05.03.2020

Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Was die Regierung nun ändern sollte

Wie wird Mitarbeiterbeteiligung in Österreich gestaltet, und was sollte sich ändern? Bernhard Rieder und Lukas Schmidt von DORDA Rechtsanwälte GmbH beleuchten den Status-quo und zeigen mögliche Verbesserungen für Startups.
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´Mitarbeiterbeteiligung in Startups
(c) Adobe Stock / ASDF

Das Regierungsprogramm der türkis-grünen Regierung, das am 2.1.2020 vorgestellt wurde, enthält einige für das Startup-Ecosystem Österreichs vielversprechende Vorhaben. Zentrales Anliegen der neuen Regierung im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts ist dessen Flexibilisierung, insbesondere im Hinblick auf Startups und Familienunternehmen. Dieses noch wenig konkrete Vorhaben der Bundesregierung lässt viel Spielraum für die Umsetzung und es bleibt abzuwarten, ob es merkbare Modernisierungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts geben wird. Wie könnte oder sollte sich nun eine Modernisierung des zum Teil über 100 Jahre alten Kapitalgesellschaftsrechts auf Startup-Teams auswirken?[1]

Mitarbeiterbeteiligung – der Status Quo

In der Praxis finden sich verschiedene Ausgestaltungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die von der unentgeltlichen oder verbilligten Gewährung von Geschäftsanteilen über die Begebung von Optionen oder der Beteiligung der Mitarbeiter über Treuhandlösungen bis hin zu schuldrechtlichen Partizipationsrechten (sog. Phantom Shares) an einem allfälligen Gewinn und/oder – meist relevanter – Exiterlös reichen.

+++Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups+++

Aus Sicht eines Mitarbeiters im Startup-Team können die unterschiedlichen Strukturierungsvarianten einer Mitarbeiterbeteiligung unterschiedliche psychologische Effekte mit sich bringen. Erhält ein Mitarbeiter echte Geschäftsanteile am Startup, wird der durch eine Mitarbeiterbeteiligung gewünschte Effekt am größten sein, weil der Mitarbeiter wirklich Gesellschafter des Startups mit allen damit zusammenhängenden Rechten, insbesondere Mitspracherechten, wird und nicht nur einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Betrags im Exitfall hat.

Gerade solche mit echten Geschäftsanteilen an einer GmbH zwingend verbundenen Mitspracherechte stoßen aber oftmals auf Ablehnung bei Investoren, weil diese oft keine Mitsprache der Mitarbeiter auf Gesellschafterebene wünschen. Dazu kommt, dass die Ausgabe echter Geschäftsanteile an Mitarbeiter im Einzelfall zu prüfende sozial- und steuerrechtliche Risiken mit sich bringt und vor allem die Ausgabe solcher Geschäftsanteile bei der GmbH mit einem zum Teil aufwändigen Prozedere verbunden ist.

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

Sollen echte Geschäftsanteile an einer GmbH im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgegeben werden, kann dies entweder durch die Übertragung von bestehenden Geschäftsanteilen aus dem Gesellschafterkreis (Secondary Purchase) oder durch die Schaffung neuer Geschäftsanteile durch Kapitalerhöhung erfolgen. Aus steuerlicher Sicht birgt die Mitarbeiterbeteiligung durch einen Secondary Purchase erhöhte steuerliche Risiken, und diese Strukturvariante wird praktisch selten gewählt.

Soll das Kapital einer österreichischen GmbH erhöht werden, ist ein Generalversammlungsbeschluss der bestehenden Gesellschafter in Form eines notariellen Protokolls und eine Übernahmeerklärung des Mitarbeiters in Notariatsaktsform erforderlich. Wirksam wird die Kapitalerhöhung mit Eintragung im Firmenbuch.

+++So reagiert die Startup-Szene auf das Regierungsprogramm+++

Hier wird die Schwerfälligkeit unseres Kapitalgesellschaftsrechts deutlich, weil – anders als beispielsweise im angloamerkianischen Raum – nicht einfach die Geschäftsführung der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführen und Anteile im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgeben kann. Auch sieht das österreichische GmbH-Recht keine Möglichkeit für die Schaffung von unterschiedlichen Klassen von Anteilen (Share Classes) vor. Und damit ist es aktuell nicht möglich, stimmrechtslose Anteile für Mitarbeiter zu schaffen. Die vorstehenden Probleme stellen sich, zeitlich verschoben, auch bei Mitarbeitern eingeräumten Optionen im Rahmen bsp. eines ESOPs (Employee Stock Ownership Plan)

Was sollte sich ändern?

Sucht man nach Anregungen für die Modernisierung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, genügt schon ein Blick über die Grenze nach Deutschland. Dort besteht bei der GmbH die Möglichkeit der Schaffung von genehmigtem Kapital. Nach § 55a dGmbHG können die Geschäftsführer (für höchstens fünf Jahre) von den Gesellschaftern ermächtigt werden, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile bis zur Hälfte des eingetragenen Stammkapitals zu erhöhen. Mit einer vergleichbaren Regelung für die österreichische GmbH würde man im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eine deutliche Flexbilisierung und Vereinfachung der aus unternehmerischer und gesamtwirtschaftlichen Sicht wünschenswerten Mitarbeiterbeteiligung erreichen.

Darüber hinaus sollte bei der GmbH die Möglichkeit zur Schaffung von verschiedenen Klassen von Geschäftsanteilen eingeführt werden (zB nach dem Vorbild der sog. Alphabet Shares in der UK oder angelehnt an die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der AG), um die Ausgabe von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen an Mitarbeiter nach dem Vorbild internationaler Best Practice zu ermöglichen.


[1] Im Startup Bereich ist die GmbH die mit Abstand beliebteste Rechtsform und dieser Beitrag behandelt daher aus Gründen der praktischen Relevanz nur mögliche Ansatzpunkte für eine Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts im Hinblick auf die GmbH.

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Niceshops
© Niceshops -Firmensitz Niceshops.

Im ersten Halbjahr 2026 erzielte Niceshops, der Betreiber von rund 30 Nischen-Online-Shops in unterschiedlichen Produktkategorien in bis zu 18 Sprachen, einen Umsatz von 97,3 Millionen Euro und ein EBITDA von rund fünf Millionen Euro. Der Umsatz stieg damit um 23,6 Prozent, das EBITDA um 38,3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025. Während der österreichische Handel laut Wirtschaftskammer Österreich im ersten Halbjahr 2026 inflationsbereinigt um 0,7 Prozent schrumpfte, entwickelte sich Niceshops gegenläufig.

Niceshops: „Nicht um jeden Preis“

„Wir wachsen nicht um jeden Preis. Dass unser EBITDA deutlich stärker steigt als der Umsatz, zeigt, dass wir unsere Prozesse mit dem Wachstum skalieren können und gleichzeitig unsere Margen verbessern“, sagt Geschäftsführerin Carina Hödl. „Gerade in einem Marktumfeld, in dem viele Händler mit rückläufigen Umsätzen und Margendruck kämpfen, ist diese Entwicklung ein deutlicher Beleg für die Stärke unseres Geschäftsmodells.“

Die aktuellen Zahlen markieren eine Erholung nach den schwierigen Jahren 2022 und 2023. Anfang 2024 musste Niceshops rund 90 der damals etwa 450 Mitarbeiter:innen abbauen. Das entsprach rund einem Fünftel der Belegschaft – brutkasten berichtete.

Der Weg aus der Krise erforderte erhebliche Einschnitte. Geschäftsführer Christoph Schreiner beschrieb die Lehren daraus im Mai im Podcast 123C unter anderem als Mischung aus „Größenwahn und Respekt vor dem Mitbewerber“ und sprach gar von 130 Kolleg:innen, die gehen mussten. Folglich setzte das Unternehmen dabei auf eine intensive Restrukturierung gemeinsam mit den finanzierenden Banken.

2025 erfolgreichstes Geschäftsjahr

2025 folgte das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte: Niceshops erzielte 169 Millionen Euro Umsatz und rund acht Millionen Euro EBITDA. Für 2026 hat das Unternehmen erstmals mehr als 200 Millionen Euro Umsatz als Ziel ausgegeben.

„Unser mittelfristiges Ziel ist klar. Wir wollen unser operatives Tagesgeschäft aus einem starken eigenen Cashflow finanzieren und damit aus eigener Kraft weiter wachsen“, beschreibt Firmengründer und Geschäftsführer Roland Fink die strategische Stoßrichtung.

Trotz der Erfahrungen aus der Krise investiert Niceshops weiter in seine Infrastruktur. Im Juli erwarb das Unternehmen am Standort Saaz ein 23.000 Quadratmeter großes Grundstück. Damit sollen zusätzliche Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Logistik geschaffen werden.

Niceshops arbeitet an Robotiklösungen

Parallel bereitet Niceshops den gezielten Einsatz von Automatisierungs- und Robotiklösungen vor. Eine vollständige Automatisierung des Standorts ist in der aktuellen Unternehmenskommunikation nicht als Ziel formuliert; vielmehr spricht man von einem gezielten Einsatz entsprechender Technologien.

Auch im firmeninternen Portfolio gibt es Wachstumsimpulse. 3DJake bleibt innerhalb der rund 30 von Niceshops betriebenen Shop-Welten der größte Umsatzbringer. Das Unternehmen bezeichnet den Spezialisten für 3D-Druck als europäischen Marktführer im Onlinehandel seines Segments. Mit Peganto hat das Unternehmen im laufenden Jahr zudem einen weiteren Online-Shop auf den Markt gebracht.

DACH dominiert

International bleibt der DACH-Raum die umsatzstärkste Kernregion, wie aus der Aussendung hervorgeht. Gleichzeitig entwickeln sich die Märkte außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz laut Niceshops noch dynamischer. Das größte relative Wachstum verzeichnete das Unternehmen zuletzt in Ungarn – genaue Zahlen dazu werden jedoch nicht genannt. Bis zum Frühjahr 2027 sollen zwei weitere Länder erschlossen werden.

Schreiner abschließend dazu: „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass neue Märkte und Shop-Konzepte in die bestehende Technologie- und Logistikstruktur effizient integriert werden können.“

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AI Summaries

Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Was die Regierung nun ändern sollte

  • Das Regierungsprogramm der türkis-grünen Regierung, das am 2.1.2020 vorgestellt wurde, enthält einige für das Startup-Ecosystem Österreichs vielversprechende Vorhaben.
  • Zentrales Anliegen der neuen Regierung im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts ist dessen Flexibilisierung, insbesondere im Hinblick auf Startups und Familienunternehmen.
  • Dieses noch wenig konkrekte Vorhaben der Bundesregierung lässt viel Spielraum für die Umsetzung und es bleibt abzuwarten, ob es merkbare Modernisierungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts geben wird.
  • Sollen echte Geschäftsanteile an einer GmbH im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgegeben werden, kann dies entweder durch die Übertragung von bestehenden Geschäftsanteilen aus dem Gesellschafterkreis oder durch die Schaffung neuer Geschäftsanteile durch Kapitalerhöhung erfolgen.
  • Sucht man nach Anregungen für die Modernisierung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, genügt schon ein Blick über die Grenze nach Deutschland.
  • Dort besteht bei der GmbH die Möglichkeit der Schaffung von genehmigtem Kapital.

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