01.03.2023

Green Finance: EU-Staaten einigen sich auf neues Label für „grüne“ Anleihen

Ein neues Label für europäische “grüne Anleihen” soll die Anforderungen an Herausgeber:innen vereinheitlichen und Investitionsentscheidungen erleichtern.
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Waving EU flags in front of European Commission in Brussels
(c) AdobeStock Grecaude Paul
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Die Klima- und Biodiversitätskrise macht auch vor dem Finanzsektor nicht halt. Immer mehr Menschen wollen in Unternehmen investieren, die „nachhaltige und klimafreundliche“ Entscheidungen treffen. Die Erwartungen der Investor:innen und die Handlungen der Herausgeber:innen von Anleihen klaffen jedoch noch häufig auseinander. Der Mangel an klaren Standards zieht Greenwashing Vorwürfe nach sich. Erst im Feber warnte beispielsweise eine Studie des österreichischen Sozialunternehmens ESG+ in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Oberösterreich vor Greenwasing bei vermeintlich „nachhaltigen Fonds“.

Eine neue EU-weite Regelung soll künftig jedoch Abhilfe schaffen und für mehr Transparenz sorgen. So soll der Übergang zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten Wirtschaft mit einem neuen Label für europäische “grüne” Anleihen vorangetrieben werden. Das haben Verhandler:innen der EU-Staaten und des Europaparlaments am späten Dienstagabend beschlossen.

Einheitliche Anforderungen und externe Prüfer sollen Greenwashing verringern

“Der neue Standard, den wir festlegen, wird sowohl für die Herausgeber als auch für die Anleger grüner Anleihen von Nutzen sein”, so Elisabeth Svantesson, Finanzministerin von Schweden. Das Label soll Herausgeber:innen von “nachhaltigen” Anleihen ermöglichen, nachzuweisen, dass sie Projekte finanzieren, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Anleger:innen hingegen sollen dadurch leichter beurteilen können, ob es sich um “nachhaltige” Anleihen handelt. Das Risiko von Greenwashing soll dadurch minimiert werden.

Gelingen soll all das mithilfe von einheitlichen Anforderungen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen. Betroffen sind Anleihen, die als “europäische grüne Anleihen” oder “EuGB”, also EU Green Bonds bezeichnet werden. Zusätzlich sollen ein Registrierungssystem und ein Kontrollsystem mit externen Prüfer:innen für “grüne” Anleihen eingeführt werden. Die Verordnung sieht des weiteren einige freiwillige Offenlegungspflichten für weitere “nachhaltige” Anleihen vor, die in der EU ausgegeben werden. Noch ist das Siegel für europäische “grüne” Anleihen vorläufig und muss noch vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament angenommen werden.

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