07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind “the next big thing” und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO “nur” um frisches Geld zu holen und hoffen, dass “ihre” Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote “only for members” zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes “Geld” (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent “seinen” Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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Livin Farms-Gründerin Katharina Unger | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms
Livin Farms-Gründerin Katharina Unger | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms

Gestern Abend verlieh Martin Kocher in der Grand Hall am Erste Campus den Staatspreis Innovation 2024 – die “höchste Auszeichnung für Unternehmen, die durch innovative Lösungskompetenz wesentlich zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung des Landes beitragen” – an das Spritzguss-Unternehmen Engel Austria GmbH aus Schwertberg in Oberösterreich.

Engel Austria wurde unter mehreren Nominierten zum Sieger gekürt. Ausgezeichnet wurde das Unternehmen für seinen “Zwei-Stufen-Prozess für energieeffizientes Kunststoffrecycling”. Dabei handelt es sich um einen Kunststoffrecycling-Prozess, der Kosten, Ressourcen und Energie mittels einer Zwei-Stufen-Technologie sparen und damit die CO2-Bilanz verbessern soll.

Konkret kann Engel Austria Kunststoffabfälle direkt nach dem Zerkleinern im Spritzguss verarbeiten, was den Energiebedarf dieses Prozesses um rund 30 Prozent vermindern soll. Bundesminister Kocher gratuliert “dem neuen Staatspreisträger und seinem hervorragenden Team herzlichst”.

Bundesminister Kocher zeichnet ENGEL AUSTRIA GmbH mit Staatspreis Innovation 2024 aus (c) aws/Martin Lusser

Der Staatspreis Innovation wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) organisiert. Dieses Jahr wurde er zum 44. Mal vergeben.

Im Rahmen der Preisverleihung betonte auch Hans Unterdorfer, Unternehmensvorstand der Erste Bank Österreich, den hohen Stellenwert innovativer Lösungsansätze: “Innovation hat gerade in herausfordernden Zeiten eine hohe Bedeutung für die Wirtschaft: Sie treibt den Fortschritt an, schafft neue Möglichkeiten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Daher ermutigen wir alle Menschen, an ihre Ideen zu glauben und sie weiter zu verfolgen.”

Fünf Nominierungen – darunter Wiener Startup Livin Farms

Neben Engel Austria wurden auch fünf weitere Unternehmen mit einer Nominierung für den 44. Staatspreis Innovation ausgezeichnet. Eines davon ist das Wiener Startup Livin Farms, das erst Ende Oktober seine Europa-Expansion verkündete. Ausgezeichnet wurde das BioTech für sein Projekt “Modular skalierbare Zero Waste Protein Factory.” Das Startup verwandelt durch Zucht von Larven der Schwarzen Soldatenfliege organische Reststoffe in nachhaltiges, proteinreiches Futtermittel.

Außerdem mit einer Nominierung ausgezeichnet wurde die Synex Tech GmbH und die voestalpine Stahl GmbH aus Oberösterreich, die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft aus der Steiermark sowie die Henn GmbH & Co KG aus Vorarlberg.

Sonderpreise “Econovius” und “Verena” verliehen

Im Rahmen der Preisverleihung wurden außerdem zwei weitere Sonderpreise vergeben. Namentlich: Der Sonderpreis “Econovius 2024” durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie der Sonderpreis “Verena 2024” durch Verbund.

Den Econovius 2024 erhielt das KMU Novasign GmbH für sein Projekt “SmartBio: Die KI-gesteuerte Bioprozessentwicklung der Zukunft”. Die Softwarelösung von Novasign nutzt digitale Zwillinge zur Optimierung komplexer Bioprozesse und gestaltet sie damit um bis zu 70 Prozent effizienter als herkömmliche Methoden. Nominiert wurden neben Novasign auch die Filter System Steyr (FSS) GmbH, die Gebe-Strebel GmbH aus Niederösterreich sowie die LiveVoice GmbH aus Salzburg.

“Verena”-Sieger bereits in Londoner Piccadilly Line integriert

Den Sonderpreis Verena 2024 erhielt heuer die Siemens Mobility Austria GmbH in Kooperation mit der Technischen Universität Wien (TUW). Ausgezeichnet wurde das Projekt “Bionischer Wagenkasten: U-Bahn-Wagenkästen werden 20 Prozent leichter”. Dabei analysiert eine Optimierungssoftware, wie Material im Wagenkasten durch subtraktive Fertigung eingespart werden kann. Damit kann das Rohbaugewicht eines Wagenkastens um 20 Prozent reduziert werden, was den U-Bahn-Verkehr energieeffizienter, nachhaltiger und wirtschaftlicher gestaltet. Die Technologie wird bereits in der neuen Londoner Piccadilly Line angewendet.

Vergeben wurde “Verena 2024” von Franz Zöchbauer, Bereichsleiter Corporate Innovation bei Verbund. “Dieses Projekt zeigt eindrucksvoll, wie technische Innovationen zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zu mehr Effizienz im urbanen Verkehr beitragen können“, betont Zöchbauer und meint weiter: „Die Zusammenarbeit von Siemens Mobility mit der TU Wien ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie durch modernste Technologien Ressourcen geschont und der öffentliche Verkehr nachhaltiger gestaltet werden können.”

Außerdem für den Sonderpreis Verena nominiert wurden die Anexia Internetdienstleistungs GmbH in Kooperation mit der Universität Klagenfurt sowie die Weider Wärmepumpen GmbH in Kooperation mit der Fachhochschule Salzburg.

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