05.08.2016

Flüssiges Gold? Der Weg zum erfolgreichen Getränke-Startup

Erfrischung, Energie, einzigartiger Geschmack, Lifestyle - das versprechen die vielen Getränke-Startups aus Österreich. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass ein erfolgreicher Einstieg am Getränke-Markt möglich ist. Doch was gilt es zu bedenken, um sich mit seinem Produkt durchsetzen zu können? Der Brutkasten hat darüber mit fünf Foundern gesprochen.
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(c) fotolia.com - Syda Productions

“Durst haben die Leute immer”, sagt Ute Petritsch von Helga. Geht es nach Petritsch und ihren zwei Co-Founderinnen, soll sich der Erfrischungs-Drink auf Algenbasis auf dem Markt durchsetzen. Doch auch sie wissen, dass der Durst der Leute alleine noch nicht ausreicht, um das zu schaffen. Denn die Konkurrenz auf dem Getränke-Markt ist extrem groß. Monatlich kommen neue Lifestyle-Getränke dazu und jedes beansprucht für sich, einzigartig und innovativ zu sein.

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Die richtige Nische finden

Aber: “Die einhundertachzigste Zitronenlimonade ist halt nicht so innovativ”, weiß Amar Cavic, Founder von Kaffeetschi. Es brauche eine total neue Nische, um auf dem Markt bestehen zu können. Er will diese Nische mit Cold-Brew-Kaffee gefunden haben – ein Trend, den er in San Francisco kennengelernt hat und der Österreich bislang noch nicht erreicht hat. In den kommenden Wochen kommt sein Getränk in die ersten Supermärkte – 30 Gourmet-Spar-Filialen. Die Nische, in der es Helga versucht, sind Algen. Die Idee ein Getränk daraus zu machen, hatten die Founderinnen erst, als sie bereits wussten, dass sie das “Superfood” verarbeiten wollen.

“Wir arbeiten jeden Tag an der Marke” – Thomas Mikits von all i need

Ganzheitliche Strategie und klare Message

Ein anderer hat seine Nische schon vor einigen Jahren gefunden – eine, die inzwischen zu einem eigenen Markt herangewachsen ist. 2010 gründete Thomas Mikits zusammen mit Alexander Jiresch “all i need”. Damals war das ethisch korrekte Getränk auf Grünteebasis eine Neuheit. Seitdem ist viel Ähnliches nachgekommen. “Wir und Makava haben diesen Markt in Österreich geöffnet, davor gab es hier keine Independent-Getränke”, sagt Mikits. Und wie kann all i need dann auf dem dichter werdenden Markt bestehen? “Wir haben eine ganzheitliche Strategie, die wir authentisch rüberbringen und seit Jahren verfolgen. Dazu gehört eine ganz klare Message. Wir arbeiten jeden Tag an der Marke”, sagt Mikits. Der Erfolg gibt ihm Recht: In Supermarktregalen ist das Getränk inzwischen Standard.

Schwerer Einstieg auf einem kapitalintensiven Markt

Im selben Regal steht seit nicht allzu langer Zeit Kaahée. Auch für Gründer Julian Juen ist die Einzigartigkeit in Geschmack und Design essenziell, um am Markt zu bestehen. Als größte Hürde am Anfang sieht er aber eine ganz praktische Herausforderung: Die Verfügbarkeit. “Das Produkt muss nicht nur gut schmecken, es muss auch erhältlich sein. Der Getränkemarkt ist sehr kapitalintensiv und der Einstieg entsprechend schwierig”, sagt er. Werner Orac vom Sirup-Startup Drop it bringt es so auf den Punkt: “Ich würde Leuten, die von Null wegstarten nicht raten, es am Getränkemarkt zu versuchen. Man sollte zumindest bereits über eine Abfüllanlage, oder vergleichbare Ressourcen verfügen.”

“Wenn die Idee ein Getränk ist, muss man ein Getränk machen” – Ute Petritsch von Helga

“Nicht blauäugig an die Sache gehen”

Darüber, dass der Einstieg in den Markt schwierig ist, sind sich übrigens alle befragten Founder einig. Trotzdem sehen es nicht alle so wie Orac. “Wenn die Idee ein Getränk ist, muss man ein Getränk machen”, sagt Helga-Founderin Petritsch. Auch Juen von Kaahée ist sich sicher, dass man mit einer wirklich überzeugenden Innovation immer eine Chance hat. Eines brauche es aber unbedingt: Durchhaltevermögen und einen konkreten Plan. “Man darf nicht blauäugig an die Sache gehen”, sagt er. Mikits von all i need sieht es ähnlich. Er und sein Co-Founder hätten allein drei Jahre mit der Entwicklung verbracht: “Rasch, rasch in einem halben Jahr wird es nicht funktionieren.”

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Fazit: Gekauft werden nur die Besten

Fazit: Für Getränke-Startups gilt Einzigartigkeit als das Non Plus Ultra. Dafür bedarf es im Marketing einer klaren Message, die den besonderen Mehrwert zusätzlich betont und aus der Masse hervorsticht. Wer es neu im Getränkesektor versucht, muss vorher bedenken, dass extrem viel Kapital nötig ist, um die Produktion überhaupt zu starten. Dann muss man rechtzeitig liefern können, wenn das vorher genannte Marketing angelaufen ist. Danach beginnt der Kampf mit den großen Fischen am Markt. Und am Ende geht alles wieder zur Eingangs erwähnten Formel zurück: “Durst haben die Leute immer.” Und den können sie mit innovativen Lifestyle-Getränken stillen, aber auch mit Leitungswasser. Gekauft werden nur die Besten.

 

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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