28.10.2021

So funktioniert die Mitarbeiterbeteiligung

Anwalt und Unternehmensrecht-Experte Keyvan Rastegar erklärt im Interview, wie das EU-weit gängige Modell der Mitarbeiterbeteiligung funktioniert und gibt seine Einschätzung für Österreich ab.
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Keyvan Rastegar: Unternehmensrecht-Experte über Mitarbeiterbeteiligung
Keyvan Rastegar | beigestellt

Sie soll ein essenzieller Bestandteil der neuen Gesellschaftsform für Startups “Flexible Kapitalgesellschaft” bzw. FlexKap (zuvor meist als “Austrian Limited” bezeichnet) werden: Die Mitarbeiterbeteiligung. Hierbei geht es nicht nur um eine klassische Gewinnbeteiligung sondern tatsächlich um eine Beteiligung am Startup, die etwa bei Exit oder Börsengang schlagend wird – allerdings unter besonderen Konditionen. Anwalt und Unternehmensrecht-Experte Keyvan Rastegar erklärt im Interview, was diese Konditionen sind und warum von dem Modell alle Seiten profitieren können. Zudem äußert er seine Meinung zum derzeit in Österreich laufenden Prozess zur Entwicklung eines Mitarbeiterbeteiliungsmodells.

Was ist eine Mitarbeiterbeteiligung?

Eine echte Mitarbeiterbeteiligung ist eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter:innen am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Sprich: wenn es zu einem Erfolg kommt, wie zum Beispiel dem Verkauf des Unternehmens, erhalten die Mitarbeiter:innen ihren Anteil.

Wo siehst Du die Unterschiede zu einer Gewinnbeteiligung oder zu einem Bonus?

Beginnen wir mit dem Bonus – dieser ist Gehalt und löst auch entsprechend volle Progression aus. Er kann freiwillig oder verpflichtend sein und kann an Performance-Kennzahlen geknüpft werden. Meist sind Boni individuelle Arrangements mit einzelnen Mitarbeiter:innen. Als Verträge sind sie gestaltbar und am Ende des Tages Betriebsausgaben und Gehalt.

Wenn man Mitarbeiter:innen nur am Gewinn beteiligen möchte, nicht aber an anderen Erfolgen wie Exit oder Börsegang, ist das grundsätzlich vertraglich gestaltbar, aber umständlich. Wenn der Mitarbeiter:innen umfassend am Erfolg beteiligt sein sollen, vergibt man typischerweise Optionen auf stimmrechtslose Anteile – die wir bei der GmbH eben noch nicht bauen können.

Wieso entscheidet man sich für eine Mitarbeiterbeteiligung? Was bringt diese den Mitarbeiter:innen, was dem Unternehmen?

Wenn ich die Frage überspitzt formulieren darf: Warum sind Mitarbeiter:innen nicht einfach nur mit einem Gehalt zufrieden? Oder: Warum können nicht alle Unternehmen einfach nur Top-Gehälter zahlen?

Dabei ist die Antwort längst klar – Unternehmen und Mitarbeiter:innen sehen das als Win-Win. Die Mitarbeiter:innen sind noch motivierter, den gemeinsamen Erfolg zu erreichen und haben dann auch viel davon. Wachsende Unternehmen, dazu zählen Startups genauso wie KMU, also fast unsere gesamte Wirtschaft, können dadurch bessere und attraktivere Arbeitsplätze schaffen, und Mitarbeiter:innen und Talente können am Unternehmenserfolg partizipieren.

Derzeit ist es leider so, dass Top-Leute erst gar nicht nach Österreich kommen, ganz davon zu schweigen, dass unsere eigenen Spitzenleute auswandern. Das mit dem Aufenthaltstitel ist eine eigene Riesenbaustelle, und wir können nicht einmal eine echte Mitarbeiterbeteiligung anbieten.

Währenddessen haben die meisten unserer EU-Nachbarn schon seit Jahrzehnten gleich mehrere international übliche Modelle umgesetzt. Wir sind leider extrem spät dran.

Wie funktioniert eine Mitarbeiterbeteiligung? Was sind da die bewährten internationalen Standards?

Wenn man will, ist sie extrem einfach. Das EU-weit und international bewährteste Modell ist es, dass Mitarbeiter:innen einfach die Option erhalten, eine bestimmte Menge an stimmrechtslosen Anteilen zu kaufen. Aus. Das wars.

Wieso eigentlich Optionen und nicht gleich Anteile?

Das ist die Pointe, die fast in jedem Steuersystem funktioniert. Dadurch werden nämlich weder die Mitarbeiter:innen noch das Unternehmen bei der Ausgabe der Mitarbeiterbeteiligung besteuert. Würden die Mitarbeiter:innen gleich stimmrechtslose Anteile erhalten, würde das die komplizierte Frage auslösen, wie viel diese wert sind, was Gutachten erforderlich macht. Und es würde überhaupt als Lohn zur sofortigen Besteuerung der Mitarbeiter:innen führen, wovon man wieder Ausnahmen schaffen müsste.

Und wann zahlen die Mitarbeiter:innen dann wie viel Steuer?

Das ist ganz wichtig: erst wenn das Geld fließt. Man will unbedingt eine Besteuerung von “trockenem Einkommen” vermeiden, also nicht etwas besteuern, was jemand noch gar erhalten hat. Das ist ein Grundpfeiler der Steuergerechtigkeit und hier ganz besonders wichtig.

Warum müssen diese Anteile eigentlich stimmrechtslos sein – kann man nicht einfach normale Anteile vergeben?

Dann vergibt sie niemand – so wie bis heute, trotz diversen Freibeträgen. Denn kein Unternehmer bei Trost holt sich dutzende stimmberechtigte Arbeitnehmer als Mitgesellschafter in die Generalversammlung. Umgekehrt wollen viele Mitarbeiter diese Rolle nicht – sie wollen vielmehr die wirtschaftliche Upside.

Und so wird klar, warum man sowohl gesellschaftsrechtlich reformieren muss, als auch steuerrechtlich. Die in der GmbH vollkommen fehlende Flexibilität, unterschiedliche Klassen an Gesellschaftern zu schaffen, zum Beispiel die Klasse der “Investor:innen”, der “Arbeitnehmer:innen”, und so weiter, ist genau was es braucht. Das zu können, diese Vertragsfreiheit, ist im Übrigen ein Grund- und Menschenrecht und verfassungsgesetzlich geschützt.

Können wir das einmal an einem Beispiel durchgehen?

Das könnte etwa so aussehen: Die ersten Mitarbeiter:innen erhalten vollkommen steuerfrei Optionen auf stimmrechtslose Anteile. Wenn der Erfolg eintritt, zum Beispiel kauft ein Konzern das Startup nach ein paar Jahren, können die Mitarbeiter:innen ihre Optionen ausüben, die Anteile kaufen und gleich verkaufen. Sie zahlen erst zum Schluss Steuern, und zwar wird ihr Vorteil mit KESt versteuert und unterliegt nicht der vollen Progression als Gehalt. Das ist auch nur so gerecht – es gibt keinen Grund, warum Arbeitnehmer:innen für ihre trockene Kapitalbeteiligung einen höheren Steuersatz zahlen sollten, als andere Gesellschafter:innen.

International wird es also mit Optionen gehandhabt? Was sind die bewährten Standards bei der Mitarbeiterbeteiligung?

Ja, ganz genau. Optionen auf stimmrechtslose Anteile sind der gemeinsame Nenner. So haben heuer im März 24 EU-Mitgliedstaaten, inklusive Österreich und Deutschland, die “Declaration on the EU Startup Nations Standard of Excellence” unterfertigt. Diese gibt diese Lösung perfekt vor, nämlich Optionen auf stimmrechtslose Anteile.

Überhaupt haben die meisten unserer EU Nachbarn gleich mehrere Modelle entwickelt, um dem Markt sogar ein Menü an Alternativen zu bieten – die Franzosen und Engländer gleich vier bzw. fünf Modelle. Die Deutschen sind leider wieder das Negativbeispiel: Ihre zaghafte Pseudoreform ist im Markt negativ angekommen.

Was ist der aktuelle Stand in Österreich? Welchen Reformbedarf siehst Du hier?

Die Lösung ist so einfach. Einfach einen Paragrafen ins Gesetz, wo drinnen steht, dass frei Anteilsklassen geschaffen und frei Anteile übertragen werden können. Eine perfekte Vorlage dafür liefert das europäische Mustergesetz, der European Model Company Act – in den Abschnitten 5.08 und 5.13. Dann ein paar steuergesetzliche Paragrafen, wonach im Ergebnis die Optionen auf stimmrechtslose Anteile als Kapital und nicht als Lohn besteuert werden, wenn auch Geld fließt – und Arbeitnehme:innen nicht zur Kasse gebeten werden, bevor sie auch das Geld haben. Damit setzt man endlich die Declaration um, wozu wir uns als Österreich ohnehin bereits verpflichtet haben.

Wann glaubst du wird es in Österreich wirklich soweit sein?

Ich glaube, dass beide verehrten Bundesministerinnen, nämlich Margarete Schramböck und Alma Zadić, und ihre Kabinette, bis Jahresende gerne endlich Ergebnisse liefern wollen. Allerspätestens seit März sollte vor allem im Justizministerium klar sein, was bei der neuen Kapitalgesellschaft gemacht werden muss, nämlich Anteilsklassen einzuführen, die notariellen Formvorschriften abzuschaffen und die Prüfprozesse des Firmenbuchs zu reformieren. Der Konsens der Startups, Investor:innen, Expert:innen und Wissenschaft ist auch mehrfach der Justizministerin und ihrem Kabinett kommuniziert worden. Es ist ja demnächst ein neuer Entwurf aus dem Justizministerium angekündigt, auf den alle gespannt warten.

Und glaubst Du, wird dieser neue Entwurf den von dir dargelegten Vorstellungen gerecht werden? Woran glaubst Du liegt die Verzögerung?

Vermutlich noch nicht hinreichend. Denn es geht um saftige Privilegien, wie den Notariatsakt bei der Anteilsabtretung und Kapitalerhöhung, oder die überspannte Prüfung des Firmenbuchs. Beide schaden unserem Wirtschaftsstandort, bringen aber diesen Berufsgruppen Vorteile. Die bereits im Herbst letzten Jahres diskutierte formfreie Unternehmenswertbeteiligung klingt nach wie vor nach einer Ausrede, um doch nicht den Notariatsakt bei der Anteilsübertragung abschaffen zu müssen, als nach einer echten Lösung für marktübliche Mitarbeiterbeteiligungen.

Marktüblich ist wie gesagt EU-weit die Option auf echte stimmrechtslose Anteile – siehe die Declaration on the EU Startup Nations Standard of Excellence. Wozu also eine Insellösung in Österreich? Die Antwort ist klar – um Privilegien zu bewahren, nicht weil es fachlich geboten ist. Gleichzeitig bin ich zuversichtlich, dass die politische Ebene das Lobbying durchschaut und den Markt und die Experten genau gehört hat. Eine echte und mutige Reform ist fachlich dringend geboten und auch moralisch das Richtige. Aber auch aus politischem Kalkül heraus ist sie alternativlos: eine verwässerte Reform würde einen viel größeren Anteil der Wählerschaft verärgern als die echte Reform.

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Doris Lippert (Microsoft | Director Global Partner Solutions und Mitglied der Geschäftsleitung) und Thomas Steirer (Nagarro | Chief Technology Officer)
Doris Lippert (Microsoft | Director Global Partner Solutions und Mitglied der Geschäftsleitung) und Thomas Steirer (Nagarro | Chief Technology Officer) | Foto: brutkasten

“No Hype KI” wird unterstützt von CANCOM Austria, IBM, ITSV, Microsoft, Nagarro, Red Hat und Universität Graz


Mit der neuen multimedialen Serie “No Hype KI” wollen wir eine Bestandsaufnahme zu künstlicher Intelligenz in der österreichischen Wirtschaft liefern. In der ersten Folge diskutieren Doris Lippert, Director Global Partner Solutions und Mitglied der Geschäftsleitung bei Microsoft Österreich, und Thomas Steirer, Chief Technology Officer bei Nagarro, über den Status Quo zwei Jahre nach Erscheinen von ChatGPT.

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„Das war ein richtiger Hype. Nach wenigen Tagen hatte ChatGPT über eine Million Nutzer”, erinnert sich Lippert an den Start des OpenAI-Chatbots Ende 2022. Seither habe sich aber viel geändert: “Heute ist das gar kein Hype mehr, sondern Realität“, sagt Lippert. Die Technologie habe sich längst in den Alltag integriert, kaum jemand spreche noch davon, dass er sein Smartphone über eine „KI-Anwendung“ entsperre oder sein Auto mithilfe von KI einparke: “Wenn es im Alltag angekommen ist, sagt keiner mehr KI-Lösung dazu”.

Auch Thomas Steirer erinnert sich an den Moment, als ChatGPT erschien: „Für mich war das ein richtiger Flashback. Ich habe vor vielen Jahren KI studiert und dann lange darauf gewartet, dass wirklich alltagstaugliche Lösungen kommen. Mit ChatGPT war dann klar: Jetzt sind wir wirklich da.“ Er sieht in dieser Entwicklung einen entscheidenden Schritt, der KI aus der reinen Forschungsecke in den aktiven, spürbaren Endnutzer-Bereich gebracht habe.

Von erster Begeisterung zu realistischen Erwartungen

Anfangs herrschte in Unternehmen noch ein gewisser Aktionismus: „Den Satz ‘Wir müssen irgendwas mit KI machen’ habe ich sehr, sehr oft gehört“, meint Steirer. Inzwischen habe sich die Erwartungshaltung realistischer entwickelt. Unternehmen gingen nun strategischer vor, untersuchten konkrete Use Cases und setzten auf institutionalisierte Strukturen – etwa durch sogenannte “Centers of Excellence” – um KI langfristig zu integrieren. „Wir sehen, dass jetzt fast jedes Unternehmen in Österreich KI-Initiativen hat“, sagt Lippert. „Diese Anlaufkurve hat eine Zeit lang gedauert, aber jetzt sehen wir viele reale Use-Cases und wir brauchen uns als Land nicht verstecken.“

Spar, Strabag, Uniqa: Use-Cases aus der österreichischen Wirtschaft

Lippert nennt etwa den Lebensmittelhändler Spar, der mithilfe von KI sein Obst- und Gemüsesortiment auf Basis von Kaufverhalten, Wetterdaten und Rabatten punktgenau steuert. Weniger Verschwendung, bessere Lieferkette: “Lieferkettenoptimierung ist ein Purpose-Driven-Use-Case, der international sehr viel Aufmerksamkeit bekommt und der sich übrigens über alle Branchen repliziert”, erläutert die Microsoft-Expertin.

Auch die Baubranche hat Anwendungsfälle vorzuweisen: Bei Strabag wird mittels KI die Risikobewertung von Baustellen verbessert, indem historische Daten zum Bauträger, zu Lieferanten und zum Bauteam analysiert werden.

Im Versicherungsbereich hat die UNIQA mithilfe eines KI-basierten „Tarif-Bots“ den Zeitaufwand für Tarifauskünfte um 50 Prozent reduziert, was die Mitarbeiter:innen von repetitiven Tätigkeiten entlastet und ihnen mehr Spielraum für sinnstiftende Tätigkeiten lässt.

Nicht immer geht es aber um Effizienzsteigerung. Ein KI-Projekt einer anderen Art wurde kürzlich bei der jüngsten Microsoft-Konferenz Ignite präsentiert: Der Hera Space Companion (brutkasten berichtete). Gemeinsam mit der ESA, Terra Mater und dem österreichischen Startup Impact.ai wurde ein digitaler Space Companion entwickelt, mit dem sich Nutzer in Echtzeit über Weltraummissionen austauschen können. „Das macht Wissenschaft zum ersten Mal wirklich greifbar“, sagt Lippert. „Meine Kinder haben am Wochenende die Planeten im Gespräch mit dem Space Companion gelernt.“

Herausforderungen: Infrastruktur, Daten und Sicherheit

Auch wenn die genannten Use Cases Erfolgsbeispiele zeigen, sind Unternehmen, die KI einsetzen wollen, klarerweise auch mit Herausforderungen konfrontiert. Diese unterscheiden sich je nachdem, wie weit die „KI-Maturität“ der Unternehmen fortgeschritten sei, erläutert Lippert. Für jene, die schon Use-.Cases erprobt haben, gehe es nun um den großflächigen Rollout. Dabei offenbaren sich klassische Herausforderungen: „Integration in Legacy-Systeme, Datenstrategie, Datenarchitektur, Sicherheit – all das darf man nicht unterschätzen“, sagt Lippert.

“Eine große Herausforderung für Unternehmen ist auch die Frage: Wer sind wir überhaupt?”, ergänzt Steirer. Unternehmen müssten sich fragen, ob sie eine KI-Firma seien, ein Software-Entwicklungsunternehmen oder ein reines Fachunternehmen. Daran anschließend ergeben sich dann Folgefragen: „Muss ich selbst KI-Modelle trainieren oder kann ich auf bestehende Plattformen aufsetzen? Was ist meine langfristige Strategie?“ Er sieht in dieser Phase den Übergang von kleinen Experimenten über breite Implementierung bis hin zur Institutionalisierung von KI im Unternehmen.

Langfristiges Potenzial heben

Langfristig stehen die Zeichen stehen auf Wachstum, sind sich Lippert und Steirer einig. „Wir überschätzen oft den kurzfristigen Impact und unterschätzen den langfristigen“, sagt die Microsoft-Expertin. Sie verweist auf eine im Juni präsentierte Studie, wonach KI-gestützte Ökosysteme das Bruttoinlandsprodukt Österreichs deutlich steigern könnten – und zwar um etwa 18 Prozent (brutkasten berichtete). „Das wäre wie ein zehntes Bundesland, nach Wien wäre es dann das wirtschaftsstärkste“, so Lippert. „Wir müssen uns klar machen, dass KI eine Allzwecktechnologie wie Elektrizität oder das Internet ist.“

Auch Steirer ist überzeugt, dass sich für heimische Unternehmen massive Chancen eröffnen: “Ich glaube auch, dass wir einfach massiv unterschätzen, was das für einen langfristigen Impact haben wird”. Der Appell des Nagarro-Experten: „Es geht jetzt wirklich darum, nicht mehr zuzuwarten, sondern sich mit KI auseinanderzusetzen, umzusetzen und Wert zu stiften.“


Folge nachsehen: No Hype KI – wo stehen wir nach zwei Jahren ChatGPT?


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