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Finanzminister Gernot Blümel will eine stärkere Regulierung von Kryptowährungen – und möchte diese außerdem ähnlich wie Aktien besteuern lassen. Dies sagte der ÖVP-Politiker diese Woche bei einem Treffen der deutschsprachigen Finanzminister in Liechtenstein. Es könne nicht sein, dass Kryptowährungen weniger stark reguliert würden als andere Zahlungsmöglichkeiten, wurde Blümel in österreichischen Medien zitiert. Er wolle kein Totalverbot, aber es bräuchte Maßnahmen, die höhere Sorgfaltspflichten mit sich bringen würden.
Völlig neu ist das nicht, Blümel hatte sich in der Vergangenheit schon gelegentlich ähnlich geäußert. Doch welche Maßnahmen schweben dem Finanzminister konkret vor? Und bezieht er sich dabei auf aktuelle Diskussionen auf der EU-Ebene – etwa auf die von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung der Geldwäsche-Richtlinie, mit der unter anderem anonyme Krypto-Wallets verboten werden sollen? Oder könnte es auch auf nationalstaatlicher Ebene Änderungen geben?
“Zahlreiche Maßnahmen” auf europäischer Ebene in Diskussion
Der brutkasten hat im Ministerium nachgefragt: Auf europäischer Ebene seien derzeit “zahlreiche Maßnahmen in Diskussion”, die nur zum Teil bereits im aktuellen Vorschlag zur Geldwäsche-Richtlinie enthalten seien, teilte ein Sprecher des Ministers mit. Bei dem Vorschlag gehe es vor allem um Einschränkungen bei anonymen Krypto-Wallets sowie bei der Anonymität von Überweisungen im Kryptobereich. Daneben werde aber auch gerade über die DAC-8-Richtlinie diskutiert. Diese könnte Krypto-Börsen in der EU zur Kooperation mit Finanzämtern zwingen, sodass diese kontrollieren können, ob Anleger ihre Krypto-Assets korrekt versteuert haben.
Beides ist bereits bekannt. Der Sprecher des Ministers stellte aber klar, dass “Themen im Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbereich grundsätzlich am besten gesamteuropäisch zu lösen” seien, während Steuerfragen dem jeweiligen Mitgliedsstaat obliegen würden.
Finanzministerium will “steuerliche Harmonisierung” von Aktien und Krypto-Assets
Das wirft die Folgefrage auf, ob das Finanzministerium nun Änderungen bei der Versteuerung von Kursgewinnen aus Krypto-Assets plant. Diese unterliegen aktuell nicht der Kapitalertragssteuer – und müssen, sofern sie länger als ein Jahr gehalten werden, überhaupt nicht versteuert werden. Bei Aktien dagegen werden auf Kursgewinne 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – derzeit unabhängig davon, wie lange man sie hält.
Im Regierungsübereinkommen sei die Wiedereinführung einer Haltefrist für Aktien angedacht und Minister Blümel habe sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen, teilte der Sprecher dazu mit. Der brutkasten hat über das Vorhaben im April berichtet. “Aktuell wird darüber innerhalb der Koalition verhandelt, im Idealfall gilt diese Regelung auch für Kryptowährungen. Derzeit bestehen keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen für die Besteuerung von Kryptos in Österreich, daher braucht es hier jedenfalls eine steuerliche Harmonisierung”, hieß in der Stellungnahme des Ministeriums weiter.
Harmonisierung könnte Verschlechterung für Krypto-Anleger bringen
Bei einer Haltefrist würden Kursgewinne aus Aktien steuerfrei – sofern man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Dieser lag vor der Abschaffung der Haltefrist in Österreich im Jahr 2012 bei einem Jahr. Im Regierungsprogramm ist nun kein konkreter Zeitraum genannt. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer im April hatte Blümel jedoch angedeutet, dass die vorgesehene Haltedauer wahrscheinlich deutlich mehr als ein Jahr betragen würde – weil die Haltefrist „nicht Spekulation, sondern Vorsorge“ begünstigen solle.
Würde die neue Regelung beispielsweise drei Jahre betragen und neben Aktien eben auch Kryptowährungen umfassen, wäre dies eine steuerliche Verschlechterung für langfristig orientierte Krypto-Anleger: Denn jetzt sind Kursgewinne aus Kryptowährungen ja bereits nach einem Jahr steuerfrei. Für den hypothetischen Fall, dass eine Harmonisierung kommt, sich aber die Koalition nicht auf eine Haltefrist einigen kann, wäre es ohnehin eine Verschlechterung für Krypto-Anleger: Denn dann würde die Kapitalertragssteuer unabhängig von der Haltedauer fällig.
Hat man Coins weniger als ein Jahr gehalten, fallen die erzielten Gewinne aktuell unter die Einkommenssteuer. Je nach Einkommenssteuertarif könnte sich in diesen Fällen ein Vorteil ergeben, wenn stattdessen 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer bezahlt werden müsste.
Ministerium erwartet keine negativen Auswirkungen auf Krypto-Branche
Generell sind Regulierungen und Steuern für die Krypto-Branche ein heikles Thema – dies zeigte sich zuletzt wieder in den USA. Dort sind, wie berichtet, in einem geplanten massiven Infrastrukturpaket neue steuerliche Meldepflichten für Krypto-Broker vorgesehen. Weil aber die Broker-Defintion in dem Entwurf schwammig formuliert war, warnen Branchenvertreter vor negativen Auswirkungen auf den gesamten Krypto-Bereich.
Ähnliches muss man in Österreich laut dem Ministerium aber nicht befürchten: “Wir tauschen uns auf unterschiedlichen Ebenen immer wieder mit Vertretern der Branche aus”, teilte das Ministerium gegenüber dem brutkasten mit. Bei den EU-weiten Richtlinien entstehe österreichischen Unternehmen gegenüber dem europäischen Wettbewerb kein spezifischer Nachteil.
Was die Frage der Besteuerung betrifft, gehe man davon aus, dass auch die Betreiber der Plattformen ein Interesse an steuerlicher Fairness hätten, heißt in der Stellungnahme des Ministeriums weiter. Diese geplanten Regelungen würden im Wesentlichen den Veräußerungsgewinn des einzelnen Anlegers betreffen. Daneben verweist man noch auf ein Beispiel aus einer anderen Branche: “Wir haben auch bei der Offenlegung der Umsatzdaten großer Hosting-Plattformen wie Airbnb gesehen, dass die Betreiber in der Regel sehr konstruktiv mit den Finanzbehörden zusammenarbeiten”.