07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
/bundeswettbewerbsbehoerde-verhaengt-millionenstrafe-gegen-facebook/
Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.
Der Summary Modus bietet einen raschen
Überblick und regt zum Lesen mehrerer
Artikel an. Der Artikeltext wird AI-basiert
zusammengefasst mit der Unterstützung
des Linzer-Startups Apollo AI.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 15 Minuten

Tokapi: Wiener NFT-Marktplatz kooperiert mit Kunsthistorischem Museum

Der NFT-Marktplatz Tokapi und Künstler Seerlight lancieren in Kooperation mit dem Kunsthistorischen Museum ein Kunstprojekt.
/tokapi-wiener-nft-marktplatz-kooperiert-mit-kunsthistorischem-museum/
(c) Seerlight, 2023, Tokapi/ KHM-Museumsverband - "Hunters in the Snow": NFT-Kunstwerk inspiriert von Pieter Bruegel d.Ä.

Der Marktplatz für Non-Fungible-Tokens (NFTs) Tokapi launcht in Kooperation mit Künstler:innen des digitalen Bereichs und dem Kunsthistorischen Museum ein neues Kunstprojekt. Inspiriert von „alten Meistern, antiken Skulpturen oder auch der Architektur des Museums“ kamen Kunstwerke heraus, die in streng limitierter Auflage erhältlich sind.

Tokapi: Kooperation mit Seerlight

Der erste „Digital Renaissance NFT-Drop“ wird am heutigen Donnerstag (19 Uhr) gelauncht und entstand in Kooperation mit dem Künstler Ronald Kuang, besser bekannt unter dem Pseudonym „Seerlight“, aus Los Angeles. Er ist Mitbegründer der NFT-Sammlung „Capsule House“ und erreicht über seine Social-Media-Kanäle mehr als 1,5 Mio Menschen.

Seerlight hat sich für seine zwei Arbeiten, die im Rahmen des Projekts gelauncht werden, von der Architektur des Kunsthistorischen Museums und dem Gemälde „Die Jäger im Schnee“ von Pieter Bruegel d. Ä. inspirieren lassen.

„Ich freue mich, dass eine NFT-Größe wie Seerlight der Einladung gefolgt ist, sich von unseren reichhaltigen Sammlungen und der Architektur unseres Hauses für ein digitales Kunstwerk inspirieren zu lassen, um ein NFT-Einzelwerk und eine Edition auf den Markt zu bringen“, sagt Sabine Haag, Generaldirektorin des KHM-Museumsverbands, zu der Kooperation.

Langfristige Zusammenarbeit geplant

Der „KHM X Seerlight“-Drop stellt somit den Auftakt einer längerfristigen Zusammenarbeit zwischen Tokapi und dem Kunsthistorischen Museum dar, wie es heißt.

„Der Dialog zwischen der zeitgenössischen und der alten Kunst ist mir seit Jahren ein besonderes Anliegen, das spiegelt sich nicht nur in unserem Ausstellungs- und Vortragsprogramm wider, sondern auch in Editionen, die wir in den letzten Jahren gemeinsam mit zeitgenössischen Künstler:innen verwirklicht haben“, erklärt Haag weiter. „Den nächsten Schritt dazu in die digitale Welt zu setzen ist zwar ein Novum für uns, aber ebenso eine logische Entwicklung in einer Zeit der fortschreitenden Digitalisierung.“

Tokapi-Founder: „Reise ins Web3“

Daniel Lenikus, Mitbegründer und Geschäftsführer von Tokapi, fungiert als Kurator des Projektes „Digital Renaissance“. Er trifft die Auswahl der Künstler:innen und bietet ihnen in Zusammenarbeit mit dem Kunsthistorischen Museum die Möglichkeit, die Sammlungen und die Räumlichkeiten im Detail zu studieren.

„Es ist eine Ehre, eine so angesehene Institution wie das KHM auf seiner Reise ins Web3, das Internet der Zukunft, zu begleiten. Mit dieser Kooperation wollen wir zeigen, wie das Zusammenspiel von Alt und Neu aussehen kann. Zusammen mit Seerlight setzen wir einen bedeutenden Meilenstein für digitale Kunst und NFTs“, sagt er.

Die NFT-Kunstwerke können über die Plattform Tokapi erworben werden. Das Kunsthistorische Museum stellt dafür relevante Bildrechte und Datenmaterial zur Verfügung. Derzeit ist geplant, pro Quartal einen neuen NFT-Drop zu lancieren.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

Summary Modus

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Facebook, neuer Name, Google

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Es gibt neue Nachrichten

Auch interessant