08.09.2021

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

Der größten US-Kryptobörse droht eine Klage der Börsenaufsicht. Coinbase-CEO Brian Armstrong wirft der Behörde "Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen" vor.
/artikel/coinbase-klagsdrohung-boersenaufsicht
Die Coinbase-Aktie notiert seit 14. April an der Nasdaq.
Foto: burdun - stock.adobe.com

Dass sich die Behörden immer genauer ansehen, was in der stark wachsenden Kryptobranche so vor sich geht, hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach gezeigt. Insbesondere die größte Kryptobörse der Welt, Binance, ist in verschiedenen Staaten ins Visier der Regulierungsbehörden geraten. Der börsennotierte US-Konkurrent Coinbase hatte bisher weniger mit solchen Problemen zu kämpfen. Nun aber hat die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), dem Unternehmen eine Klage angedroht, wie Coinbase selbst in einem Blogeintrag mitteilte.

Konkret geht es dabei um ein neues Produkt, das Coinbase im Juni angekündigt hatte: „Lend“. Mit diesem soll man Stablecoins – konkret USD Coins (USDC) – verleihen können und dafür aufs Jahr hochgerechnet 4 Prozent Zinsen erhalten. Coinbase habe fast ein halbes Jahr Gespräche mit der SEC zu dem Produkt geführt, schreibt Paul Grewal, der Chief Legal Officer von Coinbase, in dem Blogeintrag.

Am vergangenen Mittwoch habe man dann aber überraschend eine sogenannte „Wells notice“ erhalten. Dabei handelt es sich um eine offizielle Mitteilung, dass die SEC beabsichtigt, Schritte gegen ein Unternehmen einzuleiten. Coinbase sei davon überrascht worden und die SEC habe die Gründe für ihre Klagsdrohung dem Unternehmen nicht erläutert, schreibt Grewal in dem Blogeintrag weiter.

Neues Coinbase-Produkt ein Wertpapier?

Bekannt ist aber jedenfalls so viel: Es geht in dem Disput im Wesentlichen um die Frage, ob es sich bei dem spezifischen Produkt um ein Wertpapier handelt. Dann fiele es nämlich unter die Regulierung der SEC und müsste die entsprechenden Prozesse durchlaufen, um legal angeboten werden zu können.

Coinbase steht am Standpunkt, dass „Lend“ nicht als Wertpapier einzustufen ist – weil Anleger nicht in das Programm investieren würden, sondern nur ihre Stablecoins, die sich schon auf der Coinbase-Plattform befinden, verleihen. Die Anleger würden zwar Zinsen erhalten, aber unabhängig davon wie das Geschäft von Coinbase läuft, wie Grewal in dem Blogeintrag weiter schreibt.

Dies steht also im Gegensatz zu Wertpapieren, bei denen Dividendenausschüttungen durchaus von der wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens abhängen. Die genaue Position der Börsenaufsicht ist noch nicht öffentlich bekannt – und wurde laut dem Blogeintrag auch Coinbase noch nicht kommuniziert.

„Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen“

Mit scharfer Kritik an der SEC meldete sich dann auch Coinbase-CEO Brian Armstrong meldete sich auf Twitter zu Wort: Coinbase sei bestrebt, die Gesetze zu befolgen. Diese seien aber manchmal unklar. Würde die Behörde Anleitungen veröffentlichen, würden man diesen auch gerne folgen. Im konkreten Fall aber weigere sich die SEC, der Branche schriftlich mitzuteilen, was erlaubt sei und was nicht, schrieb Armstrong weiter. Stattdessen setze sie „Einschüchterungstaktiken hinter verschlossenen Türen“ ein.

Armstrong kritisierte außerdem, dass andere Kryptounternehmen ähnliche Produkte anbieten dürften, „aber es Coinbase irgendwie nicht erlaubt“ sei. Er selbst sei im Mai nach Washington gereist und habe sich mit so vielen Regulierungsbehörden getroffen wie möglich. Die SEC sei die einzige gewesen, die ein Treffen verweigert habe.

Ripple schon länger in Rechtsstreit mit Börsenaufsicht

Ob es sich bei – manchen – Kryptowährungen um Wertpapiere im Sinne des US-Rechtsrahmens handelt, ist eine der zentralen Regulierungsfragen in der Branche. Das prominenteste Beispiel dafür ist wohl Ripple: Das Unternehmen hinter XRP, der aktuell sechstgrößten Kryptowährung der Welt, befindet sich seit vergangenem Dezember in einem Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht zu genau dieser Frage.

Die SEC betrachtet XRP als Wertpapier – womit der Verkauf von XRP durch Ripple illegal gewesen wäre, weil dem Unternehmen die dafür notwendige Genehmigung gefehlt hat. Ripple wiederum bestreitet, dass XRP unter die Wertpapier-Regulierung fällt. Bei Bitcoin und Ethereum hatte die SEC in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass sie diese nicht als Wertpapiere einstuft.

Startup Morpher übersiedelte wegen rechtlicher Unsicherheit von USA aus Europa

Für Krypto-Startups kann diese regulatorische Unsicherheit ein großes Problem sein – und teilweise sogar dazu führen, dass Jungunternehmen abwandern. Das Trading-Startup Morpher etwa wurde von Martin Fröhler und Denis Bykov in den USA gegründet. Operativ ist das Unternehmen aber über eine Tochtergesellschaft in Wien tätig.

Der Grund dafür ist genau die erwähnte regulatorische Unsicherheit, wie Fröhler in einem brutkasten-Talk im Juni zu diesem Thema erläutert hatte: In Europa ist die Frage, ob ein Token als Finanzprodukt einzustufen ist mit der Richtlinie MiFID 2 demnach „wesentlich genauer definiert als in den USA und das ist genau das, was Unternehmer suchen – ein klares Regelwerk, innerhalb dessen sie operieren können“. In den USA hänge es viel stärker davon ab, wie ein Richter einen Fall interpretiere.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

Deine ungelesenen Artikel:
22.10.2026

7 Mio. Euro für Wiener Wachstums-Unternehmen von Stadt Wien und Raiffeisen

Mit dem Finanzierungsinstrument „Wiener Wachstum“ wollen die Stadt Wien und Raiffeisen wachstumsorientierte Unternehmen unterstützen. Ab sofort können sich Startups, Scaleups und KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft um bis zu 500.000 Euro bewerben.
/artikel/7-mio-euro-fuer-wiener-wachstums-unternehmen-von-stadt-wien-und-raiffeisen
22.10.2026

7 Mio. Euro für Wiener Wachstums-Unternehmen von Stadt Wien und Raiffeisen

Mit dem Finanzierungsinstrument „Wiener Wachstum“ wollen die Stadt Wien und Raiffeisen wachstumsorientierte Unternehmen unterstützen. Ab sofort können sich Startups, Scaleups und KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft um bis zu 500.000 Euro bewerben.
/artikel/7-mio-euro-fuer-wiener-wachstums-unternehmen-von-stadt-wien-und-raiffeisen
(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coinbase: Das steckt hinter der Klagsdrohung der US-Börsenaufsicht