und Eloop trägt die gesamten Kosten”, heißt es in der Mail. “Schäden dieser Art eliminieren allerdings jegliche operativen Gewinne und erhöhen zusätzlich die Versicherungskosten.”

Sanierungsverfahren angekündigt: Eloop-Crowdinvestor:innen dürften um Geld umfallen

Neben der Einstellung des Sharing-Angebots kündigt das Startup auch die Beantragung eines Sanierungsverfahrens an, ist also offensichtlich insolvent. Ein entsprechender Antrag scheint aktuell noch nicht öffentlich auf. Gerade die Crowdinvestor:innen, an die sich die Mail richtet, dürften bei einem solchen Verfahren um ihr Geld umfallen, wie auch seitens des Startups eingeräumt wird. “Das Investment und die damit verbundenen Zinsansprüche sind nachrangig. Das bedeutet bei einer Insolvenz, dass erst die anderen Gläubiger vollständig befriedigt werden müssen, bevor Zahlungen an die Crowd geleistet werden dürfen”, heißt es in der Mail.

“Teilbetriebsschließung” – künftig wohl Fokus auf Plattform zur Tokenisierung von Maschinen geplant

Man wolle den Schaden der Crowdinvestor:innen aber minimieren, indem man sie “bei der Weiterführung des Eloop-Networks” integriere. Das Startup spricht bei der Einstellung des Carsharing-Betriebs auch von einer “Teilbetriebsschließung”. Erst im März hat das Startup ein neues Geschäftsmodell präsentiert, wie brutkasten berichtete: Eine Plattform zur Tokenisierung von Maschinen. Ob es tatsächlich damit weitergeht hängt freilich davon ab, ob das Sanierungsverfahren angenommen und in weiterer Folge erfolgreich umgesetzt wird.

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Zweiter Corona-Lockdown: Der aktuelle Status der Wirtschaftshilfen

  • Seit Samstag ist es fix: Ab der Nacht von Montag auf Dienstag – also ab dem 3.11. um 0:00 Ihr – wird es in Österreich einen zweiten Corona-Lockdown geben, um die weitere Verbreitung der Pandemie nach Möglichkeit einzudämmen.
  • Parallel dazu wird es Wirtschaftshilfen geben, die sich vor allem an die betroffenen Branchen – etwa Gastronomie und Hotellerie – richten.
  • Bereits am Samstag wurde bekannt gegeben, dass Unternehmen aus den betroffenen Branchen – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie – eine Förderung von 80 Prozent – gemessen am Umsatz im November 2019 – beantragen können.
  • Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
  • Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hofft auf eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder.

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