08.02.2023

Krypto-Werbung: Gegen diese Promis laufen Klagen

Stars wie Gisele Bündchen, Madonna und Kim Kardashian haben vieles gemeinsam. Dazu gehört unter anderem eine Vorliebe für Kryptowährungen und NFTs, die auch öffentlich bekundeten. Nach dem Absturz der Kryptowährungen erheben große Anwaltskanzleien nun Anklage gegen die Promis.
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Auf dem Höhepunkt des Krypto-Hypes 2021 traten das brasilianische Model Gisele Bündchen und der Footballstar Tom Brady als Testimonials in einem Werbespot der US-Kryptobörse FTX auf. Zwei Jahre später ist das Unternehmen im Zuge des Bitcoin-Crashs zusammengebrochen, zahlreiche Anleger:innen verloren Geld. FTX-Gründer Sam Bankman-Fried muss sich in den USA vor Gericht verantworten. Die Behörden werfen ihm Betrug vor. Der Bitcoin-Kurs wiederum ist seit seinem Rekordstand von rund 69.000 US-Dollar im November 2021 zwischenzeitlich auf bis unter 16.000 Dollar eingebrochen. Andere Kryptowährungen fielen noch stärker.

Promis in der Bredouille

Nun sind auch Gisele Bündchen und ihr damaliger Ehemann ins Visier von US-Anwält:innen geraten. In Florida wurde eine Sammelklage gegen Bankman-Fried und seine prominenten Unterstützer:innen eingereicht. Dazu gehören neben Bündchen und Brady unter anderem auch die Tennisspielerin Naomi Osaka und der ehemalige Basketballstar Shaquille O’Neal. Laut Anklageschrift hätten die Werbebotschaften der Stars Kund:innen dazu verleitet, in ein betrügerisches Schneeballsystem zu investieren. Dabei hätten sie außerdem ihre eigene Beteiligung an FTX nicht offengelegt.

Mit NFTs zur VIP-Party

Prominente Fürsprecher:innen gab es auch für die NFT-Kollektion „Bored Ape Yacht Club“ (BAYC) der Firma Yuga Labs. Tennisstar Serena Williams, Madonna, Eminem und zahlreiche weitere US-Stars erwarben einen NFT in Form eines digitalen Affen. Durch diesen erhielten sie unter anderem exklusiven Zugang zu BAYC-Partys. 

Auch gegen sie und den Entwickler Yuga Labs reichten US-Anwält:innen im Dezember eine Sammelklage ein. Der Vorwurf: Durch ihre Äußerungen hätten die Stars die Preise künstlich in die Höhe getrieben. Zudem hätten sie verschleiert, dass sie für ihre öffentlichkeitswirksamen NFT-Käufe bezahlt wurden. Yuga Labs bestreitet die Vorwürfe.

Kim Kardashian zahlte 1,2 Mio. Dollar

Die Fälle erinnern an die Klage gegen Kim Kardashian vergangenen Herbst. In einem Instagram-Posting hat der Reality-Star für den Krypto-Token EthereumMax geworben und soll, laut Anklageschrift, selbst davon profitiert haben. Mit der US-Börsenaufsicht einigte sich Kardashian auf eine Vergleichszahlung von über 1,2 Mio. Dollar.

Eine von Anleger:innen angestrebte Zivilklage gegen Kardashian wurde von einem Bundesrichter in Kalifornien dagegen abgewiesen. Die Begründung: Die Anleger:innen sollen ihre Investments nicht allein aufgrund der Äußerungen der Angeklagten getätigt haben.

Im Falle von FTX und Yuga Labs und deren prominenten Mitangeklagten ist bisher noch kein Urteil gefällt worden.

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vor 2 Stunden

Recht auf Reparatur: Das könnte sich durch den Vorschlag der EU Kommission ändern

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Reparatur angenommen. Das könnte sich für Konsument:innen und Unternehmen ändern.
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Umgerechnet werden laut EU-Kommission rund fünf Millionen Waschmaschinen pro Jahr weggeworfen, obwohl sie noch zu reparieren wären. Bisher gäbe es für EU-Bürger:innen nicht genug Anreize, um Gegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren zu lassen, vor allem wenn die Garantie abgelaufen ist.

Das soll sich jetzt ändern. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Regelungen zum Umgang mit Reparaturen gemacht. EU-Bürger:innen sollen demnach ein Recht zur Reparatur haben. Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist, die Abfallmenge von derzeit rund 35 Millionen Tonnen zu reduzieren und Verbraucher:innen Einsparungen zu ermöglichen.

Reparatur soll einfach und zugänglich werden

Staubsauger, Waschmaschinen, Kühlschränke und bald auch Smartphones – diese Gegenstände sollen in Zukunft einfacher zu reparieren sein. Das Recht auf Reparatur soll für kaputte Geräte gelten, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit den Geist aufgegeben haben. Verkäufer:innen seien dann verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Zumindest, wenn diese nicht teurer ist, als ein Tausch des Gerätes.

Auch nach Ablauf der Garantie soll es Anreize geben, um mehr zu reparieren und weniger wegzuwerfen: Für Produkte, die laut EU-Recht technisch reparierbar sind, also Fernseher oder Waschmaschinen, sollen Konsument:innen eine Reparatur bei Hersteller:innen verlangen können. Eine Online-Vermittlungsplattform soll Verbraucher:innen mit Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von reparierten Produkten in der Nähe zusammenbringen.

Hersteller:innen sollen des Weiteren verpflichtet werden, Verbraucher:innen über Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen. Eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen soll erleichtern, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hoher Qualität verpflichten. Außerdem soll in Zukunft ein Reparaturinformationsformular bei Werkstätten angefordert werden können, um Preise transparenter und vergleichbarer zu machen.

Das können wir uns sparen

Der Vorschlag soll zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür brauche es nachhaltigeren Konsum und Produktion, von Unternehmen und Konsument:innen. Hersteller:innen sollen durch die Verordnung zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermutigt werden.

Noch muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hat berechnet, dass wir uns folgendes durch das Recht auf Reparatur einsparen könnten.

Refurbed: “Positives Signal, aber nicht ausreichend”

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen auf den Vorschlag der EU-Kommission. Unter anderem meldete sich das Wiener Scaleup refurbed zu Wort, das einen Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt. Grundsätzlich sei die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum “Recht auf Reparatur” ein positives Signal für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Der Entwurf gehe zwar auf einige wichtige Aspekte ein, sei aber nicht ausreichend. “Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben”, so Refurbed Co-Gründer Kilian Kaminski.

Das Wiener Scaleup fordert deshalb folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ein EU-Repair Score, könne Verbraucher:innen informieren, ob eine Reparatur möglich ist und welchen Preis diese hätte. Dadurch soll eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem brauche es mehr finanzielle Anreize, um Reparatur erschwinglich zu machen.

Zusätzlich müsse der Grundsatz “Reparatur vor Ersatz” gesetzlich verankert werden. “Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen”, heißt in einer Aussendung des Unternehmens.

Tipp der Redaktion

Mit Anfang Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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