05.02.2021

Erste Lehrer-Klage gegen Lernsieg abgewiesen

Die erste einerReihe von Klagen gegen das Wiener Startup Lernsieg mit seiner Lehrerbewertungs-App wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen.
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Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: Lernsieg-Gründer Benjamin Hadrigan

In den vergangenen Monaten ist es, bis auf ein größeres Update mit neuen Funktionen, still um die Lehrerbewertungs-App Lernsieg geworden, die bei ihrem Launch nicht nur für Rekord-Download-Zahlen sondern auch für eine bundesweite Kontroverse sorgte. Die Corona-Pandemie brachte nicht nur vermindertes öffentliches Interesse am Thema sondern führte auch zur Verzögerung zahlreicher anhängiger Gerichtsverfahren. Denn schon nach dem ersten !!Launch hatten zahlreiche Lehrer gegen das Wiener Startup geklagt.

Lernsieg: Richterin sieht „berechtigtes Interesse“ gemäß DSGVO

Nun wurde die erste dieser Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. Der Kläger hatte neben Datenschutzaspekten auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Die Richterin sieht das jedoch anders: Das berechtigte Interesse von Schülern, Eltern und der breiten Öffentlichkeit, das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen der App auszuüben, überwiege, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Klägers sei also auch ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Auch zum Vorwurf des möglichen Missbrauchs der App durch Schülerinnen und Schüler äußert sich die Richterin. Ein solcher sei zwar nicht auszuschließen, der Gefahr unsachlicher Bewertungen werde jedoch durch Maßnahmen wie etwa die Verifizierung der Telefonnummer der User entgegengewirkt. Generell solle Schülern nicht pauschal eine missbräuchliche Benutzung unterstellt werden. Durch den Ausschluss von Volks- und Sonderschulen sei zudem eine „gewisse geistige Reife“ der Nutzer sichergestellt. Missbrauchsfälle seien eher die Ausnahme.

Hadrigan: „GÖD-Strategie kolossal gefloppt“

Nun sind bei Lernsieg noch drei weitere Zivilklagen anhängig. Der 19-jährige Gründer Benjamin Hadrigan sieht sich nach dem ersten Urteil naturgemäß bestätigt: „Die Strategie der Lehrergewerkschaft GÖD, uns mit einer Flut an Klagen beschäftigt zu halten, mundtot zu machen und finanziell auszubluten, ist damit kolossal gefloppt“, kommentiert er in einer Aussendung. Dabei betont er abermals seine eigene Gesprächsbereitschaft. „GÖD-Chef Paul Kimberger und sein Team haben auf keinen einzigen Anruf und kein einziges Email reagiert. Wir sind aber klarerweise trotz dieser Pleite der GÖD vor Gericht weiterhin zum konstruktiven Dialog über die sinnvolle und qualitätsfördernde Bewertung von Lehrern und Schulen bereit“, so Hadrigan.

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Michael Tojner: „Für Stärkung des Kapitalmarkts brauchen wir einen Investitionsfreibetrag“

Anlässlich des Business Case Challenge der explore!-Initiative an der Wirtschaftsuniversität Wien diskutierten Michael Tojner, gemeinsam mit Julia Reilinger (Geschäftsführerin von B&C Innovation Investments), Michael Kowatschew (Mitgründer von Heizma) und Hannah Wundsam (Co-Managing Director von AustrianStartups), welche Maßnahmen es braucht, um den Innovationsstandort in Österreich zu stärken.
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Credit: Sabine Klimpt

Ein funktionierender Kapitalmarkt gilt als Schlüssel, um Startups zu finanzieren und somit Innovation und Wachstum zu fördern. Immer wieder kommen aus der Wirtschaft konkrete Vorschläge, wie man diesen zentralen Finanzierungshebel stärken könnte. So hat etwa TTTech-Auto-Gründer Georg Kopetz in einem brutkasten-Interview angeregt, eine europäische digitale Börse zu etablieren, um die bestehende Fragmentierung aufzuheben.

Nun wurde am Rande der Business Case Challenge der eXplore!-Initiative im Rahmen eines Pressegesprächs ein weiterer Vorschlag vom österreichischen Unternehmer und Investor Michael Tojner präsentiert.

Forderung nach Investitionsfreibetrag

Michael Tojner sieht in einem erweiterten Kapitalmarkt den zentralen Hebel, um Europas Innovationskraft voranzutreiben. Seine Forderung richtet sich an die Politik, zügig Anreize für Investitionen zu schaffen – etwa durch eine Verordnung des Finanzministers, die es Steuerzahler:innen ermöglicht, bei Kapitalüberführungen über die Wiener Börse bis zu 20.000 Euro abzuschreiben. „Damit wäre ein Turbo gezündet, der nicht viel kostet. Wir könnten ein Signal setzen und die Kapitalmärkte endlich in Bewegung bringen“, so Tojner.

Michael Kowatschew (Mitgründer von Heizma), Julia Reilinger (Geschäftsführerin von B&C Innovation Investments) Hannah Wundsam (Co-Managing Director von AustrianStartups) und Michael Tojner | Credit: Sabine Klimpt

Tojner betont, dass dieser Impuls gerade in Europa und speziell in Österreich genutzt werden müsse, um den oft fehlenden Kapitalmarkt zu beleben. Unter anderem verwies er darauf, dass in der internationalen Perspektive insbesondere die europäische Dimension und ein funktionierender Kapitalmarkt essenziell sind. Der Vorschlag, den er als „Initialzündung“ bezeichnet, könnte – in Kombination mit weiteren Maßnahmen – dafür sorgen, dass mehr privates Kapital in innovative Projekte investiert wird.

Einheitliche Rechtsform für Startups in Europa

Hannah Wundsam von AustrianStartups brachte hingegen die EU Inc. ins Spiel und betonte den dringenden Bedarf an einer einheitlichen Rechtsform für Startups und Scaleups. Sie unterstrich, dass es in einem europäischen Kontext unerlässlich sei, nicht nur nationale Lösungen zu finden, sondern den gesamten Binnenmarkt als eine Einheit zu betrachten. Dies würde nicht nur den Markteintritt innovativer Unternehmen erleichtern, sondern auch internationalen Investoren – etwa aus den USA – einen einheitlichen Rechtsrahmen bieten, ohne sich mit 27 unterschiedlichen nationalen Regelungen auseinandersetzen zu müssen.

„Das wäre ein riesiger Hebel – wir müssen europäisch denken, nicht nur österreichisch. Mit einer gemeinsamen Rechtsform können Startups grenzüberschreitend agieren, ohne sich mit 27 verschiedenen Regelungen auseinandersetzen zu müssen“, so Wundsam. Unter anderem verwies sie auf die Initiative EU Inc. rund um Mitinitiator Andreas Klinger, die sich dafür einsetzt, Investitionsprozesse zu standardisieren und grenzüberschreitende Operationen zu vereinfachen (brutkasten berichtete).

Von der Forschung in die Wirtschaft: IP muss bei den Unternehmen liegen

Julia Reilinger, Geschäftsführerin von B&C Innovation Investments, betonte die Notwendigkeit, den gesamten Unternehmenszyklus zu betrachten – von der Gründung über die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bis hin zur Wachstumsfinanzierung. „Es geht nicht nur darum, exzellente Forschung zu haben, sondern diese auch in marktfähige Unternehmen zu überführen“, Reilinger. Unter anderem verwies sie darauf, dass das Portfolio von B&C Innovation Unternehmen umfasst, die aus Forschungsprojekten an der WU und anderen Universitäten hervorgegangen sind.

Ein Beispiel dafür ist das Quantencomputer-Startup Parity QC rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser, das als Spin-off von Universität Innsbruck und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) gegründet wurde. Das Unternehmen konnte bereits in einer frühen Phase Kunden wie NEC für sich gewinnen und ist seit 2023 profitabel (brutkasten berichtete). Damit Investoren auch in Spin-offs investieren können, müssten die IP-Rechte bei den Unternehmen liegen – hier gebe es noch entsprechenden Aufholbedarf in der Standardisierung.

Es braucht mehr Planungssicherheit

Zudem wurde auch über das Thema Energie diskutiert, das zentral für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sei. Heizma-Co-Founder Michael Kowatschew sprach sich einmal mehr für Planungssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Unter anderem betonte er, dass wir in Österreich „einen Plan und Stabilität“ benötigen, um die Energieverhältnisse nachhaltig zu verbessern.

Er kritisierte, dass „die Förderungen in den letzten Jahren fast jährlich geändert wurden“: Erst Anfang Jänner verfasste er gemeinsam mit seinen Co-Foundern einen offenen Brief an die neue Bundesregierung, in dem Klarheit in Bezug auf die Förderprogramme „Raus aus Öl und Gas“ sowie den Sanierungsbonus gefordert wurde.


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