30.12.2019

Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Mit 1. Jänner 2020 tritt die erste Etappe der Steuerreform in Kraft. Der brutkasten gibt einen Überblick, welche Neuerungen im neuen Jahr auf Unternehmen zukommen werden.
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Steuererleichterungen 2020
(c) Adobe Stock

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen.

+++ Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis +++ 

Kleinunternehmerregelung

Ein Teil der Steuerreform betrifft die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Mit 1. Jänner 2020 wird die Kleinunternehmerregelung von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch den Wegfall der Umsatzsteuer wird zudem das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung entfallen.

Außerdem wird es für Kleinunternehmen, die weniger als 35.000 Euro Umsatz machen, eine Pauschalierung geben. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Bei Dienstleistungsbetrieben beläuft sich die Pauschalisierung auf 20 Prozent.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine weitere Steuermaßnahme, die 2020 in Kraft tritt, umfasst die Anhebung der Grenze für geringerwertige Wirtschaftsgüter. Bisher konnten Anschaffungen, wie Smartphone, Laptop oder Schreibtischsessel, bis zu 400 Euro sofort abgeschrieben werden. Ab 2020 steigt diese Grenze auf 800 Euro. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen.

Beiträge zur Krankenversicherung

Zudem wird es eine Entlastung für Selbständige und Bauern durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge geben. Die Krankenversicherungsbeiträge werden unabhängig von der Höhe des Einkommens um 0,85 Prozent reduziert. Der Beitragssatz beträgt damit künftig 6,8 statt 7,65 Prozent. Zudem wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds von derzeit 0,35 Prozent auf 0,20 Prozent sinken.

Eigenstromsteuer und E-Bikes

Eine Steuererleichterung wird es zudem für Gewerbebetriebe mit Photovoltaikanlagen geben. Konkret wird die Eigenstromsteuer entfallen. Bisher müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage, sofern diese mehr als 25.000 Kilowattstunden Eigenstrom erzeugt, 1,5 Cent pro Kilowattstunde an Steuer zahlen. Durch den Wegfall der Eigenstromsteuer soll insbesondere die Industrie dazu ermutigt werden, Photovoltaik-Anlagen für die Energiegewinnung einzusetzen.

Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Ab Jänner kann der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20 Prozent Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. Mit dieser Maßnahme sollen Betriebe dazu ermutigt werden, ihren Mitarbeitern verstärkt E-Bikes anzubieten.

Digitalsteuer und Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe

Neben Entlastungen wird es im Zuge der Steuerreform 2020 auch Steuererhöhungen und die Einführung neuer Steuern geben:

Eine dieser neuen Steuern ist die sogenannte „Digitalsteuer“, die im September beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Ausweitung der bestehenden Werbeabgabe auf Onlinewerbeleistungen. Laut Finanzministerium fallen darunter: „Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen.“

Die Neueinführung der Digitalsteuer wird allerdings die wenigsten österreichischen Unternehmen betreffen, da unter diese Regelung lediglich Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Millionen Euro fallen. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro mit 2020 wegfallen. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.

Diese Punkte sind noch offen

Steuererleichterungen, die von der türkis-blauen Bundesregierung geplant, aber weder in der letzten Legislaturperiode, noch in der darauffolgenden beschlossen wurden, umfassen die Neuregelung der Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer (KöST) – der brutkasten berichtete über die geplante Steuerreform. Am 2. Jänner 2020 wird sich zeigen, ob sich die ÖVP und die Grünen im Regierungsübereinkommen bereits auf erste Eckpunkte geeinigt haben.


=> zur Page des Finanzministeriums

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Julian Mauhart | (c) Deloitte/feelimage

Es brauche auch „einen freien Kopf, Zeit und Energie“, um an Lösungen für größere Themen zu arbeiten, meint Mauhart. „Viele haben das Gefühl der Überforderung – alles ändert sich gleichzeitig: Märkte, Kundenbedürfnisse, Technologien.“ Dafür sei im Alltag der Arbeitnehmenden aber kein Platz – „auch weil viele mit überbordender Bürokratie, Reporting und administrativen Aufgaben beschäftigt sind. Von diesen Zeitfressern müssen sie befreit werden“, so der Experte.

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Deloitte schlägt dazu konkrete Ansätze vor. Eine Methode, die zu mehr Freiräumen führen könne, sei etwa der sogenannte „Zero-Based-Work-Ansatz“. „Dabei werden Arbeitsprozesse von Grund auf neu bewertet, um Ineffizienzen abzubauen und Kapazitäten freizusetzen. Was nicht zum direkten Zweck des Jobs beiträgt, schafft es nicht in die Aufgabenliste“, heißt es vom Beratungsunternehmen. Wichtig dabei sei, die geschaffenen Freiräume nicht sofort wieder mit neuen Aufgaben zu füllen, ergänzt Mauhart. Wenig überraschend führt Deloitte zudem die Nutzung von AI-Tools zur Effizienzsteigerung ins Treffen.

Mittleres Management mit Schlüsselrolle

Bedeutend sei bei all dem auch die Rolle des mittleren Managements. Dort seien die Fachkenntnisse angesiedelt, die es brauche, um die notwendigen Veränderungen herbeizuführen und Prioritäten zu setzen. „Das mittlere Management wurde lange Zeit unterschätzt, dabei ist es der Schlüssel zur dezentralen Organisation. Dank der Nähe zum operativen Kerngeschäft sind diese Führungskräfte nicht nur in der Lage Ressourcen richtig zu verteilen, sondern haben auch die entsprechende Expertise, wenn es um Agilität, Problemlösung und Innovation geht“, meint Mauhart. Das funktioniere allerdings nur, wenn Unternehmen im mittleren Management auch tatsächliche Entscheidungsmacht ansiedeln und überbordende Administrationsaufgaben streichen würden.

Einstiegsjobs verschwinden

Ein anderes Problem, das Deloitte in seinen „Human Capital Trends“ identifiziert, ist das Verschwinden von Einstiegsjobs durch neue Technologien und wachsende Erwartungen der Arbeitgeber. „Wenn Unternehmen nicht aktiv gegensteuern, verschwinden zunehmend die Jobs, in denen man wichtige erste Berufserfahrung sammeln kann. Das ist nicht nur für die Jobsuchenden ein Problem, sondern auch für die Unternehmen selbst, weil zu wenige Menschen die Erfahrungen erwerben, die sie für seniorere Rollen dringend brauchen“, analysiert Mauhart. „Unternehmen müssen gezielt solche Rollen bauen und aktiv Zeit einplanen, in der Mitarbeitende wachsen und lernen können.“

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