27.05.2015

Business Angel Philipp Kinsky: „Die teuerste Währung eines Gründers sind Anteile“

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Rechtsanwalt Philipp Kinsky spricht mit dem Brutkasten zum Thema Recht und Finanzierung.

Rechtsanwalt und Business Angel Philipp Kinsky weiß wovon er spricht: Seit bereits zehn Jahren berät er Startups. Über 80 Finanzierungsrunden hat er abgehandelt. Auf diese Weise sind über 250 Millionen Euro in die von ihm betreuten Start-ups geflossen. Startup Recht ist sein Fachgebiet. Die Wirtschaftsrechtskanzlei Herbst Kinsky, bei der er Partner ist, startete überdies erst letztes Jahr mit HK Incube einen Inkubator und sind seitdem noch näher an Startups dran.

Mit dem Brutkasten spricht er über die häufigsten Fragen, die ihm Gründer stellen, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, ob man Ideen schützen kann und formuliert seine Wünsche für die Startup-Landschaft Österreichs. Außerdem verrät er, ob er nicht selbst Lust aufs Gründen hat.

Wenn man sich erst einmal dazu entschließt, ein Startup zu gründen, schießen einem hundert Fragen durch den Kopf. Das beginnt bei der Gründung an sich und hört bei Finanzierungsfragen auf. Philipp Kinsky kennt das. Längst bietet er nicht nur reine Rechtsberatung an, sondern ist auch Anlaufstelle für Finanzierungsfragen geworden. Immerhin ist eine der zentralen Fragen, die sich der Gründer stellt, folgende: Wie komme ich zu Geld?

Aber, das ist doch eigentlich nicht die klassische Frage, die man einem Rechtsanwalt stellt? 

Stimmt. Inzwischen steht der Rechtsbedarf gar nicht mehr so stark an erster Stelle, wenn ein junger Gründer zu uns kommt. Die meisten wissen inzwischen, dass wir ein großes Netzwerk an Investoren haben bzw. ich im Einzelfall selbst investiere.

Daher kommen viele mit Fragen zu uns, die weniger rechtlicher als wirtschaftlicher Natur sind, wie: Sind meine Forderungen an den Investor völlig „out of the box“? Wir haben in den letzten Jahren viel Erfahrung gewonnen und können Startups in der Anfangsphase, aber auch im späteren Stadium insbesondere bei wirtschaftlichen Fragestellungen unterstützen.

Was sind denn die meist gestellten Fragen im wirtschaftlichen Bereich?

  1. Zugang zu Investoren: Kennst Du wen, der Interesse haben könnte?
  2. Was ist meine Idee wert?
  3. Wie viel Geld brauche ich für die Umsetzung?

Viele Gründer wissen gar nicht, wie viel Geld sie brauchen, weil sie keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung gemacht haben. Ich rate, so viel Geld einzusammeln, dass das Startup zumindest die nächsten 18 Monate nicht auf eine neue Finanzierungsrunde angewiesen ist. Der Funding-Prozess ist langwierig und dann ist da die Gefahr, dass operativ zu wenig weiter geht.

Das Startup sollte bei Finanzierungsrunden so viel Geld aufnehmen, dass es zumindest die nächsten 18 Monate über die Runden kommt.

Welche Möglichkeiten hat man denn?

Anfangs nehmen die Gründer primär eigenes Geld in die Hand. Sollte das eigene Geld nicht ausreichen, werden oft Friends & Family angesprochen, um sich interne Finanzierung zu holen. (Ich rede hier auch nicht vom Unternehmer, der schon zwei erfolgreiche Exits hinter sich hat) Die Bank gibt dem Gründer in der Regel auch keinen Kredit. Die fragt natürlich nach Sicherheiten, die der junge Gründer zumeist nicht hat.

Die Lücke der Bankenfinanzierung wird in Österreich zunehmend von den Business Angels geschlossen, die mit den Gründern gemeinsam ins Riskio gehen und zudem Know-how und Netzwerke einbringen. Neben ihnen gibt es dann noch zahlreiche Förderprogramme, die bereits im Vorgründungsstadium interessant sind und bei denen man 100% seines Unternehmens behält, bevor Anteile an Investoren abgeben werden müssen. Das ist schließlich die teuerste Währung, die der Gründer hat.

Übrigens, ich erkenn Startups, die bereit sind, schnell zu wachsen, an ihrer Bereitschaft, Anteile abzugeben.

Wieso?

Es geht oft um schnelle Umsetzung und den richtigen Zeitpunkt. Nur dann, wenn du in frühen Phasen bereit bist, Unternehmensanteile an Investoren abzugeben, schaffst du es auch, das Momentum zu wahren. Wenn sich Gründer immer nur mit sehr kleinen Beträgen zur nächsten Finanzierungsrunde weiter hanteln, geht oft operativ nichts weiter.

Gibt es Eigenschaften, die alle erfolgreichen Gründer ausmachen?

Ja, ich denke schon. Das ist etwas ganz Persönliches: Die Begeisterungsfähigkeit des Gründers, die Überzeugung von seinem Projekt. Das sehen in einem nicht nur die Berater und Investoren, sondern auch die Kunden, User, Lieferanten etc. Es ist das Leuchten in den Augen des Gründers.

Zweitens, dass er ein guter Verkäufer ist. Oft haben Gründer geniale Ideen, scheitern dann aber am Vetrieb.

Drittens: Ist er Teamfähig? Gründer, die allein gründen, scheitern oft. Jeder Tag in einem Startup ist eine neue Challenge. Ständig hinterfragt man sich selbst und das Projekt, unterschiedliche Sichtweisen und die Bestätigung des Gründerteams, auf dem richtigen Weg zu sein, spielen eine große Rolle. Natürlich kannst du Externe fragen, aber die sind nie so involviert, wie das Gründerteam – und auch nicht immer verfügbar.

(Zwischenfrage: Wie viele sind ein gutes Team?)

3-4 Personen. Dann ist die Verantwortung auf den Schultern aller verteilt und es trifft einen nicht so sehr, wenn ein Partner wegfällt.

Viertens: Ist er ein neugieriger Mensch, der den Austausch mit anderen Gründern pflegt?

Wenn es um einen Bereich geht, bei dem es nicht ums Thema Patentschutz ja/nein geht, sondern um Ideen, die vielleicht nicht schutzwürdig sind und der Gründer kommt mit Geheimhaltungserklärungen daher, dann ist das schon der falsche Ansatz. Heutzutage funktioniert das anders. Erfolgreiche Co-Working Spaces bauen etwas genau auf diesem „sich untereinander vernetzen“ auf.

Kann man eine Idee schützen?

Eine Idee kann man in keinem Register schützen lassen – anders als bei Patenten oder Marken. Wenn ein anderer sagt, er hatte die gleiche Idee, muss man beweisen, dass man mit gewissen Konzepten oder Papieren schon viel früher da war. Das ist in der Praxis nicht umsetzbar. In den meisten Fällen zählt daher die Umsetzungsfähigkeit und Schnelligkeit.

Eine Idee kann man nicht in Registern schützen lassen. Sie ist nicht schützbar.

Eine Erfindung hingegen kann man schützen lassen, wenn sie patentfähig ist. Und dann gibt es noch das Urheberrecht. Etwa den Schutz auf Software. Aber auch hier wird ein Gründer nicht ausreichend geschützt werden können, wenn andere etwas Ähnliches machen und dies ohne, dass das Urheberrecht des Gründers verletzt wurde, originär erarbeitet haben.

Ab wann ist ein Startup ein Startup?

Der Begriff „Startup“ ist zwar kein eigener rechtlicher Begriff, de facto werden Gründer aber dann als Startup gesehen, wenn sie nach außen hin mit ihrer Idee in Geschäftsverkehr treten. Bei mehreren Personen zudem dann, wenn sie sich zusammenschließen und interne Regelungen vereinbaren, wie sie mit ihrer Geschäftsidee umgehen. Es gibt Gesellschaften, die entstehen, ohne dass sie im Firmenbuch eingetragen werden müssen. Etwa Interessensgemeinschaften bzw Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Zum Beispiel: Wir arbeiten gemeinsam an der Entwicklung einer App. Du entwickelst sie und ich bin für das Marketing verantwortlich. Damit bildet man bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der klar ist, dass das, was entsteht, uns beiden zu gleichen Teilen gehören soll.

Die meisten Gesellschaften (zB GmbH, KG) entstehen allerdings erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Es gibt allerdings auch viele Einzelunternehmer – da muss man nicht zwangsweise im Firmenbuch eingetragen sein. Erst nach einer gewisser Umsatzschwelle.

In der Theorie könnte jeder etwas Programmieren und ins Internet hineinstellen. Auf der Website des Booking Systems, oder was auch immer ich erstellen möchte, steht dann im Impressum unter anderem: Inhaber ist Max Mustermann – damit trete ich nach außen in Erscheinung und darf mich auch als Startup bezeichnen.

Mit Startups im engeren Sinn werden heutzutage Unternehmensgründungen in gewissen Branchen bezeichnet. Wenn wir heute von Startups reden, reden wir von Gründungen in den Bereichen Hightech, Internet/Mobile, Greentec, Medtech oder Biotech. Wenn ich heute eine Fleischerei gründe, würde man mich als Jungunternehmer und nicht als Startup Gründer bezeichnen.

Wieso eigentlich?

Die Bezeichnung Startup als solches kommt aus dem angloamerikanischen Bereich und wird überwiegend für innovative Geschäftsideen in schnell wachsenden Branchen verwendet. Das Einzelhandelsunternehmen, das ein Modegeschäft aufmacht und das grundsätzlich ähnlichen Problemen hat (es muss gegründet werden, braucht eine Gewerbeberechtigung, muss Mitarbeiter anstellen, Kunden akquirieren etc), bezeichnet man im Sprachgebrauch üblicherweise nicht als Startup.

Als Investor und Berater muss man den ganzen Dschungel, den es mittlerweile gibt – und es werden noch viel mehr Ideen kommen, die auch einfach Copy/Paste sind – scannen und die außergewöhnlichen Technologien finden. Wo sind die neuen Produkte, die den Markt verändern werden und das Leben vereinfachen?

Gibst du Empfehlungen ab? Investiert man aufgrund deines Tipps?

Die meisten Deals funktionieren genau so. Es ist wie so vieles im Leben eine Vertrauenssache. Wenn du über Fachkenntnisse verfügst, dann werden dir andere eher vertrauen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Darum ist es auch wichtig, als Meinungsmacher, selbst mitzuziehen und mit eigenem Geld zu investieren. Die Business Angel Szene erweitert sich momentan rasant, da kann es schon vorkommen, dass der ein oder andere mitzieht, weil er meiner Entscheidung vertraut.

Was sollten Startups bei der Suche nach Business Angels beachten?

Die Startups selbst tun sich leichter, wenn sie einen Business Angel für sich gewinnen können, der ein Netzwerk mitbringt und für sie Geld einwirbt. Dadurch wirbt man gemeinsam um neue Investoren, was einen ganz anderen Vertrauensbereich schafft und zudem authentischer wirkt. Es macht für mich einen Unterschied, wenn ein investierter Business Angel auf Co-Investorensuche geht als das Start-up selbst.

Thema Knowledge – Startups profitieren bekanntlicher Maße von der Erfahrung – und der Business Angel?

Startup kann für Business Angels lehrreich sein. Es gibt welche, die gehen nur in Bereiche, in denen sie sich auskennen, weil sie wissen, wie der Markt (auch in Hinblick auf Internationalisierung) funktioniert.

Natürlich muss man sich die Frage stellen, was einen interessiert. Es kann schon sein, dass man auch mit einem Leadinvestor mitzieht, obwohl man nicht die spezifischen Branchenkenntnisse mitbringt. So schaffen es Business Angels in neue Branchen hinein zu schnuppern – und lernen mit. Es funktioniert also auch umgekehrt mit dem Austausch. Nicht nur der Wissenstransfer vom Business Angel zum Startup.

Der Business Angel kann auch von einem Startup lernen. Der Wissenstransfer funktioniert daher auch umgekehrt. 

Muss der Lead Investor eigentlich der sein, der am meisten investiert?

Nicht zwangsweise, aber es ist meistens so. Der Lead Investor ist auf Investorenseite für die Abwicklung des Deals verantwortlich und verhandelt die Terms. Im Regelfall ist das der, der das meiste Geld hinein gibt und seine Wünsche demensprechend verhandelt haben möchte. Lead Investoren der ersten Runde übernehmen oft wesentliche Rollen bei Folgeinvestments, weil sie naturgemäß ein großes Interesse an der Weiterfinanzierung ihrer Projekte haben. Dies muss nicht unbedingt ein Follow-on Investment des Lead Investors der ersten Runde selbst sein. Da hat man dann zum Beispiel einen Hansi (Anm. Johann „Hansi“ Hansmann), der die Koordination übernimmt, das Bindeglied zwischen Gesellschaft und Neuinvestoren darstellt und indirekt auch das Sprachrohr der Investoren wird. Der „matcht“ die Wünsche des Unternehmens mit denen der neuen Investoren.

In wie vielen Startups bist Du selbst investiert? 
Momentan in 4. Mein Prozentsatz ist dabei aber stets gering.

Ich denke, dass Startups das zu schätzen wissen: Da gibt es jemanden, der aufgrund des Anteilsbesitzes an der Zukunft des Unternehmens interessiert ist, aber dessen Objektivität als Berater aufgrund des geringen Prozentsatzes nicht gefährdet ist. Irgendwann in der späteren Phase eines Unternehmens wird sich man sich in der Regel aber entscheiden müssen, ob man sich mit der Berater- oder Investorenrolle wohler fühlt.

Startup als Anlage – eine Möglichkeit?

Ich glaube, jeder der in ein Startup investiert, muss damit rechnen, dass das Geld weg ist. Es kann ein sinnvollvoller Weg sein im Hinblick auf Diversifizierung: Neben den klassischen Investments in Immobilien und Aktien sind Startups ein interessantes Alternativinvestment. Bei Aktien kann ich nicht beeinflussen, ob der Kurs runtergeht oder nicht, beim Startup bin ich vielleicht näher dran und hab dabei ein besseres Gefühl. Für den klassischen Business Angel ist dieses Geld, das er investiert, oft „Spielgeld“. Wenn nichts aus dem Startup wird, hat er auch damit gerechnet und freut sich aber, wenn es zu einem Exit kommt. Das unterscheidet den Business Angel vom Super Angel, der Startups als Anlage sieht und das auch professionell betreibt.

Wann ist ein Startup erfolgreich?

Der klassische Gründer hat nicht zwangsweise den Traum, viel Geld zu machen, sondern will etwas Eigenes aufbauen, etwas Außergewöhnliches schaffen. Das Geld ist dann ein angenehmer Nebeneffekt, der primäre Antrieb des Gründers ist es sicher nicht.

Finanzierungsrunden mit hohen Bewertungen sind im Übrigen keine Exits. Natürlich ist es ein Erfolg, Geld aufzustellen, erfolgreich ist ein Startup für mich aber erst dann, wenn es entweder Cashflow positiv ist, oder einen Exit hat.

Erfolgreich ist ein Startup nicht, nur weil es vier Finanzierungsrunden hinter sich hat.

Da muss ich manchmal schmunzeln, wenn ein Unternehmen als „erfolgreich“ bezeichnet wird, nur weil es vier oder fünf Finanzierungsrunden hinter sich hat. Was auch super ist! Damit zeigt es auch, dass es am richtigen Weg ist – aber noch nicht am Ziel.

Ein Wunsch für Startups?

Wenn das Gründen leichter gemacht werden würde. Wenn etwa die Notariatsaktpflicht einer GmbH abgeschafft werden würde. Viele Gründer wollen dafür kein Geld ausgeben, für mich verständlich. Man könnte über eine neue Rechtsform für Startups nachdenken: eine Klein AG, die jene Vorteile einer AG und einer GmbH miteinander verknüpft. Dann wäre die Anteilsübertragung einfacher, auch in Hinblick auf Mitarbeiterbeteiligungen. Wir bräuchten eine Rechtsform, die den Standort Österreich attraktiver macht.

Außerdem: Es gibt es ein schwarzes Loch im Bereich zwischen Business Angel und VC Investments, also zwischen zwei und zehn Millionen Euro. Hier könnte man etwa durch steuerliche Anreize wie Freibeträge oder Abschreibungen von Angel Investments einen größeren Kreis an potentiellen Investoren ansprechen, um so die Lücke zu schließen.

Ist selber gründen eine Option?

Ja, irgendwann vielleicht. Aufgrund der vielen tollen Startups, mit denen ich mich täglich beschäftige, kokettiere ich schon damit, eine Geschäftsidee auch einmal selbst umzusetzen. Ich bin allerdings Partner eine Kanzlei mit über 30 hochmotivierten Mitarbeitern. Wir haben mit unserer Kanzlei ambitionierte Ziele, da bleibt im Moment nicht viel Zeit für neue Abenteuer.

 

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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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