15.12.2020

FACC: Im Innviertel fliegen seit dieser Woche EHang-Flugtaxis

Das von FACC produzierte autonome Fluggerät EHang 216 absolvierte einen erfolgreichen Testflug unter Aufsicht der Austro Control. Dies und der Erhalt der Erprobungsbewilligung durch die österreichischen Behörden bedeutet einen Startschuss für ein umfassendes Testprogramm des Flugtaxis.
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(c) FACC/Gortana - FACC führte den Testflug des EHang 216 an ihrem Werksgelände in St. Martin im Innkreis durch.
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  • Der erste Testflug des Fluggerätes EHang 216 im offenen Luftraum wurde unter der Aufsicht der österreichischen Luftfahrtbehörde Austro Control am Gelände von FACC im oberösterreichischen St. Martin im Innkreis erfolgreich durchgeführt.
  • Mit dem Abschluss der Systemchecks und dem damit verbundenen Testflug wurde von der Luftfahrtbehörde die Erprobungsbewilligung für die weitere Durchführung von EHang 216 Testflügen erteilt.
  • Die Reichweite des EHang 216 beträgt rund 40 Kilometern, besitzt eine maximale Nutzlast von 220 Kilogramm und eine Reisegeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde bei zwei Passagieren.
  • Mit dem erfolgreichen Erstflug des EHang 216 in Österreich wurde FACC nach gemeinsam mit EHang nun einen wichtigen Schritt zur Einführung des autonomen Fliegens in Europa gesetzt.

Der erste Testflug des Fluggerätes EHang 216 im offenen Luftraum wurde unter der Aufsicht der österreichischen Luftfahrtbehörde Austro Control am Gelände von FACC im oberösterreichischen St. Martin im Innkreis erfolgreich durchgeführt. Mit dem Abschluss der Systemchecks und dem damit verbundenen Testflug wurde von der Luftfahrtbehörde die Erprobungsbewilligung für die weitere Durchführung von EHang 216 Testflügen erteilt.

Start fürs Testprogramm

„Der erfolgreiche Testflug unseres autonomen Flugtaxis im österreichischen Luftraum ist der Startschuss für ein umfassendes Testprogramm des EHang 216. Wir schaffen damit das Fundament für die Zulassung einer innovativen, hochflexiblen und nachhaltigen Verkehrs- und Transportlösung für urbane Ballungszentren. Ich bin sehr stolz auf das gesamte Team und gratuliere zu diesem bahnbrechenden Meilenstein“, sagt Robert Machtlinger, CEO der FACC AG, nach dem Erhalt der Erprobungsbewilligung.

EHang 2016 mit 130 km/h

Der EHang 216 ist ein senkrecht startendes und landendes, autonomes Luftfahrzeug, das von sechzehn leistungsstarken Elektromotoren an acht Doppel-Rotorarmen emissionsfrei angetrieben wird. Leichtbaustrukturen von FACC sorgen für geringes Gewicht und die passende Aerodynamik. Die Reichweite des EHang 216 beträgt rund 40 Kilometer, besitzt eine maximale Nutzlast von 220 Kilogramm und eine Reisegeschwindigkeit von 130 Kilometern pro Stunde bei zwei Passagieren.

Auch für den Katastrophenfall

Damit soll das Flugtaxi nicht bloß für den Personentransport innerhalb und zwischen Städten nutzbar werden, sondern sich auch gut für logistische Verwendungszwecke, wie etwa Flüge zum Transport dringender Notfallgüter oder für risikoreiche Einsätze aus der Luft bei Umweltkatastrophen, eignen.

Kooperationen mit Industriepartnern, Politik und Luftfahrtbehörden haben zum Ziel diese Mobilitätslösung weiter auszubauen. Behörden arbeiten, laut Aussendung, intensiv an der Ausgestaltung der Regularien für den individuellen Luftverkehr. Auch die Implementierung von Testgebieten in Österreich werde forciert: „Der Markt im Bereich Urban Air Mobility birgt enorme Möglichkeiten und Chancen. Das Einsatzgebiet ist vielschichtig und spannt sich von Such- und Rettungsdiensten, über Versorgungsflüge für Materialien in schwer zugängige Gebiete, Ambulanzflüge bis hin zu Taxiflügen in Mega-Cities. FACC und das starke Netzwerk an innovativen Partnerfirmen, Behörden, Universitäten und FHs, aber auch das Land Österreich sind Vorreiter in diesem Bereich“, so Machtlinger weiter.

EHang mit weltweit erster Genehmigung für kommerziellen Betrieb

Der EHang 216 hat bis heute mehrere Tausend bemannte Flugstunden hinter sich und hat im Mai von der chinesischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAC) die weltweit erste Genehmigung für den kommerziellen Betrieb für logistische Zwecke erhalten. Mit dem erfolgreichen Erstflug in Österreich wurde, FACC nach, gemeinsam mit EHang nun ein wichtiger Schritt zur Einführung des autonomen Fliegens in Europa gesetzt.

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vor 1 Stunde

Recht auf Reparatur: Das könnte sich durch den Vorschlag der EU Kommission ändern

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Reparatur angenommen. Das könnte sich für Konsument:innen und Unternehmen ändern.
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Umgerechnet werden laut EU-Kommission rund fünf Millionen Waschmaschinen pro Jahr weggeworfen, obwohl sie noch zu reparieren wären. Bisher gäbe es für EU-Bürger:innen nicht genug Anreize, um Gegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren zu lassen, vor allem wenn die Garantie abgelaufen ist.

Das soll sich jetzt ändern. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Regelungen zum Umgang mit Reparaturen gemacht. EU-Bürger:innen sollen demnach ein Recht zur Reparatur haben. Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist, die Abfallmenge von derzeit rund 35 Millionen Tonnen zu reduzieren und Verbraucher:innen Einsparungen zu ermöglichen.

Reparatur soll einfach und zugänglich werden

Staubsauger, Waschmaschinen, Kühlschränke und bald auch Smartphones – diese Gegenstände sollen in Zukunft einfacher zu reparieren sein. Das Recht auf Reparatur soll für kaputte Geräte gelten, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit den Geist aufgegeben haben. Verkäufer:innen seien dann verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Zumindest, wenn diese nicht teurer ist, als ein Tausch des Gerätes.

Auch nach Ablauf der Garantie soll es Anreize geben, um mehr zu reparieren und weniger wegzuwerfen: Für Produkte, die laut EU-Recht technisch reparierbar sind, also Fernseher oder Waschmaschinen, sollen Konsument:innen eine Reparatur bei Hersteller:innen verlangen können. Eine Online-Vermittlungsplattform soll Verbraucher:innen mit Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von reparierten Produkten in der Nähe zusammenbringen.

Hersteller:innen sollen des Weiteren verpflichtet werden, Verbraucher:innen über Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen. Eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen soll erleichtern, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hoher Qualität verpflichten. Außerdem soll in Zukunft ein Reparaturinformationsformular bei Werkstätten angefordert werden können, um Preise transparenter und vergleichbarer zu machen.

Das können wir uns sparen

Der Vorschlag soll zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür brauche es nachhaltigeren Konsum und Produktion, von Unternehmen und Konsument:innen. Hersteller:innen sollen durch die Verordnung zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermutigt werden.

Noch muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hat berechnet, dass wir uns folgendes durch das Recht auf Reparatur einsparen könnten.

Refurbed: “Positives Signal, aber nicht ausreichend”

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen auf den Vorschlag der EU-Kommission. Unter anderem meldete sich das Wiener Scaleup refurbed zu Wort, das einen Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt. Grundsätzlich sei die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum “Recht auf Reparatur” ein positives Signal für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Der Entwurf gehe zwar auf einige wichtige Aspekte ein, sei aber nicht ausreichend. “Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben”, so Refurbed Co-Gründer Kilian Kaminski.

Das Wiener Scaleup fordert deshalb folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ein EU-Repair Score, könne Verbraucher:innen informieren, ob eine Reparatur möglich ist und welchen Preis diese hätte. Dadurch soll eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem brauche es mehr finanzielle Anreize, um Reparatur erschwinglich zu machen.

Zusätzlich müsse der Grundsatz “Reparatur vor Ersatz” gesetzlich verankert werden. “Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen”, heißt in einer Aussendung des Unternehmens.

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