29.01.2021

Firmengründung: So vermeidet man böse Überraschungen

Bei der Firmengründung müssen einige Dinge beachtet werden, um für die Zukunft vorzusorgen. Notarsubstitutin Maria Thierrichter erklärt die wichtigsten Punkte.
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Firmengründung
Notarsubstitutin Maria Thierrichter | (c) der brutkasten
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Wer ein Unternehmen gründet, will meistens möglichst schnell ins Tun kommen. Gerade bei der formellen Firmengründung sollte man deswegen jedoch nicht unachtsam werden, weiß Notarsubstitutin Maria Thierrichter: „Unser Grundsatz als Notarinnen und Notare ist, ein solides rechtliches Fundament zu schaffen, auf dessen Basis man dann kreativ arbeiten kann“. Denn damit könne man späteren Streitigkeiten vorbeugen und böse Überraschungen vermeiden.

Dafür sei es sinnvoll, Expertinnen und Experten zurate zu ziehen, so Thierrichter: „Ein Vergleich, den ich gerne bringe, ist: Wenn man bei Beschwerden ‚Dr. Google‘ befragt, ist die Diagnose oft ganz schrecklich. Es ist besser, man holt sich eine fundierte Diagnose von einer Ärztin oder einem Arzt“.

Die wichtigsten Punkte bei der Firmengründung

Bei der Firmengründung und dem Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags gebe es einige ganz grundsätzliche Punkte, mit denen man sich viel potenziellen Ärger ersparen könne, erklärt die Notarsubstitutin. „Die erste große Frage ist, welche Rechtsform man wählt“. Wenn diese gefunden sei, „dann geht’s ins Detail“. „Wo mache ich den Sitz meines Unternehmens? Welchen Firmenwortlaut wähle ich? Wen weise ich als Geschäftsführer aus? Wer sind die Gesellschafter und welche Formen der Anteilsübertragung wähle ich?“, so Thierrichter.

Hier sind die wichtigsten Punkte herausgegriffen:

Die richtige Rechtsform

Die GmbH ist als häufigste Rechtsform in Österreich in sehr vielen Fällen auch die beste, etwa wenn es Expansionspläne gebe, erklärt die Expertin. Es gebe aber auch Fälle, wo sich eine andere Form besser anbiete. Bei rein an eine Person gebundenen Unternehmen etwa, mache eine GmbH „überhaupt keinen Sinn“ – da sei ein klassisches Ein-Personen-Unternehmen viel besser geeignet. „Auch steuerliche Aspekte sind in der Wahl der Rechtsform relevant. Die sind natürlich mit Steuerberatern abzuklären“, sagt Thierrichter.

Der Firmenwortlaut

Wie das Unternehmen heißen soll, ist nicht nur eine Frage der Kreativität, sondern auch des Rechts. „Es gibt drei Aspekte. Erstens den Namen, mit dem die Firma im Firmenbuch eingetragen wird, zweitens die Marke und drittens die Domain“, erklärt die Expertin. „Das spielt alles zusammen und ist es daher Wert, am Anfang genau angesehen zu werden“. Für den eigentlichen Firmenwortlaut würden wiederum drei Regeln gelten: Es müsse eine Kennzeichnungskraft vorliegen, der Name müsse unterscheidungsfähig sein und dürfe keine Irreführung enthalten. „Wenn man hier Notarinnen und Notare einschaltet, die engen Kontakt mit den Firmenbuch-Rechtspflegern pflegen, kann man sich eine Extra-Runde ersparen“, meint Thierrichter. Auch eine markenrechtliche und eine Domain-Recherche seien sehr wichtig. Denn erstens sei es natürlich sinnvoll, wenn alles zusammenpasse. Und zweitens vermeide man so, später Konflikte wegen geschützter Marken anderer zu riskieren.

Wahl des Geschäftsführers

„Die erste Frage, die ich bei einer Firmengründung stelle ist: Wer ist wirklich dazu geeignet, das Unternehmen zu repräsentieren, die rechtlichen Dinge durchzuführen, Verträge zu unterschreiben und Schriftstücke entgegen zu nehmen?“, erzählt die Juristin. Sei die richtige Person gefunden, weise sie Klienten allerdings auch darauf hin, dass es ein Risiko sei, nur einen Geschäftsführer zu wählen, sagt Thierrichter. „Es kann passieren, dass der Geschäftsführer für längere Zeit nicht in der Lage dazu ist, seine Geschäfte auszuüben. Daher empfehle ich immer, zwei Geschäftsführer zu wählen“. Auch das Gewerberecht sei zu beachten, da in reglementierten Gewerben nicht jeder gewerberechtlicher Geschäftsführer werden könne.

Anteils-Verteilung und -Übertragung

Dieser Punkt führe in der Praxis zu den größten Streitigkeiten. Zu regeln seien etwa die Mehrheitserfordernisse für bestimmte Entscheidungen – denn nicht alle diese Erfordernisse seien von vorne herein gesetzlich geregelt. „Dabei muss man auch ein wenig in die Zukunft blicken. Wenn man sich später einmal große Investoren an Bord holen will, schrumpft der eigene Anteil. Ich kann mich aber schon zu Beginn absichern, dass der Investor Dinge dann nicht einfach ohne meine Zustimmung entscheiden kann“, so Thierrichter. Dazu gebe es viele verschiedene rechtliche Instrumente, die man sich im Detail mit Expertinnen und Experten ansehen sollte.

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Geschätsführer Christian Stranzinger | (c) Secu-Tech

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Einzigartiger Aufbau

Durch den modularen Aufbau der Plattform sei es möglich, die schrittweise Modernisierung einer Flotte zu planen, denn zusätzliche Funktionen ließen sich als steckbare Module in die Plattform einbinden. „Bestehende Technik bleibt bei bestätigter Kompatibilität weiter nutzbar“, wie es per Aussendung heißt.

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„Mehr als 20 Jahre Erfahrung“

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