04.11.2020

ready2order: Startup launcht mobile Kassensystem mit integrierter Payment-Funktion

Der Anbieter für modulare POS- und Payment-Lösungen ready2order bringt mit dem readyP2 sein erstes mobiles Kassensystem mit integrierter Payment-Funktion auf den Markt. Damit soll es Händlern, Gastronomen und Dienstleistern ermöglicht werden, ihre Prozesse effizienter zu gestalten.
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ready2order, Kassensystem, Payment Funkion, Gastro, Händler, Bernhart
(c) ready2order - Mit dem mobilen Kassensystem readyP2 von ready2order soll Händlern kontaktloses Bezahlen ermöglicht werden.

Der readyP2 von ready2order adressiert Händler, Gastronome und Dienstleister, die ihre Prozesse effizienter gestalten wollen. Um etwa alle Zahlungsarten zu akzeptieren und so der steigenden Nachfrage nach kontaktlosem Bezahlen gerecht zu werden.

“Anschaffungskosten sparen”

“Mit dem readyP2 haben wir die Vorteile eines schnellen, schlanken und mobilen Payment-Geräts mit den Vorteilen eines vollwertigen Kassensystems kombiniert. Im Gegensatz zu anderen Produkten auf dem Markt müssen sich Händler und Gastronomen jetzt nur noch ein Gerät zulegen und sparen sich teure Anschaffungskosten”, sagt Markus Bernhart, CEO von ready2order.

ready2order mit Hygienekonzept

Das mobile Kassensystem akzeptiert dabei alle gängigen Bankomat- und Kreditkarten. Zudem trägt die integrierte Payment-Funktion des readyP2 zum Hygienekonzept von Händlern, Gastronomen und Dienstleistern bei, wie das Unternehmen mitteilt: Laut einer aktuellen Studie der australischen Wissenschaftsbehörde Csiro kann das Corona-Virus auf glatten Oberflächen wie Geldscheinen oder Smartphones bis zu vier Wochen überleben. Dank NFC-Funktion können Kunden mit dem readyP2 kontaktlos bezahlen und so das Berühren des Gerätes vermeiden, heißt es. Zudem würden mobile Zahlungsvorgänge wie Apple Pay in weniger statt der sonst üblichen 20 Sekunden oder mehr abgewickelt.

Durch den integrierten 58mm High-Speed-Thermodrucker entfalle nebenbei die Anschaffung eines Zusatzgeräts zur Erfüllung der Belegpflicht und damit das oft mühsame Koppeln verschiedener Hardware. Das soll vor allem am Point of Sale wertvollen Platz einsparen.

Bis zu acht Stunden Laufzeit

Der readyP2 ist WLAN-tauglich und dank der integrierten LTE SIM-Karte müssten sich Unternehmer keine Gedanken mehr um eine stabile Internetverbindung machen, sondern könnten das Payment-Gerät jederzeit auch mobil nutzen. Insbesondere in der Gastronomie soll das unnötige Laufwege minimieren, da der Vorgang des Bestellens und Bezahlens – egal ob in Bar oder mit Karte – direkt am Tisch ausgeführt werden kann. Ein leistungsstarker Akku ermögliche einen Einsatz von bis zu acht Stunden.

ready2order-Kampagne: “Mach Dein Ding”

ready2order hatte bei der Entwicklung des readyP2 die Bedürfnisse seiner Kunden im Fokus, wie Bernhart betont. Das zeige sich auch in der begleitenden Launchkampagne: “Mach dein Ding. Wir erledigen den Rest.” Hier werden Bestandskunden als Testimonials eingesetzt. “Das schönste Kundenfeedback bislang ist, dass unsere Kunden uns stark die Treue halten: Sie verlassen uns im Wettbewerbsvergleich nur ganz selten”, ergänzt der Gründer.

Kostenloser Test möglich

Um den Wechsel für Gastronomen, Händler und Dienstleister leichter zu machen, bietet ready2order die Software 15 Tage kostenlos zum Test an. Nach Ablauf der Testphase kostet eine Lizenz ab 19 Euro pro Monat, mit erweiterten Funktionen, wie Tischübersicht und Menügangauswahl kommt man auf 29 Euro im Monat.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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ready2order: Startup launcht mobile Kassensystem mit integrierter Payment-Funktion

  • Der readyP2 von ready2order adressiert Händler, Gastronome und Dienstleister, die ihre Prozesse effizienter gestalten wollen.
  • Um etwa alle Zahlungsarten zu akzeptieren und so der steigenden Nachfrage nach kontaktlosem Bezahlen gerecht zu werden.
  • Das mobile Kassensystem mit integrierter Payment-Funktion akzeptiert dabei alle gängigen Bankomat- und Kreditkarten.
  • Zudem trägt die integrierte Payment-Funktion des readyP2 zum Hygienekonzept von Händlern, Gastronomen und Dienstleistern bei, wie das Unternehmen mitteilt.
  • Um den Wechsel für Gastronomen, Händler und Dienstleister jetzt noch leichter zu machen, bietet ready2order die Software 15 Tage kostenlos zum Test an.

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