10.03.2015

Die richtige Rechtsform – “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”

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Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Ähnlich wie bei einer Partnerschaft, sollte man auch den Gründungspartner mit Bedacht wählen. Die Gefahr ist groß, die Wahl des Partners auf einer überwiegend emotionalen Ebene zu treffen. Wenn dann aber die erste Euphorie vorbei ist, das Geld knapp wird oder sich der Einsatz verdoppelt, kann es vorkommen, dass man aneinander kracht. Plötzlich ist da ein Zweifel, ob man tatsächlich die richtige Wahl getroffen hat. Die Frage, ob man alleine gründen möchte, oder zusammen mit dem Partner, ist auch wichtig, um die richtige Rechtsform zu finden.

Welche Rechtsform ist die beste?

Die ideale Rechtsform gibt es nicht. Man muss die Möglichkeiten, die einem offen stehen gut abwiegen und es ist zu empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. (Siehe ganz unten)

Jede der nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile.

Zunächst sollte man folgende Fragen für sich klären:

  • Gründung: alleine oder mit Partner?
  • Haftung: Welche kommt in Frage?
  • Entscheidungsmacht: Wer soll Entscheidungen treffen dürfen?
  • Kosten: In welcher Höhe?
  • Steuer: Belastung in welcher Höhe?

Folgende Rechtsfomen stehen einem in Österreich offen:

Einzelunternehmer:  Es gibt einen einziger Inhaber. Dieser haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt. Der Einzelunternehmer trägt das Risiko, aber ihm steht auch der Gewinn zu. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbebewilligung. Persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung notwendig. (Alternativ: gewerberechtlicher Geschäftsführer) Der Einzelunternehmer muss grundsätzlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Die Eintragung ist Firmenbuch ist bis zur Rechnungslegungspflicht (ab 700.000 Euro Jahresumsatz) verpflichtend. Mehr Infos

Offene Gesellschaft (OG): Mindestens zwei Gesellschaften. Diese haften für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, auch mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dieser ist zwar formlos, aber die Schriftform ist sehr zu empfehlen. (Übrigens wird kein Notar benötigt) Der Gesellschaftsvertrag sollte Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln. (zum Beispiel: Die Vertretung, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, etc.) Die Offene Gesellschaft existiert erst mit dem Eintrag im Firmenbuch. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Eine beschränkte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis bewirkt keine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Die OG ist nicht einkommensteuerpflichtig; nur die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten. Mehr Infos

Kommanditgesellschaft (KG): Sie besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Bezeichnung: Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Als Komplementär haftet man persönlich und unbeschränkt. Als Kommanditist mit jener Summer, die im Firmenbuch als Hafteinlage eingetragen ist (Höhe ist frei wählbar). Unbeschränkt haftet der Kommanditist nur im Bereich der Kommunalsteuer. (Gemeindeabgabe) Seine Rolle kann eine reine Kapitalbeteiligung sein, oder ein echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Gründung der KG setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der wiederum formlos ist. Die KG existiert erst mit Firmenbuch-Eintrag. Jeder Komplementär haftet, auch wenn einer oder mehrere von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Kommanditisten stehen Kontrollrechte zu, können die KG jedenfalls nicht nach außen vertreten. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. In der KG sind nur die Gesellschafter einkommensteurpflichtig. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Nach dem Einzelunternehmer wird die GmbH am häufigsten gewählt. Denn hier bleibt die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt. Das Risiko ist hier auf die Kapitaleinlage beschränkt. Das Mindeststammkapital von GmbHs beträgt 35.000,– Euro. Seit 2014 gibt es dank dem “Gründungsprivileg” die Möglichkeit, die Stammeinlagen auf 10.000,– Euro zu beschränken, wovon wenigstens 5.000,– Euro sofort eingezahlt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Für die Gründung der GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser erfordert einen Notariatsakt. Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch. Die GmbH ist als juristische Person zwar rechts-, aber nicht handlungsfähig – sie wird durch Geschäftsführer (einen oder mehrere) vertreten, die auch voll haften. Wenn die Gesellschaft gewerblich tätig werden soll, braucht sie eine Gewerbeberechtigung, die auf die GmbH lautet. Das bedeutet, dass man die Gewerbeanmeldung erst nach der Eintragung ins Firmenbuch durchführen kann. Für die Gewerbeberechtigung muss die GmbH einen gewerberechtlichen Geschäftsführer ernennen. Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (25 %). Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %). Gehälter, die sich die Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Vergütungen sind einkommensteuerpflichtig. Mehr Infos

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR: Sie besteht aus mindestens 2 Unternehmen und kann als gemeinsames Dach bezeichnet werden. Es geht darum, Geld oder Arbeitskraft zum gemeinsamen Nutzen zusammenzufassen. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit (Außer im Umsatzsteuerrecht) und auch keine Gewerberechtsfähigkeit, weswegen sie auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden kann. Da die Gewerberechtsfähigkeit fehlt, müssen sämtliche Gewerbe durch alle Gesellschafter angemeldet werden. Es braucht einen Gesellschaftsvetrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann. Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft und haftet. Die GesbR ist nicht einkommensteuerpflichtig-  die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil schon. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

 Weitere Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von EURO 70.000,– (Die Kapitalaufbringung wird durch die Ausgabe von Aktien erleichtert) Strenge Publizitäts- und Veröffentlichungsvorschriften sind bei der AG zu beachten. Mehr Infos

Der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er hat selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Der Verein braucht eine Gewerbeberechtigung und haftet mit dem Vereinsvermögen. Diese Rechtsform ist für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen, die einem ideellen Zweck gelten und mehrere Menschen zusammen verwirklichen.

Weiterführende Infos: WKO Gründerservice, BMWFW

 

Kostenlose Beratung über die geeignete Rechtsform:

 

Serie “Von der Idee zum Business: Ein Überblick”: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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VERBUND X Accelerator: Neue Proof-of-Concept-Projekte und neuer Call

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Batch 6 des VERBUND X Accelerators geht in die Acceleration-Phase | (c) VERBUND
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Der Call für Batch 7 des VERBUND X Accelerators (VXA) ist gestartet. Startups und innovative Unternehmen aus der ganzen Welt sind dazu aufgerufen, sich zu bewerben, wenn sie Lösungen für die konkreten Anforderungen von VERBUND und den Corporate-Partnern im Accelerator liefern können.

6 Suchfelder für Batch 7

Gemeinsam mit den Partnern – diesmal RHI Magnesita, Axpo und Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) – definierte VERBUND nämlich wieder sechs konkrete Suchfelder: 3D Plant Modelling, Robotics in Property Operations, Energy Storage for Real Estate Properties, Additional Value from Biomethane, Automated Aerial Survey without GNSS Signal und Digital App for Private Customers (detaillierte Beschreibungen siehe unten). Der Call ist nun bis 8. Dezember offen. Im Februar erfolgt dann der Startschuss mit dem Innovation Camp.

Batch 6 ging in Acceleration-Phase

Der sechste Batch des VERBUND X Accelerators ging bereits in die Acceleration-Phase, die nun bis Februar dauert. Gemeinsam mit den Corporate-Partnern MOON – eine Tochter der Porsche Holding, Axpo, RHI Magnesita, voestalpine AG und wienerberger sowie den VC-Partnern Speedinvest, Elevator Ventures, UNIQA Ventures und Greiner Innoventures hatte VERBUND acht Suchfelder definiert, wie brutkasten berichtete.

8 Startups aus 77 Bewerbungen ausgewählt

Aus insgesamt 77 Bewerbungen aus 21 Ländern wurden schließlich acht Startups ausgewählt, um beim zweitägigen Innovation Camp gemeinsam mit Mitarbeiter:innen von VERBUND und den Corporate-Partnern mögliche Proof-of-Concept (PoC)-Projekte zu entwerfen. In der Acceleration-Phase bis Februar werden diese PoC-Projekte nun umgesetzt, mit dem Ziel, in eine weitere Zusammenarbeit zu münden. Die Ergebnisse werden beim Demo Day am 20. Februar präsentiert.

Das Teilnehmer-Startup Gridcog beim Innovation Camp | (c) VERBUND

“Gemeinsam die Energiezukunft gestalten und den Weg dorthin beschleunigen”

Bis dahin wird intensiv an den Projekten gearbeitet. “Es wurde von den Teams in den vergangenen zwei Tagen viel geleistet. Das Ziel ist klar: Gemeinsam die Energiezukunft gestalten und den Weg dorthin beschleunigen”, sagte Franz Zöchbauer, Managing Director VERBUND X Ventures bei der Präsentation der Projekte durch die gemeinsamen Teams aus Startups und Corporates.

Franz Zöchbauer bei der Präsentation der PoC-Projekte | (c) VERBUND

Fünf PoC-Projekte mit insgesamt sechs Startups gehen nun in die Acceleration-Phase. Zudem identifizierten VERBUND X Ventures und die VC-Partner Elevator Ventures, Uniqa Ventures, Speedinvest und Greiner Innoventures zwei Startups, bei denen nun ein mögliches Investment ausgelotet wird.


Die fünf PoC-Projekte

Hive Power & VERBUND, Moon und Porsche Holding

Um Schwankungen bei Photovoltaik und Windenergie auszugleichen, sollen künftig auch E-Autos aggregiert als Stromspeicher genutzt werden. VERBUND, Moon und Porsche Holding testen dazu gemeinsam mit dem Schweizer Startup Hive Power und dessen System Flexo neue Möglichkeiten. Mit dem System können E-Autos dann laden, wenn der Strom am günstigsten ist und wieder entladen und somit Strom verkaufen, wenn dieser teuer ist. Dabei bleibt der Bedarf der Fahrer:innen immer berücksichtigt. Im PoC-Projekt soll das Potenzial für eine Anwendung mit den Corporate-Partnern und in weiterer Folge für eine breitere Endkunden-Gruppe in Österreich festgestellt werden.

Fast Sense & RHI Magnesita

Für RHI Magnesita spielt Wasserstoff eine wichtige Rolle auf dem Weg zur CO2-Neutralität. Der Konzern nutzt bereits in einem seiner Werke ein Gemisch aus Erdgas und Wasserstoff. Das Startup Fast Sense soll mit seiner Technologie zur Gas-Analyse dabei helfen, diesen Vorgang zu optimieren. Im Proof-of-Concept-Projekt sollen nun die Möglichkeiten eruiert werden.

BReact, Heureka Labs & VERBUND

Die Überprüfung von Daten auf deren Qualität ist ein komplexer und zeitraubender Prozess. Gemeinsam mit den Startups BReact und Heureka Labs will VERBUND hier sogenannte AI Agents zur Hilfe nehmen. Diese sollen den Daten-Expert:innen des Energieanbieters mittels Chatbot-Interface nicht nur dabei helfen, mögliche Fehler in den Daten rascher zu erkennen, sondern in weiterer Folge auch Wege zur Behebung dieser Fehler liefern. Im PoC-Projekt soll ein erstes System aufgebaut und getestet werden.

Kraftblock & voestalpine und VERBUND

Die Dekarbonisierung der Industrie erfordert effektive Energiespeicherlösungen, um einen zuverlässigen und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Das deutsche Scaleup Kraftblock hat so eine Energiespeicherlösung entwickelt, mit der Temperaturen bis zu 1.000 Grad Celsius gespeichert und in weiterer Folge für industrielle Prozesse genutzt werden können. Im PoC-Projekt soll nun in den kommenden Monaten festgestellt werden, wie die Corporate-Partner das konkret einsetzen können und ob der Betrieb auch wirtschaftlich ist.

EMCEL & Axpo

Grüner Wasserstoff gilt vor allem in der Industrie als Energieträger der Zukunft. Damit er richtig genutzt werden kann, muss er auch Qualitätsansprüche erfüllen, was eine Reinheitsmessung erfordert. Das Unternehmen EMCEL hat ein vergleichsweise kompaktes Gerät, etwa in Größe einer Waschmaschine, entwickelt, mit dem eine solche Messung einfach, flexibel und auch in kleinem Maßstab möglich ist. Corporate-Partner Axpo betreibt eine erste kleine Erzeugungsanlage in der Schweiz und will im Zuge des PoC-Projekts den Einsatz des EMCEL-Geräts testen.


Die zwei möglichen VC-Cases

Mitiga Solutions aus Barcelona

Mitiga Solutions mit Sitz in Barcelona unterstützt seine Kunden bei der Einschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Assets. Mit dem Produkt “EarthScan” bietet das Startup eine umfassende On-Demand-Risikoanalyse. Profitieren sollen davon unter anderem Betreiber von Wind- und Photovoltaik-Kraftwerken. VERBUND X Ventures, Elevator Ventures, Uniqa Ventures und Speedinvest loten nun ein mögliches Investment aus.

Gridcog aus London

Das in London ansässige Startup Gridcog bietet mit seiner Plattform Langzeit-Simulationen für Kraftwerks-Standorte. Kunden sollen damit besser abschätzen können, ob der Betrieb langfristig rentabel ist. VERBUND X Ventures, Elevator Ventures, Uniqa Ventures und Speedinvest eruieren nun ein mögliches Investment.

Lisa Kratochwill, Startup Engagement Managerin bei VERBUND und Leiterin des VXA-Programms | (c) VERBUND

Die sechs Suchfelder für Batch 7

3D Plant Modelling – RHI Magnesita & Axpo

Einige der Anlagen von RHI Magnesita und Axpo sind schon sehr lange in Betrieb und es liegen daher keine aktuellen, digitalen Baupläne für sie vor. Die beiden Corporate-Partner suchen daher über den VERBUND X Accelerator Unterstützung, um aktuelle 3D-Modelle der Anlagen zu erstellen, die dann etwa bei Renovierungsarbeiten eingesetzt werden können.

Robotics in Property Operations – BIG

Die BIG betreibt etwa 2.000 Liegenschaften. Deren Instandhaltung ist zeit- und arbeitsintensiv. Im VERBUND X Accelerator sucht die Bundesimmobiliengesellschaft nach Robotik-Unternehmen, mit denen eine Vielzahl möglicher Einsatzbereiche für Roboter in den Liegenschaften, etwa in den Bereichen Inspektion und Dokumentation, überprüft werden soll.

Energy Storage for Real Estate Properties – BIG

Im Zuge der Nachhaltigkeitsstrategie nutzt die BIG auch umfassende Photovoltaikanlagen, etwa auf den von ihr verwalteten Universitätsstandorten. Dazu sucht die Bundesimmobiliengesellschaft im VERBUND X Accelerator nach praktischen Speicher-Lösungen, die ohne die Notwendigkeit von Neubauten in den Liegenschaften installiert werden können.

Additional Value from Biomethane – Axpo

Axpo betreibt bereits umfangreiche Biogas-Kraftwerke in der Schweiz und verfolgt dabei weitere Wachstumspläne. Verstärkt will sich das Unternehmen auch in der Biomethan-Produktion engagieren. Im VERBUND X Accelerator sucht Axpo nun nach Lösungen, mit denen Biomethan-Produktion und -Nutzung weiter verbessert werden kann, konkret etwa in den Bereichen Transport und CO2-Nutzung.

Automated aerial survey without GNSS signal – VERBUND

Bei der Inspektion von Wasserkraftwerken werden Drohnen mittlerweile umfassend eingesetzt. Diese müssen aber aktuell noch manuell gesteuert werden. Denn prinzipiell wäre ein Einsatz autonomer Drohnen zwar möglich, die dafür notwendige Satellitennavigation fällt jedoch aufgrund des Terrains oft aus. VERBUND sucht daher im Accelerator nach Lösungen, die dieses Problem nicht haben oder umgehen.

Digital App for Private Customers – VERBUND

Smart-Meter-Daten ermöglichen genaue Einblicke in den Energieverbrauch. Mit einer App will VERBUND diese Auswertungen Endkund:innen zugänglich machen, damit etwa tägliche Kosten einsehen können und ihren Energie-Konsum somit besser kontrollieren können. Zur Umsetzung der App, die noch einige weitere Funktionen vereinen soll, etwa Möglichkeiten zum Vertragswechsel, sucht VERBUND im Accelerator nach Unterstützung.


Die Bewerbungsphase für den 7. Batch des VERBUND X Accelerators dauert noch bis 8. Dezember. Nach der Auswahl startet das Programm mit dem Innovation Camp am 19. und 20. Februar. Am 20. Februar findet außerdem der Demo Day von Batch 6 statt. Der Demo Day von Batch 7 findet dann im Juni statt.

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