07.06.2021

Bundeswettbewerbsbehörde verhängt Millionenstrafe gegen Facebook

Im Zuge allgemeiner Markt- und Medienbeobachtung erlangte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Kenntnis über den Zusammenschluss zwischen den beiden US-ansässigen Unternehmen Facebook und GIPHY, vom Mai 2020. Die BWB leitete daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ein, da der Zusammenschluss in Österreich nicht angemeldet wurde.
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Facebook, neuer Name, Google
(c) Facebook - Facebook CEO Mark Zuckerberg mit neuen Plänen für Facebook.

Am vierten Juni 2021 stellte die Bundeswettbewerbsbehörde beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 9,6 Millionen Euro wegen des Verstoßes gegen das Durchführungsverbot im Zusammenschluss Facebook und GIPHY. Der Antrag basiert auf einem “Settlement” mit Facebook. Der US-Gigant hat vollumfänglich mit der BWB kooperiert und umfangreiche Unterlagen sowie “Waiver of Confidentiality” hinsichtlich des Austauschs mit anderen Behörden zur Verfügung gestellt.

Kauf von GIPHY hätte angemeldet werden müssen

Die Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde haben ergeben, dass der Erwerb von GIPHY durch Facebook in Österreich angemeldet hätte werden müssen, da er die Kriterien der Transaktionswertschwelle erfüllt. Diese Schwelle gilt insbesondere für Zusammenschlüsse, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung nicht primär durch die Umsätze der beteiligten Unternehmen widergespiegelt wird, sondern sich in einem hohen Transaktionswert von zumindest 200 Millionen Euro zeigt.

Bundeswettbewerbsbehörde: “GIPHY in Österreich erheblich tätig”

Im Zusammenschluss zwischen beider Unternehmen konzentrierte sich die Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde vor allem auf die Frage der erheblichen Inlandstätigkeit von GIPHY, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Die BWB kam zum Ergebnis, dass die Online-Datenbank Suchmaschine in Österreich in “erheblichem Umfang” tätig ist: “Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles ist nicht nur auf die unmittelbare Nutzung über die GIPHY-eigene Webseite und App abzustellen, sondern auch auf die Nutzer von anderen Diensten, Webseiten und Apps von Drittanbietern, welche GIPHY mittels Programmierschnittstellen integrieren (z.B. Facebook, Signal, Snapchat)”, heißt es laut Aussendung.

Freigabe erforderlich

Das konkrete Problem war, dass der Zusammenschluss zwischen Facebook und GIPHY vor der Durchführung nicht angemeldet worden ist, wodurch ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot erfolgte. Unternehmen sind verpflichtet, Zusammenschlussvorhaben, welche die Anmeldeschwellen erfüllen, bei der Bundeswettbewerbsbehörde vorher anzumelden und mit ihrer Durchführung zu warten, bis sie freigegeben sind.

Diese Anmeldepflicht soll der BWB die Möglichkeit geben, einen Zusammenschluss vor seiner Durchführung wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Der Verstoß gegen das Durchführungsverbot stellt einen Verstoß gegen das Kartellgesetz dar, der mit Geldbußen in der Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes belangt werden kann.

Facebook akzeptiert Vorwürfe der Bundeswettbewerbsbehörde

Während des Ermittlungsverfahrens kooperierte Facebook allerdings umfassend mit der Bundeswettbewerbsbehörde und stellte ihr umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die US-Firma akzeptierte zudem die von der BWB erhobenen Vorwürfe und trat mit dem Ersuchen um eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung („Settlement“) an sie heran.

Der Vorteil eines Settlements ermöglicht betroffenen Unternehmen eine rasche und ressourcenschonende Beendigung des Verfahrens. Eine Kooperation kann mit einer Geldbußenreduktion in der Höhe von bis zu 20 Prozent berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage basierend hat die BWB am vierten Juni die Verhängung einer Strafzahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro beim Kartellgericht beantragt. Facebook hat die Angemessenheit der Geldbuße anerkannt. Der Zusammenschluss wird daher in Kürze bei der BWB angemeldet werden, sodass eine inhaltliche Prüfung der Fusion vorgenommen werden kann.

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Mental Health, mentale Gesundheit, willhaben
(c) willhaben - Markus Zink, Head of Jobs bei willhaben.

Kriege, politische Entwicklungen, stagnierende Wirtschaften, Inflation und damit verbunden kontinuierlich steigende Kosten – all das erzeugt in Gesellschaften steigenden Druck und Stress. In Kombination mit privaten Herausforderungen, Überlastung und fehlender Wertschätzung im Beruf kann die mentale Gesundheit von Personen erheblich beeinträchtigt werden.

Bis vor Kurzem galt es sogar als Tabu, darüber am Arbeitsplatz – also ausgerechnet an jenem Ort, an dem man einen Großteil seiner Zeit verbringt – zu sprechen. Man sollte und wollte keine “Schwäche” zeigen. Heute jedoch ist in immer mehr Bereichen der Umgang mit dem Thema “Mental Health” im Berufsleben offener geworden.

Mental Health emanzipiert sich vom Tabu-Dasein

Doch wie wird dies von heimischen Arbeitnehmer:nnen selbst wahrgenommen? Das hat willhaben im Rahmen einer repräsentativen Befragung in Zusammenarbeit mit dem Markt- und Meinungsforschungsinstitut marketagent beleuchtet. Teilgenommen haben 1.078 in Österreich lebende Menschen im Alter zwischen 15 und 59 Jahren, die aktuell auf Jobsuche sind bzw. in den letzten zwölf Monaten auf Arbeitssuche waren.

Tatsächlich scheint mentale Gesundheit bei vielen heimischen Arbeitgeber:nnen kein Tabu bzw. Nischenthema mehr zu sein. Und so erklären in Summe 68,2 Prozent aller Befragten, dass die “mentale Gesundheit der Mitarbeiter:innen” bei ihrem aktuellen oder bislang letzten Arbeitgeber einen “sehr hohen Stellenwert” (28,3 Prozent) oder einen “eher hohen Stellenwert” (39,9 Prozent) hat.

Auffällig ist dabei, dass weibliche Arbeitnehmer:innen überdurchschnittlich häufig angeben, einen “sehr hohen” bzw. “hohen Stellenwert” von mentaler Gesundheit in ihrem Job zu verorten. Am anderen Ende des Spektrums berichtet laut der repräsentativen Befragung insgesamt ein Viertel von einem “eher niedrigen” (18,3 Prozent) oder einem “sehr niedrigen Stellenwert” (acht Prozent).

“Eine Stigmatisierung von psychischer Gesundheit ist jedoch in jedem Fall fatal, denn: Über mentale Probleme zu schweigen, ist für die Betroffenen eine enorme Belastung und kann sich in weiterer Folge negativ auf das Team, die Unternehmenskultur, die Anzahl der gesundheitsbedingten Abwesenheiten und den Unternehmenserfolg auswirken”, erklärt Markus Zink, Head of Jobs bei willhaben.

Maßnahmen, die Mental Health unterstützen

Auf die Frage, “welche Maßnahmen setzt Ihr Arbeitgeber rund um das Thema mentale Gesundheit der Mitarbeiter:innen” gab es verschiedene Antworten: Flexible Arbeitszeitmodelle“ (34,5 Prozent), regelmäßige Mitarbeitergespräche (29,1 Prozent), Förderung eines wertschätzenden Arbeitsklimas (22,4 Prozent), physisch gesundheitsfördernde Programme (17,3 Prozent) sowie die Bereitstellung von Informationen zum Thema mentale Gesundheit (15,7 Prozent) wurden am häufigsten genannt.

Die aktive Zusammenarbeit mit Betriebspsycholog:innen (11,6 Prozent), externer psychologischer Unterstützung (9,7 Prozent) oder die Bereitstellung von Coaching und Mentoring (12,7 Prozent) wurden von den Befragten in diesem Zusammenhang jedoch deutlicher seltener erwähnt. 16,1 Prozent der Befragten konnten allerdings, auch das ergibt die Marktforschung, “keine Maßnahmen in diesem Bereich” identifizieren.

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