16.07.2021

Verbrenner-Ausstieg: Das sind die Pläne der europäischen Automarken

Die EU-Kommission präsentierte am Mittwoch das Paket "Fit for 55", das einen klimafreundlichen Umbau der europäischen Wirtschaft vorsieht. Ein Eckpfeiler: 2035 soll mit dem Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren in der EU de facto Schluss sein. Brutkasten Earth liefert einen Überblick über die Ausstiegspläne der bekanntesten europäischen Automarken.
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Verbrenner-Ausstieg
(c) Audi/ Fiat Crysler / Jaguar | collage by brutksaten

Der Vorstellung des “Fit-for-55”-Pakets der Europäischen Kommission gingen tagelange Verhandlungen der EU-Kommissare voraus. Unter anderem wurde darüber gestritten, wie stark die Autobranche den Ausstoß ihrer Neuwagen in den nächsten Jahren reduzieren soll. Am Dienstagabend erzielten die Kommissare schlussendlich doch eine Einigung. Bis 2030 soll der Ausstoß um 55 Prozent im Vergleich zu 2021 reduziert und bis 2035 auf Null gesetzt werden. Brüssel ruft zwar nicht das Ende des Verbrennungsmotors direkt aus, gibt aber vor, bis wann der Ausstoß von Neuwagen auf Null sinken muss. Alternativ können laut den Plänen der EU-Kommission auch Fahrzeuge mit Wasserstoff, synthetischen oder Biokraftstoffen angetrieben werden.

Schlupflöcher und Kritik

Allerdings gibt es laut politischen Kommentatoren auch Schlupflöcher. Sollte sich herausstellen, dass die Hersteller das Ziel nicht erreichen können, kann dieses unter gewissen Vorbehalten noch angepasst werden. Umweltschutzorganisationen kritisierten die Einigung als zu wenig ambitioniert. “Ein Ausstieg muss deutlich vor 2030 schrittweise begonnen werden, um dieses Klimaproblem zu lösen und auch für die österreichische Zulieferindustrie Planungssicherheit zu schaffen”, so der WWF Österreich in einer Aussendung am Mittwoch.

Ladestationen und Wasserstofftankstellen

Neben dem de facto Ende des Verbrenners bis 2035 beinhaltete das Paket allerdings auch noch eine Überraschung. So sollen die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden, in Abständen von maximal 60 Kilometern Ladestationen zu errichten. Diese sollen zunächst auf den wichtigsten europäischen Verbindungen entstehen, ab 2030 dann auch auf nationalen Autobahnen und Bundesstraßen. Zudem soll es alle 150 Autobahn-Kilometer eine Wasserstofftankstelle geben, die nicht nur von Lastfahrzeugen, sondern auch von Pkw genutzt werden können.


Wann welche europäischen Hersteller aussteigen

Die Autohersteller stehen angesichts der Pläne aus Brüssel vor gewaltigen Umwälzungen. Einige Hersteller haben schon im Vorfeld reagiert. Brutkasten Earth hat einen Blick auf Ausstiegspläne der europäischen Automarken geworfen.

Audi

Auf einer Konferenz der Stiftung Klimaneutralität kündigte Audi-Chef Duesmann Mitte Juni diesen Jahres an, dass bereits in vier Jahren die Produktion des letzten komplett neu entwickelten Audi starten soll. Dementsprechend möchte die VW-Tochter aus Ingolstadt ab 2026 keine neuen Modelle mit Verbrennungsmotor mehr ins Portfolio aufnehmen. Dies trifft unter anderem auch auf Hybridmodelle zu. Bis 2033 lässt der Hersteller die Produktion der Verbrenner nach eigenen Angaben nach und nach auslaufen. Ab 2035 soll dann kein Audi-Werk mehr einen Verbrenner produzieren.

(c) Audi

Fiat

Der italienische Autobauer Fiat plant bis 2030 den Abschied vom Verbrenner. Laut Fiat-Chef Olivier François soll zwischen 2025 und 2030 die Produktpalette schrittweise auf rein elektrische Fahrzeuge umgestellt werden. Diese Ansage machte der Firmenchef am 5. Juni am World Environment Day der Vereinten Nationen. Zudem sollen die Elektronautos künftig nicht mehr kosten als die Verbrenner. Einen ersten Schritt in Richtung Elektromobilität setzte Fiat mit der Neuauflage des absatzstarken Fiat 500. Das Modell von 2020 ist das erste Modell von Fiat, das nur mit Elektroantrieb angeboten wird. Seit November 2020 werden die ersten Fahrzeuge an Kunden ausgeliefert, wobei Fiat eine völlig neue Bodenplatte entwickelte und je nach Ausstattung auf teilautonomes Fahren setzt.

(c) Fiat

Mercedes

Mercedes-Benz plante ursprünglich den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor für das Jahr 2039. Laut dem deutschen Handelsblatt könnte der Ausstieg allerdings schon früher erfolgen. Daimler-Vorstandschef Ola Källenius hat nämlich angekündigt, bei der konzerninternen Elektro-Offensive aufs Tempo drücken zu wollen. Branchenexperten sehen 2021 für Daimler als “Schicksalsjahr”, da die Abspaltung der Truck-Sparte erfolgen wird und sich somit die Türen für ein “verbrennerfreies Unternehmen” schon früher öffnen könnten. Bislang hat Mercedes das SUV EQC, den Kleinbus EQV und das kompakte SUV EQA als rein elektrische Fahrzeuge im Angebot. Diese werden allerdings noch auf Plattformen von Verbrennern produziert.

(c) Mercedes Benz

Mini / BMW

Im Rahmen einer Bilanzpräsentation im März hat BMW-Chef Oliver Zipse angekündigt, dass Mini die erste rein elektrische Marke des BMW-Konzerns werden soll. 2025 soll das letzte Mini-Modell mit Verbrennungsmotor auf den Markt kommen. Der Ausstiegsplan sieht vor, dass bis 2027 bereits die Hälfte des Absatzes an Minis mit E-Modellen erzielt wird. Ab 2030 sollen dann nur mehr rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge der Kultmarke auf die Straße gebracht werden. Aktuell hat die BMW-Tochter den sogenannten Mini Cooper SE als vollelektrisches Modell im Programm, der in Oxfort hergestellt wird. Zudem gibt es den SUV-Mini Countryman als Plug-in-Hybrid.

(c) BMW

Opel

Der wohl jüngste Vorstoß sich vom Verbrenner endgültig zu lösen, kommt von Opel. Bis 2028 werde das Unternehmen in Europa nur noch Elektromobile anbieten, kündigte Opel-Chef Michael Lohscheller erst Anfang Juli im Rahmen einer Präsentation des Mutterkonzerns Stellantis an, der war Anfang des Jahres aus dem Zusammenschluss der französischen PSA-Gruppe mit Fiat Chrysler (FCA) entstanden ist.  Zudem soll die Elektro-Marke auch auf dem chinesischen Markt eingeführt werden. Insgesamt sollen rund 30 Milliarden Euro in die Elektrifizierung investiert werden. Für Aufsehen sorgte die Ankündigung, dass Opel bis 2025 seine 70er Designikone Opel Manta als reines Elektroauto auf den Markt bringen möchte.

(c) Stellantis

Jaguar / Landrover

Einen besonders ambitionierten Ausstiegsplan verfolgt die britische Nobelmarke Jaguar, die ab 2025 nur noch rein elektrische Fahrzeuge herstellen wird. Zudem soll die Marke bis 2039 komplett klimaneutral werden, wie das Unternehmen Jaguar Land Rover, Mitte Feber bekannt gegeben hat. Als Investitionssumme nannte das Unternehmen, das zum indischen Konzern Tata Motors gehört, rund 2,9 Milliarden Euro. Bei der Marke Land Rover soll die Umstellung auf E-Modelle hingegen noch etwas länger dauern. 2024 soll es das erste rein elektrische Modell geben, wobei auch bei Land Rover bis Ende des Jahrzehnts nur noch vollelektrische Autos angeboten werden.

(c) Jaguar Landrover

Volkswagen

Auch VW hat 2021 seine Ausstiegspläne konkretisiert, will sich dafür aber mehr Zeit lassen als die Konzernschwester Audi. “In Europa steigen wir zwischen 2033 und 2035 aus dem Geschäft mit Verbrenner-Fahrzeugen aus“, so VW-Vertriebsvorstand Klaus Zellmer in einem Interview Ende Juni 2021 gegenüber dem Münchner Merkur. Der Ausstieg soll schrittweise erfolgen. In einem LinkedIn-Posting konkretisierte Zellmer: “Bereits im Jahr 2030 wollen wir in Europa mehr als 70 Prozent rein #batterieelektrische Fahrzeuge anbieten sowie 30 Prozent als Hybride und klassische Verbrenner”. In den USA und China soll der Ausstieg etwas später erfolgen. Zudem wird es laut Zellmer in Südamerika und Afrika aufgrund der “noch fehlenden und politischen Rahmenbedingungen noch ein Stück länger dauern.”

(c) VW

Volvo

Auch der schwedische Autobauer Volvo, der bereits seit 2010 zum chinesischen Geely-Konzern gehört, hat bereits seinen Abschied vom Verbrennungsmotor angekündigt. “Wir sind fest entschlossen, bis 2030 ein reiner Elektroauto-Hersteller zu werden”, so Henrik Green, Technik-Chef bei Volvo, Anfang März 2021. Gleichzeitig kündigte Volvo an, dass die Elektroautos nur noch online vertrieben werden. Der XC40 Recharge Twin ist der erste in einer Reihe von vollelektrischen Volvo Fahrzeugen.

(c) Volvo
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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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