25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im “Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018” durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. “Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen”, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. “Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren”, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: “Betriebsgeheimnis” als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. “Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde”, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: “Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden”. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (Mitte) mit Florian Schirg und Michael Moll von accent Inkubator (links), Sarah Lanzanasto und Dominik Windl von World Direct (mittig) und Vitali und Mathias Grünsteidl von Glink (rechts). (c) NLK Pfeffer

Das Ziel der Kooperation: Die Glink-Lösung weiterzuentwickeln und auf das Web 3.0 hinzuarbeiten. Das (noch) utopische World-Wide-Web-Konzept basiert auf der Vision, durch Blockchain-Systeme sichere Transaktionen ohne zentrale Kontrollinstanz zu ermöglichen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz und Blockchains sollen Daten maschinenlesbar werden. Dadurch erhoffen sich viele, ein benutzerfreundlicheres und personalisierteres Internet gestalten zu können, ohne Sicherheitsbedenken zu umgehen – auch Glink.

Mit World Direct, einem erfahrenen Entwickler von Software und Betreiber von IT-Systemen, sowie der Teilnahme im accent Inkubationsprogramm haben die Brüder Grünsteidl nun mehr Ressourcen und Infrastruktur zur Verfügung, um auf das Web 3.0 hinzuarbeiten. Damit will man in Zukunft nicht nur den Finanzsektor erschließen, sondern auch Bereiche wie Klimaschutz, Energie und Versicherung.

„Für Glink ist die Zusammenarbeit mit World Direct und die Inkubation bei uns im accent strategisch von großer Bedeutung. Sie erhalten dadurch Zugang zu Fachwissen, Ressourcen und einem breiten Netzwerk, um ihre Innovations- und Entwicklungsziele zu erreichen und ihr Angebot an Blockchain-Infrastrukturlösungen weiter auszubauen“, so Michael Moll, Geschäftsführer von accent Inkubator.

Auch Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner betont das Potenzial der Zusammenarbeit: „Sie unterstreicht einmal mehr die Effektivität unserer Unterstützungsprogramme wie dem accent Inkubator und zeigt, wie wir aktiv dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Niederösterreich zu stärken“, sagt sie.

Gründerbrüder Grünsteidl weiterhin ambitioniert

An die 100.000 Transaktionen wurden bisher über Glink abgewickelt, 2023 wurde das Startup für seine Lösungen mit dem Blockchain Award der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet. Darauf wollen sich die Gründer jedoch nicht ausruhen: Ziel ist es, auch international zu einem bedeutenden internationalen Player zu werden. „Wir freuen uns darauf, die Möglichkeiten der Blockchain-Technologie weiter auszubauen“, so Glink-Co-Gründer Mathias Grünsteidl.

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