08.09.2021

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

Der größten US-Kryptobörse droht eine Klage der Börsenaufsicht. Coinbase-CEO Brian Armstrong wirft der Behörde "Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen" vor.
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Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Dass sich die Behörden immer genauer ansehen, was in der stark wachsenden Kryptobranche so vor sich geht, hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach gezeigt. Insbesondere die größte Kryptobörse der Welt, Binance, ist in verschiedenen Staaten ins Visier der Regulierungsbehörden geraten. Der börsennotierte US-Konkurrent Coinbase hatte bisher weniger mit solchen Problemen zu kämpfen. Nun aber hat die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), dem Unternehmen eine Klage angedroht, wie Coinbase selbst in einem Blogeintrag mitteilte.

Konkret geht es dabei um ein neues Produkt, das Coinbase im Juni angekündigt hatte: “Lend”. Mit diesem soll man Stablecoins – konkret USD Coins (USDC) – verleihen können und dafür aufs Jahr hochgerechnet 4 Prozent Zinsen erhalten. Coinbase habe fast ein halbes Jahr Gespräche mit der SEC zu dem Produkt geführt, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in dem Blogeintrag.

Am vergangenen Mittwoch habe man dann aber überraschend eine sogenannte “Wells notice” erhalten. Dabei handelt es sich um eine offizielle Mitteilung, dass die SEC beabsichtigt, Schritte gegen ein Unternehmen einzuleiten. Coinbase sei davon überrascht worden und die SEC habe die Gründe für ihre Klagsdrohung dem Unternehmen nicht erläutert, schreibt Grewal in dem Blogeintrag weiter.

Neues Coinbase-Produkt ein Wertpapier?

Bekannt ist aber jedenfalls so viel: Es geht in dem Disput im Wesentlichen um die Frage, ob es sich bei dem spezifischen Produkt um ein Wertpapier handelt. Dann fiele es nämlich unter die Regulierung der SEC und müsste die entsprechenden Prozesse durchlaufen, um legal angeboten werden zu können.

Coinbase steht am Standpunkt, dass “Lend” nicht als Wertpapier einzustufen ist – weil Anleger nicht in das Programm investieren würden, sondern nur ihre Stablecoins, die sich schon auf der Coinbase-Plattform befinden, verleihen. Die Anleger würden zwar Zinsen erhalten, aber unabhängig davon wie das Geschäft von Coinbase läuft, wie Grewal in dem Blogeintrag weiter schreibt.

Dies steht also im Gegensatz zu Wertpapieren, bei denen Dividendenausschüttungen durchaus von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens abhängen. Die genaue Position der Börsenaufsicht ist noch nicht öffentlich bekannt – und wurde laut dem Blogeintrag auch Coinbase noch nicht kommuniziert.

“Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen”

Mit scharfer Kritik an der SEC meldete sich dann auch Coinbase-CEO Brian Armstrong meldete sich auf Twitter zu Wort: Coinbase sei bestrebt, die Gesetze zu befolgen. Diese seien aber manchmal unklar. Würde die Behörde Anleitungen veröffentlichen, würden man diesen auch gerne folgen. Im konkreten Fall aber weigere sich die SEC, der Branche schriftlich mitzuteilen, was erlaubt sei und was nicht, schrieb Armstrong weiter. Stattdessen setze sie “Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen” ein.

Armstrong kritisierte außerdem, dass andere Kryptounternehmen ähnliche Produkte anbieten dürften, “aber es Coinbase irgendwie nicht erlaubt” sei. Er selbst sei im Mai nach Washington gereist und habe sich mit so vielen Regulierungsbehörden getroffen wie möglich. Die SEC sei die einzige gewesen, die ein Treffen verweigert habe.

Ripple schon länger in Rechtsstreit mit Börsenaufsicht

Ob es sich bei – manchen – Kryptowährungen um Wertpapiere im Sinne des US-Rechtsrahmens handelt, ist eine der zentralen Regulierungsfragen in der Branche. Das prominenteste Beispiel dafür ist wohl Ripple: Das Unternehmen hinter XRP, der aktuell sechstgrößten Kryptowährung der Welt, befindet sich seit vergangenem Dezember in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht zu genau dieser Frage.

Die SEC betrachtet XRP als Wertpapier – womit der Verkauf von XRP durch Ripple illegal gewesen wäre, weil dem Unternehmen die dafür notwendige Genehmigung gefehlt hat. Ripple wiederum bestreitet, dass XRP unter die Wertpapier-Regulierung fällt. Bei Bitcoin und Ethereum hatte die SEC in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass sie diese nicht als Wertpapiere einstuft.

Startup Morpher übersiedelte wegen rechtlicher Unsicherheit von USA aus Europa

Für Krypto-Startups kann diese regulatorische Unsicherheit ein großes Problem sein – und teilweise sogar dazu führen, dass Jungunternehmen abwandern. Das Trading-Startup Morpher etwa wurde von Martin Fröhler und Denis Bykov in den USA gegründet. Operativ ist das Unternehmen aber über eine Tochtergesellschaft in Wien tätig.

Der Grund dafür ist genau die erwähnte regulatorische Unsicherheit, wie Fröhler in einem brutkasten-Talk im Juni zu diesem Thema erläutert hatte: In Europa ist die Frage, ob ein Token als Finanzprodukt einzustufen ist mit der Richtlinie MiFID 2 demnach „wesentlich genauer definiert als in den USA und das ist genau das, was Unternehmer suchen – ein klares Regelwerk, innerhalb dessen sie operieren können“. In den USA hänge es viel stärker davon ab, wie ein Richter einen Fall interpretiere.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das "Expedition Zukunft"-Team, Annamaria Andres (erste links) | (c) FFG

In Zeiten großer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen braucht es mutige Ideen, die nicht nur schrittweise verbessern, sondern bestehende Systeme grundlegend neu denken. Genau hier setzt das Förderprogramm „Expedition Zukunft“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) an. Annamaria Andres, die das Programm maßgeblich mitentwickelt hat, betont: “Die EU und auch Österreich sind sehr gut in inkrementellen Innovationen und Grundlagenforschung, doch es braucht auch disruptive Ansätze, um die Welt zu einem besseren, gerechteren und nachhaltigeren Ort zu verändern.”

Mehr als inkrementelle Verbesserungen

Das Ziel von “Expedition Zukunft” ist es, Projekte zu unterstützen, die einen echten Paradigmenwechsel bewirken können. Während traditionelle Innovationsprogramme oft auf Verbesserungen bestehender Technologien und Prozesse abzielen, sucht „Expedition Zukunft“ nach bahnbrechenden Ideen. Es geht darum, mit komplett neuen Ansätzen die jetzigen Herausforderungen anzugehen. Diese Herausforderungen könnten technologischer, gesellschaftlicher oder ökologischer Natur sein.

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Zwei Wege in die Zukunft: #START – Business Edition und #INNOVATION

Das Programm gliedert sich in mehrere Ausschreibungsschienen. Hier ein Überblick zu zwei Förderschienen, die sich besonders für Gründer:innen von Startups und KMU eignen:

  • #START – Business Edition: Hier können Gründer:innen und KMU einreichen, die ganz am Anfang stehen. Sie haben eine visionäre Idee, aber noch kein ausgearbeitetes Konzept. Es geht darum, die Durchführbarkeit zu testen – nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch in Bezug auf soziale Aspekte, strategische und rechtliche Rahmenbedingungen. Für diesen Schritt stellt die FFG bis zu 80.000 Euro zur Verfügung.
  • #INNOVATION: In dieser Schiene wurde ein Problem bereits klar definiert, die Lösung ist jedoch noch offen. Mit einer Förderung von bis zu 150.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt das Programm die Lösungsfindung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern. Hier geht es um iterative Innovationsprozesse, wie zum Beispiel Open Innovation und Design Thinking, um eine optimale Lösung für eine Zielgruppe oder ein disruptives Geschäftsmodell zu entwickeln.

Weitere Ausschreibungsschienen findet ihr auf der Programm-Website.

Mut zum Risiko und zur Veränderung

Disruptive Innovationen sind riskanter als schrittweise Verbesserungen. Sie bewegen sich oft in unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen, müssen neue Märkte erschließen und kulturelle Veränderungen anstoßen. Diese bahnbrechenden Ideen haben ein höheres Umsetzungsrisiko. Deshalb bietet das Programm neben finanzieller Unterstützung auch umfassende Beratungsservices und Expeditionsguides.

Die Expeditionsguides sind Expert:innen, die die geförderten Projekte begleiten. Neben der individuellen Begleitung bietet das Programm auch Netzwerktreffen, bei denen sich die Fördernehmer:innen untereinander austauschen können.

Von der Vision zur Umsetzung

Ein zentrales Kriterium für die Förderung ist der Mut zur großen Vision. Dahingehend werden Fördernehmer:innen gesucht, die größer denken und bereit sind, neue Wege zu gehen. Diese Vision muss auch einen gesellschaftlichen oder ökologischen Mehrwert bieten. Es geht nicht nur um Profit, sondern um Impact – sei es in der Umwelt, der Gesellschaft oder der Wirtschaft.

Ein Beispiel für solche visionären Projekte sind Innovationen in der Raumfahrt, der Krebsbekämpfung, sozialen Inklusion oder Pflegekonzepte für eine alternde Gesellschaft.

Solche Ideen stoßen jedoch oft auf große gesellschaftliche Herausforderungen. So stellt beispielsweise die Bereitschaft der Menschen, eingefahrene Verhaltensmuster zu ändern, eine Hürde dar. Genau hier setzt das Programm an, um den notwendigen Wandel zu unterstützen und den Weg für zukunftsweisende Innovationen zu ebnen.

Unterstützung, die über Geld hinausgeht

Neben der finanziellen Förderung bietet „Expedition Zukunft“ auch umfangreiche Beratungsleistungen. Dazu gehören Workshops zu Geschäftsmodellen, Strategieberatung oder Hilfe bei IP-Fragen. So soll sichergestellt werden, dass die Projekte nicht nur technisch funktionieren, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden können.

Das Programm „Expedition Zukunft“ vernetzt die Teilnehmenden gezielt mit relevanten Partner:innen aus Wirtschaft, Forschung und öffentlichem Sektor. Ein starkes Netzwerk aus Wirtschaftsagenturen, Ministerien und internationalen Partnern unterstützt dabei, die richtigen Kontakte zur richtigen Zeit zu knüpfen – oft der Schlüssel zum Erfolg eines Projekts.

Bewerbungsfrist und Kriterien

Die Einreichfrist für die #START Business Edition endet am 28. Januar um 12:00 Uhr. Die Schiene #INNOVATION ist als laufende Ausschreibung angelegt. Bewerber:innen müssen neben einer bahnbrechenden Idee auch den Willen mitbringen, Risiken einzugehen und groß zu denken. Diversität, gesellschaftlicher Impact und die Bereitschaft zur Veränderung sind entscheidend.

Abschließend merkt Andres an: “Wir suchen Visionär:innen, die bereit sind, die Welt zu verändern. Die Expedition Zukunft ist für diejenigen, die über den Tellerrand hinaus denken, die mutig sind und größer denken. Wer bereit ist, sich dieser Herausforderung zu stellen, findet in dieser Initiative der FFG nicht nur einen Förderer, sondern einen Partner auf dem Weg in die Zukunft.”

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