07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem „Settlement“ mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie „Waiver of Confidentiality“ hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: „GIPHY in Österreich erheblich tätig“

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in „erheblichem Umfang“ tätig ist: „Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)“, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Black Manta Capital Partners
© Black Manta Capital Partners - Alexander Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

Black Manta Capital Partners (BMCP), ein Luxemburger Unternehmen mit dem österreichischen Co-Founder Alexander Rapatz, das über eine Consulting-Unit in Wien verfügt, spezialisiert sich auf Tokenization-as-a-Service und regulierte Haftungsdach-Lösungen – brutkasten berichtete. Im Vorjahr launchte man den ersten tokenisierten Money Market Fund Europas; nun geht man mit der deutschen CanTra GmbH eine strategische Partnerschaft ein.

Black Manta Capital Partners: Zugang zu Sachwerten

Das Ziel ist es, Anlegern einen breiteren, regulierten Zugang zu hochkarätigen Sachwerten (Real-World Assets) zu ermöglichen. Dazu zählen bildende Kunst, Sammlerstücke, ikonische Immobilien, Musikrechte, Vermögenswerte aus der Film- und Entertainmentbranche sowie ausgewählte Opportunitäten aus der Sportwirtschaft. Zum Start bietet CanTra Zugang zu einer Anlagemöglichkeit, die an Francis Bacons „Three Studies for Portrait of George Dyer“ (1963) gekoppelt ist.

Im Rahmen der Partnerschaft agiert CanTra als vertraglich gebundener Vermittler („Tied Agent“) von BMCP – ausschließlich im Namen und auf Rechnung des BaFin-regulierten Wertpapierinstituts. BMCP stellt indes den regulatorischen Rahmen bereit, innerhalb dessen CanTra berechtigte Finanzinstrumente unter dem anwendbaren MiFID-II-Reglement vermitteln könne.

Tied-Agent-Modell

Die Zusammenarbeit wurde darauf ausgelegt, die komplementären Stärken beider Unternehmen zusammenzuführen: Die regulierte Infrastruktur von Black Manta Capital Partners zur Einbringung von Anlageangeboten in die europäischen Kapitalmärkte sowie den Fokus von CanTra, Anlegern den Zugang zu außergewöhnlichen Sachwerten zu kuratieren und zu eröffnen, heißt es konkret.

Das Tied-Agent-Modell von BMCP soll im Detail spezialisierten Unternehmen ermöglichen, ihre eigene Marke, ihr Leistungsversprechen und die direkte Kundenbeziehung zu bewahren, während sie regulierte Aktivitäten innerhalb eines etablierten europäischen Rahmens durchführen. Für CanTra bildet dies das regulatorische Fundament für eine Investorenplattform, die sich Anlageklassen widmet, die für Einzelinvestoren über konventionelle Finanzmärkte historisch nur schwer zugänglich waren.

„CanTra ist ein starkes Beispiel dafür, wofür unsere Tied-Agent-Infrastruktur entwickelt wurde. Eine spezialisierte Plattform kann sich voll und ganz auf ihre Asset-Expertise und ihr Investorenangebot konzentrieren, während sie innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens agiert. Gemeinsam zeigen wir, wie Regulierung und Innovation Hand in Hand gehen können, um neue Anlagemöglichkeiten an den Markt zu bringen“, sagt Rapatz, CEO von Black Manta Capital Partners.

CanTra als Investorenschnittstelle

CanTra dient dabei als Investorenschnittstelle innerhalb des übergeordneten ARTEX-Ökosystems (Anm.: regulierte Handelsplattform und Finanzinfrastruktur für den fractionalisierten Markt von Kunstwerken), das spezielle Kompetenzen in den Bereichen Asset-Origination, Strukturierung, Emission, Vertrieb, Listing und Sekundärmarkthandel vereint.

Anleger können ab einem Mindestinvestment von 100 Euro über ein reguliertes digitales Wertpapier an dieser Opportunität teilhaben (vorbehaltlich der Berechtigung und der maßgeblichen Angebotsdokumentation). Weitere Anlagemöglichkeiten aus den Bereichen Sammlerstücke, Musikrechte, Film und Entertainment, ikonische Immobilien sowie Sportwerte sollen folgen.

„CanTra ist das Investor-orientierte Tor zur Welt, auf das unser gesamtes Ökosystem hingearbeitet hat. ARTEX hat die regulierte Marktinfrastruktur für außergewöhnliche Sachwerte geschaffen – CanTra bringt diese Chancen nun direkt zu einer breiteren Investorengeneration“, sagt Yassir Benjelloun-Touimi, CEO von ARTEX Global Markets. „Die Zusammenarbeit mit Black Manta Capital Partners ermöglicht es uns, dies innerhalb eines etablierten regulatorischen Rahmens zu tun, ohne Kompromisse beim Anlegerschutz und der institutionellen Infrastruktur einzugehen, die das Fundament unseres Modells bilden.“

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