27.09.2022

Reaktion auf Kritik an Wirtschafts-Lehrplan: „Zehnjährige denken nicht wie Wissenschaftler:innen“

Herbert Pichler hat am neuen Lehrplan des Fachs "Geographie und wirtschaftliche Bildung" mitgearbeitet. Im Interview erklärt er, welche Überlegungen hinter dem Lehrplan stehen und reagiert auf Kritik.
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Lehrplan - Herbert Pichler ist GW-Lehrer, unterrichtet an der Uni Wien und ist Teil der Lehrplangruppe Geographie und wirtschaftliche Bildung
Herbert Pichler ist GW-Lehrer, unterrichtet an der Uni Wien und ist Teil der Lehrplangruppe Geographie und wirtschaftliche Bildung | (c) Joseph Krpelan

„Erstaunlich substanzlos“ und „denkbar ungeeignet“ – Vertreter:innen mehrerer heimischer Unis, darunter Wirtschaftspädagog:innen und Volks-Ökonom:innen der WU Wien, übten heftige Kritik am kürzlich vorgelegten Lehrplanentwurf des Unterrichtsfachs „Geographie und wirtschaftliche Bildung“ (kurz GW; bislang „Geographie und Wirtschaftskunde“). Zudem erneuerten sie den Ruf nach einem eigenen Fach „Wirtschaft“ in der Schule. Auch Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung übten Kritik, wobei sich diese nicht auf den Lehrplan beschränkte. Sie fordern nicht einen eigenen Unterrichtsgegenstand, sondern „ein Aufbrechen des Fächerkanons“. Und dann befürchtete auch noch die Lehrer:innengewerkschaft eine Überforderung der Lehrkräfte durch den neuen Lehrplan.

Ist also alles falsch am neuen „Geographie und wirtschaftliche Bildung“-Lehrplan? Tatsächlich wurde dieser zwei Jahre lang von einer „Lehrplangruppe“ aus zehn Personen erarbeitet. Unter diesen sind mehrere aktive Lehrer:innen, auch solche, die gleichzeitig an der Universität bzw. an der Pädagogischen Hochschule tätig sind, sowie Fachdidaktiker:innen. Einer davon ist Herbert Pichler. Er arbeitet als BHS-Lehrer und Schulbuchautor sowie in der Arbeitsgruppe Fachdidaktik Geographie und wirtschaftliche Bildung an der Universität Wien. Im brutkasten-Interview erklärt er, welche Überlegungen hinter dem neuen Lehrplan stehen und geht auf die öffentlich geäußerten Kritikpunkte ein.

Zehnjährige denken nämlich nicht in abstrakten Wirtschaftsmodellen wie Wirtschaftswissenschaftler:innen, können aber über lebensnahe Fallbeispiele an wirtschaftlich-gesellschaftliches Denken herangeführt werden.


Der neue Lehrplan für das Fach „Geografie und Wirtschaftsbildung“ wurde nun zwei Jahre lang erarbeitet. Was waren die wichtigsten Ziele dieser Überarbeitung?

Der neue Unterstufenlehrplan wurde grundlegend neu ausgerichtet: weg von einem häufig in der Praxis noch recht stofforientierten Unterricht hin zu einem kompetenzorientierten Lehrplan. Damit erfolgt die von vielen zu Recht seit Jahrzehnten geforderte Abkehr von der praxisfernen Wissensmast hin zu lebensweltorientiertem Wissen und Können. Dieser Aspekt wird bei vielen aktuellen Stellungnahmen bisher kaum wahrgenommen.

Zentral wurde der neue Lehrplan auf die zentralen Zukunftsthemen des 21. Jahrhunderts hin ausgerichtet, wie etwa die Auseinandersetzung mit dem Globalen Wandel, der Klimakrise, der Globalisierung, der Digitalisierung, der Energiewende, Flucht und Migration, aber auch das eigene wirtschaftliche und finanzielle Wohlergehen etc. Das Fach „Geographie und Wirtschaftskunde“ wurde dabei zu „Geographie und wirtschaftliche Bildung“ weiterentwickelt, dies bedeutete eine grundlegende Erneuerung sowohl der geographisch als auch der wirtschaftlich bildenden Elemente. Mit der Verstärkung und Neuorientierung der wirtschaftlichen Bildung geht auch eine weitere wesentliche Innovation des Lehrplans einher: Geographische und wirtschaftliche Bildung wird stets unter der Perspektive der Nachhaltigkeit betrachtet. Schülerinnen und Schüler sollen damit in die Lage versetzt werden, ihre alltäglichen Entscheidungen – seien es wirtschaftliche, seien es finanzielle – vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitsgedankens zu reflektieren und zu begründen. Weiters wurden im Sinne der Mündigkeit und Mitgestaltungsmöglichkeit der Lernenden im Lehrplan allgemein und in unserem Fach speziell die kritische Medienbildung sowie die politische Bildung deutlich verankert.

Welche Auswirkungen hat der neue Lehrplan auf die Rolle der Wirtschaft innerhalb des Fachs?

Wie bereits eingangs skizziert, verändern sich die Rolle und das Gewicht der Auseinandersetzung mit Wirtschaft im neuen Lehrplan grundlegend. Mit „Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung“, „Entrepreneurship Education“, „Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung“ sollen drei wirtschaftlich ausgerichtete übergreifende Themen fächer- und jahrgangsübergreifend bearbeitet werden. Wichtige wirtschaftsrelevante Aspekte finden sich weiters in den übergreifenden Themen „Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung“, „Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung“, „Medienbildung“ und „Politische Bildung“.

Im Fachlehrplan GW verdeutlicht auch die Umbenennung von der Wirtschaftskunde zur wirtschaftlichen Bildung die Neuausrichtung: Wirtschaft wird für Schülerinnen und Schüler altersadäquat aufbereitet und als mitgestaltbar erlebbar gemacht. Dafür braucht es ein Grundverständnis der Prozesse und Abläufe, der verschiedenen Rollen im Wirtschaftsgeschehen aber auch der konkurrierenden Interessen sowie der politischen Aushandlung. Ganz bewusst haben wir bei der Formulierung der Kompetenzbeschreibungen geographische und wirtschaftliche Perspektiven verschränkt, weil auch in der Welt außerhalb der Schulklasse ökonomische oder finanzielle Problemstellungen nie isoliert von gesellschaftlichen, ökologischen, raumbezogenen oder politischen Bezügen existieren. Alle relevanten Gegenwarts- und Zukunftsfragen sind weder mit geographischem noch mit wirtschaftlichem „Wissen“ oder Denken allein bearbeitbar, erst das Erkennen der Vernetzung dieser Bereiche ermöglicht nachhaltige und innovative Lösungsansätze. Klarerweise stoßen dabei Beispiele aus der Erfahrungswelt von zehn- bis vierzehnjährigen Kindern, die altersgerecht aufbereitet sind, auf großes Interesse.

Welche Institutionen waren in die Erarbeitung des Lehrplans involviert, bzw. wurden während des Prozesses um Feedback gebeten?

Das Bildungsministerium hat von allen Lehrplangruppen mehrere Feedbackschleifen eingefordert, so wurden bereits im Entstehungsprozess Rückmeldungen von zahlreichen Lehrpersonen, Fachwissenschaftler:innen und Fachdidaktiken eingeholt. Speziell wurden breit gefächerte Feedbackrunden mit Stakeholdern der Wirtschaft abgehalten. Zusätzlich dazu haben wir als Lehrplangruppe Geographie und wirtschaftliche Bildung während des zweijährigen Entwicklungsprozesses aktiv das Gespräch mit zahlreichen Stakeholdern gesucht und um Rückmeldungen zu unserem Lehrplan gebeten. So haben wir etwa Feedback von der Oesterreichischen Nationalbank, der Arbeiterkammer, der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer, der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft, von Vertretern der Entrepreneurship Education in Österreich, von Fridays for Future usw. erhalten, diskutiert und für den Lehrplan verarbeitet. Daneben wurde der jeweilige Entwicklungsstand auf wissenschaftlichen Tagungen und im Rahmen von Lehrer:innenfortbildungen präsentiert und zur Diskussion gestellt. Transparenter, offener und breiter ist wohl noch kaum ein Entstehungsprozess eines Fachlehrplans in Österreich bisher verlaufen.

Es gab nun auch öffentliche Kritik am Entwurf von mehreren Seiten, darunter von der Industriellenvereinigung und Wirtschaftspädagog:innen der WU

Wenn man sich mit der aktuellen medialen Berichterstattung zum neuen Lehrplan etwas genauer beschäftigt, fällt einem dreierlei auf: Bislang kam kein Medium auf die Idee, die verschiedenen Positionen zur Sache zu Wort kommen zu lassen. Wenn wir ein Thema im Lehrplan oder im Schulunterricht derart einseitig darstellen würden, wäre das ein schwerer Verstoß gegen das Kontroversitätsgebot der Politischen Bildung wie der Medienbildung. Zweitens erleben wir in Bezug auf den GW-Lehrplan eine geradezu paradoxe Situation: Einerseits gibt es die Kritik von Seite der Pflichtschullehrergewerkschaft, der neue Lehrplan sei mit Inhalten und Zielen überfrachtet, gleichzeitig werfen uns in erster Linie Wirtschaftspädagog:innen vor, der GW-Lehrplan sei „substanzlos“ und führe zu wenige konkrete Inhalte an. Und drittens sind im Begutachtungszeitraum tatsächlich mehr als zwanzig Stellungnahmen eingegangen, die sich hauptsächlich oder am Rande auch auf den GW-Lehrplan beziehen.

Die fundamentalkritischen Stellungnahmen sind dabei in der absoluten Minderheit. Die meisten Gutachten geben konstruktive Rückmeldungen für Adaptierungen im Detail. Eines dieser Gutachten kommt beispielsweise von der Oesterreichischen Nationalbank, ein anderes von der Stiftung für Wirtschaftsbildung. Dann bleiben noch zwei Stellungnahmen, deren Proponent:innen ein Fach Geographie und wirtschaftliche Bildung generell ablehnen und medial für ein eigenes Fach Ökonomie in der Unterstufe lobbyieren. Aus letztgenannten Gutachten werden wir in den nächsten Monaten noch an geeigneter Stelle genussvoll zitieren, denn sie können als Outings eines Wirtschaftsverständnisses und einer Didaktik gelesen werden, die mit einem lebensweltnahen, kompetenzorientierten und altersgemäßen Unterricht für Zehn- bis Vierzehnjährige nicht kompatibel sind.

Einer der Kritikpunkte ist, die Unternehmer:innenperspektive werde nicht ausreichend beleuchtet. Welche Rolle spielt Entrepreneurship Education im Lehrplan?

Das übergreifende Thema Entrepreneurship Education zählt zu jenen ausgewählten wichtigen Bildungsanliegen, die fächer- und jahrgangsübergreifend bearbeitet werden sollen. Ausdrücklich haben wir zusätzlich die Entrepreneurship Education in den didaktischen Grundsätzen des Fachlehrplans GW verankert, durch die Stärkung der Kreativität, der Eigeninitiative und der Erfahrung der Möglichkeit, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Sinnerfassendes Lesen hilft weiters dabei, diese Anliegen auch in den Kompetenzbeschreibungen wieder zu finden. Etwa in der zweiten Klasse, wenn im Rahmen von Projektunterricht einfache Projektideen zur Erzeugung von Gütern oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen – ein Saftstand am Elternabend zum Beispiel – entwickelt und umgesetzt werden sollen.

Es wurde sogar der Vorwurf geäußert, es werde mit dem Lehrplan „Wirtschaftsbashing“ betrieben. Hat der Lehrplan einen weltanschaulichen Einschlag?

Vorausgeschickt sei der Gedanke, dass es keine wertfreie Bildung gibt oder geben kann. Bildung bezieht sich wie Wissenschaft immer auf unterschiedliche theoretische Bezugsrahmen, dies gilt genauso im Bereich der wirtschaftlichen Bildung. Die Lehrplangruppe hat von Beginn an die sozioökonomische Bildung als theoretischen Bezugsrahmen offengelegt. Im Gegensatz zu ökonomistischen Ansätzen wird dabei Wirtschaft nicht isoliert betrachtet und werden deren Modelle und Prozesse nicht als mechanistisch ablaufend, quasi naturgesetzlich dargestellt. Zehnjährige denken nämlich nicht in abstrakten Wirtschaftsmodellen wie Wirtschaftswissenschaftler:innen, können aber über lebensnahe Fallbeispiele an wirtschaftlich-gesellschaftliches Denken herangeführt werden. Im Lehrplan wird Wirtschaft daher als gesellschaftlich und politisch konstituiert und von jedem Menschen mitgestaltbar umgesetzt.

Aus guten Gründen werden wir weiter für eine mehrperspektivische, ausgewogene und daher auch klarerweise kritische Auseinandersetzung mit allen Themen im Lehrplan einsetzen. Alles andere wäre nämlich keine Bildung, sondern PR oder Indoktrination.

Unserem Verständnis eines ausgewogenen und fachlich mehrperspektivischen Zugangs zu wirtschaftlichen Themen entspricht, dass beispielsweise den Chancen der Globalisierung die Herausforderungen und problematischen Nebenwirkungen gegenübergestellt werden müssen. Dieses Ansinnen wurde von einem prominenten Wirtschaftsvertreter im Rahmen der Feedbackgespräche bereits als „Wirtschaftsbashing“ bezeichnet, es solle doch vor allem Positives über Wirtschaft gelernt werden. Aus guten Gründen werden wir weiter für eine mehrperspektivische, ausgewogene und daher auch klarerweise kritische Auseinandersetzung mit allen Themen im Lehrplan einsetzen. Alles andere wäre nämlich keine Bildung, sondern PR oder Indoktrination.

Im Zuge der Kritik ist auch von mehreren Seiten der Ruf nach einem eigenen Schulfach Wirtschaft erneuert worden. Was spricht dafür oder dagegen?

Der Ruf nach dem eigenen Schulfach Ökonomie wird von bestimmten Seiten mantraartig wiederholt und medial hochgekocht. Wer über den österreichischen Tellerrand blickt, kann in innovativen Bildungssystemen die Entwicklung weg von Einzelfächern und hin zu Fächerclustern und Problemfeldern beobachten. Eine weitere zusätzliche Zersplitterung in neue Einstundenfächer ist dahingehend völlig kontraproduktiv, altes Denken: Denn dann bräuchten wir nämlich nach PISA ja noch ein zusätzliches Fach Lesen, Rechnen und Problemlösen, wichtig wären weiters Recht, Verkehrsbildung, Gesundheit und Ernährung und so weiter. Das soll das innovative Bildungssystem der Zukunft sein?

Auch inhaltlich betrachtet erscheint es wenig zukunftsorientiert, in der Unterstufe wirtschaftliches Wissen isoliert zu unterrichten. Finanzielle und wirtschaftliche Fragen sind immer in größere gesellschaftliche, politische und natürliche Rahmungen eingebettet. Wie sonst sollen junge Menschen zukünftig ihren Beitrag zur Bewältigung des Globalen Wandels oder der multiplen Krisen leisten? Also auch aus fachlicher Sicht spricht vieles für einen vernetzenden Zugriff. Aus gutem Grund wird ja auch in der Wissenschaft interdisziplinäres Denken und Forschen immer wichtiger, wohingegen monodisziplinäre Ansätze an Bedeutung verlieren. In der HTL gibt es beispielsweise seit Jahren das Clusterfach GGP, in dem die großen Herausforderungen der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aus Sicht der Kompetenzbereiche Wirtschaft, Geographie, Geschichte und Politische Bildung bearbeitet werden können. Das könnte ein Zukunftsmodell sein.

Schließlich enthüllen jene Fallbeispiele in Nachbarländern, wo in den letzten Jahren eigene Ökonomiefächer in der Unterstufe eingeführt worden sind, dass das Einzelfach kombiniert mit ökonomistischer Didaktik kein Vorzeige- oder Erfolgsmodell ist. So konnten etwa bei wissenschaftlichen Evaluationen in Baden-Württemberg in der Mittelschule nur geringe bis ausbleibende Effekte beim Wissenszuwachs der Zehn- bis Vierzehnjährigen festgestellt werden. Ohne lebensnahen, projektartigen Wirtschaftsunterricht wird man eben kein nachhaltiges Wirtschaftslernen erzielen können.

Viele von uns haben GW-Unterricht als Länder-Auswendiglernen erlebt. Das passiert noch immer. Sind die Lehrkräfte den ambitionierten Anforderungen des neuen Lehrplans überhaupt gewachsen?

Wir alle kennen einzelne Beispiele solch irrlichtender Dinosaurier aller Altersklassen und aller Fächer, die unbeeindruckt von jeglichen Lehrplanvorgaben oder -reformen ihre eigene Mission impossible im Klassenzimmer durchziehen. Der weit überwiegende Teil der Lehrpersonen ist engagiert und gerne bereit, den eigenen Schülerinnen und Schülern einen Unterricht am Puls der Zeit zu ermöglichen. Wir haben unseren Lehrplan bereits im Rahmen von Tagungen und zahlreichen Fortbildungsseminaren Lehrerinnen und Lehrern vorgestellt. Bisher waren die Reaktionen darauf sehr ermutigend und machen mich optimistisch, dass wir mit dem neuen Lehrplan einen Kulturwandel schaffen können.

Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass in der Mittelschule schon in den letzten Jahren ein Drittel der gehaltenen Unterrichtsstunden von fachfremd ausgebildeten Lehrpersonen gehalten wurden. Dies verschlechtert sich aktuell durch den Lehrer:innenmangel.

Freilich braucht es für eine gute Umsetzung noch wichtige begleitende Maßnahmen wie etwa neue qualitätsgesicherte, approbierte Schulbücher. Das Bildungsministerium stellt aktuell die Approbation von Schulbüchern völlig neu auf, bereits seit eineinhalb Jahren werden die Schulbuchverlage laufend über die Lehrpläne informiert, damit rechtzeitig zur Einführung auch passende Schulbücher zur Verfügung stehen. Klarerweise braucht es ausreichend Lehrer:innenfortbildung bereits vor der Einführung des Lehrplans. Zudem denkt das Ministerium an eine zusätzliche ausführliche Erläuterung zum Lehrplan, die von den Lehrplangruppen verfasst wird, sobald die Letztversion feststeht. Dies werden wichtige Unterstützungsmaßnahmen für die Umsetzung im Unterricht sein. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass in der Mittelschule schon in den letzten Jahren ein Drittel der gehaltenen Unterrichtsstunden von fachfremd ausgebildeten Lehrpersonen gehalten wurden. Dies verschlechtert sich aktuell durch den Lehrer:innenmangel. Die Fachdidaktik GW bietet deshalb allen Lehrpersonen den Service der von AK und OeNB kofinanzierten Plattform zur wirtschaftlichen Bildung. Hier stehen bereits 65 erprobte und qualitätsgesicherte Unterrichtssequenzen zu den wichtigen wirtschaftlichen Themen des Lehrplans zur Verfügung und es werden laufend mehr.

Abschließend: Wie wird kontrolliert, ob die Ziele des neuen Lehrplans erreicht werden bzw. ob die Lehrkräfte ihn überhaupt umsetzen? 

Für die Qualitätskontrolle ist in erster Linie die Schulaufsicht zuständig. Ich ermutige aber auch Schüler:innen und Eltern direkt in den Dialog zu treten, sollte der Eindruck entstehen, dass sich einzelne Lehrpersonen den Bildungsanliegen des neuen Lehrplans völlig entziehen. Freilich wird der neue Lehrplan nach wenigen Jahren evaluiert werden müssen, um bei Bedarf etwa über Lehrer:innenfortbildung nachjustieren zu können. Nach zwanzig Jahren ist die Zeit des aktuellen Lehrplans abgelaufen, es ist hoch an der Zeit für den neuen.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

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Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

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Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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