22.06.2018

Exporters‘ Nite 2018: Ehrung Österreichs bester Exporteure

Die Wirtschaftskammer Österreich würdigte bei der Exporters' Nite am 21. Juni 2018 Unternehmen, die durch ihr internationales Engagement den wirtschaftlichen Aufschwung in Österreich vorantreiben.
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Exporters' Nite
(C) AWA: (von rechts) WKO-Präsident Harald Mahrer, Günter Weissenberger, Gerald Hanisch, BM Margarete Schramböck und Bundes-Spartenobmann Karl Pisec bei der Exporters' Nite.

Im Rahmen der Exporters’ Nite zum “Exporttag 2018” hat die Aussenwirtschaft Austria der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) heuer wieder heimische Unternehmen ausgezeichnet, die sich durch ihr internationales Engagement hervorgetan haben. Die Verleihung der Exportpreise vor knapp 700 Gästen erfolgte durch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer. Durch den Abend im Museumsquartier führte Moderator Alfons Haider.

+++ Michael Otter und Rafael Rasinger über Österreichs Schlagkraft am globalen Wirtschaftsparkett +++

Wegbereiter im Export

“Dieser Abend gehört der österreichischen Exportwirtschaft, die mit ihren Erfolgen weltweit für Furore sorgt“, betonte WKÖ-Präsident Mahrer. “Mit dem Exportpreis zeigen wir unsere Wertschätzung für Österreichs herausragende Wegbereiter im Export”. Auch Michael Otter, Leiter der Aussenwirtschaft Austria, betonte die Bedeutung international tätiger Unternehmen: „Die Preise sind eine Auszeichnung für jene Exporteure, die durch ihre Leidenschaft und ihren Einsatz den wirtschaftlichen Aufschwung Österreichs garantieren.“

Insgesamt gab es bei der Exporters’ Nite mehr als 300 Einreichungen, die von einer unabhängigen Expertenjury anhand der Exportleistungen der vergangenen Jahre beurteilt wurden. Der Preis wurde in sechs Hauptkategorien vergeben: Gewerbe & Handwerk, Handel, Industrie, Information & Consulting, Tourismus & Freizeitwirtschaft sowie Transport & Verkehr. Zudem gab es zwei Sonderpreise.

Exporters' Nite
(C) AWA: Bei der Exporters’ Nite führte Entertainer Alfons Haider (re.) durch den Abend.

Das sind die Sieger der Exporters’ Nite

Gewerbe und Handwerk
Sieger: Schiebel Elektronische Geräte GmbH
2. Platz: FACC AG
3. Platz: ECON GmbH

Handel
Sieger: RUBBLE MASTER HMH GmbH
2. Platz: Audio Tuning Vertriebs GmbH
3. Platz: Alumero Systematic Solutions GmbH

Industrie
Sieger: Infineon Technologies Austria AG
2. Platz: RHI Magnesita
3. Platz: WolfVision GmbH

Information und Consulting
Sieger: Vizrt Austria GmbH
2. Platz: ASQS GmbH
3. Platz: Bruck Consult

Tourismus und Freizeitwirtschaft
Sieger: Novomatic AG
2. Platz: WKE Konzert- & Eventveranstaltungs GmbH
3. Platz: Euroscope Incoming & Events Touristik GmbH

Transport und Verkehr
Sieger: BEAT THE STREET Jörg Philipp Touring Services GmbH
2. Platz: VERAG Spedition AG
3. Platz: Stark Services GmbH

Exporters' Nite
(C) AWA: Die Jury wählte beim Festakt aus 300 Einreichungen jeweils die Top 3 der sechs Hauptkategorien.

Global Player und Expat Award

Der „Global Player Award“ – er wird für die erfolgreiche Internationalisierung eines Unternehmens vergeben – ging heuer an die Fronius International GmbH, weltweit erfolgreicher Spezialist in den Bereichen Schweißtechnik, Photovoltaik und Batterieladetechnik. Außerdem wurde 2018 zum zehnten Mal der „Expat Award“ an eine Persönlichkeit verliehen, die sich (unter anderem als Leiter/in einer österreichischen Auslandsniederlassung) um den österreichischen Außenhandel besonders verdient gemacht hat. Damit wurde heuer Stefan Mugitsch, General Manager Libyen der VAMED, gewürdigt. Er ist seit dem Jahr 2004 für den österreichischen Gesamtanbieter für Einrichtungen des Gesundheitswesens im Land tätig und derzeit für rund 85 Mitarbeiter vor Ort verantwortlich.

⇒ Zur Export-Preis Page der WKO

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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