27.05.2015

Business Angel Philipp Kinsky: „Die teuerste Währung eines Gründers sind Anteile“

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Rechtsanwalt Philipp Kinsky spricht mit dem Brutkasten zum Thema Recht und Finanzierung.

Rechtsanwalt und Business Angel Philipp Kinsky weiß wovon er spricht: Seit bereits zehn Jahren berät er Startups. Über 80 Finanzierungsrunden hat er abgehandelt. Auf diese Weise sind über 250 Millionen Euro in die von ihm betreuten Start-ups geflossen. Startup Recht ist sein Fachgebiet. Die Wirtschaftsrechtskanzlei Herbst Kinsky, bei der er Partner ist, startete überdies erst letztes Jahr mit HK Incube einen Inkubator und sind seitdem noch näher an Startups dran.

Mit dem Brutkasten spricht er über die häufigsten Fragen, die ihm Gründer stellen, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, ob man Ideen schützen kann und formuliert seine Wünsche für die Startup-Landschaft Österreichs. Außerdem verrät er, ob er nicht selbst Lust aufs Gründen hat.

Wenn man sich erst einmal dazu entschließt, ein Startup zu gründen, schießen einem hundert Fragen durch den Kopf. Das beginnt bei der Gründung an sich und hört bei Finanzierungsfragen auf. Philipp Kinsky kennt das. Längst bietet er nicht nur reine Rechtsberatung an, sondern ist auch Anlaufstelle für Finanzierungsfragen geworden. Immerhin ist eine der zentralen Fragen, die sich der Gründer stellt, folgende: Wie komme ich zu Geld?

Aber, das ist doch eigentlich nicht die klassische Frage, die man einem Rechtsanwalt stellt? 

Stimmt. Inzwischen steht der Rechtsbedarf gar nicht mehr so stark an erster Stelle, wenn ein junger Gründer zu uns kommt. Die meisten wissen inzwischen, dass wir ein großes Netzwerk an Investoren haben bzw. ich im Einzelfall selbst investiere.

Daher kommen viele mit Fragen zu uns, die weniger rechtlicher als wirtschaftlicher Natur sind, wie: Sind meine Forderungen an den Investor völlig „out of the box“? Wir haben in den letzten Jahren viel Erfahrung gewonnen und können Startups in der Anfangsphase, aber auch im späteren Stadium insbesondere bei wirtschaftlichen Fragestellungen unterstützen.

Was sind denn die meist gestellten Fragen im wirtschaftlichen Bereich?

  1. Zugang zu Investoren: Kennst Du wen, der Interesse haben könnte?
  2. Was ist meine Idee wert?
  3. Wie viel Geld brauche ich für die Umsetzung?

Viele Gründer wissen gar nicht, wie viel Geld sie brauchen, weil sie keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung gemacht haben. Ich rate, so viel Geld einzusammeln, dass das Startup zumindest die nächsten 18 Monate nicht auf eine neue Finanzierungsrunde angewiesen ist. Der Funding-Prozess ist langwierig und dann ist da die Gefahr, dass operativ zu wenig weiter geht.

Das Startup sollte bei Finanzierungsrunden so viel Geld aufnehmen, dass es zumindest die nächsten 18 Monate über die Runden kommt.

Welche Möglichkeiten hat man denn?

Anfangs nehmen die Gründer primär eigenes Geld in die Hand. Sollte das eigene Geld nicht ausreichen, werden oft Friends & Family angesprochen, um sich interne Finanzierung zu holen. (Ich rede hier auch nicht vom Unternehmer, der schon zwei erfolgreiche Exits hinter sich hat) Die Bank gibt dem Gründer in der Regel auch keinen Kredit. Die fragt natürlich nach Sicherheiten, die der junge Gründer zumeist nicht hat.

Die Lücke der Bankenfinanzierung wird in Österreich zunehmend von den Business Angels geschlossen, die mit den Gründern gemeinsam ins Riskio gehen und zudem Know-how und Netzwerke einbringen. Neben ihnen gibt es dann noch zahlreiche Förderprogramme, die bereits im Vorgründungsstadium interessant sind und bei denen man 100% seines Unternehmens behält, bevor Anteile an Investoren abgeben werden müssen. Das ist schließlich die teuerste Währung, die der Gründer hat.

Übrigens, ich erkenn Startups, die bereit sind, schnell zu wachsen, an ihrer Bereitschaft, Anteile abzugeben.

Wieso?

Es geht oft um schnelle Umsetzung und den richtigen Zeitpunkt. Nur dann, wenn du in frühen Phasen bereit bist, Unternehmensanteile an Investoren abzugeben, schaffst du es auch, das Momentum zu wahren. Wenn sich Gründer immer nur mit sehr kleinen Beträgen zur nächsten Finanzierungsrunde weiter hanteln, geht oft operativ nichts weiter.

Gibt es Eigenschaften, die alle erfolgreichen Gründer ausmachen?

Ja, ich denke schon. Das ist etwas ganz Persönliches: Die Begeisterungsfähigkeit des Gründers, die Überzeugung von seinem Projekt. Das sehen in einem nicht nur die Berater und Investoren, sondern auch die Kunden, User, Lieferanten etc. Es ist das Leuchten in den Augen des Gründers.

Zweitens, dass er ein guter Verkäufer ist. Oft haben Gründer geniale Ideen, scheitern dann aber am Vetrieb.

Drittens: Ist er Teamfähig? Gründer, die allein gründen, scheitern oft. Jeder Tag in einem Startup ist eine neue Challenge. Ständig hinterfragt man sich selbst und das Projekt, unterschiedliche Sichtweisen und die Bestätigung des Gründerteams, auf dem richtigen Weg zu sein, spielen eine große Rolle. Natürlich kannst du Externe fragen, aber die sind nie so involviert, wie das Gründerteam – und auch nicht immer verfügbar.

(Zwischenfrage: Wie viele sind ein gutes Team?)

3-4 Personen. Dann ist die Verantwortung auf den Schultern aller verteilt und es trifft einen nicht so sehr, wenn ein Partner wegfällt.

Viertens: Ist er ein neugieriger Mensch, der den Austausch mit anderen Gründern pflegt?

Wenn es um einen Bereich geht, bei dem es nicht ums Thema Patentschutz ja/nein geht, sondern um Ideen, die vielleicht nicht schutzwürdig sind und der Gründer kommt mit Geheimhaltungserklärungen daher, dann ist das schon der falsche Ansatz. Heutzutage funktioniert das anders. Erfolgreiche Co-Working Spaces bauen etwas genau auf diesem „sich untereinander vernetzen“ auf.

Kann man eine Idee schützen?

Eine Idee kann man in keinem Register schützen lassen – anders als bei Patenten oder Marken. Wenn ein anderer sagt, er hatte die gleiche Idee, muss man beweisen, dass man mit gewissen Konzepten oder Papieren schon viel früher da war. Das ist in der Praxis nicht umsetzbar. In den meisten Fällen zählt daher die Umsetzungsfähigkeit und Schnelligkeit.

Eine Idee kann man nicht in Registern schützen lassen. Sie ist nicht schützbar.

Eine Erfindung hingegen kann man schützen lassen, wenn sie patentfähig ist. Und dann gibt es noch das Urheberrecht. Etwa den Schutz auf Software. Aber auch hier wird ein Gründer nicht ausreichend geschützt werden können, wenn andere etwas Ähnliches machen und dies ohne, dass das Urheberrecht des Gründers verletzt wurde, originär erarbeitet haben.

Ab wann ist ein Startup ein Startup?

Der Begriff „Startup“ ist zwar kein eigener rechtlicher Begriff, de facto werden Gründer aber dann als Startup gesehen, wenn sie nach außen hin mit ihrer Idee in Geschäftsverkehr treten. Bei mehreren Personen zudem dann, wenn sie sich zusammenschließen und interne Regelungen vereinbaren, wie sie mit ihrer Geschäftsidee umgehen. Es gibt Gesellschaften, die entstehen, ohne dass sie im Firmenbuch eingetragen werden müssen. Etwa Interessensgemeinschaften bzw Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Zum Beispiel: Wir arbeiten gemeinsam an der Entwicklung einer App. Du entwickelst sie und ich bin für das Marketing verantwortlich. Damit bildet man bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der klar ist, dass das, was entsteht, uns beiden zu gleichen Teilen gehören soll.

Die meisten Gesellschaften (zB GmbH, KG) entstehen allerdings erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Es gibt allerdings auch viele Einzelunternehmer – da muss man nicht zwangsweise im Firmenbuch eingetragen sein. Erst nach einer gewisser Umsatzschwelle.

In der Theorie könnte jeder etwas Programmieren und ins Internet hineinstellen. Auf der Website des Booking Systems, oder was auch immer ich erstellen möchte, steht dann im Impressum unter anderem: Inhaber ist Max Mustermann – damit trete ich nach außen in Erscheinung und darf mich auch als Startup bezeichnen.

Mit Startups im engeren Sinn werden heutzutage Unternehmensgründungen in gewissen Branchen bezeichnet. Wenn wir heute von Startups reden, reden wir von Gründungen in den Bereichen Hightech, Internet/Mobile, Greentec, Medtech oder Biotech. Wenn ich heute eine Fleischerei gründe, würde man mich als Jungunternehmer und nicht als Startup Gründer bezeichnen.

Wieso eigentlich?

Die Bezeichnung Startup als solches kommt aus dem angloamerikanischen Bereich und wird überwiegend für innovative Geschäftsideen in schnell wachsenden Branchen verwendet. Das Einzelhandelsunternehmen, das ein Modegeschäft aufmacht und das grundsätzlich ähnlichen Problemen hat (es muss gegründet werden, braucht eine Gewerbeberechtigung, muss Mitarbeiter anstellen, Kunden akquirieren etc), bezeichnet man im Sprachgebrauch üblicherweise nicht als Startup.

Als Investor und Berater muss man den ganzen Dschungel, den es mittlerweile gibt – und es werden noch viel mehr Ideen kommen, die auch einfach Copy/Paste sind – scannen und die außergewöhnlichen Technologien finden. Wo sind die neuen Produkte, die den Markt verändern werden und das Leben vereinfachen?

Gibst du Empfehlungen ab? Investiert man aufgrund deines Tipps?

Die meisten Deals funktionieren genau so. Es ist wie so vieles im Leben eine Vertrauenssache. Wenn du über Fachkenntnisse verfügst, dann werden dir andere eher vertrauen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Darum ist es auch wichtig, als Meinungsmacher, selbst mitzuziehen und mit eigenem Geld zu investieren. Die Business Angel Szene erweitert sich momentan rasant, da kann es schon vorkommen, dass der ein oder andere mitzieht, weil er meiner Entscheidung vertraut.

Was sollten Startups bei der Suche nach Business Angels beachten?

Die Startups selbst tun sich leichter, wenn sie einen Business Angel für sich gewinnen können, der ein Netzwerk mitbringt und für sie Geld einwirbt. Dadurch wirbt man gemeinsam um neue Investoren, was einen ganz anderen Vertrauensbereich schafft und zudem authentischer wirkt. Es macht für mich einen Unterschied, wenn ein investierter Business Angel auf Co-Investorensuche geht als das Start-up selbst.

Thema Knowledge – Startups profitieren bekanntlicher Maße von der Erfahrung – und der Business Angel?

Startup kann für Business Angels lehrreich sein. Es gibt welche, die gehen nur in Bereiche, in denen sie sich auskennen, weil sie wissen, wie der Markt (auch in Hinblick auf Internationalisierung) funktioniert.

Natürlich muss man sich die Frage stellen, was einen interessiert. Es kann schon sein, dass man auch mit einem Leadinvestor mitzieht, obwohl man nicht die spezifischen Branchenkenntnisse mitbringt. So schaffen es Business Angels in neue Branchen hinein zu schnuppern – und lernen mit. Es funktioniert also auch umgekehrt mit dem Austausch. Nicht nur der Wissenstransfer vom Business Angel zum Startup.

Der Business Angel kann auch von einem Startup lernen. Der Wissenstransfer funktioniert daher auch umgekehrt. 

Muss der Lead Investor eigentlich der sein, der am meisten investiert?

Nicht zwangsweise, aber es ist meistens so. Der Lead Investor ist auf Investorenseite für die Abwicklung des Deals verantwortlich und verhandelt die Terms. Im Regelfall ist das der, der das meiste Geld hinein gibt und seine Wünsche demensprechend verhandelt haben möchte. Lead Investoren der ersten Runde übernehmen oft wesentliche Rollen bei Folgeinvestments, weil sie naturgemäß ein großes Interesse an der Weiterfinanzierung ihrer Projekte haben. Dies muss nicht unbedingt ein Follow-on Investment des Lead Investors der ersten Runde selbst sein. Da hat man dann zum Beispiel einen Hansi (Anm. Johann „Hansi“ Hansmann), der die Koordination übernimmt, das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Neuinvestoren darstellt und indirekt auch das Sprachrohr der Investoren wird. Der „matcht“ die Wünsche des Unternehmens mit denen der neuen Investoren.

In wie vielen Startups bist Du selbst investiert? 
Momentan in 4. Mein Prozentsatz ist dabei aber stets gering.

Ich denke, dass Startups das zu schätzen wissen: Da gibt es jemanden, der aufgrund des Anteilsbesitzes an der Zukunft des Unternehmens interessiert ist, aber dessen Objektivität als Berater aufgrund des geringen Prozentsatzes nicht gefährdet ist. Irgendwann in der späteren Phase eines Unternehmens wird sich man sich in der Regel aber entscheiden müssen, ob man sich mit der Berater- oder Investorenrolle wohler fühlt.

Startup als Anlage – eine Möglichkeit?

Ich glaube, jeder der in ein Startup investiert, muss damit rechnen, dass das Geld weg ist. Es kann ein sinnvollvoller Weg sein im Hinblick auf Diversifizierung: Neben den klassischen Investments in Immobilien und Aktien sind Startups ein interessantes Alternativinvestment. Bei Aktien kann ich nicht beeinflussen, ob der Kurs runtergeht oder nicht, beim Startup bin ich vielleicht näher dran und hab dabei ein besseres Gefühl. Für den klassischen Business Angel ist dieses Geld, das er investiert, oft „Spielgeld“. Wenn nichts aus dem Startup wird, hat er auch damit gerechnet und freut sich aber, wenn es zu einem Exit kommt. Das unterscheidet den Business Angel vom Super Angel, der Startups als Anlage sieht und das auch professionell betreibt.

Wann ist ein Startup erfolgreich?

Der klassische Gründer hat nicht zwangsweise den Traum, viel Geld zu machen, sondern will etwas Eigenes aufbauen, etwas Außergewöhnliches schaffen. Das Geld ist dann ein angenehmer Nebeneffekt, der primäre Antrieb des Gründers ist es sicher nicht.

Finanzierungsrunden mit hohen Bewertungen sind im Übrigen keine Exits. Natürlich ist es ein Erfolg, Geld aufzustellen, erfolgreich ist ein Startup für mich aber erst dann, wenn es entweder Cashflow positiv ist, oder einen Exit hat.

Erfolgreich ist ein Startup nicht, nur weil es vier Finanzierungsrunden hinter sich hat.

Da muss ich manchmal schmunzeln, wenn ein Unternehmen als „erfolgreich“ bezeichnet wird, nur weil es vier oder fünf Finanzierungsrunden hinter sich hat. Was auch super ist! Damit zeigt es auch, dass es am richtigen Weg ist – aber noch nicht am Ziel.

Ein Wunsch für Startups?

Wenn das Gründen leichter gemacht werden würde. Wenn etwa die Notariatsaktpflicht einer GmbH abgeschafft werden würde. Viele Gründer wollen dafür kein Geld ausgeben, für mich verständlich. Man könnte über eine neue Rechtsform für Startups nachdenken: eine Klein AG, die jene Vorteile einer AG und einer GmbH miteinander verknüpft. Dann wäre die Anteilsübertragung einfacher, auch in Hinblick auf Mitarbeiterbeteiligungen. Wir bräuchten eine Rechtsform, die den Standort Österreich attraktiver macht.

Außerdem: Es gibt es ein schwarzes Loch im Bereich zwischen Business Angel und VC Investments, also zwischen zwei und zehn Millionen Euro. Hier könnte man etwa durch steuerliche Anreize wie Freibeträge oder Abschreibungen von Angel Investments einen größeren Kreis an potentiellen Investoren ansprechen, um so die Lücke zu schließen.

Ist selber gründen eine Option?

Ja, irgendwann vielleicht. Aufgrund der vielen tollen Startups, mit denen ich mich täglich beschäftige, kokettiere ich schon damit, eine Geschäftsidee auch einmal selbst umzusetzen. Ich bin allerdings Partner eine Kanzlei mit über 30 hochmotivierten Mitarbeitern. Wir haben mit unserer Kanzlei ambitionierte Ziele, da bleibt im Moment nicht viel Zeit für neue Abenteuer.

 

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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