11.11.2019

Linkilike: Sechs Tipps für mehr YouTube Abonnenten

Content-Distributer Linkilike mit Standorten in Linz und Köln hat sich dem Thema YouTube-Kanal gewidmet und sechs Methoden erfasst, die für mehr Traffic und Abonnenten sorgen sollen. Im Gespräch mit dem brutkasten erläutern Alexander Pühringer und Sarah Jakober von Linkilike, die wichtigsten Tipps.
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YouTube, linkilike, Video, SEO, Kanal, Abonennten
(c) Linkilike

Facebook, Instagram, LinkedIn, Tik Tok, Pinterest, YouTube – das ablaufende Jahrzehnt war eines der sozialen Netzwerke und Plattformen. Orte, an denen Unternehmen ihre Chance gewittert haben, um die eigene „Awareness“ zu vergrößern und eigene Communities aufzubauen. KYC spielt da ebenso eine Rolle, wie auch die schnellen Möglichkeiten der PR in eigener Sache und des Informationsaustausches.

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Video als „rising star“

Ein Kanal, der nicht zwangsweise an erster „Gedanken“-Stelle steht, geht es um Reichweitenausdehnung, dennoch zu den wichtigsten gehört, ist das Video-Portal YouTube. Alexander Pühringer und Sarah Jakober von Linkilike erklären, wie man auf der Plattform zu mehr Abonnenten kommt und warum das wichtig ist.

Laut Pühringer haben 75 Prozent aller globalen Websites YouTube als Hosting-Lösung für Videos. Zudem nutzen „Millenials“, eine Generation, die binnen kurzer Zeit Unternehmen prägen werde, die Plattform täglich, um Informationen zu erlangen.

„YouTube ist auch der Schlüssel dafür, um auch morgen gut auf Google zu ranken. Videos sind der Rising Star in der Suchmaschinenoptimierung“, sagt Pühringer. Das Portal „outperforme“ alle anderen Social Media Websites, wenn es um qualitative Video-Aufrufe geht. Die Videos seien lang genug, um Inhalte zu vermitteln. Sie würden auch vollständig gesehen werden, was bei anderen Plattformen ab einer gewissen Länge unüblich sei.

1. Abonnieren-Button

Die einfachste Methode User dazu zu bringen, den eigenen Kanal zu abonnieren, ist der – bei YouTube Wasserzeichen – der während des Abspielens des Videos angezeigt wird. Die Funktion ist unter Einstellungen „Kanal“ und „Branding“ einstellbar. Jakober meint, dass der Vorteil dieser Funktion ist, dass Nutzer den Button anklicken können, während das Video weiterläuft. „Somit holt man den Nutzer genau in dem Moment ab, in dem er bereits ein Video des Kanals sieht und hoffentlich davon begeistert ist“, sagt sie.

2. Content

Ein Punkt, der eigentlich klar sein sollte, ist die Bedeutung der Qualität des Videoinhalts. Jakober nennt hier den Begriff „Dramaturgie“ als Schlüsselwort, weist aber darauf hin, dass auch die richtige Definition der Zielgruppe eine wesentliche Rolle spiele. „Generell muss das Video einen Mehrwert für die Zielgruppe oder einen Unterhaltungswert bieten, der sie dazu motiviert, das Video anzusehen – im Idealfall das gesamte Video bis zum Schluss“, so Jakober.

Auch seien andere Faktoren hierbei zu beachten: Design-technische Dinge, wie etwa das Thumbnail und Titel, sollten für den User ansprechend sein. Sowie ein schön übersichtlicher Text in der Infobox, der den Usern weiterführende Information und kurzum Mehrwert bietet, ist ein Muss.

„Nach der Erstellung des Contents ist es wichtig, diesen auch in sozialen Medien zu verbreiten. Hier gilt es allerdings sich genau zu überlegen, in welchen sozialen Plattformen man die Zielgruppe, die man ansprechen möchte, auch wirklich antrifft“, wirft Pühringer ein.

3. Andere Plattformen zum „Fischen“ nutzen

Personen, die sich auf anderen Plattformen bereits für das eigene Unternehmen oder die hauseigene Marke begeistern, könnten relativ einfach zu Abonnenten des Unternehmens-YouTube-Kanals konvertiert werden.

„Hilfreich dafür kann ein Abonnieren-Button sein, der außerhalb des Videos sowie außerhalb von YouTube platziert werden kann. Tipp: Den Link des eigenen YouTube Accounts verwenden und am Schluss ‚?sub_confirmation=1‚ ergänzen. Personen, die auf diesen Link klicken, werden direkt zum YouTube-Kanal geleitet und gleichzeitig in einem Overlay gefragt, ob sie den Kanal abonnieren wollen“, erklärt Jakober.

4. SEO für YouTube

Laut der Social-Media-Expertin spiele SEO auch bei YouTube-Videos eine wichtige Rolle – besonders für die Suche auf Google, aber auch, um auf YouTube gefunden zu werden. Da aber die Videoplattform als die zweitgrößte Suchmaschine im Netz gilt, seien auch das richtige Keywording, die Position der Zielbegriffe, Schlagworte und ein guter Video-Titel von enormer Bedeutung. In diesem Kontext verweist Jakober darauf, dass es verschiedene Tools gebe, die bei Video-SEO helfen würden oder man sich Hilfe vom österreichischen Startup Tubics holen könne.

5. Video-Seeding

Hierbei handelt es sich um das Verteilen des Videos an Personen, die in die Zielgruppe fallen. „Gefällt ihnen das Video und haben sie das Gefühl, dass sie Freunde oder Follower haben, für die das Gesehene ebenfalls von Bedeutung sein könnte, teilen sie es mit diesen über Facebook oder Twitter“ so Jakober.

An dieser Stelle seien nicht nur Influencer gemeint, wie Pühringer betont: „Zum Thema Video-Seeding könnte man ein ganzes Buch verfassen und man hätte noch immer nicht alle Sichtweisen abgedeckt. Es geht im Prinzip darum die Zielgruppe zu erreichen und den Content und damit die Marke nachhaltig zu stärken. Influencer und Social Media sind Hebel die man für die Verbreitung von Video-Content nutzen muss“, sagt er.

6. Fan-Kauf

Jakober erwähnt, dass bei dieser Art der Steigerung von Abonnentenzahlen die meisten Leute an Bots oder „Abonnenten aus asiatischen Billiglohnländern“ denken würden. „Tatsächlich gibt es aber mittlerweile bereits seriöse Anbieter, die ihren Nutzern bestimmte Inhalte oder Kanäle vorschlagen, die in die jeweilige Zielgruppe fallen und welche anschließend den Inhalt liken oder den Kanal abonnieren“, sagt sie. „Inwieweit man diese Möglichkeit nutzen möchte, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden“.

Keine Billig-Angebote nehmen

Jedoch müsse man, bevor man sich für einen Anbieter entscheide, die zugrunde liegende Mechanik hinterfragen. „Auf alle Fälle gilt, Hände weg von 5000 Abonnenten für 29,90 Euro-Angeboten“.

Pühringer dazu: „Wir selbst kaufen keine Fans und vermitteln auch keine Fans für unsere Kunden, daher hält sich meine Expertise dazu in Grenzen. Wie alles im Online Marketing ist auch dies keine Raketenwissenschaft. Ich würde die einzelnen Angebote kritisch hinterfragen und mir die Mechanik erklären lassen. Zu verlockende Angebote haben aber sicher einen Haken“.

Fazit

Jakober betont abschließend, dass sich nicht jede Maßnahme für jedes Video oder jeden Kanal eigne. Im Idealfall biete sich ein Mix aus mehreren Maßnahmen an, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen und mehr YouTube Abonnenten zu erzielen.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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