25.04.2018

Nationalratsbeschluss: DSGVO-Ahndung wird massiv entschärft

Knapp einen Monat vor Inkrafttreten der DSGVO beschloss eine Mehrheit von ÖVP- und FPÖ-Mandataren im Nationalrat eine deutliche Entschärfung der Verfolgung im Fall von Verstößen.
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DSGVO-Ahndung - Nationalratsbeschluss
© Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Genau ein Monat ist es heute, bis die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO inkraft tritt. Mit Näherrücken des Stichtags steigerte sich in den vergangenen Wochen und Monaten die Nervosität bei Unternehmern. Schließlich drohen drakonische Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes bzw. bis zu 20 Millionen Euro. Eigentlich. Denn vor wenigen Tagen, am 20. April, ging im österreichischen Nationalrat mit einer Mehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine ganze Reihe von Abänderungen im „Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018“ durch. Und mit den kurzfristigen Adaptionen wird die DSGVO-Ahndung hierzulande eher zahnlos.

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Verwarnung statt Abstrafung

Für Unternehmer sind dabei einige Punkte im aktuellen Beschluss besonders relevant. Allen voran jener, dass bei Verstößen nun zunächst nur mit einer Verwarnung zu rechnen ist. „Die Datenschutzbehörde wird den Katalog des Art. 83 Abs. 2 bis 6 DSGVO so zur Anwendung bringen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Insbesondere bei erstmaligen Verstößen wird die Datenschutzbehörde im Einklang mit Art. 58 DSGVO von ihren Abhilfebefugnissen insbesondere durch Verwarnen Gebrauch machen“, heißt es dazu wörtlich im Beschluss.

Altes Gesetz kommt zur Anwendung

Wenn der DSGVO-Verstoß bereits vor dem 25. Mai 2018 passiert ist – genau der Umgang mit Daten in den vergangenen Jahren bereitete vielen Unternehmen ja Kopfzerbrechen – soll nach dem aktuellen Beschluss nicht unbedingt das neue Gesetz zur Anwendung kommen. „Ein strafbarer Tatbestand, der vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes verwirklicht wurde, ist nach jener Rechtslage zu beurteilen, die für den Täter in ihrer Gesamtauswirkung günstiger ist; dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren“, heißt es im Beschluss. Kurzum: Die angekündigten drakonischen Strafen haben Unternehmen aufgrund ihrer nicht-DSGVO-konformen Datensammlungen wohl nicht zu befürchten.

DSGVO-Ahndung: „Betriebsgeheimnis“ als potenzielles Schlupfloch

Ein weiterer Beschluss betrifft das Recht auf Auskunft von betroffenen Personen. Auch hier wurde massiv im Sinne von Unternehmen entschärft. „Das Recht auf Auskunft der betroffenen Person gemäß Art. 15 DSGVO besteht gegenüber einem Verantwortlichen unbeschadet anderer gesetzlicher Beschränkungen in der Regel dann nicht, wenn durch die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde“, heißt es wörtlich. Das dürfte eine Menge juristischen Interpretationsspielraum und damit potenzielle Schlupflöcher lassen.

Öffentliche Stellen de facto straffrei

Zusätzlich zu den für Unternehmer relevanten Abänderungen könnten auch einige weitere Entschärfungen in der DSGVO-Ahndung für Aufregung sorgen. So werden etwa öffentliche Stellen de facto gänzlich straffrei gestellt: „Gegen Behörden und öffentliche Stellen, wie insbesondere in Formen des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts eingerichtete Stellen, die im gesetzlichen Auftrag handeln, und gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts können keine Geldbußen verhängt werden“. Für Medienunternehmen werden mehrere DSGVO-Regelungen im Falle einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im redaktionellen Betrieb nicht angewendet. Und besonders spannend: Geheimdienste – nicht nur die österreichischen, sind ebenfalls weitgehend ausgenommen.

Der Nationalratsbeschluss muss nun noch von Bundespräsident Alexander van der Bellen unterschrieben werden, um wirksam zu werden.

⇒ Der Beschluss auf der Page des Nationalrats

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Das Sodex-Gründer-Trio Bernhard Gantner, Ralf Pfefferkorn und Raphael Ott
Das Sodex-Gründer-Trio Bernhard Gantner, Ralf Pfefferkorn und Raphael Ott | (c) Sodex

Durch Sodex werden Baumaschinen zu mobilen Datensammlern. Mithilfe einer AI-gestützten Technologie werden Baustellen, Minen und Infrastrukturprojekte während des Betriebes automatisch vermessen und digital abgebildet. Die Abkürzung steht für „Software-Driven Excavator“. Gegründet wurde Sodex von den drei HTL-Absolventen Ralf Pfefferkorn, Raphael Ott und Bernhard Gartner, über die Gründungsstory hat brutkasten bereits berichtet.

Nun schließt das Startup in einer Finanzierungsrunde über vier Millionen Euro, mit Capmont Technology als Lead Investor.

Erfassung und Analyse in Echtzeit

Mit einem Mix aus maschinenintegrierter Sensorik, Cloud-Technologie und KI macht Sodex Bauprojekte transparent. Baudaten werden kontinuierlich und in Echtzeit erfasst sowie analysiert. Mit Sodex sollen sich Baustellen besser überwachen und effizienter steuern lassen.

„Echtzeit-Updates direkt von der Baustelle sind zum zentralen Ausgangspunkt geworden und für viele unserer Kunden heute nicht mehr wegzudenken. Mit dieser Finanzierung können wir nicht nur unser Team, sondern auch unser Portfolio ausbauen und deutlich schneller international skalieren”, sagt Ralf Pfefferkorn, CEO und Mitgründer von Sodex Innovations. 

Sodex Innovations hat über 100 Kunden in den USA, Australien und Europa.

Baumaschinen werden durch Sodex Innovations zu Datensammlern. (c) Sodex Innovations.

Namhafte Investoren

Der Lead-Investor ist Capmont Technology, ein in München ansässiger, unternehmerisch geprägter Private-Capital-Investmentmanager. „Eine Verbindung aus Hardware, Software, Daten und AI, die diesen Sektoren einen echten Produktivitätssprung ermöglicht, halten wir nicht nur für hochspannend, sondern für überfällig“, so Michael Wittner, Partner bei Capmont Technology.

Ebenfalls an der Runde beteiligt und damit neue Investoren, sind Bloomhaus- und Look AI Ventures sowie die deutsche Business-Angel-Gruppe „Superangels“. Die bestehenden Investoren SOSV, OMA (Gründer von ProGlove) sowie 12 Rounds Capital (Katharina Klausberger und Armin Strbac) investieren erneut.

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