02.06.2021

Buchroithner nach Swelly-Aus: „Highlight waren tausende Stunden harter Arbeit“

Das einstige Wiener Vorzeige-Startup Swelly gab kürzlich bekannt, nach sechs Jahren aufzuhören. Co-Founder Peter Buchroithner spricht im Interview über seine Highlights, Lowlights und Learnings.
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Founder Peter Buchroithner
Peter Buchroithner | beigestellt

Sechs Jahre, Büros in zwei Kontinenten, knapp zehn Millionen Nutzer und insgesamt rund 1,5 Millionen Euro Funding – das ist ein kurzer Auszug aus der Bilanz des 2015 in Wien als dvel gegründeten Startups Swelly. Gründer Peter Buchroithner gab kürzlich das endgültige Aus für Swelly bekannt – der brutkasten berichtete. Wir haben ihn im Interview zu den Hintergründen befragt.

Ihr habt kürzlich bekanntgegeben, mit Swelly aufzuhören. Was war der ausschlaggebende Grund für das Aus?

Wir haben als Team entschieden, dass wir etwas Neues brauchen. Wir wollen an Lösungen arbeiten, die wir in zehn Jahren brauchen. Und unser Fokus liegt in den Bereichen Nachhaltigkeit, Gesundheit und Bildung – drei Bereiche in denen sich sehr viel tun muss, damit wir als Menschheit weiterkommen. Swelly war als Produkt ein Soziales Netzwerk und wenn du es noch weiter herunter brechen willst, war Swelly eine Photo-App. Das besondere bei uns war immer die Community. Zehn Millionen Menschen aus der ganzen Welt, die ihre Meinung teilen konnten, gemeinsam Entscheidungen getroffen haben und dabei viel Spaß hatten. In den nächsten zehn Jahren wollen wir noch größere Communities aufbauen und dabei nachhaltig die Welt etwas besser machen.

Was passiert jetzt mit der Software – ihr hattet ja ziemlich viele aktive User…

Genau, knapp zehn Million Nutzer haben wir, und zu Peak-Zeiten waren über 2,5 Millionen davon monatlich aktiv. Wir suchen nach einem neuen Zuhause für Swelly und dazu gibt es auch Gespräche.

Du hast geschrieben, dass am Ende alle Investoren noch ausbezahlt wurden. Wie habt ihr das in den letzten Monaten gemacht?

Wir haben seit dem Fast-Aus im August 2018, als wir unsere Zelte in LA abbrechen mussten und durch eine schwierige Zeit mussten, hart daran gearbeitet, das Unternehmen so aufzustellen, dass für Alle etwas übrig bleibt. Mit einer sehr schlanken Unternehmens-Struktur und guten Kunden haben wir es geschafft Assets aufzubauen und damit Investoren auszuzahlen.

Ihr habt mit Swelly – anfangs noch Dvel – seit 2015 eine Startup-Story hingelegt, wie sie im Buche steht. Was waren aus deiner Sicht die Highlights?

Danke dir für diese Frage, das ist spannend. Vor einigen Jahren hätte ich noch gesagt, dass es ein Highlight war auf der Facebook F8-Konferenz als Facebook-Partner präsentiert zu werden oder mit Sheryl Sandberg beim VIP Breakfast zu sitzen. Mark Zuckerberg überzeugen, unser Produkt zu präsentieren war schon ganz cool. Oder Leute wie David Marcus oder Phil Libin kennen zu lernen. Oder bei der Puls4 Startup-Show (Anm. 2 Minuten 2 Millionen) aufzutreten, was sicher ein Highlight für meine Eltern war. Aber die wirklichen Highlights waren die tausenden Stunden an harter Arbeit mit Phil (Anm. Co-Founder Philipp Holly), Fred (Anm. Co-Founder Manfred Strasser) und unserem Team. Gemeinsam einfach nur was geiles bauen wollen, das viele Menschen gerne verwenden. Und natürlich ab und zu surfen mit den Jungs war auch fein. Weitere Highlights waren auch jede Verhandlung mit Hansi (Anm. Hansmann), auch wenn sich das währenddessen nicht immer so angefühlt hat, haben wir uns wahnsinnig weiterentwickelt und sehr viel von ihm und unseren Business-Angels gelernt.

Und was waren die Tiefschläge? Gab es eine Art Wendepunkt?

Tiefschläge gab es sehr viele. Ein Lowlight war, als wir uns 2018 von allen unseren Mitarbeitern in Wien trennen mussten. Zu der Zeit konnte ich nicht einmal persönlich nach Wien kommen, weil ich mit Fundraising- und M&A-Gesprächen in Kalifornien eingedeckt war. Fred hat das damals übernommen. Ein Wendepunkt nach unten war sicherlich, dass sich Chatbots bisher noch nicht so durchgesetzt haben, wie viele dachten. Das war unsere große Wette.

Kannst du daraus Learnings ableiten, die generell gelten?

Learnings… Ich versuch’s. Solange man etwas macht, das einem Spaß macht und man es macht, um für seine User ein tolles Produkt zu bauen, ist alles andere egal. In unserem Fall kann man im Nachhinein sagen, dass wir früher, schneller und noch radikaler unseren Kurs ändern hätten können. Also wenn etwas nicht funktioniert, was Neues machen. Und das viel öfter. Das bedeutet nicht, seine Firma zu zusperren oder ein anderes Problem zu lösen, aber auf eine andere Art, als man es bisher versucht hat. Ein anderes Key-Learning für mich: Leute reden immer von „Passion“ und davon, dass man etwas machen sollte, was man extrem gern macht. Was viele dabei vergessen ist: Was man gut kann, macht man auch gern, vor Allem, wenn man ständig besser wird.

Swelly war nicht dein erstes Unternehmen und du hattest schon in den vergangenen Jahren mehrere Projekte parallel. Worauf liegt jetzt dein Fokus? Du hast ja auch schon was ganz neues angedeutet…

Da muss ich erst drüber schlafen und wir unterhalten uns im Juli mal, ok?

(Anm. d. Red.: Buchroithner beschäftigte sich auf Social Media und in seinem Blog in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema Verbesserung des Schlafs)

Abschließend: Wärst du auch mit deinem nächsten Business bereit, ans andere Ende der Welt zu ziehen?

Hah, klar, ich geh dort hin wo es am meisten Sinn macht und wo ich die Erfolgs-Chancen von dem was ich tue am höchsten einschätze.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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