09.10.2019

CEE-Unlimited: aaia-Geschäftsführerin zieht erste Zwischenbilanz

Am Dienstagabend lud die Austrian Angel Investors Association (aaia) in die Wirtschaftskammer Österreich – genauer gesagt zum sechsten Halt der CEE-Unlimited Roadshow. Experten diskutierten über die Herausforderungen und Chancen eines grenzüberschreitenden Startup-Ökosystems im CEE-Raum.
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CEE Unlimited
(c) Tobias Fittner
kooperation

Die Austrian Angel Investors Association (aaia) hat sich zum Ziel gesetzt ein grenzüberschreitendes Startup-Ökosystems im CEE-Raum aufzubauen. Den Start dafür macht eine eigens ins Leben gerufene Roadshow namens “CEE Unlimited”, die durch verschiedene Länder im CEE-Raum tourt. Im Rahmen der Roadshow werden Business Angels, VC-Fonds, Corporate Venture Capital-Fonds (CVCs) und aufstrebende Startups miteinander vernetzt, um gemeinsam das volle Potenzial eines grenzüberschreitenden europäischen Marktes zu entfalten.

+++ CEE Unlimited: AAIA möchte mit Roadshow ein neues Ökosystem schaffen +++

8 Städte und 8 Länder

Die Roadshow besteht aus insgesamt acht Veranstaltungen in acht verschiedenen CEE-Ländern: Darunter Bulgarien, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowenien und Österreich. Gestern legte die Tour ihren sechsten Halt ein, diesmal in Wien. Im Hauptgebäude der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) trafen sich Investoren, Business Angels, Startup-Gründer und Experten, um über die Chancen eines vernetztes Startup-Ökosystem im CEE-Raum zu diskutieren.

Historische Beziehungen

Zu Beginn der Veranstaltung verwies die Gastgeberin und Generalsekretär-Stellvertreterin der WKÖ Mariana Kühnel auf die engen Beziehungen Österreichs zu Ländern im CEE-Raum: “Österreich hatte in seiner Geschichte immer intensive Beziehungen zu seinen östlichen Nachbarn. Dies hat dazu beigetragen, dass starke und erfolgreiche Geschäftsbeziehungen aufgebaut werden konnten.”

In diesem Kontext betonte sie allerdings, dass der Erfolg nicht automatisch gegeben sei, sondern ständig neu erarbeitet werden müsste. Dazu gehöre auch eine verstärke Sensibilisierung für den gemeinsamen Wirtschaftsraum. “Ziel der Wirtschaftskammer Österreich ist es, die Menschen für die Bedeutung von Innovationen zu sensibilisieren und den laufenden Innovationsschub in der Region zu unterstützen,” so Kühnel.

Podiumsdiskussion

In einer anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Maximilian Schausberger von Raiffeisen Bank International AG , Camilla Sievers von IP Österreich und Rafael Rasinger von der Außenwirtschaft Austria über die Potentiale, die ein grenzüberschreitendes CEE-Startup-Ökosystem bieten würde. Inhaltlich ging es im Panel auch um Herausforderungen, die zunächst bewältigt werden müssen, um ein derartiges System aufzubauen.

CEE-Unlimited(c) | Martin Pacher

Visplore gewinnt Pitching-Battle

Wie bei den Veranstaltungen zuvor waren wieder zahlreiche Startups und Gründer vor Ort. Fünf Startups konnten bei einem Pitching-Battle ihre Geschäftsideen einem breiten Publikum präsentieren. Darunter waren auch zahlreiche Investoren und Business Angels, wie Hansi Hansmann oder Markus Ertler.

Zu den pitchenden Startups zählten My Expat Taxes, Visplore, Metropole, Fridge Grow und Thinkers.AI. Die Jury entschied sich schlussendlich für das Wiener Startup Visplore, das eine interaktive Analysesoftware entwickelt hat, die Ingenieuren selbständig umfassende Auswertungen von Massendaten ermöglicht.

Das Startup darf sich auf die Teilnahme am Investors Day 2019 freuen, der am 14. November 2019 in Wien im Palais Wertheim stattfinden wird. Beim Investors Day 2019 werden führenden Investoren aus dem CEE-Raum erwartet, die auf rund 200 Teilnehmern treffen werden.

CEE-Unlimited

Die Sieger die Pitch-Contests | (c) Martin Pacher

Zwischenbilanz von CEE-Unlimited

Im Rahmen der Veranstaltung zog aaia-Geschäftsführerin Lisa-Marie Fassl eine erste Zwischenbilanz der CEE-Unlimited Roadshow: “Die Hypothese hat sich bestätigt: Der Wille zur grenzüberschreitenden Kooperation ist da, in jedem der besuchten Ländern finden sich ambitionierte Founder und Investoren, die sich überregional vernetzen wollen.” Dennoch sei ein gewisser Realismus an den Tag zu legen. “Die Eventreihe ist ein guter erster Schritt, aber um die Vision eines cross-border Ökosystems zu realisieren, braucht es noch viel Zeit, Energie und Ressourcen”, so Fassl abschließend.

Hotspot-Analysen zum CEE-Raum

Der brutkasten hat im Zuge der Roadshow Hotspot-Analysen zu den jeweiligen Startup-Ökosystemen verfasst.


=> zur Page der Roadshow


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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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