07.12.2021

Nach OLG-Urteil: Lernsieg kämpft mit Spendenaufruf ums Überleben

Nächste Etappe im Rechtsstreit zwischen der Lehrergewerkschaft und Lernsieg. Mit einem Urteil, dass die Existenz der Lehrerbewertungs-App bedroht.
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Lernsieg, OLG, Urteil App, Lehrerbewertungs-App,
c) der brutkasten/Haris Dervisevic - Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan muss nach OLG-Urteil um sein Startup bangen.

Es erinnert ein wenig an Don Quixote und seine Windmühlen. Doch wo einst ein Spiegel half, Klarheit zu erhalten, verhält es sich im Fall von Lernsieg gegen die Lehrergewerkschaft etwas komplexer. Zur Erinnerung: Mit 17 Jahren entwickelte Benjamin Hadrigan die Lernsieg-App – eine Lehrer-Bewertungsplattform – und sah sich gleich mit viel Kritik und Hass konfrontiert.

Es folgten Klagen und hohe Anwaltskosten, der brutkasten berichtete; ein Lehrer sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und klagte mithilfe der Lehrergewerkschaft. Die Datenschutzbehörde lieferte jedoch bereits Anfang 2020 einen positiven Bescheid für die App und gab in Sachen DSGVO grünes Licht. Die zivilrechtliche Klage wurde nach coronabedingter Verzögerung vom Wiener Landesgericht schließlich Anfang 2021 in erster Instanz abgewiesen.

Auch Bundesverwaltungsgericht erkannte keine Verfehlung

Auch das Bundesverwaltungsgericht sah Ende Oktober keine Verfehlung seitens der App und gab dem Betreiber der umstrittenen App recht. Das Urteil von vor knapp eineinhalb Monaten lautete im Wortlaut: „Die Möglichkeit eines jeden Schülers, die Schulen wie auch deren Lehrpersonen individuell zu bewerten, schafft die Möglichkeit für Schüler positiv ankommende Lehrmethoden der einzelnen Lehrer zu loben, aber auch Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen. Das Interesse des Beschwerdeführers (BF) auf Geheimhaltung seiner Daten ist dahingegen als gering einzuschätzen, insbesondere da es nur seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betrifft. Der Eingriff in die Interessen des BF ist außerdem gering, da keine Freitextbewertungen möglich sind und eine Bewertung nur durch die Schüler der jeweiligen Schule erfolgen kann.“

Soviel zum bisherigen Kampf Hadrigans gegen die Mühlen der Justiz. Doch nun traf die nächste Schocknachricht den Lernsieg-Entwickler. Das Oberlandesgericht Wien gab der Lehrergewerkschaft in einigen Punkten recht. Und löste damit einiges an existenzieller Gefahr für die App und den Gründer aus.

Aus dem Archiv: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan im Gespräch

Konkret steht im aktuellen Urteil, das dem brutkasten vorliegt: „Die beklagten Parteien sind gegenüber der klagenden Partei schuldig, ab sofort die Verarbeitung personenbezogener Daten der klagenden Partei in der App „Lernsieg“ oder in ähnlichen Applikationen im Internet, insbesondere dadurch, dass Daten zur Person der klagenden Partei dort aufgenommen und mit einer Möglichkeit zur Bewertung der klagenden Partei als Lehrer der Berufsschule 1 – Wels verknüpft werden, sowie auch jegliche ähnliche derartige Handlungen zu unterlassen, es sei denn, dass dabei sichergestellt wird, dass die klagende Partei nur von Personen bewertet wird, die die klagende Partei unterrichtet hat.

Für Hadrigan selbst ist dieses Urteil des Oberlandesgerichts Wien unverständlich: „Wie kann es in einem Land wie Österreich sein, dass ein und dieselbe Datenschutzrechtsfrage von der Behörde für Datenschutz positiv entschieden und uns erlaubt wird (Anm.: nach einer Offlinenahme) wieder online zu gehen. Aber dann von einem Gericht gesagt wird, wir dürfen das alles dann doch nicht?, „sagt er und nennt diese Art der Doppeljustiz ekelhaft. „Zudem haben wir in der ersten Instanz vor Gericht auch zur Gänze gewonnen. Mittlerweile gab es schon mehr als 40 weitere Verfahren vor der Datenschutzbehörde, die wir allesamt für uns entscheiden konnten.“

Lernsieg sieht sich ständiger Attacken ausgesetzt

Noch mehr als der Schreck über das Urteil des Wiener Oberlandesgerichts, schockiert Hadrigan das Verhalten der Lehrergewerkschaft. Er weist darauf hin, dass Leher:innen über die Lernsieg-App im Schnitt die Note „Gut“ erhalten würden. „Die Lehrergewerkschaft steht nun durch ihre ständigen Attacken kurz davor, dieses Anerkennungstool für die Leistungen von Österreichs Lehrerinnen und Lehrer nachhaltig zu zerstören“, sagt er.

Zur oberen Passage des Urteils gehört eine weitere, die dem Lernsieg-Gründer nicht gänzlich durchdacht scheint. Und, laut ihm, im Vergleichen mit anderen Bewertungsportalen einfach nicht standhalte.

Das Urteil und dessen Argumentationskette…

Sie lautet: „Zusammengefasst erwog es dazu, dass zwar die Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit durch Schüler im Hinblick auf Lehrer im Rahmen der App ein berechtigtes Interesse iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO darstelle, die App jedoch in ihrer jetzigen Form nicht geeignet sei, legitime Ziele zu verwirklichen, zumal durch die App nicht überprüft werde, ob die Person, die eine Bewertung über einen Lehrer abgibt, tatsächlich von diesem Lehrer unterrichtet wird. Die Verwirklichung des legitimen Ziels auf Meinungs- und Informationsfreiheit sei damit nicht auf das notwendige Maß beschränkt. Die von der Beklagten entwickelten Missbrauchskontrollen seien zu grobmaschig und würden keinen effektiven Schutz bieten. Im Übrigen finde das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung seine Grenze in einer unwahren Tatsachenbehauptung. In der App werde den Usern oder Lesern der App insinuiert, dass alle Bewertungen von Schülern stammen, die von den bewerteten Lehrern tatsächlich unterrichtet würden, obwohl dies unrichtig sein könne.

Hadrigan fragt sich nach dieser Urteilsverkündung, wie man sich dort weitere Vorgangsweisen vorstellen würde. „Sollen wir jetzt jeden Schüler nach seinem Schulausweis fragen? Man braucht doch gar nicht an Amazon und die Rezensionen dort denken, es gibt ja auch Bewertungen für Uber-Fahrer, für Ärzte und sogar für Rechtsanwälte“, sagt er. „Auf diesen Plattformen ist das auch kein Problem“.

Finanzielle Belastung für Lernsieg-Gründer

Neben der emotionalen Belastung für den jungen Mann erweisen sich die vielen Verfahren mittlerweile auch als eine finanzielle. Für die Verteidigung gegen die permanente Attacken, wie er erwähnt, musste Lernsieg bereits rund 200.000 Euro für Rechtsanwälte bezahlen, anstatt dieses Geld in die Weiterentwicklung der App investieren zu können.

„Anwälte haben uns auch pro Bono vertreten, die ziehen sich jedoch zurück, da die Arbeit immer mehr wird“, so Hadrigan. „Insgesamt flossen Hunderttausende Euro in die rechtliche Abwehr all dieser Attacken, anstatt das Geld in die Weiterentwicklung der App stecken zu können. Das ist sehr frustrierend, weil immer mehr Lehrer:innen auf uns zukommen und uns mitteilen, dass wir nicht aufgeben sollen und sie die App super finden. Es sind also insgesamt nur ein ‚paar schwarze Schafe‘, die uns aber sehr zusetzen und bedrohen. Durch Klagen und Verfahren bei der Datenschutzbehörde. Wir finden mittlerweile keine Anwälte mehr in Wien, die diesen Wahnsinn mit uns durchstehen möchten. Es fehlt uns einfach das Geld, um Anwälte zu bezahlen.“

Verfahrenshilfe & finanzielle Ausblutung?

Deshalb sah sich Hadrigan gezwungen, trotz der vielen gewonnenen Verfahren und Bestätigungen Verfahrenshilfe zu beantragen, weil die Klagen und Attacken von Lehrergewerkschaftern seit zwei Jahren kein Ende nehmen.

„Einen Antrag für die GmbH habe ich heute eingebracht, ein Antrag für mich als Privatperson folgt in den nächsten Tagen. Falls wir die Verfahrenshilfe erhalten, dann sind wir zumindest einmal bei den Gerichtsverfahren entlastet. Aber das ist leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn die ständigen neuen Verfahren bei der Datenschutzbehörde gewinnen wir zwar immer, erhalten aber keinen Kostenersatz wie bei Gerichtsprozessen. Wir vermuten, das ist der Grund, warum wir ’nur‘ vier Gerichtsverfahren haben und ganze 40 Datenschutzverfahren“, sagt er und wittert einen rechtlichen Trick dahinter, mit dem Ziel sein Startup zu zerstören.

Und erklärt: „Um eine reale Chance zu haben, die nächsten Monate und Jahre zu überleben, brauchen wir fixe monatliche Einnahmen durch Spender, die uns beim Weg unterstützen, eine Judikatur in Österreich zu erschaffen, damit Schülerinnen und Schüler ein Recht auf die Bewertung ihrer Lehrer und Meinungsfreiheit haben. Deshalb haben wir nun auf unserer Spendenwebsite ein Unterstützer-Abonnement erschaffen.“

Auch Privatklagen am Hals

Doch das ist nicht die einzige Sorge, die er trägt. „Ich habe mit 17 Jahren sicherlich noch recht gutgläubig und naiv versucht, einfach Lehrerbewertung in Österreich allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Es war und ist eine innovative Idee. In der Praxis stellte sich diese wegen der vielen ‚guten‘ Bewertungen der Lehrer:innen als Anerkennungstool für Österreichs Lehrerschaft heraus. Leider wird man hierzulande von Gewerkschaften lieber niedergeklagt, anstatt gemeinsam daran zu arbeiten. Ich bin mittlerweile 20 Jahre alt und bin noch immer sprachlos und schockiert über diesen Wahnsinn“, sagt er und meint damit, dass nicht nur die GmbH geklagt wird.

„Für mich ist es mittlerweile zumindest etwas verständlich, dass eine Gewerkschaft eher auf Veränderung und Innovation hinschlägt, als diese als Chance zu sehen“, so Hadrigan weiter. „Auch durch Klagen, um einfach die Rechtsfrage zu klären. Aber was für mich bis heute schockierend ist: Die Lehrergewerkschafter haben mich bei jeder einzelnen Klage trotz meiner GmbH auch privat, unter dem Argument der ‚Wiederbetätigungsgefahr‘, persönlich verklagt.“

Drohende Privatinsolvenz

Dies hätte zur Folge, dass er bei einem negativen Gerichtsergebnis Privatinsolvenz anmelden müsse, da ihn eine „Kostenlawine“ erwarte. Er sagt: „Durch die privaten Klagen und die seit zwei Jahren andauernde Gesprächsblockade der Lehrergewerkschaft GÖD wird also versucht meine private Existenz für immer zu zerstören.“

Von einer Gewerkschaft, die Österreichs Pädagogen vertritt, würde er sich mehr erwarten. Und gibt zwar zu, dass er als Gewerkschafter wahrscheinlich auch mit Klagen auf seine GmbH losgehen würde. Aber bewusst einem damals 17-jährigen womöglich seine private Existenz nachhaltig zu zerstören, sei eine rote Grenze und nach zwei Jahren noch immer schwer zu verstehen.

Gespräch gesucht

„Ich hoffe sehr, dass Paul Kimberger (Anm.: Vorsitzender Bundesleitung der Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Oberösterreich) und Gewerkschaftsvorsitzender Norbert Schnedl irgendwann für ein klärendes Gespräch bereit sind“, hofft Hadrigan. „Wichtig ist jetzt, dass wir fixe Einnahmen durch unser Abo-Spendenmodell erhalten, um die nächsten Wochen und Monate überleben zu können.“

Auf Nachfrage des brutkasten, warum es bisher zu keinen klärenden Gesprächen gekommen ist, gab es vom GÖD bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keinen Kommentar. Ein nachgereichtes Statement wird gegebenenfalls ergänzt.

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Trump, Musk, US-Zölle, Zoll, Startups USA, Open Austria
(c) Official White House Photo by Tia Dufour - US-Präsident Donald Trump.

Künftig gilt für Importe aus der Europäischen Union ein Zollsatz von 20 Prozent und soll ab dem 9. April in Kraft treten. Bisher lagen die Einfuhrzölle bei 1,5 Prozent, wobei es für manche Waren bereits Ausnahmen gab. Wie der „Standard“ berichtet, sind etwa für die USA essentiellen Pharmaprodukte von den neuen Zöllen ausgenommen.

Konkret tritt am 5. April um 12.01 Uhr für Handelspartner weltweit ein „Mindestzoll“ in Höhe von zehn Prozent in Kraft. Höhere (reziproke) Zölle für die, nach Ansicht des Weißen Hauses „schlimmsten Übeltäter“, wie die „Presse“ berichtet, sollen dann vier Tage später, ebenfalls um 12.01 Uhr europäischer Zeit, wirksam werden.

16,2 Mrd. Euro Exportvolumen 2024

Die Handelsbeziehungen Österreichs mit den USA sind traditionell stark. Mit einem Anteil von 8,5 Prozent am österreichischen Gesamtexport ist das Land der mit Abstand wichtigste österreichische Absatzmarkt außerhalb Europas.

Mit einem Exportvolumen von 16,2 Mrd. Euro verzeichneten die USA als österreichische Exportdestination im Jahr 2024 ein Allzeithoch, der Anstieg gegenüber 2023 lag bei 10,1 Prozent. Damit belegten die Vereinigten Staaten unter den österreichischen Exportdestinationen den zweiten Platz (hinter Deutschland und vor Italien).

Die dominierenden Kategorien der österreichischen Exporte in die Vereinigten Staaten von Amerika umfassen der WKO nach Maschinen und mechanische Apparate, Fahrzeuge, Getränke, pharmazeutische Erzeugnisse sowie elektrische Ausrüstungen.

Zudem erwirtschaften viele der österreichischen Top-100-Unternehmen große Teile ihrer weltweiten Konzernumsätze am US-Markt. Darunter: Schoeller Bleckmann, Red Bull, Plansee, Rosenbauer, Miba, Andritz, Voest Alpine, Palfinger, Blum, Alpla, Hoerbiger, Agrana, Egger oder Siemens.

„Auch bei Unternehmen wie Swarovski, Engel, Wienerberger, Tyrolit, Kapsch, Teufelberger, Plasser & Theurer, AVL, Doka, Boehler Uddeholm, Fronius, Glock, Constantia, Mondi oder Greiner dürften die Ertragsbeiträge aus dem US-Geschäft in wesentlichen Größenordnungen liegen“, liest man im „USA Wirtschaftsbericht 2025“ des Aussenwirtschaftcenter New York. Insgesamt gibt es rund 1.000 österreichischen Unternehmen in den USA, wovon ungefähr ein Drittel dort auch produziert.

Zölle treffen Österreich in starken Bereichen

Für die heimische Innovationsszene bedeutet Trumps Zoll-Politik laut Wolfgang Schwarzbauer, Leiter des Forschungsbereichs regionale Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft bei Eco Austria, dass kurzfristig Nachteile überwiegen werden. Die Zölle würden vor allem Bereiche betreffen, in denen Österreich recht stark sei: Export, Innovation, Zulieferindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Pharma, Biotech und Elektronik.

„Das sind Branchengruppen, die in Österreich sehr innovativ und erfolgreich in Märkten sind“, präzisiert Schwarzbauer. „Gegeben, dass auch die globale Konjunktur aktuell schwierig ist, ergibt das einen zusätzlichen Dämpfer, gerade auf die Produzenten in Österreich.“ Weitere Auswirkungen sieht Schwarzbauer darin, dass Absätze bzw. Umsätze nicht steigen, sondern eher sinken werden und auch der Standort gefährdet wird, weil weniger in Innnovation investiert werden kann.

Deal mit Trump als Lösung?

Als Gegenmaßnahme bleibe der Republik eine gesamteuropäische Antwort als größter Hebel. Und zu versuchen, Donald Trump dazu zu bringen, möglichst schnell die Maßnahmen zurückzunehmen. Oder zumindest einen Deal in gewissen Bereichen zu erzielen, bei dem der US-Präsident vorzeigen kann, dass seine Politik Wirkung gezeigt habe.

„Die Schwierigkeit dabei ist jedoch, dass manche Länder ungleich von den Zöllen betroffen sind“, betont Schwarzbauer. „Deutschland, Österreich und Irland anders als etwa Frankreich oder Italien. Die Herausforderung ist es jetzt, eine EU-Einigkeit zu erzielen und eine starke Stimme dagegen zu erheben.“ Österreichs selbst wäre gut beraten, Allianzen zu suchen und darauf zu schauen, dass etwa mit Deutschland, Irland und den Niederlanden die gemeinsame Antwort stark ausfalle.

Neue Politikausrichtung

Die in den Medien kursierende Gegenreaktion, Digitalsteuern auf US-Firmen wie Facebook (Meta) und Co. den US-Maßnahmen als Antwort entgegenzusetzen, sieht der Experte als mögliche sehr starke Antwort. Ebenso wie, die nicht-digitale Produktion, die traditionellerweise in republikanisch-regierten US-Staaten beheimatet ist, ins Visier zu nehmen. In der digitalen Ökonomie sei der Hebel jedoch größer.

„Aber man darf nicht vergessen, dass die USA in diesem Bereich führend sind und wir uns damit ins eigene Fleisch schneiden würden“, warnt Schwarzbauer. „Um Druck aufzubauen, wäre das dennoch etwas, was den USA wehtun würde.“

Mittelfristig sollte Europa jedoch darauf schauen, digital den Anschluss wiederzufinden, was aber mit Herausforderungen einhergehe. Die EU-Politik sei im Gegensatz zu den USA bei neuen Technologien präventiv; in Übersee sehe die Art der Regulierung anders aus. Dort würde man sich zuerst ansehen, was entsteht und erst dann bei Problemen reagieren. „Da muss ein Wandel in der Politikausrichtung stattfinden, damit die EU ihre Abhängigkeit reduzieren kann.“

Exit gegen Zölle

Bei allen Überlegungen , wie man auf die reziproken Zölle reagieren soll, sei es, wie erwähnt, eine Möglichkeit, Donald Trump etwas anzubieten, das er politisch verkaufen kann. Etwa bessere Entwicklungschancen für US-amerikanische Digitalunternehmen in Europa oder auch in innovativen Feldern wie der Landwirtschaft zum Beispiel für schnellere Zulassungsvérfahren zu sorgen.

„Er muss sagen können, ’schaut, ich habe einen Deal“, sagt Schwarzbauer. „Denn man muss im Hinterkopf behalten, dass das Risiko einer Eskalation durchaus sehr hoch ist, wenn jetzt laufend auf die Maßnahmen Gegenmaßnahmen und umgekehrt gesetzt werden. Da muss man eher eine ‚Exit-Strategie‘ für Trump definieren.“

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