05.03.2020

Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Was die Regierung nun ändern sollte

Wie wird Mitarbeiterbeteiligung in Österreich gestaltet, und was sollte sich ändern? Bernhard Rieder und Lukas Schmidt von DORDA Rechtsanwälte GmbH beleuchten den Status-quo und zeigen mögliche Verbesserungen für Startups.
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´Mitarbeiterbeteiligung in Startups
(c) Adobe Stock / ASDF

Das Regierungsprogramm der türkis-grünen Regierung, das am 2.1.2020 vorgestellt wurde, enthält einige für das Startup-Ecosystem Österreichs vielversprechende Vorhaben. Zentrales Anliegen der neuen Regierung im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts ist dessen Flexibilisierung, insbesondere im Hinblick auf Startups und Familienunternehmen. Dieses noch wenig konkrete Vorhaben der Bundesregierung lässt viel Spielraum für die Umsetzung und es bleibt abzuwarten, ob es merkbare Modernisierungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts geben wird. Wie könnte oder sollte sich nun eine Modernisierung des zum Teil über 100 Jahre alten Kapitalgesellschaftsrechts auf Startup-Teams auswirken?[1]

Mitarbeiterbeteiligung – der Status Quo

In der Praxis finden sich verschiedene Ausgestaltungen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, die von der unentgeltlichen oder verbilligten Gewährung von Geschäftsanteilen über die Begebung von Optionen oder der Beteiligung der Mitarbeiter über Treuhandlösungen bis hin zu schuldrechtlichen Partizipationsrechten (sog. Phantom Shares) an einem allfälligen Gewinn und/oder – meist relevanter – Exiterlös reichen.

+++Türkis-grünes Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups+++

Aus Sicht eines Mitarbeiters im Startup-Team können die unterschiedlichen Strukturierungsvarianten einer Mitarbeiterbeteiligung unterschiedliche psychologische Effekte mit sich bringen. Erhält ein Mitarbeiter echte Geschäftsanteile am Startup, wird der durch eine Mitarbeiterbeteiligung gewünschte Effekt am größten sein, weil der Mitarbeiter wirklich Gesellschafter des Startups mit allen damit zusammenhängenden Rechten, insbesondere Mitspracherechten, wird und nicht nur einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Betrags im Exitfall hat.

Gerade solche mit echten Geschäftsanteilen an einer GmbH zwingend verbundenen Mitspracherechte stoßen aber oftmals auf Ablehnung bei Investoren, weil diese oft keine Mitsprache der Mitarbeiter auf Gesellschafterebene wünschen. Dazu kommt, dass die Ausgabe echter Geschäftsanteile an Mitarbeiter im Einzelfall zu prüfende sozial- und steuerrechtliche Risiken mit sich bringt und vor allem die Ausgabe solcher Geschäftsanteile bei der GmbH mit einem zum Teil aufwändigen Prozedere verbunden ist.

+++Was das Regierungsprogramm für Österreichs Energie und Umwelt bedeutet+++

Sollen echte Geschäftsanteile an einer GmbH im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgegeben werden, kann dies entweder durch die Übertragung von bestehenden Geschäftsanteilen aus dem Gesellschafterkreis (Secondary Purchase) oder durch die Schaffung neuer Geschäftsanteile durch Kapitalerhöhung erfolgen. Aus steuerlicher Sicht birgt die Mitarbeiterbeteiligung durch einen Secondary Purchase erhöhte steuerliche Risiken, und diese Strukturvariante wird praktisch selten gewählt.

Soll das Kapital einer österreichischen GmbH erhöht werden, ist ein Generalversammlungsbeschluss der bestehenden Gesellschafter in Form eines notariellen Protokolls und eine Übernahmeerklärung des Mitarbeiters in Notariatsaktsform erforderlich. Wirksam wird die Kapitalerhöhung mit Eintragung im Firmenbuch.

+++So reagiert die Startup-Szene auf das Regierungsprogramm+++

Hier wird die Schwerfälligkeit unseres Kapitalgesellschaftsrechts deutlich, weil – anders als beispielsweise im angloamerkianischen Raum – nicht einfach die Geschäftsführung der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung durchführen und Anteile im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgeben kann. Auch sieht das österreichische GmbH-Recht keine Möglichkeit für die Schaffung von unterschiedlichen Klassen von Anteilen (Share Classes) vor. Und damit ist es aktuell nicht möglich, stimmrechtslose Anteile für Mitarbeiter zu schaffen. Die vorstehenden Probleme stellen sich, zeitlich verschoben, auch bei Mitarbeitern eingeräumten Optionen im Rahmen bsp. eines ESOPs (Employee Stock Ownership Plan)

Was sollte sich ändern?

Sucht man nach Anregungen für die Modernisierung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, genügt schon ein Blick über die Grenze nach Deutschland. Dort besteht bei der GmbH die Möglichkeit der Schaffung von genehmigtem Kapital. Nach § 55a dGmbHG können die Geschäftsführer (für höchstens fünf Jahre) von den Gesellschaftern ermächtigt werden, das Stammkapital durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile bis zur Hälfte des eingetragenen Stammkapitals zu erhöhen. Mit einer vergleichbaren Regelung für die österreichische GmbH würde man im Vergleich zur aktuellen Rechtslage eine deutliche Flexbilisierung und Vereinfachung der aus unternehmerischer und gesamtwirtschaftlichen Sicht wünschenswerten Mitarbeiterbeteiligung erreichen.

Darüber hinaus sollte bei der GmbH die Möglichkeit zur Schaffung von verschiedenen Klassen von Geschäftsanteilen eingeführt werden (zB nach dem Vorbild der sog. Alphabet Shares in der UK oder angelehnt an die stimmrechtslosen Vorzugsaktien der AG), um die Ausgabe von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen an Mitarbeiter nach dem Vorbild internationaler Best Practice zu ermöglichen.


[1] Im Startup Bereich ist die GmbH die mit Abstand beliebteste Rechtsform und dieser Beitrag behandelt daher aus Gründen der praktischen Relevanz nur mögliche Ansatzpunkte für eine Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts im Hinblick auf die GmbH.

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(c) pollak

Die ViennaUP 2024 steht in ihren Startlöchern und damit auch der Connect Day 24, der auch dieses Jahr traditionsgemäß als größte Networking-Veranstaltung des Startup-Festivals am 4. Juni in Wien über die Bühne gehen wird. Zur Größenordnung: Letztes Jahr zählte der Connect Day über 1000 Teilnehmer:innen – darunter 200 Investor:innen. Zudem gab es unter den teilnehmenden Startups, Corporates und Investor:innen über 1500 Matchmaking-Meetings (brutkasten berichtete).

Und auch für dieses Jahr bietet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) als Veranstalterin wieder ein umfangreiches Rahmenprogramm, um Startups, Investor:innen und Corporates sowie KMU miteinander zu vernetzen. Im Zentrum stehen unterschiedlichste Formate, die ein qualitativ hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen ermöglichen.

Der Corporate Reverse Pitch

Traditionsgemäß ist der Corporate Reverse Pitch im Rahmen des Connect Day ein starker Anziehungspunkt für viele Teilnehmer:innen. Das Format wird bereits seit sechs Jahren umgesetzt und hat zahlreiche erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen Startups und Unternehmen initiiert.

Das Besondere: Startups und Corporates begegnen sich durch dieses einzigartige Format auf Augenhöhe. Moritz Weinhofer von aws connect Industry-Startup.Net erläutert den Ablauf: “Beim Corporate-Reverse Pitch tauschen wir die Rollen. Normalerweise präsentieren Startups ihre Company und Lösungen. Beim Corporate-Reverse Pitch hingegen müssen Corporates ihre Lösungen präsentieren, nach denen sie suchen. Im Idealfall entsteht daraus eine Kooperation mit einem Startup”.

So pitchten in den vergangenen Jahren bekannte Unternehmen wie KTM, Hutchison Drei Austria und auch internationale Unternehmen wie SAAB ihre gesuchten Innovationslösungen. Der Corporate Reverse Pitch wird in diesem Jahr von ABA, aws connect Industry-StartUp.Net and EIT Manufacturing ermöglicht.

Zudem tragen zahlreiche weitere Partner zum Connect Day bei. Einer von ihnen ist die Erste Bank. Emanuel Bröderbauer, Head of Marketing Gründer & SME bei der Erste Bank, hebt die Bedeutung der Vernetzung von Corporates, Startups und Investor:innen für den Wirtschaftsstandort Österreich hervor: “Damit Österreich nicht den Anschluss an die großen Wirtschaftsnationen bei der Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verliert, bedarf es der Stärken etablierter Unternehmen, Startups und Investor:innen. Der Connect Day hilft, diese Kräfte zu bündeln.” Und er merkt an: “Der Connect Day ist eine Veranstaltung mit Mehrwert und daher sind wir als Erste Bank auch heuer wieder gerne als Partner dabei.”

Internationale Startups am Connect Day und B2B-Matchmaking

Neben der Begegnung auf Augenhöhe zeichnet sich Connect Day auch durch seine internationale Ausrichtung aus. So werden am 4. Juni neben heimischen Startups auch zahlreiche internationale Startups ihre Lösungen pitchen. Darunter befinden sich beispielsweise auch Startups aus asiatischen Märkten, die über das GO AUSTRIA Programm des Global Incubator Network (GIN) nach Österreich gebracht werden. Somit erhalten Corporates, Investor:innen und KMU auch einen Überblick über verschiedene Lösungen, die über den “Tellerrand Österreich” hinausreichen.

(c) pollak

Damit Startups, Investor:innen sowie Corporates und KMU Kooperationsmöglichkeiten möglichst effektiv ausloten können, findet auch in diesem Jahr wieder B2B-Matchmaking statt. Neben dem 1:1 On-site-Matchmaking, das pro Session 15 Minuten dauert, bietet die Austria Wirtschaftsservice (aws) auch ein Long-Term-Matchmaking an. So können Teilnehmer:innen sogar nach der Veranstaltung weiter mit Personen in Kontakt treten, die sie eventuell verpasst haben. Das B2B-Matchmaking wird von Enterprise Europe Network und aws Connect ermöglicht.

Zudem findet am 4. Juni auch eine Afterparty statt, die ebenfalls zum Networking genutzt werden kann und von Green Tech Valley Cluster sowie aws Connect gehosted wird.


Tipp: Für das On-Site-Matchmaking bedarf es einer Vorbereitung, um am Event-Tag möglichst viele Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Die Veranstalter bieten hierfür einen übersichtlichen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen. Zudem wird den Teilnehmer:innen empfohlen, vorab die b2match-App herunterzuladen, die für iOS und Android zur Verfügung steht.


Wer kann am Connect Day teilnehmen?

Die Zulassung zur Teilnahme am Connect Day 24 steht laut Veranstalter allen offen, die an einer Zusammenarbeit zwischen Startups und Unternehmen interessiert sind. Es gibt jedoch auch gewisse Kriterien zu erfüllen. Der Veranstalter stellt so sicher, dass ein hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen stattfindet. Hier ein kurzer Überblick, worauf insbesondere Startups und Corporates/KMU achten müssen:

  • Startups dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und über maximal 250 Mitarbeiter:innen verfügen. Zudem sollen sie mindestens einen Prototypen oder ein MVP vorweisen, das skalierbar ist. Startups, die sich für ein Matchmaking mit Investoren bewerben, werden von einer Jury gescreent.
  • Corporates/KMU müssen auf der Suche nach innovativen Produkten und Dienstleistungen sein. Zudem müssen sie die Bereitschaft mitbringen, mit Startups zusammenzuarbeiten. Dazu zählen etwa Pilotprojekte, gemeinsame Forschung und Entwicklung, aber auch Vertriebspartnerschaften.

+++ Hier findet ihr alle Voraussetzung für die Anmeldung zum Connect Day – Jetzt anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

Tipp der Redaktion: Von aws Connect ganzjährig profitieren

Der Connect Day zeigt die Kollaboration der Ökosystem-Player untereinander und auch die Networking-Expertisen, besonders von aws Connect. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH bietet mit den aws Connect Programmen ganzjährig ihre Matching-Services für Kooperationen, Investments und Internationalisierung an.

Auf der Online-Plattform sind aktuell rund 3200 Startups, KMU, Corporates, Investor:innen und Forschungseinrichtungen gelistet. Seit dem Start wurden so über 470 Kooperationen und Investments vermittelt.

Zu den vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten zählt übrigens auch der aws KI-Marktplatz. Hier treffen sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die KI anbieten, mit Unternehmen, die KI für die Umsetzung ihrer Zukunftsprojekte einsetzen wollen.

+++ Jetzt für aws Connect anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

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AI Summaries

Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Was die Regierung nun ändern sollte

  • Das Regierungsprogramm der türkis-grünen Regierung, das am 2.1.2020 vorgestellt wurde, enthält einige für das Startup-Ecosystem Österreichs vielversprechende Vorhaben.
  • Zentrales Anliegen der neuen Regierung im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts ist dessen Flexibilisierung, insbesondere im Hinblick auf Startups und Familienunternehmen.
  • Dieses noch wenig konkrekte Vorhaben der Bundesregierung lässt viel Spielraum für die Umsetzung und es bleibt abzuwarten, ob es merkbare Modernisierungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts geben wird.
  • Sollen echte Geschäftsanteile an einer GmbH im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprograms ausgegeben werden, kann dies entweder durch die Übertragung von bestehenden Geschäftsanteilen aus dem Gesellschafterkreis oder durch die Schaffung neuer Geschäftsanteile durch Kapitalerhöhung erfolgen.
  • Sucht man nach Anregungen für die Modernisierung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung, genügt schon ein Blick über die Grenze nach Deutschland.
  • Dort besteht bei der GmbH die Möglichkeit der Schaffung von genehmigtem Kapital.

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