02.08.2018

Crowdfunding: Schramböck zur Novelle des Alternativfinanzierungsgesetz

Eine Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz, die seit gestern in Kraft ist, soll es Unternehmen und Startups durch die Absenkung von Schwellenwerten für Informationspflichten erleichtern, an Crowdfunding zu kommen. Wir holten dazu Statements von Ministerin Margarete Schramböck ein.
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Die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist nun in Kraft. Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups, für die Crowdfunding und Crowdinvesting wichtige Finanzierungsmöglichkeiten seien, bringe die neue Regelung Vorteile, heißt es von Margerete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Mittels Crowdfunding könne man „auf relativ einfachem Weg eine große Zahl potenzieller Investoren und Kunden eines Produkts ansprechen. Wir haben die Situation, dass es durch die Finanzkrise zu einem Rückgang im Risikokapitalbereich kam. Alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding wurden daher sehr populär und haben an Bedeutung gewonnen. Sie helfen den Unternehmen das notwendige Kapital aufzustellen, das sie für Investitionen, für Wachstum und für das Schaffen von Arbeitsplätzen dringend benötigen“, hebt Schramböck die Bedeutung des Crowdinvestings hervor. Statistiken zeigten jedoch zuletzt einen Rückgang der Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung. Derzeit herrschen auf den heimischen Plattformen Immobilien-Projekte vor.

Alternativfinanzierungsgesetz: Neue Schwellenwerte für Informationspflichten

Neu sind die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere Limit steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro. „Mit dieser Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und die entsprechenden EU-Vorgaben“, so Schramböck. Zwischen 250.000 und weniger als zwei Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Die Ausweitung der Schwellenwerte solle eine Erleichterung der Kapitalisierung der österreichischen Unternehmen bewirken, meint Schramböck. Weiters muss der Emittent künftig nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.
Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5000 Euro – samt der Möglichkeit für höhere Investitionen – bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

„Win-win-Situation“ für CrowdinvestorInnen und Unternehmen

Auf unsere Nachfrage, ob durch die Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz nicht das Risiko für CrowdinvestorInnen steige, antwortete Schramböck: „Nein, es ist vielmehr eine Win-win-Situation. Beim Anlegerschutz gibt es Erleichterungen, beispielsweise durch die 5.000 Euro Grenze pro Anleger und 12 Monate. Außerdem gibt es ein Verbot weitgehender Ratenvereinbarungen. Weitere Maßnahmen sind ein Verbot von Gebühren, die Registrierungspflicht und Haftungsbgrenzungsklauseln gegenüber Investoren auf den Plattformen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch Information, diese wird verständlicher und übersichtlicher gestaltet.“ 
Seit Bestehen der ersten österreichischen Plattformen (2013) konnten hierzulande 199 Projekte mit insgesamt 53,6 Millionen Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen.

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v.l. Hermann Erlach (General Manager Microsoft Österreich), Andreas Wagner (Geschäftsführer SAP Österreich), Robert Kaup (Geschäftsführer Tieto Österreich), Lukas Keller (Head of Business Development Tieto Österreich) | Foto: Lara Artis

Vom KI-Hype zur breiten Wirkung ist es weiterhin ein weiter Weg: 60 Prozent der befragten heimischen Führungskräfte stecken noch in der Pilot- oder Experimentierphase. Erst vier Prozent haben KI vollständig in ihre Kernprozesse integriert, nur acht Prozent wollen sich überhaupt zu solchen Vorreitern wandeln. Die Zahlen stammen aus einer Erhebung, die TQS Research & Consulting im Auftrag des Tech-Consulting-Dienstleisters Tieto durchgeführt und gemeinsam mit den Partnern Microsoft und SAP vorgestellt hat.

Den Handlungsdruck spüren die Befragten durchaus: 61 Prozent fürchten verpasste Chancen, wenn sie beim KI-Einsatz nicht mithalten. „Wir erleben aktuell einen entscheidenden Wendepunkt: KI verändert nicht nur Effizienz, sondern wie Wertschöpfung grundlegend entsteht“, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich. Entscheidend sei, diese Dynamik konsequent in Wertschöpfung zu übersetzen.

Deutlicher Rückstand auf Deutschland

Besonders deutlich wird der Rückstand im Vergleich mit Deutschland: Nur etwas mehr als ein Viertel (27 Prozent) der heimischen Unternehmen schätzt die KI-Integration in Kernprozesse als „sehr weit“ oder „weit fortgeschritten“ ein – in Deutschland sind es mehr als drei Viertel (77 Prozent). 60 Prozent der österreichischen Befragten verorten ihre Integration hingegen als „wenig fortgeschritten“: Erste Pilotprojekte werden getestet oder nur vereinzelt eingesetzt.

Daten und Vertrauen als Bremse

Ausgebremst wird der Wandel vor allem im Datenbereich. Für die Hälfte der Befragten zählen rechtliche Aspekte wie Datenschutz zu den größten Hürden, 46 Prozent nennen Datensicherheit. 44 Prozent bekunden mangelndes Vertrauen in die Korrektheit KI-generierter Ergebnisse. „Saubere Daten, integrierte Datenplattformen, eine klare Cloud-Strategie sowie Security und Compliance by Design sind ein Muss für eine erfolgreiche KI-Integration“, erklärt Robert Kaup, Geschäftsführer von Tieto Österreich.

Jede vierte Führungskraft sieht keinen Vorteil

Der deutlichste Befund: 26 Prozent der heimischen Führungskräfte geben an, dass KI „in keinem Bereich“ Wettbewerbsvorteile generiert hat – in Deutschland sagt das nur ein Prozent. „Viele Unternehmen haben das volle Potenzial von KI als datengetriebener Motor der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit noch nicht ausgeschöpft. Entscheidend ist jetzt, rasch vom ‚proof of concept‘ zum ‚proof of value‘ zu kommen“, betont Andreas Wagner, Geschäftsführer von SAP Österreich.

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