22.11.2018

DAAA: Verein für digitale Vermögenswerte als “erstes FinTech-Beirat-Spinoff”

Mit der Digital Asset Association Austria (DAAA) ist in Österreich ein neuer Verein gegründet worden, der sich für eine nachhaltige Entwicklung des Ökosystems für digitale Vermögenswerte einsetzt. Im Rahmen einer Pressekonferenz zur Fintech Week Vienna stellten die Initiatoren gestern Mittwoch die Aufgaben und Ziele vor.
/artikel/daaa-oekosystem-digitale-vermoegenswerte
DAAA
(c) DAAA: v.l.n.r. Anita Posch, Obfrau DAAA, Christopher Miess, Obmann DAAA und Christian Niedermüller, Initiator DAAA

Die steigende Popularität von Kryptowährungen, Blockchain und Co begünstigte in letzter Zeit auch das Aufkommen von digitalen Vermögenswerten. Dabei handelt es sich um die Digitalisierung von Assets, wie Grundeigentum, Unternehmensbeteiligungen oder Urheberrechten. Deren gesetzliche Regulierung steckt jedoch noch in den Kinderschuhen. Damit dieser Thematik in Österreich künftig eine größere Aufmerksamkeit geschenkt wird, wurde mit der Digital Asset Association Austria (DAAA) ein neuer Verein gegründet. Die Initiatoren, zu denen Experten im Bereich digitaler Vermögenswerte zählen, möchten ein Umfeld schaffen, in dem eine neutrale Wissensvermittlung stattfinden kann.

Die DAAA-Vorstände Anita Posch und Christopher Miess im Video-Talk:

Live mit den beiden Vorständen der soeben gegründeten Digital Asset Association Austria, Bitcoin & Co. mit Anita Posch und Chris Miess!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 21. November 2018

Allgemeinheit soll über digitale Vermögenswerte informiert werden

Die DAAA verfolgt nicht nur das Ziel, eine Interessenvertretung für Startups und Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte zu sein. Mit ihrer Arbeit möchte sie auch die Allgemeinheit über diese Thematik informieren. Zudem strebt sie eine Kooperation mit Politik, Behörden und Institutionen an. Dadurch sollen standortförderliche Rahmenbedingung für digitale Vermögenswerte geschaffen werden. “Es ist wichtig, dass man den Dialog zwischen den Regulatoren, etablierten Playern der Finanzierungsszene und neuen Playern, die sich verstärkt mit der Digitalisierung/Tokensisierung von Vermögenswerten beschäftigen, fördert”, so Christian Niedermüller, Director Cerberus und Initiator der DAAA.

+++ Alles ums Thema Digitalisierung der Finanzindustrie +++

DAAA soll unabhängig sein

Die Initiatoren betonen, dass die DAAA eine “nicht auf Gewinn ausgerichtete, unabhängige Interessenvertretung” sei. Zudem agiere sie nicht als Lobbying- oder Beratungsagentur für Unternehmen oder politische Parteien. Die Förderung von Initial Coin- und Security Coin Offerings soll nur dann unterstützt werden, wenn sie auch einen gesellschaftlichen Mehrwert aufweisen. Konkret möchte sich der Verein um die Sammlung und Verwertung von Informationen über aktuelle Branchenentwicklung kümmern. Neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen soll auch eine eigene Informations- und Vernetzungsplattform geschaffen werden.

Spinoff des Fintech Beirats des BMF

Wie Christopher Miess, Obmann der DAAA betont, sei der Verein das erste Spinoff aus dem Fintech-Beirat des BMF. Er begrüßt, dass Finanzminister Hartwig Löger das Thema “digitale Vermögenswerte” auf die politische Agenda gesetzt hat: “Wir danken Finanzminister Löger für seine Weitsicht und Offenheit für das Erkennen dieser Chance für den Wirtschaftsstandort Österreich, so Miess.

Gründungsmitglieder und Vorstand der DAAA

Die Gründungsmitgliedern und der Vorstand setzt sich aus Experten im Bereich digitaler Vermögenswerte zusammen. Dazu zählen unter anderem Anita Posch (Posh Media), Christopher Miess (ICONIC), Christian Niedermüller (cerberus), Oliver Stauber (Jarolim Partner), Thomas Hillebrand (abundancehub / PwC), Wolfgang Matzner (TeleTrader), Daniel Horak (Conda), Bernhard Blaha (Hero), Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung), Paul Klanschek (bitpanda) und Florian Wimmer (blockpit). Zudem beteiligen zahlreiche Netzwerkpartner.

⇒ zur Page der Digital Asset Association Austria

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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