07.07.2021

Web-App „cheers“: Wie man Freunden jetzt digital einen Drink spendiert

Rechtzeitig zum Neustart der Gastronomie und zum Sommerbeginn ruft die Ottakringer Gruppe mit ihrer neuen Web-App cheers dazu auf, Freunden einen Drink zu spendieren. Entwickelt vom eigenen Corporate Startup - der Freudewerk GmbH - soll so eine der charmantesten Gesten digitalisiert werden.
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© cheers

„Unser Innovationsteam hat sich im Frühjahr 2021 mit zwei Fragestellungen beschäftigt. Erstens: Wie können wir als Gruppe eine Initiative setzen, um die Gastronomie nach Wiedereröffnung zu unterstützen? Zweitens: Wie können wir unsere Mission ‚Wir machen Freude und Getränke‘ in ein digitales Geschäftsmodell transferieren. Das Ergebnis war cheers, welches für beide Fragestellungen eine Antwort liefert“, so Martin Eicher, Leiter Business Development der Ottakringer Getränke AG auf Nachfrage vom brutkasten.

cheers: Freude schenken leicht gemacht

Die Mechanik hinter dem neuen digitalen Geschäftsmodell ist einfach. Nach der Anmeldung auf der Website www.cheers.at kann man einfach ein Getränk – zunächst werden Bier, Spritzer, Gin Tonic, Mineralwasser oder Kaffee angeboten – auswählen, dieses online bezahlen und dann via WhatsApp, SMS, E-Mail oder Social Media verschicken. Der Beschenkte erhält einen „cheers-Code“, der in den teilnehmenden Partnerlokalen eingelöst werden kann. Vorerst handelt es sich um ein Pilotprojekt, das sich auf den Raum Wien erstreckt, wie Eicher weiter sagt: „Wir starten heuer im Sommer in Wien und das Ziel ist es, cheers ab Herbst 2021 auch national auszubauen. Wir wollen hier bewusst iterativ vorgehen um alle Learnings speziell aus der Anfangszeit für eine optimale Weiterentwicklung und letztendlich eine perfekte Produktqualität zu nutzen. Wenn der Markt uns die Chance gibt, soll cheers dauerhaft verfügbar sein – denn jemanden auf ein Getränk einzuladen ist glücklicherweise kein kurzfristiger Mikro-Trend, sondern vielmehr eine der charmantesten Gesten der Welt unseres Zeitalters.“ Die Web-App ist seit 1. Juli 2021 im Einsatz. Um sie noch bekannter zu machen, rührt Ottakringer auch kräftig die Werbetrommel und unterstützt den Launch mit einer breiten Einführungskampagne bestehend aus Online-Anzeigen, Social Media sowie City-Lights und Plakaten.

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Ottakringer mit eigenem Corporate Startup

Hinter cheers steht die Freudewerk Gmbh, die als 100 prozentiges Tochterunternehmen der Ottakringer Getränke AG im zweiten Quartal 2021 mit dem Ziel gegründet wurde, Innovationen für den Getränkemarkt zu treiben und die Innovationsprojekte der Holding zu bündeln. Auf die Frage, ob Freudewerk als Corporate Startup zu sehen ist, antwortet Eicher stolz: „Ja, durchaus. Auch wenn wir dieses Projekt weitestgehend mit interdisziplinären Teams aus der gesamten Firmengruppe entwickelt haben, möchten wir mit der Freudewerk GmbH agile, schnelle Innovationsentwicklung sicherstellen und lassen uns hier durchaus von einem Start-Up Geist inspirieren.“

Das ist auch der Grund, warum die Freudewerk GmbH losgelöst vom Tagesgeschäft agiert. Für die Konzeption und Umsetzung disruptiver Projekte wie cheers benötige es Freiheiten, Agilität und einen klaren Fokus, der vom daily business losgelöst ist. „Wir möchten weiterhin als Familiengruppe Impulse am Markt setzen und mit Innovationen Freude & Fortschritt treiben. Mit der Gesellschaft Freudewerk stellen wir dafür die Weichen. Neben cheers möchten wir künftig weitere Innovationsprojekte lancieren und am Markt erproben“, gibt Eicher die Marschrichtung für die Zukunft vor. Stolz ist er auch, dass es in der DACH-Region derzeit keine vergleichbaren Apps gibt, wie er sagt: „cheers ist in der Konzeption einzigartig“, so der Business Development-Manager.

Investments in Vermarktung und Vertrieb

Für cheers hat man jedenfalls keine Mühen und Kosten gescheut. Über die Höhe dieser hält sich Ottakringer bedeckt – neben der technischen Entwicklung der App, die eben keinen Download erfordert, sondern direkt über die Website nutzbar ist – investiere man jedenfalls stark in die Vermarktung und den Vertrieb. „Mit cheers bauen wir eine Plattform, welche User, Lokale und Getränke verbindet und online Getränke spendieren digitalisiert. Wir wollen damit ‚kleine Freude schenken‘ ganz einfach machen“, so Eicher abschließend.


Die Ottakringer Brauerei wurde im Jahr 1837 gegründet und gilt als die letzte große Wiener Brauerei und gleichzeitig als eine der letzten großen unabhängigen Brauereien Österreichs. Markenzeichen sind der kompromisslos hohe Qualitätsanspruch, die reiche Bier-Vielfalt von mehr als 15 verschiedene Biersorten und das städtische Lebensgefühl verbunden mit der Frische, die die Qualität eines Bieres ausmacht. Die Ottakringer Brauerei beschäftigt rund 180 Mitarbeiter, erzielte im Jahr 2020 einen Umsatz von rund 58 Millionen Euro und braute 427.000 Hektoliter Bier. Seit Anfang 2021 ist der Produktionsprozess klimaneutral. 2017 wurde die Ottakringer Brauerei mit dem Wiener Qualitätssiegel TOP-Lehrbetrieb ausgezeichnet, das bis 2021 gültig ist. Dank der einmaligen  Eventlocations am Brauereigelände ist sie auch ein fester und nicht mehr wegzudenkender Teil des Wiener Stadtlebens.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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