07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind „the next big thing“ und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO „nur“ um frisches Geld zu holen und hoffen, dass „ihre“ Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote „only for members“ zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes „Geld“ (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent „seinen“ Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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Eologix-Ping
© Eologix-Ping.

Eologix-Ping, ein Anbieter für kontinuierliche Rotorblattüberwachung, hat den größten Auftrag seiner Geschichte in den USA an Land gezogen: Fast 300 zusätzliche Windenergieanlagen werden künftig von den Steirern überwacht.

Eologix-Ping: Start mit Pilotprojekt

Angefangen hat alles mit einem Pilotprojekt, ein paar Überwachungssystemen und Betreibern, die erst einmal sehen wollten, ob kontinuierliche Rotorblattüberwachung auch unter echten amerikanischen Bedingungen hält – von Eisstürmen im Mittleren Westen bis zu Blitzeinschlägen an der Golfküste.

Dann wuchs die Kundenbasis, die sich heute über das ganze Land erstreckt, wie das Startup miteilt. Aus dieser Schritt-für-Schritt-Strategie ist dann der größte US-Auftrag der Firmengeschichte geworden: „Wir sind in den USA nicht mit einer großen Flotte gestartet. Wir haben sie uns verdient, eine Anlage, ein Standort, ein Erfolg nach dem anderen“, sagt Thomas Schlegl, CEO und Co-Founder von Eologix-Ping. „Dieser Auftrag ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit: Betreiber sehen, dass unsere Technologie funktioniert, erzählen es weiter und kommen zurück. Fast 300 Anlagen in einem Auftrag zu gewinnen, zeigt, dass aus dem Vertrauen von damals inzwischen echte Größe geworden ist.“

Blattschäden, Blitzeinschläge und Vereisung

Der Deal stehe vor allem dafür, zu demonstrieren, wie sich das Denken amerikanischer Windparkbetreiber verändert hat: Schäden an Rotorblättern und wetterbedingte Ausfälle zählen weiterhin zu den häufigsten Ursachen für ungeplante Stillstandszeiten in der US-Windflotte, so der Founder. Statt erst zu reagieren, wenn Probleme bereits aufgetreten sind, setzen nun immer mehr Betreiber auf eine „verlässliche, laufende Datenquelle“ zum Zustand ihrer Rotorblätter.

„Blattschäden, ein Blitzeinschlag, Vereisung, die sich nicht erklären lässt: Genau für solche Fälle gibt es uns. Wir wollen der erste Ansprechpartner sein, wenn an einem Rotorblatt etwas nicht stimmt, egal ob man es sieht, hört oder einfach spürt“, sagt Schlegl.

Und Matthew Stead, Co-Founder von Eologix-Ping, ergänzt: „Wachstum ist für uns das Ergebnis von disziplinierter, kontinuierlicher Produktverbesserung. Jeder Einsatz bringt neue Erkenntnisse: über Betriebsbedingungen, über Entscheidungen, die Betreiber treffen müssen, und darüber, wo wir unsere Erkennungsalgorithmen noch schärfen können. Dieses Wissen fließt direkt zurück in die Produktentwicklung. Dieser Auftrag bestätigt genau diesen Ansatz.“

Eologix-Ping baut US-Präsenz aus

Weil die US-Flotte wächst, baut das Unternehmen jetzt eine eigene Präsenz in den USA auf, um Betreiber direkt vor Ort zu unterstützen, begleitet von weiteren Investitionen in Überwachungstechnologie und Kundensupport für ganz Nordamerika. Der Rollout der fast 300 neuen Windenergieanlagen läuft in den kommenden Wochen.

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