22.11.2018

DAAA: Verein für digitale Vermögenswerte als „erstes FinTech-Beirat-Spinoff“

Mit der Digital Asset Association Austria (DAAA) ist in Österreich ein neuer Verein gegründet worden, der sich für eine nachhaltige Entwicklung des Ökosystems für digitale Vermögenswerte einsetzt. Im Rahmen einer Pressekonferenz zur Fintech Week Vienna stellten die Initiatoren gestern Mittwoch die Aufgaben und Ziele vor.
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DAAA
(c) DAAA: v.l.n.r. Anita Posch, Obfrau DAAA, Christopher Miess, Obmann DAAA und Christian Niedermüller, Initiator DAAA
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Die steigende Popularität von Kryptowährungen, Blockchain und Co begünstigte in letzter Zeit auch das Aufkommen von digitalen Vermögenswerten. Dabei handelt es sich um die Digitalisierung von Assets, wie Grundeigentum, Unternehmensbeteiligungen oder Urheberrechten. Deren gesetzliche Regulierung steckt jedoch noch in den Kinderschuhen. Damit dieser Thematik in Österreich künftig eine größere Aufmerksamkeit geschenkt wird, wurde mit der Digital Asset Association Austria (DAAA) ein neuer Verein gegründet. Die Initiatoren, zu denen Experten im Bereich digitaler Vermögenswerte zählen, möchten ein Umfeld schaffen, in dem eine neutrale Wissensvermittlung stattfinden kann.

Die DAAA-Vorstände Anita Posch und Christopher Miess im Video-Talk:

Live mit den beiden Vorständen der soeben gegründeten Digital Asset Association Austria, Bitcoin & Co. mit Anita Posch und Chris Miess!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 21. November 2018

Allgemeinheit soll über digitale Vermögenswerte informiert werden

Die DAAA verfolgt nicht nur das Ziel, eine Interessenvertretung für Startups und Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte zu sein. Mit ihrer Arbeit möchte sie auch die Allgemeinheit über diese Thematik informieren. Zudem strebt sie eine Kooperation mit Politik, Behörden und Institutionen an. Dadurch sollen standortförderliche Rahmenbedingung für digitale Vermögenswerte geschaffen werden. „Es ist wichtig, dass man den Dialog zwischen den Regulatoren, etablierten Playern der Finanzierungsszene und neuen Playern, die sich verstärkt mit der Digitalisierung/Tokensisierung von Vermögenswerten beschäftigen, fördert“, so Christian Niedermüller, Director Cerberus und Initiator der DAAA.

+++ Alles ums Thema Digitalisierung der Finanzindustrie +++

DAAA soll unabhängig sein

Die Initiatoren betonen, dass die DAAA eine „nicht auf Gewinn ausgerichtete, unabhängige Interessenvertretung“ sei. Zudem agiere sie nicht als Lobbying- oder Beratungsagentur für Unternehmen oder politische Parteien. Die Förderung von Initial Coin- und Security Coin Offerings soll nur dann unterstützt werden, wenn sie auch einen gesellschaftlichen Mehrwert aufweisen. Konkret möchte sich der Verein um die Sammlung und Verwertung von Informationen über aktuelle Branchenentwicklung kümmern. Neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen soll auch eine eigene Informations- und Vernetzungsplattform geschaffen werden.

Spinoff des Fintech Beirats des BMF

Wie Christopher Miess, Obmann der DAAA betont, sei der Verein das erste Spinoff aus dem Fintech-Beirat des BMF. Er begrüßt, dass Finanzminister Hartwig Löger das Thema „digitale Vermögenswerte“ auf die politische Agenda gesetzt hat: „Wir danken Finanzminister Löger für seine Weitsicht und Offenheit für das Erkennen dieser Chance für den Wirtschaftsstandort Österreich, so Miess.

Gründungsmitglieder und Vorstand der DAAA

Die Gründungsmitgliedern und der Vorstand setzt sich aus Experten im Bereich digitaler Vermögenswerte zusammen. Dazu zählen unter anderem Anita Posch (Posh Media), Christopher Miess (ICONIC), Christian Niedermüller (cerberus), Oliver Stauber (Jarolim Partner), Thomas Hillebrand (abundancehub / PwC), Wolfgang Matzner (TeleTrader), Daniel Horak (Conda), Bernhard Blaha (Hero), Natalie Enzinger (Enzinger Steuerberatung), Paul Klanschek (bitpanda) und Florian Wimmer (blockpit). Zudem beteiligen zahlreiche Netzwerkpartner.

⇒ zur Page der Digital Asset Association Austria

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20 Mio.-Exit: Startup-Belegschaft ging trotz Mitarbeiterbeteiligung leer aus

Die Eigentümer:innen bekamen beim Exit des deutschen Startups bonify ihr Geld. Die Mitarbeiter:innen wurden trotz ESOP mit einem Grillfest abgespeist.
/bonify-esop-exit/
bonify Down-Rounds in der Coronakrise - gezielte Insolvenz als Möglichkeit - Insolvenz-Ursachen
(c) Adobe Stock - photo 5000

Sie wird aus verschiedenen Gründen nicht als optimale Lösung angesehen, ist bei Startups aber dennoch üblich, um budget-bedingt niedrige Gehälter auszugleichen: die Mitarbeiterbeteiligung via ESOP (Employee Stock Ownership Plan). Dabei handelt es sich um eine virtuelle Beteiligung. Die Mitarbeiter:innen sind nicht als Anteilseigner:innen eingetragen, sondern bekommen einen Sondervertrag, der im Fall eines Exits schlagend wird. Wenn also beispielsweise das Startup für 20 Millionen Euro verkauft wird und eine Mitarbeiter:in eine ESOP-Beteiligung von 0,1 Prozent hat, erhält sie 20.000 Euro (vor Steuern und Abgaben). Oder doch nur ein paar gegrillte Würstchen, wie der Fall des Berliner Startups bonify nun zeigt.

„In Anbetracht der Bedingungen wird es leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder geben“

Denn wie das deutsche Magazin Finance Forward berichtet, sind die Mitarbeiter:innen des FinTechs nach dessen 20 Millionen Euro-Exit an die Auskunftei Schufa im vergangenen Dezember leer ausgegangen. Einen Monat nach dem Deal ging eine Mail an die rund 30-köpfige Belegschaft, in der der Exit zunächst als „very exciting move“ bezeichnet wurde, um dann weiter unten die schlechten Nachrichten zu übermitteln: „Wir wenden uns heute an euch, um euch über eure ESOP-Beteiligung im Rahmen dieser Transaktion zu informieren: Leider mussten wir zu Beginn der Corona-Krise im zweiten Quartal 2020 eine Finanzierungsrunde zu sehr ungünstigen Bedingungen für Mitarbeiter und Gründer durchführen. In Anbetracht der Bedingungen des ESOP […] wird es daher leider keine Zahlungen an unsere Teammitglieder im Rahmen dieser Transaktion geben“. Und noch weiter unten in der Mail: „Um uns für euren Beitrag zu bedanken, werden wir für alle aktuellen und ehemaligen Bonifyer ein kleines Grillfest und eine Party im Sommer organisieren“.

Bonify rechtfertigt sich mit Liquidationspräferenzen

Doch sind Würstchen statt des vertraglich zugesagten Geldbetrags zulässig? Ja, aufgrund der sogenannten Liquidationspräferenzen, rechtfertigt sich bonify. Diese legen die Rangfolge der Auszahlung im Fall des Exits fest. Die Mitarbeiter:innen mit ESOP stehen in dieser Rangfolge ganz unten und gehen wegen der schlechten Bedingungen in der oben erwähnten Finanzierungsrunde 2020 leer aus, weil nach anderen Parteien zugesicherten Beträgen nichts mehr übrig ist. Für die Belegschaft ist das natürlich bitter, dient der ESOP in Startups doch als Ausgleich für vergleichsweise niedrige Gehälter und Überstunden.

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